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Aktuell darf jeder alles sagen, nur könnte er dann vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden

Rechtzeitig vor wichtigen Wahlen hat das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil im Berufungsverfahren der AfD gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln verkündet. Natürlich hat das mit einem unzulässigen Eingriff in die bevorstehenden Wahlen nichts zu tun. Denn es ist reiner Zufall, dass man fast drei Jahre benötigt, um in einem Berufsverfahren gegen eine demokratische Oppositionspartei zu entscheiden und dann genau in der Zeit des Wahlkampfes meint, eine Entscheidung gegen die Opposition treffen zu müssen. Aber wenn man jetzt sagen würde, dass es sich hier möglicherweise um eine Beeinflussung eines Gerichts in die Wahlentscheidung der Bürger handeln könnte, dann wäre dies wieder ein Fall für Frau Faeser und Herrn Haldenwang, dem engsten Mitarbeiter und getreuen Sprachrohr von Frau Faeser, eine Beobachtung wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen einzuleiten.

Denn was verfassungsfeindlich ist und was und wie eine Opposition kritisieren darf, wird neuerdings vom Innenministerium definiert. Wer sich nicht daran hält, könnte vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden. Das ist die neue Demokratie, denn jeder darf alles sagen, was er will. Die Nachteile, die er davon hat, dass er Artikel 5 des Grundgesetzes wörtlich nimmt, muss er eben in Kauf nehmen.

Das Verfahren des Oberverwaltungsgerichts in Münster war sehr bemerkenswert. Formal wird damit die Rechtmäßigkeit des Handelns der Innenministerin und dem Inlandsgeheimdienst bestätigt, die Beobachtung als Verdachtsfall der AfD vorzunehmen. Die Beweisanträge, die von der AfD in der Verhandlung vor dem OVG gestellt wurden, es waren ca. 450, wurden alle zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht ging offensichtlich davon aus, dass die Behauptungen des Bundesverfassungsschutzamtes bereits ausreichend waren, um eine Entscheidung zu treffen. Soweit so gut. Dass das Gericht dann eine Revision nicht zugelassen hat, zeigt, wie man mit allen Mitteln dafür sorgen wollte, dass die AfD keine Möglichkeit mehr haben sollte, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts überprüfen zu lassen.

Viele Bürger, die jetzt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster wahrnehmen, könnten auch zu der Meinung kommen, dass auch die Gerichte die Politik darin unterstützen, dass die Opposition in Deutschland endgültig ausgeschaltet wird. Das Gericht wird dies natürlich zurückweisen und auf seine Unabhängigkeit hinweisen, die eigentlich nach dem Grundgesetz auch bestehen sollte.

Soweit die Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgericht bisher bekannt ist, wird der AfD vorgeworfen, „dass, die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen“.

Es ist offensichtlich nicht mehr in Deutschland zulässig, eine Meinung zu vertreten, die mit der Auffassung dieser Regierung im Gegensatz steht. Es wäre für die Bürger interessant zu erfahren, wo die AfD bisher Angriffe gegen das Demokratieprinzip vorgenommen hat. Was die Bürger wahrnehmen, ist, dass dieser Partei wichtige Positionen im Bundestag vorenthalten werden und sie von den sich demokratisch nennenden Parteien systematisch ausgegrenzt werden.

Wichtig bei dem jetzt vorliegenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist die Feststellung des Gerichts, dass aktuell nur über die Zulässigkeit der Beobachtung der Partei als Verdachtsfall geurteilt wurde. Das Gericht hat keine Aussage dazu getroffen, ob die AfD tatsächlich eine verfassungsfeindliche Partei sei. Aber in einer Zeit vor wichtigen Parlamentswahlen geht es ja auch nicht um Fakten, sondern um eine gezielte Kampagne, die politische Opposition auszuschalten. Ob dies durch das jetzt vorliegende Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen das die AfD vorgehen wird, auch wenn die Revision ausgeschlossen wurde, erfolgreich ist, darf bezweifelt werden.

Denkende Bürger werden die derzeitige Entwicklung gegen die AfD als das erkennen, was sie ist und wahrscheinlich das Urteil des Gerichts zum Anlass nehmen, jetzt erst recht die AfD wählen, damit eine politische Wende in Deutschland möglich wird.



Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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