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Aktuell ist die Paria-Diplomatie Europas endgültig gescheitert

Jetzt sollte es allen Bürgern deutlich geworden sein: Die primitive Paria-Politik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten ist gescheitert. Es ist ungeheuerlich, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit einige Politiker in Europa glauben, Diplomatie betreiben zu können. Einerseits wird akribisch darauf geachtet, dass alle ehrverletzenden Wörter, wie zum Beispiel „Nigger“, nicht mehr ausgesprochen werden. Andererseits scheint es aber kein Problem zu sein, einen der wichtigsten Staatsmänner der Welt, den russischen Präsidenten Putin, als Paria zu bezeichnen. In Berichten und Kommentaren, die man heute im Deutschlandfunk hören konnte, wurde Putin mehrfach mit dieser menschenverachtenden und beleidigenden Vokabel belegt.

Deutsche Politiker, konkret können hier Namen wie Roth (SPD) Wadephul (CDU), Kiesewetter (CDU), genannt werden, haben noch immer nicht begriffen, dass man mit einer Paria-Politik – nicht anders kann man die Art der gegenwärtigen praktizierten sogenannten Politik verstehen – erfolgreich sein kann. Wenn der CDU-Politiker Kiesewetter davon redet, dass man Russland gegenüber nur mit Stärke auftreten könne und dass man das russische Staatsvermögen, dass in Europa gegenwärtig eingefroren worden ist, enteignen müsse, um es der Ukraine zur Verfügung zu stellen, dann zeigt dies, dass solche Politiker geradezu gefährlich sind, weil sie ohne Rücksicht auf Verluste glauben, Politik betreiben zu können. So ganz nebenbei sollte man darauf hinweisen, dass Deutschland eigentlich gar kein Kriegsbeteiligter gegenüber Russland sein sollte, so dass es einem Angst und bange werden kann, wenn man wahrnimmt, wie Kiesewetter in diesem Zusammenhang schwadroniert und meint Russland besiegen zu können.

Eine Beschlagnahmung von Staatsvermögen fremder Staaten wäre nicht nur Diebstahl, es würde auch endgültig jedes Vertrauen aller Staaten in der Welt zerstören, so dass damit ein internationaler Wirtschaftsaustausch zum Erliegen kommen würde. Wer würde noch Geld außerhalb seines eigenen Landes anlegen, wenn es jederzeit staatlich verordnet, enteignet werden könnte.

Aktuell kann man es nicht oft genug wiederholen, die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine haben eine Vorgeschichte, die dazu führte, dass sich Russland gezwungen sah, militärisch zu reagieren. Die sogenannten Verhandlungen, von denen der Westen immer redet, sollten nur die westliche Auffassung bestätigen. Dass sich eine souveräne Weltmacht, wie es Russland zweifelsfrei ist, ein solches rüdes Vorgehen nicht gefallen lässt, dürften nur die Politiker überraschen, die immer von sich so überzeugt sind, dass sie glauben, sie seien die Größten in dieser Welt.

In einem Interview, das im Deutschlandfunk mit dem USA-Experten Josef Braml geführt wurde, wies dieser darauf hin, dass die expansive Nato-Ausdehnung in Richtung Russland dazu geführt hat, dass sich Russland bedroht fühlt. Er wies ferner darauf hin, dass auch die USA entsprechend reagieren würden, wenn Russland auf die Idee kommen würde, seine militärische Macht direkt vor den Grenzen der USA, zum Beispiel auf Cuba, zur Entfaltung bringen würde. Braml wies darauf hin, dass auch die europäischen Staaten das Gespräch mit Putin suchen sollten, weil nur dann überhaupt ein politischer Fortschritt möglich sei. In diesem Zusammenhang wies er auf die seinerzeit erfolgreiche Politik während des kalten Krieges hin. „Wir sollte uns wieder an diese Vorgehensweise der Politik erinnern“ meinte Braml.

Was für ein Irrsinn ist es, Putin als Paria zu bezeichnen, ihn als Verbrecher mit einem Haftbefehl zu versehen und dann zu glauben, dass man irgendeine positive diplomatische Regelung treffen könnte. Diese Art der Paria-Politik schließt friedliche Regelungen aus und setzt nur darauf, Russland militärisch zu besiegen. Irrsinniger und größenwahnsinniger kann keine Politik sein. Das Ergebnis kann jetzt jeder betrachten: Europa wird nicht mehr gefragt und ist an keinen Verhandlungen mehr beteiligt.

Bei den jetzt in Alaska geführtem Gespräch, das auf Augenhöhe zwischen Trump und Putin stattfand, zeigte Trump der Weltöffentlichkeit wie man Politik betreibt. Nur im direkten Gespräch, das auf Augenhöhe erfolgt, können die anstehenden Probleme erörtert werden, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Wahrscheinlich ist die Öffentlichkeit noch gar nicht über die tatsächlich erfolgten Absprachen zwischen Trump und Putin informiert. Eines ist bereits sicher, die Politik wird nicht mehr von Europa gemacht, dazu haben sich die europäischen Staaten zu sehr in einer Paria-Politik verstrickt. Und wie bereits bemerkt, ist eine solche Politik nur noch lächerlich und wird ohnehin von keinem mehr ernst genommen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Aktuell macht sich die Landesregierung in Brandenburg lächerlich

Wenn man schon meint, einen politischen Gegner ausschalten zu wollen, indem man ihm verfassungsfeindliches Verhalten vorwirft, dann sollten die Vorwürfe ein Mindestmaß an Substanz enthalten, die auch bei einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht zumindest zur Erörterung zugelassen werden.

Was der Behördenleiter des brandenburgischen Inlandgeheimdienstes, Peters, präsentierte, ist so dünn, dass es eigentlich gar nicht lohnt, dessen Ausführungen weiter zu kommentieren. Eines ist jedoch deutlich geworden. Der Vorwurf der USA mit ihrer Feststellung, dass in Deutschland die freie Meinung immer weiter eingeschränkt und aufgehoben wird, findet in den aktuellen Ausführungen der Landesregierung Brandenburg seine volle Bestätigung.

Was bedeutet es denn: „Wer nicht zum deutschen Mainstream gehöre, soll zur Ausreise bewegt werden“. Richtig ist, dass die AfD fordert, dass Personen, die sich ohne eine rechtliche Grundlage in Deutschland aufhalten, das Land wieder verlassen sollen. Eine solche Regelung behalten sich alle zivilisierten Staaten vor und setzen diese auch durch. Es geht nicht um deutsche Staatsbürger, es geht allerdings um Bürger, die über mehrere Staatsbürgerschaften verfügen und sich nicht mit der deutschen Gesellschaft verbinden wollen. Auch dies ist völlig korrekt und hat mit Rassismus, Menschenverachtung absolut nichts zu tun.

Die Behauptung, wonach die AfD den demokratischen Staat zerstören will, ist eine Frechheit und könnte den Tatbestand der Verleumdung erfüllen. Wahrscheinlich verwechselt der brandenburgische Innenminister und seine Inlandsgeheimdienstmitarbeiter Parteien mit dem Staat. Gegen Parteien ist es durchaus zulässig , dafür zu sorgen, dass sie politisch bedeutungslos werden, soweit und so lange dies mit demokratischen Mitteln erfolgt. Wie erfolgreich dies funktioniert, kann man am Beispiel der SPD sehen, die von einer ehemaligen Volkspartei zunehmend zu einer Splitterpartei im 10%Bereich gelandet ist. Allerdings hat dies nicht die AfD durch Zerstörung erreicht, sondern der Wähler hat sich von der SPD und auch von anderen linken Parteien abgewandt, weil er erkannt hat, dass die Interessen der Bürger nicht mehr vertreten worden sind. Die Quittung hat die SPD von den Wählern erhalten. Mit den jetzt erneuten unsachlichen und auch unerträglichen Behauptungen, die gegen die AfD verbreitet werden, sorgt die SPD dafür, dass sich die Bürger noch stärker von ihr entfernen und ihr Kreuz auf dem Stimmzettel der Partei geben werden, von der die Bürger annehmen können, dass ihre eigenen Interessen vertreten werden.

Wenn es die SPD nicht mehr gibt oder diese so bedeutungslos geworden ist, dass sie ohnehin keinen Einfluss mehr hat, wird der Staat dadurch in keiner Weise leiden. Ja, es könnte sogar so sein, dass der Staat wieder besser funktioniert.

Wenn die AfD jetzt auf diese unqualifizierten Anschuldigungen mit dem Hinweis reagiert, dass hier die SPD-geführte Landesregierung Willkür betreibt, so ist diese Kritik noch vornehm zurückhaltend. Einige Bürger werden auch sagen, dass das, was die brandenburgische Landesregierung mit der AfD macht, eine Frechheit und eine Brunnenvergiftung der Gesellschaft darstellen könnte. Damit wird man nicht zur Befriedung der Gesellschaft beitragen und erst recht wird man dadurch keine Wähler gewinnen.

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Aktuell wird die Meinungsfreiheit in Deutschland abgeschafft

Immer wieder behaupten die linksorientierten Rundfunk- und Fernsehsender, dass es nicht zutrifft, dass es Probleme im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit in Deutschland gäbe. Jeder könne alles sagen und keiner würde irgendwelchen Bürgern oder Institutionen Vorschriften machen, was sie aussprechAken und sagen wollen.

Jetzt wird jedoch immer wieder auch aus den USA der Vorwurf erhoben, dass es mit der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland doch nicht so weit her sei, wie immer behauptet wird.

In einem Bericht des US-Außenministeriums wird schlicht und einfach festgestellt, dass es in Deutschland aktuell eine massive Einschränkung auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit gibt. Dabei wird auf das Internet hingewiesen, das sogar vom Inlandsgeheimdienst mittlerweile darauf durchgeforstet wird, was geschrieben wird und wer auf bestimmte Artikel Kommentare erwidert oder auch nur mit positiv oder negativ bewertet hat. Regierungsstellen in Deutschland fordern Internetplattformen auf, sogenannte Hassmitteilungen zu löschen und den staatlichen Behörden mitzuteilen, so dass ggf. eine Strafverfolgung gegen Verfasser solcher Mitteilungen eingeleitet werden kann. Dabei ist Hass keine Straftat und ist nur dann eine Straftat, wenn sie mit einer persönlichen Beleidigung verbunden ist. Zuständig sind dann die Gerichte und keine andere Stelle.

Private Vereine, die teilweise von staatlichen Stellen mitfinanziert werden, haben auf Veranlassung von staatlichen Stellen sogenannte „Meldestellen“ eingerichtet, die von Bürgern kontaktiert werden sollen, die ungemessene Schriftsätze im Internet gefunden haben. Alles dies hat doch sehr starke Parallelen zu dem Stasi-Informationsnetzwerk der ehemaligen DDR.

Wie kommt eigentlich die deutsche Regierung dazu, der Weisung der EU-Bürokraten zu folgen und das Verbreiten von Nachrichten zu verbieten und sogar strafbar zu machen, wie es mit Russin-RD-DE geschehen ist? Die Regierungen haben nicht darüber zu entscheiden, was vermeintliche Falschmeldungen sind, allenfalls wären dafür Gerichte zuständig. Die Bürger haben aber ein Recht, unzensiert alle Meinungen zu hören und zu lesen, um sich selbst ein Bild machen zu können. Sie brauchen keinen staatlichen Vormund der ihnen vorschreibt, was sie gar nicht lesen dürfen.

Aber auch die Sprachindoktrination im Bereich den „Genderns“ gehört in den Bereich einer Meinungsdiktatur. Der Staat hat keine sprachlichen Vorgaben zu machen und diese mit Hilfe der öffentlichen Fernseh- und Radiosender den Bürgern gegen ihren Willen aufzuoktroyieren. Falsches Sprach und Denkverhalten kann aktuell zu einer beruflichen Katastrophe im Einzelfall führen, weil Personen, die sich nicht an die staatlichen „Empfehlungen“ halten, eben gesellschaftlich ausgegrenzt werden und ihre Arbeit und damit ihre Existenz verlieren oder gar nicht erst bekommen.

Pervers wird es, wenn jetzt linke Politiker, linke Journalisten und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem neuen Kulturminister vorwerfen, er würde diktatorisch eingreifen, weil er völlig zurecht alle öffentlichen Einrichtungen und Vereine, die staatlich finanziert werden, aufforderte, sich an die Regeln der Sprachkommission für die deutsche Sprache zu halten, so dass der ideologische Genderquatsch zu unterbleiben hat. Das wäre das Gleiche, wenn die Lehrer in der Schule ihren Schülern jetzt zu sagen haben, dass 2 plus 2 = 5 ist, weil man die vier nicht mehr nennen will und es sich dabei um eine arabische Aneignung handelt.

Die schlimmste Einschränkung der Meinungsfreiheit geschieht aktuell durch die Regierung, die über ihren Inlandsgeheimdienst die Opposition mundtot machen will, weil sie die Macht der die Regierung tragenden Blockparteien gefährdet. Diese Vorgehen ist aktuell einmalig in Europa und findet ausgerechnet in Deutschland statt, dass doch bereits aus der Nazi- und der DDR-Zeit wissen sollte, welche Folgen ein solches staatliches Verhalten auf die Gesellschaft hat.

Auch wenn wir vieles kritisieren, was aus den USA auf Europa zukommt, so ist es erfreulich, dass die USA jetzt auf die antidemokratischen Entwicklungen in Deutschland, die die Qualität haben, sich zu einer faschistischen Diktatur zu entwickeln, hinweist. Vielleicht, nein, hoffentlich werden jetzt viele Bürger wach und wenden sich gegen eine solche Entwicklung. Die Losung sollte sein: Nie wieder Meinungsdiktatur ist jetzt!

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Eine juristische Sicht zur Kausa Brosius-Gersdorf

Der Jurist Dr. Christian Schnoor hat in einem Gastbeitrag einige wesentliche Gedanken formuliert, die vielleicht ein anderes und objektiveres Bild zur Kausa Brosius-Gersdorf vermitteln.

Bornemann-Aktuell hält diesen Beitrag für wichtig, so dass wir uns entschieden haben – entgegen unserer allgemeinen Praxis – diesen Beitrag auf unserer Seite einzustellen.

 

Wissenschaftliche Übeerlegungen zur Kausa Brosius-Gersdorf 

ein Gastbeitrag von Dr. Christian Schnoor

Bei Frau Prof Brosius-Gersdorf ist nicht überall Wissenschaft drin, wo „Wissenschaft“
draufsteht. Jedenfalls nicht diejenige Qualität an Wissenschaft, die mit einigem Anspruch aufzutreten berechtigt wäre.

Das gilt zumindest für eine Begründung, die die Autorin für ihre These vorgebracht hat, die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gelte nur ab der Geburt. Diese Argumentation wird, offenbar als Spitzensatz, aus einem wissenschaftlichen Aufsatz (Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier, 2024) vielfach zitiert. Allein in der FAZ dankenswerterweise von Stephan Klenner schon am 9. Juli und dann noch einmal am 23. Juli, sowie am 18. Juli von
Elisabeth Winkelmeier-Becker als „Fremder Feder“.
Der Satz ist Teil verfassungsrechtlicher Erörterungen und lautet: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch- naturalistischer Fehlschluß“. Gemeint ist offenbar: Die Auffassung, daß die im Grundgesetz
zugesprochene Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, daß m.a.W.
alles menschliche Leben an der Menschenwürde teilhat, beruhe auf einem (dem sog. naturalistischen) Fehlschluß. Dabei ist wohl zusätzlich mitgemeint (sonst ist der Satz nämlich nicht so wichtig, nicht durchschlagend für die These), die Auffassung lasse sich auch nicht auf
einem anderen Wege hinreichend begründen, d.h. sie beruhe vollständig auf dem genannten Fehlschluß, sie ermangele also der notwendigen Begründung, ja sogar
Begründbarkeit. Und dieser Befund sei verfassungsrechtlich maßgebend oder jedenfalls
bedeutungsvoll. Der Satz ist schon ganz für sich genommen so gehaltvoll, daß es sinnvoll ist, ihn ohne
eingehendere Betrachtung seines Kontexts genauer zu prüfen. Dann ergibt sich, daß er in zweierlei, ja vermutlich in dreierlei Hinsicht fehlerbehaftet ist:

Der erste Fehler: Die Autorin beruft sich in dem Satz auf eine lange Zeit gängig gewesene Doktrin der normlogischen Erkenntnistheorie , die stark vereinfacht besagte, aus deskriptiven Aussagen (über Tatsachen) könne man keine Wertungen oder andere
normative Aussagen ableiten. Das bedeutet: Beweisen will die Autorin, daß nicht allem menschlichen Leben Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz zukommt. Dazu beruft Frau Prof. Brosius-Gersdorf sich auf eine Regel, die, wenn sie denn, wie im
untersuchten Satz vorausgesetzt (mit Maßgeblichkeit auch für das Verfassungsrecht) anwendbar wäre (was aus zwei Gründen nicht der Fall ist, dazu im folgenden) mit dem ihr von der Autorin zugesprochenen Grad an Maßgeblichkeit für das Verfassungsrecht jegliche
Zuerkennung von Menschenwürde, die an das Vorhandensein eines menschlichen Lebens
anknüpft, ausschlösse. Die Anwendbarkeit dieser Doktrin bzw. der in dieser behaupteten Regel schlösse es vollständig aus, jemandem wegen der Tatsache, daß er Mensch ist, begründeterweise, wissenschaftlich zulässigerweise Menschenwürde (nach dem
Grundgesetz) zuzusprechen. Auch mit Wirkung auf die verfassungsrechtliche Rechtsfindung.
Daraus folgt: Die Autorin stützt sich auf eine Argumentation, die nur richtig sein kann, wenn
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz – in Gänze! – falsch ist.
Allerdings möchte die Autorin die von ihr als für die verfassungsrechtliche Rechtsfindung
gültige und anwendbare Erkenntnisgewinnungsregel ins Feld geführte Doktrin demgegenüber, gewissermaßen unter der Hand, entgegen dem absolut üblichen und gut
eingeführten Inhalt dieser Regel, lediglich auf Teile oder einen Teilbereich menschlichen Lebens – im Satz zunächst nicht genannten, aber im Kontext offensichtlichen – anwenden. In diesem Bereich soll die Menschwürde nicht aus dem Menschsein folgen. In anderen Bereichen menschlicher Existenz offenbar schon. Warum insoweit die von der Autorin in
Anspruch genommene Erkenntnisregel einer verfassungsrechtlich maßgeblichen Ableitung
der Menschenwürde aus dem Menschsein nicht entgegensteht, wäre unter Beachtung der
von der Autorin im hier in Rede stehenden Satz herangezogenen erkenntnistheoretischen
Doktrin aus wohl schwerlich, oder deutlicher gesagt: unmöglich, zu begründen.

Der zweite Fehler: Es gibt seit über 40 Jahre bekannte und, soweit für den Nichtspezialisten
erkennbar, zumindest sehr starke Gründe dafür, dass das sog. „Argument vom naturalistischen Fehlschluss“, und zwar über eine Variationsbreite von vier verschiedenen
Bedeutungen, die ihm des genaueren zugeschrieben werden können, wissenschaftlich nicht stichhaltig ist. Die Berufung auf die angebliche Unzulässigkeit eines „naturalistischen Fehlschlusses“ ist also eher plakativ wirkungsvoll als wissenschaftlich fundiert.
Aber auf diese wirklich hochkomplizierte Frage der Normlogik kommt es, und das ist

der dritte Fehler, für die zu beantwortende Frage, also die Frage, ob Menschenwürde nach dem Grundgesetz‚ überall gilt, wo menschliches Leben existiert, gar nicht an. Für die verfassungsrechtliche Rechtsanwendung stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf angebliche „naturalistische Fehlschlüsse“ stützt, nämlich nicht. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, wonach die Würde des Menschen unangetastet bleiben soll, ist ein Rechtssatz. In
Rechtssätzen wird für den Fall des Vorliegens bestimmter tatsächlicher Voraussetzungen (sog. Tatbestand) die Anordnung eines Verhaltens (Gebot, Verbot oder andere Art von sog. Rechtsfolge) ausgesprochen. Diese Anordnung beruht jedoch keineswegs auf einer logisch-
wissenschaftlichen Herleitung der Rechtsfolge aus dem Tatbestand, an die in welchem Sinne
auch immer wissenschaftliche Anforderungen logisch-erkenntnistheoretischer Stringenz zu
stellen wären. Vielmehr wird die Rechtsfolge an den Tatbestand in einer mehr oder weniger – auf jeden Fall
wissenschaftlich (normlogisch-erkenntnistheoretisch) gesehen höchst unzulänglich – rationalen Weise geknüpft. Sei es im demokratischen Rechtssetzungs-Verfahren, sei es in der richterlichen Rechtsfortbildung (vom reinen Richterrecht ganz zu schweigen!). Dies geschieht
auf der Grundlage kollektiver moralischer Überzeugungen, moralischer Intuition, historischer
Unrechtserfahrungen. Ohne ein hohes Maß an dem gesunden Menschenverstand sich erschließender Rationalität bzw. Plausibilität wird Recht keine Akzeptanz finden, weder in der Normsetzung selbst noch danach!! Es wird gerade nicht nach Regeln, die irgendwie den
Ansprüchen der normlogischen Erkenntnistheorie genügen könnten oder müßten, vom Tatbestand auf die Richtigkeit der Rechtsfolge ‚geschlossen‘.
Entsprechend ergehen übrigens die Gerichtsurteile nicht unter Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnis, sondern, auch beim Bundesverfassungsgericht, “Im Namen des Volkes“.

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Die EU spielt Weltmacht

Die EU-Minister haben sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gegen einen Friedensabschluss mit Russland ausgesprochen. Nur Ungarn hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Damit ist Ungarn das einzige Land, von denen in der EU zusammengeschlossenen Ländern, das sich einen realen Blick für die aktuelle Politik erhalten hat. Es wirkt geradezu lächerlich, dass die EU-Länder glauben, einen großen Einfluss auf die Weltpolitik zu haben und Entscheidungen der beiden Großmächte USA und Russland glauben verhindern zu können. Dazu hätten sie früher eine eigenständige Politik in den Ukrainekrieg einbringen müssen. Die einseitige und primitive Forderung, Russland müsse verlieren, hat alle Länder der EU ins Abseits befördert.

Man nimmt einfach nicht zur Kenntnis, dass die Ukraine der Hauptverlierer der Auseinandersetzung ist und im Grunde genommen gar keine Wahl mehr hat, um dieses Morden zu beenden. Die Alternative wäre das völlige Ausbluten der Menschen in der Ukraine, so dass damit auch nichts gewonnen wäre.

Die immer wieder erhobene Behauptung, dass Russland nach der Ukraine weitere Eroberungen im Blick hat, ist bezogen auf die Gefährdung der westlichen europischen Staaten Unfug . Richtig ist, dass es auch zukünftig zu Auseinandersetzungen innerhalb der slawischen Staaten kommen wird, die uns aber nichts angehen. Das ist ja eines der Probleme, dass die Nato glaubte, sich in diese Auseinandersetzung einmischen zu können, um ihren eigenen Einfluss zu erweitern und Russland zu demontieren. Auch dies wird sich Putin – völlig nachvollziehbar – nicht gefallen lassen.

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Aktuell zeigt die Stadt Ludwigshafen wie man die Demokratie zerstört

Was sich aktuell in der Stadt Ludwigshafen abspielt, ist nicht nur ein politischer Skandal. Die Genossen der sich selbst demokratisch nennenden Parteien zeigen den Bürgern, was sie zu erwarten haben, wenn sie weiterhin Parteien wählen, die zwar viel von Demokratie, Weltoffenheit und Menschenwürde reden, die aber in Wahrheit mit sehr fragwürdigen Methoden dabei sind, sich dauerhaft an der Macht zu halten.

Nachdem dies durch das Erstarken einer Opposition in Deutschland nicht mehr sicher ist, glaubt man mit rechtlichen Winkelzügen und faschistischen Methoden die Opposition ausschalten zu können. Man sollte des einmal deutlich formulieren: Wenn es gelingt, mit fragwürdigen rechtlichen Methoden die AfD auszuschalten, dann hätte man auf einen Schlag die absolute Mehrheit, ohne dafür von den Bürgern legitimiert zu sein. Gegenwärtig ist es fraglich, ob der „demokratische Parteienverbund“ CDU/SPD eine Mehrheit zusammenbringen könnten.

Wie fragwürdig das demokratiezerstörende Verhalten der Parteien in Ludwigshafen aktuell ist, zeigt sich daran, dass man mit Hilfe des Inlandsgeheimdienstes sogenannte Gutachten über den politischen Gegner erstellt und in den Umlauf bringt, aus denen eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Opposition abgeleitet werden soll.

Im vorliegenden Fall ist der angeblich verfassungsfeindliche Kandidat beamteter Lehrer in Rheinland Pfalz und Landtagsabgeordneter. Besser kann es gar nicht sichtbar sein, was hier der Parteienapparat in Ludwigshafen für ein übles Spiel mit einem politischen Mitbewerber treibt.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass man sich in Ludwigshafen verzockt hat. Die AfD macht unbeirrt ihren Wahlkampf mit ihrem Oberbürgermeister-Kandidaten. Wenn der Rechtsweg in Deutschland noch nicht abgeschafft ist, dann wird Paul mit seiner Klage beim Verwaltungsgericht erfolgreich sein, so dass er als Oberbürgermeisterkandidat zugelassen werden muss.

Die Akteure in Ludwigshafen scheinen gar nicht mehr zu bemerken, wie sehr sie dem Ansehen dieses Landes schaden, weil jetzt auch im Ausland offenkundig wird, dass die Demokratie in Deutschland teilweise nicht nur gefährdet, sondern bereits demontiert wird. Das ist keine gute Entwicklung, so dass man nur noch hoffen kann, dass die Gerichte diesem Politspuk bald ein Ende setzen.

In diesem Zusammenhang kann man auch auf das sogenannte Sommerinterview im ZDF verweisen. Der Co-Vorsitzende der AfD, Tino Chrupalla zeigte in diesem Interview souverän, dass seine Partei ein ernstzunehmender politischer Faktor ist. Die Zuschauer, dieses Interviews konnten sich selbst davon überzeugen, dass die immer wieder bösartig in die Welt gesetzt Behauptung, bei der AfD handele es sich um eine verfassungsfeindliche Partei, jeglicher Grundlage entbehrt.In

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Trump und Putin entscheiden über die Zukunft der Ukraine

Unbeschadet des Geredes der EU-Bürokraten und einiger Politiker, die glauben, entscheidend auf das Weltgeschehen Einfluss nehmen zu können, haben offensichtlich die beiden Staatschefs der Weltmächte USA und Russland die Weichen für die Zukunft der Ukraine gestellt.

In der kommenden Woche soll am Freitag ein Gespräch zwischen den beiden Staatsmännern in Alaska geführt werden. Nach gegenwärtigem Sachstand kann man davon ausgehen, dass bei diesem Gespräch die entscheidende Wende in dem Krieg, der auf dem Territorium der Ukraine stattfindet, erfolgen wird. Natürlich wird die Ukraine einen Teil ihres bisherigen Territoriums verlieren, wobei es sich im die Gebiete handelt, die ohnehin überwiegend von Pro-russischen-Bürgern bewohnt werden.

Es ist geradezu lächerlich, wenn Friedrich Merz jetzt fordert, bei diesen Gesprächen mit beteiligt zu werden. Gleiches gilt für die EU-Bürokraten, die sich bisher nur darin überboten, Waffenlieferungen an die Ukraine zu veranlassen, die natürlich von den Bürgern der europäischen Staaten zu bezahlen waren. Warum sollten Trump und Putin jetzt die Kriegshetzer der EU und Deutschlands, die nur von einem Sieg gegen Russland schwadronierten und denen es nicht schnell genug ging, den nächsten Weltkrieg herbeizureden, an den aktuellen Gesprächen zu beteiligen? Die Entscheidungen über die Zukunft der Ukraine liegen ausschließlich in den Händen der USA und Russlands.

Deutschland hatte die Chance als ehrlicher Makler in dem Ukrainekrieg Einfluss nehmen zu können. Tatsächlich meinte es gegen Russland Ḱrieg führen zu müssen, wobei es von Anfang an klar war, dass der Verlierer Deutschland und die übrigen europäischen Länder sein werden. Wenn es jetzt zu einer Einigung zwischen Trump und Putin kommt, ist das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland zerstört, die wirtschaftlichen Beziehungen sind nicht mehr zu beleben. Was Merz und seine Vorgänger in der Regierung erreicht haben, ist ein Flurschaden, der kaum zu beschreiben ist.

Jetzt kann man nur noch hoffen, dass das gegenseitige Zerstören aufhört und die Waffen schweigen. Politiker wie Selenskyj haben mit großer Wahrscheinlichkeit keine Zukunft und werden in der politischen Versenkung verschwinden.

Wenn es zu einem Regierungswechsel in Deutschland kommen wird, weil sich die Mehrheitsverhältnisse so verändern, dass die sich selbst nennenden demokratischen Parteien, sich in der Opposition wiederfinden und dort ihre demokratischen Prinzipien wieder üben können, besteht die Hoffnung, dass eine AfD-geführte Regierung wieder den Versuch unternimmt, zu vernünftigen Beziehungen zu Russland zu kommen, so dass Deutschland nicht weiter ausschließlich von der Politik der USA dominiert werden kann. Von einer solchen Entwicklung kann auch die Ukraine profitieren, die sehr viel damit zu tun haben wird, die Folgen, die durch die Politik ihres Präsidenten Selenskyj entstanden sind, wieder zu beseitigen.

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Die SPD hat sich maßlos verzockt

Die Reaktionen der SPD auf den Rückzug der linken Juristin Brosius-Gersdorf zeigt, wie schwer diese Partei sich getroffen fühlt. Anderseits wird jetzt auch das wahre Demokratieverständnis dieser Partei erkennbar. Geht man doch offensichtlich davon aus, dass Absprachen zwischen den Fraktionsführungen bindend seien, so dass man es als Vergehen ansieht, wenn die einzelnen Abgeordneten der Parteien sich nicht von ihren Fraktionsvorsitzenden vorschreiben lassen, wie sie abzustimmen haben.

So stellte kürzlich in der Morgensendung des Deutschlandfunks der Interviewer die Frage an seinen Interviewpartner, wie ein Regierungschef zukünftig regieren könne, wenn er sich nicht sicher sein könne, dass die Abgeordneten seiner Partei den Beschlüssen der Fraktionsvorstände folgen.

Da beklagt aktuell die SPD einen Vertrauensbruch mit der CDU, weil sich diese nicht an die Absprachen mit der SPD gehalten habe. Die Krone des neuen Machtanspruchs der SPD ist die Forderung der SPD, dass die CDU-Fraktion ihren Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn auszuwechseln habe. Die Begründung dafür, zeigt von dem tiefen „Demokratieverständnis“, das die Sozialdemokraten aktuell vertreten. Es ist erschreckend, dass sich eine CDU so etwas gefallen lässt und nicht in aller Schärfe darauf hinweist, dass erstens Personalentscheidungen Angelegenheit der jeweiligen Parteien sind und anderseits es in keiner Weise zu beanstanden ist, wenn Abgeordnete eben nicht wie Ja-Sager allen Unfug ihrer Fraktionsspitzen mittragen.

Natürlich wäre es ohnehin gut, wenn Politiker wie Spahn die politische Bühne verlassen. Aber dann sollte man ihren Abgang mit ihrem tatsächlich vorliegenden Fehlverhalten begründen. Im Fall Spahn wäre es viel wichtiger, erst zu prüfen, inwieweit im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung durch Jens Spahn dessen Verbleiben in der Politik tragbar ist. Wahrscheinlich würde allein dieser Punkt ausreichen, um Spahn zum Rücktritt aus der Politik zu bewegen.

Es ist überhaupt kein Wunder, dass die SPD – aber auch die CDU und die übrigen Blockparteien – jegliches Vertrauen bei den Bürgern verlieren. Den gegenwärtig agierenden Politikern der Blockparteien, werden keine positiven Entscheidungen für Deutschland zugetraut. Ihr einziges Anliegen scheint der eigene Machterhalt zu sein, während die Interessen des eigenen Volkes offensichtlich nicht mehr im Fokus der Überlegungen stehen. Ein eigenes Volk scheint es ohnehin nicht mehr zu geben, weil dies bereits eine nationalistische und menschenverachtende Auffassung wäre. Man darf gespannt sein, wann aus den Reihen der SPD ein Antrag gestellt wird, die Inschrift auf dem Reichstagsgebäude „Dem deutschen Volke“ zu entfernen. Vielleicht wird man anstelle dieser Formulierung „Allen Minderheiten und sich verfolgt fühlenden Menschen“ wählen.

Am Beispiel Brosius-Gersdorf kann jeder Bürger sehen, dass es nur noch darum geht, wie man die Opposition dauerhaft ausschalten kann und wen man benötigt, ein solches Anliegen durchzusetzen. Der eigentliche Skandal ist, dass jetzt auch das Bundesverfassungsgericht als Mittel zum Zweck eingesetzt wird, um politische Ziele zu erreichen, für die man nie eine Mehrheit erhalten würde. Die SPD sollte aufpassen, dass sie das Machtspiel nicht zu weit treibt. Die Bürger könnten dies noch vor den kommenden Wahlen bemerken und dann ihre Meinung zu einem solchen Verhalten auf dem Stimmzettel zum Ausdruck bringen. Bei der bereits geringen Akzeptanz der SPD bei den Bürgern ist die Luft nach unten so gut wie nicht mehr vorhanden.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Der Rückzug von Brosius-Gersdorf ist erst der halbe Sieg

Der Rückzug der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf, die als Verfassungsrichterin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde, war für viele eine Überraschung, für andere allerdings der schon lange erwartete notwendige Schritt, um dieses Trauerspiel, was um das Verfassungsgericht herum inszeniert wurde, endlich zu beenden. Die sich demokratisch nennenden Parteien haben es fertiggebracht, die Wahlen von Richtern zum Verfassungsgericht mittlerweile zu Kampfkandidaturen zu machen und merken gar nicht mehr, wie sie die Autorität des höchsten Verfassungsorgans immer mehr demontieren. Insofern war es heute ein Glückstag, dass dieses Schauspiel sein Ende gefunden hat. Allerdings ist völlig aus dem Blickwinkel geraten, dass die zweite Kandidatin der SPD für ein Richteramt beim Verfassungsgericht, nämlich Frau Ann-Katrin Kaufhold genau so wenig wählbar für dieses Amt ist, wie ihre Kollegin Brosius-Gersdorf. Insofern kann aktuell nur von einem Zwischensieg gesprochen werden. Jetzt geht es darum, dass auch darauf hingewirkt wird, dass völlig neue Kandidaten in einem neuen Wahlverfahren für das Bundesverfassungsgericht benannt werden müssen.

Die Wut der SPD, über ihre misslungene Aktion, eine parteikonforme Kandidatin durchwinken zu lassen, ist nachvollziehbar. Die Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf war für die SPD und ihren Genossen aus den anderen linken Parteien wichtig, um, die von der SPD angestrebte Gesellschaftstransformation von einer bürgerlichen Gesellschaft hin zu einer sozialistischen Einheitsgesellschaft möglichst schnell umzusetzen. Die Thematik der Abtreibung menschlichen Lebens und die merkwürdige Einstellung, wie mit dieser Problematik umzugehen ist, war gar nicht das Hauptanliegen der Genossen. Wahrscheinlich hatte dieses Thema jetzt nur dazu geführt, dass der Durchmarsch durch die Institutionen, den man mit der Wahl der Juristin erreicht hätte, fehlschlug,

Das eigentliche Ziel, das die SPD und ihre Bündnisparteien anstrebten, war die Ausschaltung der AfD möglichst wie in einer Nacht- und Nebelaktion. Wie schön wäre es doch gewesen, wenn man unmittelbar nach der Wahl dieser beiden Damen durch die SPD dominierte Bundesregierung – die CDU ist offensichtlich nur der nützliche Idiot im Sinne von Karl Marx und Lenin – einen Verbotsantrag gegen die AfD gestellt hätte. Wäre dieser Antrag erfolgreich geworden, dann hätte man von einer Stunde zur nächsten sämtliche AfD-Politiker von der Kommunal- bis zur Europaebene ausgeschaltet und das erreicht, was Frau Kaufhold in einer Talk-Runde zum Besten gab, indem sie meine man müsse die AfD-Funktionäre beseitigen. Wenn die beiden linken Juristinnen Verfassungsrichterinnen geworden wären, das sollte ja eigentlich bereits längst geschehen, dann wäre die Chance erheblich größer gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht der „Empfehlung“ der aktuellen Regierung gefolgt wäre.

Das Vertrauen der Bürger in dieses Gericht hat erheblich abgenommen, weil man immer wieder den Eindruck gewonnen hat, dass die erforderliche parteipolitische Neutralität nicht mehr vorhanden sein könnte.

Es ist bezeichnend, wie jetzt die bösen Rechten wieder einmal mit Hilfe der alternativen Medien auch bei Abgeordneten ein Bewusstsein erzeugen konnten, sie von dem doch so guten linken Weg der SPD und der anderen linken Parteien abzubringen. Wie bedauerlich ist es doch, dass man es noch nicht erreicht hat, die Zensur auch auf die alternativen Medien so wirkungsvoll auszuüben, dass sie gegenüber den öffentlichen Medien nicht wahrgenommen werden konnten. Genau das hat man bisher auch mit der AfD erfolglos versucht. Sie war eben nicht auf die Plattformen der regierungsamtlichen Sprachrohre und ihrer Helfer – gemeint sind hier einige sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die von der Regierung finanziell gut ausgestattet werden – angewiesen, sondern sie hat sich eigene Plattformen geschaffen, über die sie in Kontakt mit den Bürgern kommen konnte. Nur dadurch war es aktuell auch möglich, die Bürger und insbesondere die Abgeordneten der CDU auf die Gefahr hinzuweisen, die durch die Wahl der Kandidatin Brosius-Gersdorf für das politische Klima in Deutschland hätte entstehen können.

Bisher ist dabei untergegangen, dass auch die zweite Kandidatin nicht wählbar ist, weil auch sie insbesondere zu Fragen des Eigentums aber auch zum klimapolitischen Wahnsinn, der direkt in eine Klimadiktatur führen würde, einen dezidierten Standpunkt vertritt, der keinen Konsens in der Bürgerschaft findet.

Jetzt muss es darum gehen, auch diese Kandidatur kritisch zu hinterfragen und die Abgeordneten der CDU zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Personalie ermuntern. Auch die Wahl dieser Juristin muss verhindert werden.

Der Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf ist einerseits erfreulich, er hätte bereits früher kommen müssen. Er wirft aber auch andererseits erhebliche Fragen auf, wie es zu dieser Kandidatur kommen konnte. Immerhin hat der Richterwahlausschuss einen Beschluss in diese Richtung getroffen. Die Fraktionsführung der CDU muss gegenüber den Bürgern erklären, ob sie aus Dummheit, vielleicht, weil sie glaubte, sich mit solchen Lappalien einer Richterwahl nicht befassen zu müssen oder vorsätzlich der Kandidatur der beiden Juristinnen zugestimmt hat. Im letzteren Fall würde das bedeuten, dass die CDU-Fraktionsführung ein Doppelspiel betreibt. Einerseits vermittelt sie den Bürgern, die CDU sei eine bürgerliche Partei der Mitte, in Wahrheit hat sie sich inzwischen zu einer linksliberalen Partei transformiert, die mit der ehemaligen CDU – mit Ausnahme des Namens – nichts mehr zu tun hat. Für Doppelstrategien ist der Parteivorsitzende dieser linksliberalen CDU ja bekannt. Erinnert sei u.a. an sein Verhalten im Wahlkampf, bei dem er die Wähler regelrecht belogen hat, indem er die Schuldenpolitik von Habeck und Klingbeil geißelte und die Fortsetzung dieser Politik bereits vor der Bundestagswahl vorbereitete. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass die Wahl der beiden linken Juristinnen mit ausschließlicher Zustimmung von Merz und Spahn erfolgte. Glücklicherweise sind viele der CDU-Abgeordneten diesem Vorgehen nicht gefolgt und haben gezeigt, dass es noch CDU-Abgeordnete mit Rückgrat gibt. So konnte zumindest ein Teilerfolg erreicht werden, die Kandidatur der zweiten Kandidatin ist leider noch immer offen.

Es ist ausgesprochen hoffnungsvoll, dass es jetzt auch der Bürgerschaft gelingt, sicher geglaubte Aktionen der Linken zu verhindern. Das Beispiel zeigt, dass sich die alternativen Informationsplattformen noch mehr zusammenschließen und sich vernetzen müssen. Nur so wird es möglich sein, die Meinungsführerschein der linken Minderheit, die sich geriert, als wenn sie die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinigen würde, zu brechen. Und das ist im Interesse unseres Landes dringend erforderlich.


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Die kommende OB-Wahl in Ludwigshafen verkommt zur Posse

Jetzt wissen wir, dass sich auch Deutschland nicht mehr von den Ländern unterscheidet, die gegen ihre Bürger mit diktatorischen Maßnahmen vorgehen. Das Beispiel in Ludwigshafen zeigt in erschreckender Weise, was wir in Deutschland zu erwarten haben, wenn Parteien darüber entscheiden, wer in ein Parlament gewählt werden darf und wer nicht.

Eigentlich war die Nachricht so skurril, dass wir vorsorglich bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen telefonisch nachfragten, ob es zutrifft, dass der Wahlprüfungsausschuss der Stadt den AfD-Kandidaten Joachim Paul nicht zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl zugelassen habe. Die Oberbürgermeisterwahl findet am 21.9.2025 in Ludwigshafen statt.

Der persönliche Referent der Oberbürgermeisterin bestätigte den Vorgang, wollte sich aber zu den näheren Umständen nicht äußern. Er verwies auf die Pressestelle der Stadt, die nur allein autorisiert sei, zu dem angefragten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unsere schriftliche Anfrage per ePost enthielt folgende Fragen:

  • Trifft diese Mitteilung zu oder handelt es sich um eine Falschmeldung?
  • Welche gerichtsfesten Gründe liegen vor, dass der Wahlausschuss zu einem solchen Ergebnis kommen konnte.?
  • Wie ist die Zusammensetzung des Wahlausschusses Ihrer Stadt?

Bis zum Abend erfolgte keine Antwort, so dass wir davon ausgehen, dass man auf diesen ungeheuren antidemokratischen Vorgang nicht antworten will.

Wie man den öffentlichen Zeitungen entnehmen konnte, hat der betroffene AfD-Stadtrat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung des Wahlprüfungsausschuss mit rechtlichen Mitteln vorzugehen.

Man muss sich den gesamten Vorgang einmal vor Augen führen. Da entscheidet ein Wahlprüfungsausschuss, der mehrheitlich von den sogenannten etablierten Parteien besetzt ist, darüber, dass ein Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl nicht wählbar sei. Die Begründung dafür scheint keinesfalls objektive gerichtsfeste Sachverhalte zu betreffen, die in der Tat zu einem Ausschluss der passiven Wählbarkeit führen können, sondern es ging ganz offensichtlich darum, dass die Auffassungen des betroffenen AfD-Stadtrates nicht der politischen Meinung der sich selbst demokratisch nennenden Parteien entsprach. Es ist auch eine Missachtung gegenüber der Presse – unsere Anfrage an die Presseabteilung erfolgte im Rahmen der freien journalistischen Tätigkeit des Autors dieses Kommentares – dass man es nicht für nötig gehalten hatte, auf die Anfrage zu reagieren. Auch ein solches Verhalten reiht sich in das Gesamtbild dieses Stadtrates ein und gibt ein erschütterndes Bild über den aktuellen Zustand der Demokratie in Deutschland.

Wenn wir aktuell bereits so weit sind, dass eine erfolgreiche Gesinnungsprüfung Voraussetzung sein soll, bei einer Wahl, bei der der Bürger und nicht die Verwaltung das Wort haben sollten, dann kann man nur noch sagen: Willkommen im Club der Länder, die sich nicht mehr an demokratische Grundregeln halten. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass es noch Gerichte gibt, die sich nicht von Parteien vorschreiben lassen, welche Einstellung grundgesetzkonform oder grundgesetzwidrig ist. Bisher ist der Autor dieser Zeilen davon ausgegangen, dass diese Frage allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. Aber wie man aktuell sieht, scheint auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen zu meinen, jetzt in der Lage zu sein, solche Entscheidungen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit zu treffen.