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Der Verfassungsschutz – aktuell eine Gefahr für die Demokratie?

Mit einer schon langweilig werdenden Wiederholung wird aktuell auf allen Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der Zeitungen den Bürgern erzählt, dass die einzige Opposition der gegenwärtigen sogenannten Ampelregierung vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsradikal“ anzusehen sei. Dabei vergisst man jedoch leider hinzuzufügen, dass es sich bei dieser Auffassung um eine Auffassung der SPD-Innenministerin Faeser handelt, die über ihren nachgeordneten Amtsleiter des Verfassungsschutzes diese Erklärung in regelmäßigen Abständen verkünden läßt. Die Bürger, die sich nicht so genau mit dem Aufbau der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland auskennen, glauben, dass es sich dabei um eine seriöse und im rechtlichen Sinne gesicherte Erkenntnis handelt. Aber die Verwirrung hat natürlich Methode. Denn es geht ausschließlich darum zu verhindern, dass die gegenwärtigen Parteien ihren Einfluß und damit ihre Macht verlieren.

Frau Faeser war es auch, die immer wieder beklagte, dass die Bürger gegenüber der Opposition zu schweigsam seien und ein „Aufstehen gegen rechts“ geboten sei. Glücklicherweise gibt es inzwischen genügend Berufsdemonstranten, die Zeit und Geld zur Verfügung haben, um „Bürgerproteste“ in den Großstädten und neuerdings auch auf dem flachen Land in kleineren Gemeinden zu organisieren, zu unterstützen und mit dem erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten. So war es auch keinesfalls überraschend, dass „Tausende“ auf die Straße gingen. Einer der Experten für die Initiation von „Aufwachbewegungen der sogenannten bürgerlichen Mitte“, der Vorsitzende von Compact und gleichzeitiges Vorstandsmitglied der von ihm gegründeten Stiftung „Bewegung“, deren Aufgabe eben die „Bewegung der Bürger“ möglichst gegen alles, was nicht links ist, klärte die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf. Allein für das Anmieten der professionellen Laufsprecheranlagen habe man 300.000, – € ausgegeben. Dazu kommen die Aufwendungen für die Anmietung von mobilen Bühnen, denn schließlich müssen die Propagandisten ja auch sichtbar sein. Mit der aus den USA gegründeten Bewegung „Friday for Future“ sei man regelrecht „rund um die Uhr“ im Einsatz, um „spontane“ Demonstrationen nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Kleinstädten und Dörfern zu organisieren und zu fördern. Man sei zwischenzeitlich an 50 Orten im Einsatz. Das sind also die „spontanen“ Bürgerbewegungen, die endlich erkannt haben, dass man keine Opposition in Deutschland benötigt. Mit den vielen Aufmärschen ist es ja auch sehr gut gelungen, von den massiven Fehlentscheidungen der Ampelregierung abzulenken. Die öffentlichen Medien helfen dabei, indem sie sich bei ihrer sogenannten „Berichterstattung“ einseitig auf die angeblichen spontanen Demonstrationen konzentrieren.

Jetzt hat Frau Faeser noch einen weitere Stufe der politischen Beeinflussung gezündet. Sie ließ durch ihren Amtsleiter des Verfassungsschutzes verbreiten, dass jetzt auch ein „Gutachten“ über die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten AfD erstellt werden solle. Was sie damit erreicht, sind zwei Dinge: Erstens wenden sie viele Bürger mittlerweile von dem ewigen Gerede des Verfassungsschutzes, die AfD sei erwiesen verfassungsfeindlich ab, weil sie bemerken, dass keine Substanz hinter dieser politisch intendierten Behauptung steht. Zweitens macht sich eine Behörde lächerlich, wenn sie ständig auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweist, aber keine entsprechenden Schritte einleitet, damit das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung bestätigt. Beides ist schädlich für unser demokratisches Rechtssystem. Was gegenwärtig von der Regierung veranstaltet wird, könnte auch als eine schleichende Demontage des demokratischen Rechtssystems angesehen werden. Die Regierung läßt gegen die Opposition demonstrieren. Einen solchen Vorgang hat es bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben. Die Unzufriedenheit der Bürger, die dazu führte, dass eine Oppositionspartei immer größeren Zuspruch fand, wird von der Regierung nicht damit beantwortet, dass man endlich auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht, sondern man versucht, die Opposition so zu diskreditieren, dass man sie – so die Hoffnung – endgültig ausschalten kann. Die CDU, die eigentlich ebenfalls Oppositionspartei sein sollte, hat sich mit den übrigen Parteien im Rahmen einer Brandmauer-Ideologie so verbandelt, dass man von einer Opposition nicht mehr sprechen kann.

Wie sich inzwischen zeigt, hat Correctiv vom Landgericht Hamburg per Beschuß erfahren, dass ihre Behauptungen keine Tatsachen, sondern Meinungen gewesen sind. Deshalb konnte darüber auch keine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.  Die Klage des Juristen Vosgerau war in einem sehr wichtigen Punkt allerdings erfolgreich, weil Correctiv die gegen Vosgerau erhobenen Aussagen nicht mehr in der Öffentlichkeit wiederholen darf, weil sie – wie das Landgericht Hamburg feststellte – unwahr sind. Damit sind die gezielten Aufmärsche der Bürger aufgrund von Meinungen und nicht aufgrund von Fakten inszeniert worden.

Insofern kann es einem Bürger, der für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zeitlebens aktiv eingetreten ist, nur Angst und Bange werden, wenn man sieht, wie leicht es ist, ahnungslose Bürger auf die Straße zu treiben, weil sie glauben, die Demokratie sei in Gefahr.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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