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Die AfD antwortet.

Auf unseren Beitrag „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ erhielten wir von der AfD eine Antwort, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Wir haben den Eindruck, daß von der AfD auf ein grundsätzliches Problem hingewiesen wurde.

Sehr geehrter Herr Bornemann,

vielen Dank für Ihr Interesse an der politischen Debatte.

In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von Erfolgen verzeichnen können, nicht nur bei Wahlen, sondern auch in der Politik vor Ort. Die AfD wirkt. Unsere Partei lebt von der Unterstützung durch die Bürger.

Die EZB handelt seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht. Wir sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (5.5.2020), dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, die Kritik der AfD bestätigt. Gleichzeitig rügte das Gericht seinerzeit die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen. Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erachtet es als „bedauerlich, dass die Bundesbank die Steilvorlage des höchsten Gerichts nicht genutzt hat, um vom desaströsen Kurs der EZB abzurücken. Das Volumen der Anleihekaufprogramme bedeutet Staatsfinanzierung über die Notenbanken in so gigantischem Ausmaß, dass sie die Euro-Dauerkrise noch verschärfen werden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Kläger sich mit den bislang gegebenen Antworten nicht zufriedengeben wollen. Und es bleibt zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht der Linie seines Urteils treu bleibt und der EZB klare Schranken aufzeigt.“

Der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB habe den Beigeschmack eines abgekarteten Spiels. Die hastig durchgewunkene Zustimmung der etablierten Mehrheit des Bundestags und der lustlos nachgeschobene Persilschein des Bundesfinanzministers, ohne dass wesentliche von der EZB vorgelegte Dokumente auch öffentlich gemacht worden wären, werde dem Ernst der Sache nicht gerecht, so Weidel.

Wie geht’s nun weiter? Antwort: gar nicht. Normalerweise entfalten Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht Rechtskraft. Alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte sind daran gebunden. Doch diesmal wird sich das Gericht wohl nicht weiter äußern. Einzig die eigentlich erfolgreichen Beschwerdeführer können nun auf eine Prüfung durch Karlsruhe drängen, ob die Anforderungen aus dem Urteil tatsächlich erfüllt wurden. Ein solcher Rechtsstreit, sollte er zugelassen werden, könnte sich wieder jahrelang hinziehen.

Die AfD-Fraktion fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.

Die Antwort der AfD hat den Verfasser des Beitrages „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ auf ein weiteres, sehr grundsätzliches Problem aufmerksam gemacht. Es sieht so aus, als wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, was es will, aber seine Entscheidungen letztlich absolut keine Folgen mehr haben. Wenn dem so ist – und der vorliegende Sachverhalt stellt sich genau so dar – dann kann man das Bundesverfassungsgericht auch aufheben. Für den Bürger wird durch die jetzt erkennbare Situation deutlich, daß es keinen Rechtsschutz mehr in Deutschland gibt, weil die deutsche Regierung sämtliche Rechte ohne Zustimmung des Volkes an eine überregionale Einrichtung (EU) übertragen hat, die jetzt, ohne selbst ein souveräner Staat zu sein, über Recht in Deutschland allein entscheiden kann. Anderseits stellt sich auch die Frage, warum das Bundesverfassungsgericht sich ein solches rechtswidriges Verhalten einer Regierung gefallen läßt und nicht massiv gegen diese Rechtsmißbrauch vorgeht. Welche Rolle spielen eigentlich noch unsere Abgeordneten im Bundestag, wobei wir hier die AfD ausnehmen? Haben sie ihre originären Rechte mittlerweile aufgeben und an wen haben sie diese Rechte übertragen? So wie sich jetzt die Rechtslage für die deutschen Bürger darstellt, scheint es zu sein, daß das Bundesverfassungsgericht nur noch einen historischen Wert hat und für die Zukunft keine Entscheidungen mehr treffen darf. Wenn dem so wäre, dann sind wir nicht mehr weit von einer Diktatur entfernt.  Noch hoffen wir, daß alles nur eine rechtswidrige Handlung der früheren Kanzlerin war, die sich ja ohnehin über vieles einfach hinweggesetzt hatte.

Wir sind sehr gespannt, welchen Erfolg die AfD mit Ihrer Forderung im Bundestag haben wird.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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