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Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?

Die EU-Kommission hat am 4.12.2021 beschlossen, daß das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das Urteil des Bundeserfassungsgerichts vom 5.Mai 2020 eingestellt wird. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit die milliardenschweren Anlagekäufe der EZB beanstandet und darauf hingewiesen, daß diese damit über ihre Kompetenzen hinaus gehandelt habe, so daß dies nach den Brüsseler EU-Verträgen gar nicht zulässig war. Der Europäische Gerichtshof hatte das Verhalten der EZB gebilligt und für rechtens erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nicht die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs infrage.  Vielmehr wies es aber darauf hin, daß der Europäische Gerichtshof nicht für Sachverhalte zuständig sei, die nach den EU-Verträgen ausschließlich durch die nationalen Staaten entschieden und geregelt werden können.

Hintergrund der Auseinandersetzung war auch die Entwicklung der letzten Jahre. Die EU versucht immer mehr Zuständigkeiten an sich zu reißen, obwohl die rechtliche Legitimation auf sehr wackeligen Füßen steht.

Die jetzt vorliegende Entscheidung der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, könnte auf den ersten Blick eine gute Nachricht sein. Es könnte der Eindruck entstanden sein, daß die EU zur Besinnung gekommen ist und sich nicht in Angelegenheiten einmischen will, für die sie gar nicht zuständig ist.

Allerdings ergeben sich aus der vorliegenden Entscheidung erhebliche offene Fragen.

Wie u. a. von dpa berichtet wurde, hielt es die Kommission aus drei Gründen angebracht, die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens vorzunehmen:

Die Bundesrepublik Deutschland habe in seiner Antwort auf das Aufforderungschreiben der EU sehr klare Zusagen gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland solle förmlich erklärt haben, daß es die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, bekräftigt und anerkennt.

Der zweite Punkt, der Erklärung der Bundesregierung gegenüber EU erscheint noch gravierender und fragwürdiger zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland erkenne ausdrücklich die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union an, dessen Entscheidungen rechtskräftig und bindend seien. Die Bundesrepublik sei ferner der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane nicht von der Prüfung von Verfassungsbeschwerden vor deutschen Gerichten abhängig gemacht, sondern nur vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden könne.

Im Klartext bedeutet dies, daß sich die Bundesrepublik über die Fragestellungen des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat und dem EuGH eine Blanko-Vollmacht dem EuGH erteilt hat. Es wird unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht kein Recht (mehr) hat zu prüfen, ob der EuGH Entscheidungen Ultra-vires trifft. Es wird also unterstellt, daß der EuGH immer in allen Entscheidungen die letzte Instanz sei. Wenn dem so wäre, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland ihr eigenes Verfassungsgericht abschaffen und die eigene Souveränität gleich der Brüsseler Behörde übertragen.

Auch der dritte Teil der Erklärung der Bundesrepublik gegenüber der EU ist zumindest fragwürdig.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-viresFeststellung aktiv zu vermeiden. Als Ultra-vires-Akt wird eine Entscheidung bezeichnet, di ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft.

Bedeutet dies, daß die Bundesregierung zukünftig selbst das oberste Verfassungsgericht sein will und darauf hinwirkt, daß keiner mehr auf die Idee kommt, Rechtshandlungen des EuGHs auch nur infrage zu stellen?

Es ist völlig richtig, daß Bayerns Justizminister Georg Eisenreich jetzt Aufklärung von der Bundesregierung fordert. Der CSU-Politiker sagte dem „Münchner Merkur“ am 4.6.2021, er erwarte, „dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme, die sie gegenüber der Kommission abgegeben hat, veröffentlicht“. Er befürchte, dass die Bundesregierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Im Ergebnis sei die Einstellung zwar zu begrüßen. Die Erklärung der EU-Kommission werfe aber wichtige Fragen auf. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei.

Besonders mißtrauisch kann man im Zusammenhang mit diesem Vorgang werden, wenn man nach ausführlicher Recherche feststellen muß, daß zwar über die Rücknahme des Vertragsverletzungsverfahrens allgemein berichtet wurde. Allerdings ist auf die eigentliche Problematik, nämlich, daß hier eine Demontage des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen ist, nicht eingegangen worden. Der Vorgang wirft Fragen der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung auf, die bislang nur wenig thematisiert werden. Sie sind aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie und somit ein wichtiger Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit, von der ja so oft gesprochen wird.

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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