Eigentlich war es eine bemerkenswerte Angelegenheit. In der Nachrichtensendung des ZDF befasste sich die Moderatorin Dunja Hayali mit der Frage, was geschieht, wenn die AfD in einigen Bundesländern die absolute Mehrheit erreicht und damit in der Lage wäre, die Regierung zu stellen. Man könnte meinen, dass dies keine außergewöhnliche Fragestellung sei, denn politische Machtwechsel nach Wahlen sind auch in der Bundesrepublik nichts Neues.
Dies gilt selbstverständlich für alle Parteien, die demokratisch gewählt wurden und im Rahmen eines regulären Wahlablaufs eine absolute Mehrheit erreichen. Das ZDF schien jedoch im Hinblick auf die AfD eine besondere Diskussion für erforderlich zu halten – eine Diskussion, die in mehrfacher Hinsicht befremdete.
Hayali thematisierte insbesondere die Frage, wie es möglich wäre zu verhindern, dass die AfD im Falle einer Regierungsübernahme Zugriff auf das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz erhält, das eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums ist. Dabei bedarf es keiner Diskussion, dass jede Regierung das Recht hat, Einblick in sämtliche Ministerien und deren nachgeordnete Behörden zu nehmen. Dieses Recht schließt ein, Zuschnitte von Ministerien zu verändern und sogar Behörden umzustrukturieren oder aufzulösen – sofern diese nicht durch die Verfassung besonders geschützt sind. Ebenso selbstverständlich ist das Recht einer Regierung, die Arbeit ihrer Behörden zu kontrollieren und zu überprüfen.
Bei anderen Parteien hat sich bislang kein öffentlich‑rechtlicher Sender darüber beklagt, dass eine neugewählte Regierung leitende Beamte – die sogenannten politischen Beamten wie Staatssekretäre oder Ministerialräte – austauscht und durch eigene Vertrauenspersonen ersetzt. Natürlich müssen dabei die beamtenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Es ist daher befremdlich, wenn das ZDF nun gegenüber seinen Zuschauern den Eindruck vermittelt, es würde ein Unrecht geschehen, wenn die AfD Einblick in die Unterlagen der Verfassungsschutzämter nähme. Dass sie dies tun würde, ist eine Selbstverständlichkeit. Wahrscheinlich werden einige bisherige Regierungsmitglieder und ihre politischen Unterstützer nervös, weil Sachverhalte öffentlich werden könnten, die nicht die Sicherheit Deutschlands betreffen, sondern auf ein zweifelhaftes Vorgehen gegenüber der AfD in ihrer Rolle als Oppositionspartei hinweisen.
Wenn Frau Hayali in ihrer Moderation den Eindruck erweckt, Beamte könnten einer AfD‑geführten Regierung bestimmte Vorgänge vorenthalten, weil sie sich an die Rechtsstaatlichkeit gebunden fühlten, dann ist dies ungeheuerlich. Zwar wurde dies nicht ausdrücklich gesagt, doch der Tenor ihrer Ausführungen ließ eine solche Tendenz erkennen.
Das Überlegen, wie man „Sicherungen“ einbauen könne, um einen Zugriff der AfD auf sensible Daten zu verhindern, ist mehr als problematisch, weil es den demokratischen Aufbau unseres Staates infrage stellt. Genau dies ist im Übrigen der Vorwurf, der regelmäßig gegen die AfD erhoben wird. Ein Sender wie das ZDF sollte sich ernsthaft fragen, ob er mit einer solchen Einlassung, die in den „heute“-Nachrichten verbreitet wurde, nicht selbst der Demokratie geschadet hat. Es wurde der Eindruck erweckt, als entschieden Parteien darüber, was zukünftige Regierungen dürfen und was nicht. Ja, Parteien entscheiden – aber nur jene, die vom Wähler ein Mandat erhalten haben.
Wenn es der AfD gelingt, die absolute Mehrheit in einem Parlament zu erreichen, dann werden die anderen Parteien dies zur Kenntnis nehmen müssen. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass ein Staatsstreich vorbereitet wird, um einen politischen Wechsel in Deutschland zu verhindern, auch wenn die Wähler diesen durch ihren Stimmzettel verfügen.
Dem ZDF habe ich folgende Fragen gestellt. Ich bin sehr gespannt, wie der Sender antworten wird:
- Warum wurde in Ihrer Nachrichtensendung darüber spekuliert, wie man eine demokratisch gewählte Partei daran hindern könnte, als Regierungspartei Zugriff auf eine ihr unterstellte Behörde zu erhalten?
- Ist es aus Sicht des ZDF mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, wenn öffentlich‑rechtliche Medien darüber nachdenken, wie man eine gewählte Regierung in der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen einschränken könnten?
- Geht das ZDF davon aus, dass man einer Partei, die eine absolute Mehrheit erhält und den Innenminister stellt, den gesetzlich vorgesehenen Zugriff auf den Verfassungsschutz verwehren kann oder sollte?
- Wie passt diese Haltung zu der Aussage des Bremer Regierungschefs, der erklärte, die Einschätzung des Verfassungsschutzes sei „nur die Meinung einer Behörde“ und daher irrelevant – allerdings bezogen auf die Beobachtung der Linken?
- Warum wird die Einschätzung des Verfassungsschutzes in Bezug auf die AfD als maßgeblich dargestellt, während dieselbe Institution in Bezug auf andere Parteien als politisch unbedeutend bezeichnet wird?
- Hält das ZDF eine solche Ungleichbehandlung für journalistisch ausgewogen und politisch neutral?