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Es war gut, dass Frauke Brosius‑Gersdorf keine Verfassungsrichterin wurde

Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Juristin Frauke Brosius‑Gersdorf versucht, wieder in die erste Reihe des politischen Establishments zu gelangen. Der Deutschlandfunk gab ihr anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Buches eine Bühne. Über das Buch selbst wurde kaum gesprochen. Stattdessen eröffnete der DLF das Gespräch mit einer Einschätzung der Juristin zum Wahlerfolg der AfD in Sachsen‑Anhalt.

Schon hier zeigte sich, dass Brosius‑Gersdorf an einer vertieften politischen Analyse kaum interessiert war. Sie verwies nüchtern auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse und meinte, notfalls müssten eben Neuwahlen stattfinden. Auf die besondere Problematik, dass die AfD ihre Mehrheiten über Parteigrenzen hinweg an den offiziellen Parteiorganisationen vorbei organisiert, ging sie gar nicht ein. Das sei eben Demokratie, meinte sie. Eine bemerkenswert dünne Argumentation.

Deutlich engagierter wurde Brosius‑Gersdorf erst bei der Frage, welche Konsequenzen sie aus ihrem Scheitern bei der Wahl zur Verfassungsrichterin ziehe. Man merkte, dass sie diese Niederlage keineswegs als erledigt betrachtet. Sie deutete an, dass linke Agitationsgruppen ihre Bewerbung verhindert hätten. So ist das eben, wenn vermeintliche zivilgesellschaftliche Gruppen Stimmung gegen Sachverhalte machen, die ihnen nicht gefallen. Über die Aktionen von Campact und anderen linken Vereinen scheint sich Frau Brosius‑Gersdorf keine vertieften Gedanken zu machen.

Ihre Überlegungen zur zukünftigen Wahl von Verfassungsrichtern machten jedoch deutlich, dass es gut war, dass sie nicht in das Bundesverfassungsgericht berufen wurde. Sie plädierte dafür, die Wahl der Verfassungsrichter wieder einem kleinen Juristenkreis vorzubehalten. Zwar sei das „nicht ganz demokratisch“, aber im Bundestag säßen nun einmal nicht nur Juristen. Ihrer Meinung nach sollten ausschließlich Juristen in einem kleinen Ausschuss darüber entscheiden, wie das Gericht zu besetzen sei.

Das ist ein elitärer, demokratietheoretisch fragwürdiger Ansatz, der regelrecht erschrecken kann. Brosius‑Gersdorf scheint gar nicht wahrzunehmen, dass das Grundgesetz bewusst eine Wahl durch den Bundestag vorsieht. Die Richter sollen demokratisch legitimiert sein — nicht nur fachlich, sondern politisch. Juristen sind keine besseren Demokraten. Sie sind Experten für Recht, nicht für Demokratie. Die Vorstellung, nur Juristen könnten „richtig“ entscheiden, ist antidemokratisch. Sie unterstellt, dass das Volk und seine Vertreter unfähig seien, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Geschichte zeigt zudem, dass Juristen nicht automatisch Garanten demokratischer Kultur sind. Auch in autoritären Systemen haben Juristen „gesetztes Recht“ exekutiert — mit fatalen Folgen. Die Wahl durch das Parlament ist ein Schutzmechanismus. Sie verhindert, dass sich ein juristischer Zirkel selbst reproduziert. Frau Brosius‑Gersdorf sollte darüber einmal nachdenken. Vielleicht befasst sie sich mit dieser Problematik in einem ihrer nächsten Bücher.

Auch ihre Ausführungen zur Leihmutterschaft zeigten ein ausschließlich juristisches Schubfachdenken. Sie sprach über Rechte von Frauen, aber kaum über die Befindlichkeit der Kinder. Dass während der Schwangerschaft eine enterezeptive Tiefensensibilität zwischen Mutter und Kind entsteht, die später Grundlage für Sicherheit, Vertrauen und Selbstwahrnehmung ist, scheint sie nicht zu beachten. Sie betrachtet alles nach juristischen Normen, merkt aber nicht, dass dies zu wenig ist, um eine Gesellschaft zu tragen.

Nach diesem Interview bleibt nur die Gewissheit: Es war richtig, dass Frauke Brosius‑Gersdorf nicht zur Richterin für das Volk geworden ist. Und es ist bedenklich, welches Weltbild sie als Hochschullehrerin an ihre Studenten weitergibt.

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Bei bestimmten Themen beschleicht mich ein Störgefühl

Es gibt Persönlichkeiten, die unmittelbar vor einem Ziel scheitern, das sie sich gesetzt haben. Und es gibt Persönlichkeiten, die auf dem vermeintlichen Zenit ihrer Macht scheitern, weil sie nicht mehr wahrnehmen, wann ihr eigenes Handeln nicht mehr den Erwartungen der Gesellschaft entspricht.

Das ist an sich keine besondere Erkenntnis, die einen Kommentar rechtfertigen würde. Doch in jüngster Zeit stechen zwei Persönlichkeiten heraus, die auf den ersten Blick sehr unterschiedlich wirken, bei näherer Betrachtung jedoch bemerkenswerte Parallelen aufweisen.

Da ist zunächst der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn, von dem man aufgrund seiner Funktion annehmen durfte, er vertrete die Grundsätze einer christlichen Partei, die den Anspruch hat, bürgerliche Werte zu vertreten. Zu diesen Werten gehört auch, selbst das zu leben, was man der Gesellschaft als Ideale und gesellschaftspolitische Ziele vermittelt. Wenn nun, wie bei Herrn Spahn, jemand für sich Rechte in Anspruch nimmt, die er anderen politisch verweigert, dann ist es keine Überraschung, wenn ein solcher Politiker in ein politisches Nichts fällt oder fallen gelassen wird. Und der kritisierte Sachverhalt war nicht die Fehlkalkulation bei der Maskenbeschaffung, die den Steuerzahler Milliarden kostet, sondern ein ethisch hoch problematischer Vorgang: der in Deutschland verbotene Kauf eines Kindes, das durch eine sogenannte Leihmutter entstanden ist, weil man in einer homosexuellen Partnerschaft meinte, ein eigenes Kind haben zu wollen.

Und da ist eine zweite Persönlichkeit: Frau Frauke Brosius‑Gersdorf, die unmittelbar vor dem Ziel scheiterte, Bundesverfassungsrichterin zu werden, weil einige CDU‑Abgeordnete sich an frühere Grundsätze ihrer Partei erinnerten und zu der Überzeugung kamen, dass Frau Brosius‑Gersdorf wohl eher nicht in diese Richtung denkt.

Warum dies jetzt ein Kommentar wert ist, liegt daran, dass bei beiden die Chance besteht, wieder an die gesellschaftliche Spitze gelangen zu können.

Die NZZ schrieb am 31.7.2026 einen ausführlichen Beitrag über den Versuch von Brosius‑Gersdorf, sich wieder eine Meinungsführerschaft zu erarbeiten. Der Artikel trug die Überschrift: „Wie aus der gescheiterten Richterkandidatin Frauke Brosius‑Gersdorf ein neuer Star des linksliberalen Milieus wurde.“ Und die NZZ berichtet weiter, dass Frau Brosius‑Gersdorf gegenüber der taz erklärt habe, sie sei nun eine „politische Person“ geworden. „Sie können sicher sein, dass ich mich weiter einbringen werde.“

Viele werden jetzt feststellen, dass es ein Segen war, dass diese Frau nicht in das höchste Gericht berufen wurde. Man kann davon ausgehen, dass sie nicht erst jetzt „entdeckt“ hat, sie sei eine politische Person. Das war ja der Hauptgrund, warum erhebliche Zweifel bestanden, sie als Verfassungsrichterin zu berufen. Es überrascht auch nicht, dass sie das Verhalten von Jens Spahn — ein Kind auf fragwürdigem Hintergrund zu kaufen — nicht kritisiert. Ihre Auffassung bestätigt vielmehr genau die Haltung, die sie seinerzeit im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage geäußert hat, wann menschliches Leben beginnt. Insofern hat sie sich in ihrer Auffassung nicht geändert.

Sie sollte sich aber nicht wundern, wenn nicht nur sie von „Störgefühlen“ spricht. Viele andere, die sich eher der christlich‑bürgerlichen Denkweise zugehörig fühlen — zu denen ich mich übrigens auch zähle — werden dieses Störgefühl ebenfalls feststellen. Auch mich beschleicht ein Störgefühl, wenn eine exponierte Juristin, die einst Verfassungsrichterin werden wollte, unser Grundgesetz so auslegt, dass der deutsche Staat mit allem, was er tut, ausländische Bürger einbeziehen müsse. Wahrscheinlich verkennt sie, dass das Grundgesetz nicht für die Welt, sondern von und für das deutsche Volk entstanden und in Kraft getreten ist. Demnach ist es völlig legitim, wenn eine Partei die Auffassung vertritt, dass der Staat auch das Recht haben muss, eine Förderung für die eigene Bevölkerung vorzusehen, wenn er dadurch hofft, die Zahl der Geburten in Deutschland zu erhöhen.

Ob es Frau Brosius‑Gersdorf gelingt, wieder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Führungselite zu gelangen, ist fraglich. Letztlich hängt davon auch nicht die Zukunft unseres Landes ab.

Bemerkenswerter ist ein fast unbeachteter Hinweis des Ministerpräsidenten Söder, der erklärte, die politische Zukunft eines Jens Spahn sei noch nicht beendet. Er gehe davon aus, dass Spahn wieder auf die politische Bühne zurückkomme. Jens Spahn ist klug genug, sein aktuelles Schweigen nicht zu beenden. Man sieht doch: Man kann wieder an die Macht kommen, wenn dies von anderen Parteifreunden gewünscht wird.

Unerträglich ist dabei die Tatsache, dass Söder damit erneut zeigt, dass ihm die früheren Grundsätze der christlich‑bürgerlichen CDU/CSU nichts mehr bedeuten. Denn das, was Spahn getan hat, wäre ein Grund, ihn aus der Partei auszuschließen — nicht aus moralischer Überheblichkeit, sondern weil sein Verhalten nichts mehr mit den Grundsätzen der CDU zu tun hat und damit die Partei in Frage stellt.

Im Gegensatz zu Brosius‑Gersdorf ist die Rückkehr von Spahn in das politische Geschehen wahrscheinlicher — und aus meiner Sicht gefährlicher. Gefährlich deshalb, weil nun auch Söder erkennen lässt, dass ihm die Grundsätze der CDU/CSU nichts mehr sagen und er offensichtlich denselben Weg einschlägt wie sein Parteikollege Friedrich Merz, der aus der CDU inzwischen eine bessere SPD gemacht hat.

Wähler müssen sich jedoch sowohl Merz als auch Söder bei den bürgerlichen Kreisen suchen, die aus Deutschland lieber eine sozialistische Republik machen wollen, die alle Menschen unterhakt — auch wenn diese sich gar nicht unterhaken lassen wollen.