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Klarstellung zu einer privaten Veranstaltung am 25.11.2023 in Potsdam

Die AfD veröffentlichte aktuell eine Presseerklärung, durch die sie Stellung zur der privaten Veranstaltung am 25.11.2023 in Potsdam nimmt. Nachdem wir den Eindruck gewonnen haben, dass durch die kriminellen Ausforschungen von Correktiv und den offensichtlichen Lügen, die dann verbreitet wurden, das Ziel verfolgt wurde, die AfD als rechtsradikale und verfassungsfeindliche Partei in der Öffentlichkeit darzustellen, halten wir es für erforderlich, die jetzt von der AfD herausgegebene Erwiderung im Original und unverändert zu veröffentlichen. Wir können uns nicht daran erinnern, dass eine Regierung in Deutschland jemals eine solche widerliche Kampagne gegen eine Opposition gefahren hat. Es ist mehr als offensichtlich, dass diese linke Regierung von ihrem eigenen Desaster ablenken will, damit die Bürger nicht merken, dass diese Regierung Deutschland in den Abgrund führt. 

Presseerklärung der AfD:

Aufgrund mehrerer Pressemeldungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Veranstaltung am 25.11.2023 in Potsdam falsche Tatsachen hinsichtlich einer angeblichen Beteiligung unserer Partei behauptet haben, finden Sie nachfolgend eine Klarstellung:

1) Die Veranstaltung am 25.11.2023 in Potsdam war eine private Veranstaltung und keine Parteiveranstaltung der AfD gewesen. Es gab weder eine organisatorische noch eine finanzielle Verbindung zur Alternative für Deutschland.

 2) Die dort offenbar auch anwesenden AfD-Mitglieder hatten demzufolge als Privatpersonen teilgenommen, keiner der Betreffenden konnte daher für unsere Partei sprechen.

 3) Die Alternative für Deutschland ist nicht verantwortlich für Vorträge oder sonstige Inhalte, die von Privatpersonen auf privaten Veranstaltungen – die erkennbar nichts mit unserer Partei zu tun haben – gehalten werden. Eine pauschale Zurechnung solcher etwaig privat geäußerten Inhalte zur Alternative für Deutschland wird ausdrücklich zurückgewiesen.

 4) Die Programmatik der Alternative für Deutschland geht transparent und rechtsstaatlich mit dem Remigrationsbegriff um: Weder im Bundestagswahlprogramm 2021 („eine nationale und eine supranationale ‚Remigrationsagenda‘ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz ‚Hilfe vor Ort‘“) noch im Europawahlprogramm 2024 („Remigration statt Talentabwerbung“) sind irgendwelche Anhaltspunkte aufgeführt, die unser Selbstverständnis als „Grundgesetzpartei“ in irgendeiner Weise in Frage stellen könnten.

 5) Ansonsten sind unsere Forderungen zu „Einwanderung, Integration und Asyl“, die seit 2016 unverändert im Grundsatzprogramm stehen und sich selbstverständlich auch im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befinden, folgende (Auszug Kapitel 9):

– Vollständige Schließung der EU-Außengrenzen.

– In der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen, wie z.B. Nordafrika, werden Schutz- und Asylzentren in sicheren Staaten eingerichtet. Erst nach Anerkennung eines Schutzgrundes wird die sichere Reise nach Deutschland ermöglicht.

– An allen deutschen Grenzen, an denen derzeit (noch) ungeregelte Einwanderung stattfindet, sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern.

– Das individuelle Asylgrundrecht soll durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes ersetzt werden. Das Asylrecht darf nicht länger als ein Vehikel der Masseneinwanderung missbraucht werden.

Der wichtigste (Fehl-)Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die nicht oder nicht mehr bleibeberechtigt sind. Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht die entsprechenden Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen. Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe umgehend auf ein rechtlich zulässiges Minimum an Sachleistungen zurückzuführen. […] Dabei muss die direkte Einwanderung in Sozialsysteme verhindert werden. Wir befürworten eine maßvolle legale Einwanderung aus Drittstaaten nach qualitativen Kriterien. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts- und Kulturnation. Jeder Einwanderer hat eine unabdingbare Bringschuld, sich zu integrieren; er muss sich seiner neuen Heimat anpassen, nicht umgekehrt. Wer sich der Integration verweigert, muss sanktioniert werden und letztendlich auch sein Aufenthaltsrecht verlieren können. Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt.

 


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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