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Man darf ja alles sagen – aber hoffentlich hat man dann bereits außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit für seinen Unterhalt gesorgt!

Die Sächsische Zeitung berichtete heute am 5.1.2021 in ihrer Dresden-Ausgabe unter der Überschrift „Darf ein Amtsträger Corona-Kritiker sein?“ über Großschönaus Hauptamtsleiter und Geschäftsführer des Naturparks Zittauer Gebirge. Allein die Fragestellung in der Überschrift macht deutlich, daß – im Gegensatz zu den allgemeinen Behauptungen von Repräsentanten unserer Gesellschaft – eine Kanalisierung einer Rechtsauffassung sichtbar wird. Grundsätzlich könnte man die in der Überschrift der SZ gestellten Frage sehr schnell und einfach beantworten: Warum nicht, wer könnte dies verbieten?

Aber so einfach scheint es nicht zu sein. In immer stärkerem Maße wird von Stellen, die der Öffentlichkeit meistens überhaupt nicht bekannt sind und die fernab jeglicher demokratischen Legitimation ihre Wirksamkeit entfalten, festgelegt, was „man zu machen und zu denken und zu sprechen hat“.

Vereinigungen, die sich gegen Meinungen des Mainstreams stellen, werden sehr schnell in irgendwelche Ecken – in der Regel in rechte Ecken – gestellt und in der letzten Zeit wird oft gleich die Verfassungskeule geschwungen, indem erst einmal behauptet wird, es handele sich bei der kritikäußernden Gruppe möglicherweise um eine verfassungsfeindliche Gruppierung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden muß. Damit erreicht man gleich mehrere Ziele: Es entsteht bei den Bürgern, die sich kritisch äußern wollen, Angst, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann bereits zu beruflichen Problemen führen und nur noch Bürger, die auch wirtschaftlich unabhängig sind, können eine kritische Meinung gegenüber der Mainstreamauffassung zum Ausdruck bringen.

Zurück zu unserem Hauptamtsleiter. Wenn er sich verfassungsfeindlich äußern sollte, dann ist es Sache der Gerichte hier eine Entscheidung zu treffen. Der Dienstherr hat dann intern – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit – die vorgesehenen disziplinarischen Maßnahmen zu treffen. Wenn sich ein Angestellter oder Beamter privat zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen äußert, dann hat dies grundsätzlich den Dienstherrn nicht zu interessieren. Es gibt Bereiche, wo eine Zurückhaltung in der Meinungsäußerung notwendig ist, allerdings sind hier sehr enge Grenzen zu ziehen. Ein Richter, der sich privat zu einem bestimmten Sachverhalt äußert, könnte in einem Verfahren, in dem ein gleicher oder ähnlicher Sachverhalt Verhandlungsgegenstand ist, als befangen angesehen werden. Er wird aber weiter als Richter tätig sein können.

Mittlerweile kann beim Bürger der Eindruck entstehen und dazu trägt auch der Zeitungsartikel der SZ mit der gewählten Schlagzeile meiner Meinung nach bei, daß wirklich nur noch die öffentliche Mainstreammeinung gesagt werden darf. Eine solche Entwicklung ist der Beginn einer Demontage unserer Demokratie. Viele Bürger werden bereits im Rahmen eines sogenannten vorauseilenden Gehorsams sich selbst zensieren, so daß kaum einer noch bereit ist, daß zu sagen, was er denkt.

Zur geäußerten Kritik des in Rede gekommenen Hauptamtsleiters ist zu sagen, daß diese keinesfalls verboten ist. Man kann der Meinung sein, daß hier Unsinn geredet wurde, man kann aber auch zu der Auffassung kommen, daß die Regierung zur Zeit alles unternimmt, das Vertrauen gegenüber den Bürgern zu beeinträchtigen. Der Bundestag hat mehrfach in seinen Sitzungen die Regierung und hier insbesondere die alternativlose Kanzlerin aufgefordert, nicht in Hinterzimmern weitreichende Entscheidungen zu treffen, die in die Freiheitsrechte der Bürger massiv eingreifen. Frau Merkel scheint dies nicht zu stören, auch jetzt wird wieder mit den Regierungschefs und der Kanzlerin entschieden, welche Corona-Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Es ist nicht bekannt, inwieweit der Souverän, nämlich der Bundestag, hier Stellung nehmen konnte.

Es ist auch nicht geklärt, wie Frau Merkel die Beschaffung des Corona-Impfstoffes an Brüssel delegieren kann, obwohl Brüssel für Gesundheitsfragen nicht zuständig ist. Das sind Fragen, die gründlicher hinterfragt werden sollten. Aber es ist wohl wirkungsvoller, mit dem Finger auf sogenannte Corona-Kritiker – diesmal hat man auf die Formulierung Corona-Leugner verzichtet – zu zeigen. Dann kann man schön von den eigentlichen Problemen ablenken. Es fragt sich nur, wie lange sich dies die Bürger gefallen lassen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

2 Antworten auf „Man darf ja alles sagen – aber hoffentlich hat man dann bereits außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit für seinen Unterhalt gesorgt!“

„Wer im Glashaus steht, sollte nicht mit Steinen werfen!“.

Von wem darf man denn erwarten, dass er den Kontext öffentlicher Äußerungen gelernt hat zu reflektieren und zu berücksichtigen? Mit Sicherheit von Journalisten, deren tägliche berufliche Übung das sein sollte. Um im Bild zu bleiben: Meinungsfreiheit ist auch das Ertragen um sich geworfener Meinungen anderer, die einem nicht passen.

Den Profi unterscheidet vom Laien, wenn er sich mit Gegenmeinungen beschäftigt, dass er erstens einordnen kann, ob der andere mit dem Herumwerfen seiner Meinung seine Freiheit verwirklicht oder „Sachschaden“ am Gemeinwesen – im Bild am Glashaus – anrichtet. Und besser bringt er sich zweitens selber auch in den richtigen Kontext – im Bild weg von den Glaswänden – bevor er im Diskurs der Argumente streitet.

Ja, das Leben ist eben kein Ponyhof – schon gar nicht in Krisenzeiten.

Und deshalb kann man von den professionellen „Meinungsbildungshelfern“ des Journalismus‘ durchaus erwarten, dass sie erst ihre eigenen Hausaufgaben machen, bevor sie private oder persönliche Meinungen anderer Bürger verdammen – auch wenn das einfacher ist.

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