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Stephan Brandner: Innenministerin Faeser ist untragbar – sie muß zurücktreten

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland erklärt, dass die Innenministerin Faeser zurücktreten sollte, weil sie ganz offensichtlich nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, und damit absolut untragbar sei. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser schrieb noch im Jahr 2021 einen Gastbeitrag in einer Publikation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA). Diese Organisation wird vom bayerischen Verfassungsschutz als „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ eingestuft.

Aufgrund dieses Hinweises wurde dem Verein vom Finanzamt für Körperschaften der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Allerdings wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben, so daß die Gemeinnützigkeit dieses Vereins auch weiter besteht.

Eigentlich werden hier zwei Probleme miteinander vermischt, die unsrer Meinung nach doch mit einem anderen Blickwinkel betrachtet werden sollten.

Die Gemeinnützigkeitsrichtlinien – wir denken hier zum Beispiel an die Abgabenordnung, § 52 AO, indem sehr klar definiert ist, wann eine Körperschaft den Status einer Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen kann. Danach ist einzig und allein erforderlich, daß die Tätigkeit der betreffenden Körperschaft dem Gemeinwohl ausgerichtet sein muß und die in der Satzung beschriebenen Aufgaben auch tatsächlich wahrgenommen werden. Es ist demnach in dieser Verordnung keinesfalls festgelegt, aus welcher politischen Motivation heraus eine Körperschaft meint, seine Aufgabenstellung für die Allgemeinheit begründen zu wollen.

Insofern ist es auf keinen Fall Aufgabe der Finanzbehörde über einen möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit eine nicht gewollte politische Zielsetzung einer gemeinnützigen Organisation zu verhindern, bzw. zu sanktionieren.

Die Entscheidung, ob eine Verein oder eine sonstige Körperschaft tätig sein kann, liegt ausschließlich im Bereich der Rechtsprechung, die sich ihrerseits klar an den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu orientieren hat.

Eine andere Frage, die von der AfD aufgeworfen wurde ist, inwieweit eine Ministerin, die dem gesamten Volk verpflichtet sein sollte, sich bei ihren persönlichen politischen Auffassungen zurückhalten sollte. Dabei geht es keinesfalls darum, daß sie keine eigene Meinung haben darf. Allerdings muß man von einer Ministerin erwarten, daß sie nicht eindeutig zu erkennen gibt, daß sie nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung glaubt zuständig sein zu müssen. Gerade die Innenministerin sollte darauf bedacht sein, keine Gruppen der Gesellschaft auszugrenzen. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn eine Oppositionspartei darauf hinweist, daß der Verfassungsschutz im politischen Kampf sehr stark instrumentalisiert und mißbraucht wird. Aus diesem Grunde ist es nicht akzeptabel, wenn die oberste Dienstherrin dieser Behörde zwar massiv den sogenannten Rechtsradikalismus vehement beklagt, aber selbst keine Probleme sieht, Aufsätze in einer linksradikalen Organisation, die zumindest vom Bayerischen Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft worden ist, veröffentlicht. Eine Innenministerin, die Kontakte in die linksextreme verfassungsfeindliche Szene pflegt, ist nicht tragbar. “Es ist absolut offensichtlich, dass sie den Kampf gegen den Linksextremismus in Deutschland, der eine massive Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt, nicht glaubwürdig führen kann. Bundeskanzler Scholz muss umgehend handeln und sie entlassen“, meint Brandner (AfD) wörtlich.

Es wäre gut, wenn die Politiker wieder mehr darauf achten würden, daß sie dem Gesamtwohl einer Gesellschaft verpflichtet sind und bei allem parteilichen Hintergrund in erster Linie die Interessen aller Bürger zu vertreten haben, gleichgültig, welche politischen Auffassung die Bürger haben. Es wäre weiter ausgesprochen notwendig und würde zu einer erheblichen intellektuellen Deeskalation führen, wenn die Politiker nicht immer gleich jede Kritik an ihrem Handeln als rechtsradiale Entwicklung charakterisieren würden. Das Argument der Rechtsradikalität wird von vielen Politiker mittlerweile als ein Argument mißbraucht, um eine notwendige Diskussion gleich im Keim zu ersticken und zu verhindern. Wenn grundsätzlich gesagt wird, daß man mit Rechten nicht redet, dann macht man es sich einfach zu einfach und übersieht, daß dies eine Arroganz des Denkens, die einfach nicht tragbar ist. Wenn Personen oder Institutionen Auffassungen vertreten, die nicht mit dem Grundgesetz unseres Landes in Übereinstimmung stehen, dann haben allein Gerichte darüber zu entscheiden und keiner sonst! Es ist mittlerweile eine Unsitte, daß es eine Vielzahl von öffentlich geförderten Vereinen und Organisationen gibt, die meinen, sie können darüber entscheiden, wer ihrer Meinung nach rechtsradikale Gedanken verbreitet, um dann gegen diese vermeintlichen Rechten öffentliche Propaganda zu machen. Letztlich sind solche Organsiationen die eigentlichen Brunnenvergifter unserer Gesellschaft. Und hier sollten sich Politiker – auch die Innenministerin Nancy Faeser – zurückhalten und sich im Interesse ihres Amtes neutral verhalten. Dazu gehört auch, sich sehr genau zu überlegen, wo man Veröffentlichungen platziert.

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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