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Albert Stegemann (CDU) sollte aufhören, soziale Sprengsätze in die Gesellschaft zu werfen

Die Kreativität mancher Abgeordneter, finanzielle Probleme des Staates mit dem Vermögen der Bürger lösen zu wollen, scheint keine Grenzen zu kennen. Im Zusammenhang mit der chronischen Unterfinanzierung der Pflegeversicherung glaubt der CDU‑Abgeordnete Albert Stegemann nun eine Lösung gefunden zu haben. Doch seine Vorschläge zeigen, dass er weder die rechtlichen Grundlagen noch die gesellschaftlichen Folgen seines Ansatzes durchdacht hat.

Stegemann argumentiert, Pflegebedürftige müssten in erster Linie selbst für die entstehenden Kosten aufkommen – aus Einkommen, Vermögen und gegebenenfalls auch aus dem Wert des eigenen Hauses, das viele Menschen erst im Rentenalter schuldenfrei besitzen. Auf den ersten Blick klingt das nach Eigenverantwortung. Doch der Abgeordnete übersieht, dass der Gesetzgeber bereits im früheren Bundessozialhilfegesetz – dem Vorläufer des heutigen SGB XII – ein sogenanntes Schonvermögen festgelegt hat. Dieses Schonvermögen schützt die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen und verhindert, dass ein ganzes Arbeitsleben durch eine Pflegebedürftigkeit wirtschaftlich ausgelöscht wird. Dazu gehörte ausdrücklich auch das selbstbewohnte Einfamilienhaus.

Um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine klare Grenze gezogen: Schenkungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden, wenn der Schenker verarmt. Danach jedoch besteht ein Vertrauensschutz für den Beschenkten. Diese Regelung dient nicht dem Erbschaftsschutz, wie Stegemann suggeriert, sondern einem fundamentalen Prinzip des Zivilrechts: Schenkungen nach §§ 528, 529 BGB und § 2325 BGB müssen verlässlich sein, damit der Beschenkte dauerhaft darüber verfügen kann.

Würde die Zehnjahresfrist aktuell abgeschafft, wie Stegemann fordert, hätte das gravierende Folgen. Schenkungen wären faktisch wertlos, weil sie jederzeit vom Staat zurückgefordert werden könnten. Familien könnten ihr Vermögen nicht mehr planen, kein Haus wäre sicher, und der Staat erhielte ein weitreichendes Zugriffsrecht auf privates Eigentum. Überspitzt formuliert wäre dies das Ende jeder verlässlichen Vermögensübertragung zwischen Generationen.

Besonders bemerkenswert ist, dass ausgerechnet ein CDU‑Abgeordneter einen solchen Vorschlag macht – eine Partei, die traditionell für Eigentumsschutz, Eigenverantwortung und die Begrenzung staatlicher Eingriffe eintritt. Stegemanns Forderung steht im direkten Widerspruch zu diesen Grundsätzen.

Bevor Herr Stegemann Vorschläge präsentiert, die von vielen Bürgern als zynisch und als Missachtung ihrer Lebensleistung empfunden werden, sollte er die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftlichen Folgen gründlich durchdenken. Mit solchen Ideen gewinnt man keine Wahlen – und schon gar nicht das Vertrauen der Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um ihren Kindern etwas zu hinterlassen.