Ein Interview im Deutschlandfunk mit dem hessischen Justizminister Christian Heinz hat in bemerkenswerter Weise gezeigt, wie weitreichend die hessische CDU bereit ist, in die Meinungsfreiheit einzugreifen. Man könnte geneigt sein, politische Ankündigungen zunächst gelassen zu betrachten, da Bürger inzwischen täglich mit unausgereiften Vorschlägen aus allen politischen Richtungen konfrontiert werden. Doch wenn ein amtierender Justizminister – konkret Christian Heinz – dezidiert darlegt, dass über den Bundesrat ein Gesetz initiiert werden soll, das eine Strafbarkeit für das Bestreiten des Existenzrechts Israels vorsieht, handelt es sich nicht mehr um unverbindliche politische Rhetorik. Hier steht ein möglicher Eingriff in ein zentrales Grundrecht im Raum.
Bereits der Begriff „Leugnen des Existenzrechts Israels“ erinnert sprachlich an die Holocaust‑Leugnung, obwohl beide Sachverhalte juristisch nichts miteinander zu tun haben. Die hessische CDU hat eine Initiative formuliert, die darauf abzielt, künftig das öffentliche Bestreiten des Existenzrechts Israels oder das öffentliche Aufrufen zu dessen Beseitigung unter Strafe zu stellen. Heinz begründet dies mit dem Hinweis auf zunehmende Demonstrationen gegen Israel und der Sorge, dass sich Juden in Deutschland dadurch weniger sicher fühlten. Zudem verweist er auf die historische Verantwortung Deutschlands und leitet daraus die Zulässigkeit eines solchen Eingriffs ab.
Zur Untermauerung seiner Position verweist Heinz auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit den früheren Rudolf‑Heß‑Aufmärschen. Dieser Vergleich ist jedoch juristisch nicht einschlägig: Die damaligen Entscheidungen betrafen Volksverhetzung, NS‑Verherrlichung und Gefahrenabwehr – nicht die Strafbarkeit politischer Meinungen als solche.
Eine telefonische Nachfrage von Bornemann‑Aktuell bei der CDU‑Landesgeschäftsstelle in Wiesbaden, ob eine entsprechende Initiative vorliege, wurde verneint. Nachdem auf das Interview des Justizministers hingewiesen wurde, wurde das Gespräch beendet. Dieser Vorgang wirft zumindest Fragen zur internen Abstimmung auf.
Nach geltender Rechtslage ist das Bestreiten des Existenzrechts Israels nicht automatisch strafbar, solange keine Volksverhetzung oder Aufforderung zu Straftaten vorliegt. Die hessische Initiative möchte diese Grenze verschieben. Damit wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit verbunden, denn eine solche Äußerung – so problematisch sie politisch sein mag – ist bislang verfassungsrechtlich geschützt, solange sie nicht andere Tatbestände erfüllt. Ein Gesetz, das eine bestimmte politische Meinung unter Strafe stellt, berührt unmittelbar Art. 5 GG und wäre Gegenstand intensiver verfassungsrechtlicher Prüfung.
Es ist bemerkenswert, mit welcher Leichtfertigkeit der hessische Justizminister hier argumentiert, obwohl die verfassungsrechtlichen Hürden hoch sind. Eine Politik, die zunehmend auf Verbote und Einschränkungen setzt, verengt den Meinungskorridor des öffentlich Sagbaren. Bürger könnten zu dem Eindruck gelangen, ihre eigene politische Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Eine solche Entwicklung würde Erinnerungen an die DDR wecken, in der abweichende Meinungen nicht geduldet wurden.
Zudem könnte eine solche Gesetzesinitiative politischen Kräften in die Hände spielen, die seit Jahren behaupten, missliebige Meinungen würden systematisch unterdrückt. Eine Politik, die den Eindruck erweckt, politische Positionen strafrechtlich sanktionieren zu wollen, könnte diese Erzählung unfreiwillig bestätigen.