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Wer schützt unsere Kinder vor einer verbrecherischen Ideologie?

Ein Artikel in der Neuen Züricher Zeitung motivierte mich, mit dem in diesem Artikel von Susanne Geschke angesprochenen Thema zu befassen. Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit aber wahrscheinlich auch von den betroffenen Eltern werden die Kinder mittlerweile von politischen linken Kreisen in einigen Bundesländern, die NZZ berichtete konkret über Berliner Grundschulen, missbraucht. Nicht anders kann man es bezeichnen, wenn Kinder, die noch keine abschließenden gesellschaftspolitischen Einstellungen haben können, mit zielstrebiger Agitation in eine bestimmte politische Richtung beeinflusst werden. Ein solcher Eingriff in die Seele von Kindern, ist genauso ein Missbrauch, als wenn man Kinder schlagen oder sexuell missbrauchen würde.

Pädagogen und Psychologen wissen, dass es Phasen in der menschlichen Entwicklung gibt, in denen die Selbstfindung und damit die Persönlichkeitsentwicklung der Menschen entsteht. Jeder seriöse Pädagoge weiß, dass Kinder im Grundschulalter darauf angewiesen sind, durch Vorbilder, wobei dies in erster Linie die eigenen Eltern sein sollten, zuerst ihre nähere Umgebung wahrnehmen und verinnerlichen um langsam eigene Vorstellungen und Wünsche zu entwickeln. Damit dies überhaupt möglich ist, müssen Kinder aus der Vielzahl von Erfahrungen viele Verhaltensmuster kennenlernen, damit sie überhaupt in die Lage versetzt werden, eigene Entscheidungen treffen zu können. Dabei werden sich Kinder immer an diejenigen halten, die ihnen eine besondere Zuwendung sichern und die ihnen das Gefühl der Sicherheit und der Geborgenheit aber auch des Angenommenseins geben. Ein guter Pädagoge wird dabei nichts unternehmen, Kinder bereits einseitig in eine bestimmte Richtung zu lenken. Das Indoktrinieren eines Kindes, das noch gar nicht in der Lage ist, zwischen Alternativen entscheiden zu können, ist ein Verbrechen an der Seele der Kinder. Die NZZ titelt ihren Artikel zurecht wenn sie schreibt: „Die deutsche Unsitte: Pädagogik der Überwältigung“. Ich möchte dies dahingehend präzisieren, dass man es auch als eine Form der seelischen Vergewaltigung nennen kann. Wenn – wie in Berlin in einer Grundschule mit Erstklässlern erfolgt – darüber abgestimmt wird, ob die Kinder Rassisten sein wollen oder nicht, dann ist das nicht nur grober Unfug, sondern zeigt mit welcher Brutalität hier Ideologen den Versuch unternehmen, bereits die Kinder dermaßen zu indoktrinieren, dass sie gar keine Chance haben, sich selbst einen eigenen Standpunkt zu erarbeiten. Man kann auch mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Erstklässler nicht in der Lage sein können, einzuschätzen, was Rassismus ist. Erst recht kann kein Kind in diesem Alter einschätzen, ob hier objektive Informationen vermittelt werden oder ob es sich um eine gezielte Fehlinformation handelt, die lediglich bei den Kindern eine bestimmte Stimmungslage erzeugen sollen.

Was soll ein Grundschüler davon halten, wenn ihm gesagt wird, dass er sich dafür einsetzen solle, dass seine Schule nachhaltige Projekte, Aktionen und Veranstaltungen durchführt, um Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, zu überwinden. Auch der Satz „Ich will, dass meine Schule in das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Zivilcourage eintritt“.

Da wird den staunenden Bürgern kürzlich vermittelt, dass Viertklässler nicht mehr in der Lage sind, richtig zu schreiben und zu lesen und inhaltliche Texte überhaupt zu verstehen und da sollen sie sich mit „Netzwerken der Schulen ohne Rassismus und für eine Schule mit Zivilcourage“ eintreten.

Merken diese Ideologen überhaupt, was sie hier für einen Schwachsinn anrichten?

In dem Alter, indem die Kinder von diesen linken Ideologen missbraucht werden, lernen Kinder gerade Märchen und Realität zu unterscheiden. Die geschützte Kindheit ist die Voraussetzung, dass Kinder sich überhaupt erst innerlich so festigen können, dass sie zwischen Gut und Böse zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden lernen. Wenn die NZZ feststellt, dass Sechsjährige mit der Klimakatastrophe in Angst und Schrecken gejagt werden, dass Zwölfjährige ihr Geschlecht ändern können, dann kann man dies nur noch mit einem völligen Verfall unserer Gesellschaft bezeichnen. Hier wird den Kindern die Kindheit geraubt und den Jugendlichen die Lebensfreude genommen.

Wahrscheinlich ist den Eltern dieser Kinder gar nicht bewusst, was diese Politiker, die sich so an den Kindern vergreifen, um ihre politischen Ziele zu erreichen, anrichten. Es wird höchste Zeit, dass hier ein Aufschrei der bürgerlichen Mitte erfolgt und dieser wahnsinnigen Zerstörung der Pädagogik ein Ende gesetzt wird.

Was sich jetzt zeigt ist der knallharte Weg in eine Diktatur des Denkens. Hier wird die bürgerliche Gesellschaft zerstört. Eltern wacht auf und schaut hin, was diese linken Politiker – wahrscheinlich nicht nur in Berlin – mit Euren Kindern machen. Die gegenwärtige Entwicklung führt in eine linksextreme Diktatur. Eines Tages wird wieder die Frage gestellt: wie konnte das kommen? Und wieder wird gesagt: Wir wussten nicht, was mit unseren Kindern gemacht wurde!

 

 

 

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Ein neuer Beitrag der FDP zur Spaltung der Gesellschaft

Die FDP hat offensichtlich zwei Themen. die für diese ehemalige liberale Partei wichtig sind: Da ist das Thema Migration, das federführend von dem Generalsekretär der FDP,  Bijan Djir-Sarai hoch und runter gebetet wird und da ist das zweite Thema der FDP-Waffenfrau mit dem Anschein eines Generals von der Operettenbühne, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, das den Titel trägt: „Waffen, Waffen und nochmals Waffen, weil man damit den Frieden schafft“.

Jetzt hat wieder einmal der Herr Generalsekretär in Form eines Gastbeitrages für „die Welt“ den deutschen Indigenen vermitteln wollen, warum sie doch endlich zur Kenntnis zu nehmen haben, dass nicht sie es sind, die das Recht haben, von einer Nation Deutschland auszugehen, sondern dass sie zur Kenntnis zu nehmen haben, dass Deutschland ein Einwanderland ist, das eines Tages nicht mehr überwiegend von ehemaligen Deutschen bewohnt wird, sondern ein neues, modernes, nicht mehr widerzuerkennendes Land sein wird, das jedoch mit dem bisherigen Deutschland nichts mehr zu tun haben wird.

Wenn erst einmal die Mehrheit der Bewohner im ehemaligen Deutschland feststellen werden, dass sich die indigene Restbevölkerung allenfalls in Reservaten südlich der Mainlinie aufhalten könnten, dann ist es allerdings zu spät, um gegen eine solche Entwicklung noch etwas unternehmen zu können. Dann wird die Mehrheit – wer auch immer das sein wird – der Minderheit sagen, dass sie sich dem demokratischen Willen der Mehrheit unterordnen zu hat. Es steht der Minderheit ja frei, als Immigranten ihr Glück in anderen Ländern zu suchen.

Aber lassen wir diese lächerlich erscheinenden, aber doch aus einer Sorge um den Forstbestand unseres Vaterlandes heraus kritischen Bemerkungen beiseite. Worum geht es? Da wird uns permanent eingeredet, dass nur durch Einwanderung die Probleme der deutschen Gesellschaft zu lösen seien. Es wird verschwiegen, warum überhaupt die Probleme in Deutschland entstanden sind und welche Möglichkeiten es geben würde, diese mit eigenen Mitteln zu lösen.

Da ist die Familienpolitik, die man als solche gar nicht mehr nennen kann, weil sie alles unternimmt, die Familien, bestehende aus Vater, Mutter und Kindern zu diffamieren und so tut, als wenn es möglich wäre, Familie und Beruf hundertprozentig in Übereinstimmung bringen zu können. Genau dies geht eben nicht, weil man dann die Kinder außer Acht lässt und die Familien nur noch die Aufgabe haben, Kinder zu zeugen und diese dann in staatliche Obhut zu geben. Man hat völlig außer Acht gelassen, dass es für viele Frauen erfüllender im Leben sein kann, sich um die eigenen Kinder kümmern zu können, wenn sie nicht gleichzeitig Sorge haben müssten, ihre Familien nicht finanziell druch den Monat bringen zu können. Mit viel Propagandaaufwand brachte es dieser Staat, der von Parteien gelenkt wird, die als Vorbild nur noch Randgruppen fördern und alles verteufeln und diffamieren, was sich gegen dieses neue geschlechtslose Gesellschaftstheorie entgegenstellt. Vorbilder sind nicht mehr die intakten Familien, sondern Schwule, Lesben und Queere, also Menschen, die der Randgruppe von Außenseitern angehören, deren Antgeil an der Gesamtgesellschaft bei maximal 5 5 der Bevölkerung liegen dürfte. Damit nicht gleich das Geschrei wegen einer angeblichen Diskriminierung losgeht, die Mehrzahl der Bürger in Deutschland haben gar nichts gegen Menschen, die anderen sexuellen Vorlieben nachgehen und erst recht nichts gegen Menschen, die als sogenannte Twitter geboren wurden und damit für sich selbst keine Zuordnung zu einem Geschlecht finden können. Wogegen die Mehrzahl der Bürger aber etwas hat ist, wenn die Befindlichkeiten einer Minderheit zum Maßstab für die Mehrheit gemacht werden. Und wenn dann auch noch die Mehrheitsgesellschaft von der Minderheit diskriminiert wird, weil sie die Belange der Minderheit zum eigenen Maßstab machen müssen, dann führt dies eben zu einer Verabschiedung aus der Gesellschaft, so dass auch kein Engagement mehr für dieses Land besteht. Die Leistung der Gastarbeiter in Deutschland wird von keinem vernünftigen Bürger infrage gestellt. Die Probleme und insbesondere Auseinandersetzungen mit den sogenannten Gastarbeitern sind auch erst dann in Deutschland entstanden, als bestimmte Volksgruppen meinten, ihre religiöse und politische Identität müsse von den deutschen Bürgern übernommen werden. Verstärkt wurde dieses Problem durch die Politiker, die ihren eigenen Bürgern einredeten, dass sie gar nicht mehr auf ihre eigene Kultur und Tradition stolz sein dürfen, um nicht die Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kamen, zu beleidigen. Merkwürdigerweise betrifft dies überwiegend Menschen, die dem islamischen Kulturkreis angehören.

Dass eine solche Politik eine verheerende Auswirkung auf das Zusammenleben einer Staatsgemeinschaft hat, braucht man nicht erst wissenschaftlich zu „evaluieren“.

Der Personalmangel, der jetzt von dem Generalsekretär der FDP so vehement beklagt wird, hat eine Geschichte, die bereits unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland eingetreten ist. Durch eine Demontage des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland durch die Regierung Schröder/Josef Fischer wurde der Niedriglohnsektor sowie der prekäre Beschäftigungsbereich so stark ausgeweitet, dass es billiger war, billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe sank, so dass ein Großteil der Arbeitskraftsituation selbst produziert wurde. Auch die Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufe führten dazu, dass keine neuen Fachkräfte in großen Teilen der Wirtschaft mehr ausgebildet wurden. Teilweise wurde die Meisterpflicht wieder für einige Berufe eingeführt, der bereits eingetretene Flurschaden ist jedoch noch erkennbar.

Die Einko0mmenssituation wurde mittlerweile durch die Regierungen – eigentlich sind daran sowohl die SPD und alle Linken, aber auch die CDU mit der FDP daran beteiligt, soweit abgesenkt, dass ein Familienmitglied allein keine Familie mehr ernähren kann. Damit werden – bestimmte Kreise der Oberschicht kann man hier getrost unberücksichtigt lassen – die Eltern von Kindern gezwungen, ihre Kinder durch staatliche Einrichtungen betreuen zu lassen. Viele Menschen, insbesondere Frauen fragen sich immer mehr, warum sie unter solchen Umständen noch Kinder in die Welt setzen sollen, nachdem sie von diesen Politikern nur noch zu Gebärmaschinen degradiert worden sind. Die Erziehung der eigenen Kinder wurde der Mehrzahl der Familien aus der Hand genommen.

Über solche Probleme spricht der Herr Generalsekretär der FDP nicht. Er schwadroniert nur von einer „langen Migrationsgeschichte der Bundesrepublik sogar unfassbar lange –, bis es keinen seriösen politischen Widerspruch mehr gab gegen den unumstößlichen Fakt: Deutschland ist ein Einwanderungsland“. Merkt dieser Politiker gar nicht, was er für eine Unverschämtheit gegenüber den deutschen Bürgern zum Ausdruck bringt? Wie kommt dieser Herr dazu, sich als Oberschullehrer der Deutschen aufzuspielen und in einem vorwurfsvollen Ton Bewertungen abzulassen, die er in keiner Weise selbst einschätzen kann.

Die Aufgabe der deutschen Politiker, ich hoffe, dass sich der Generalsekretär als einen solchen versteht, wäre es alles zu unternehmen, dass dieses Land wieder mit eigener Kraft und ohne Zerstörung seiner nationalen Identität wieder in die Lage versetzt wird, die durch die Politiker entstandenen Probleme wieder zu beseitigen.

Der Beitrag des Generalsekretärs der FDP ist kein Beitrag zur Stärkung unseres Landes, sondern ein Beitrag zur weiteren Spaltung und zur Auflösung unsrer Gesellschaft. Den Bürgern kann man nur raten das zu tun, was ihnen verbleibt, nämlich bei der nächsten Wahl das Kreuz auf dem Stimmzettel nicht mehr bei der FDP zu machen.

 

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Entscheidung des EuGH zur Rechtsstaatlichkeit – nicht jede verlorene Klage ist eine Niederlage

Der wahrscheinlich für viele erwartete Spruch des EuGHs zur Klage von Ungarn und Polen gegen die EU-Kommission wegen des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens der EU mag keine Überraschung gewesen sein. Bereits vorab war zu erkennen, daß der EuGH das Verhalten der EU-Kommission nicht beanstanden wird.

Hintergrund dieses Verfahrens ist auch ein institutioneller Streit, ob die EU-Kommission ihre Zuständigkeit überschritten hat.

Nach Auffassung des EuGHs muß sichergestellt werden, daß der Unionshaushalt nicht durch Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schwer beeinträchtigt werden kann. Es muß sichergestellt sein, daß die Verwendung der Mittel der EU den Finanzierungsbedingungen der Union genügen. Diese orientieren sich an Artikel 2 EUV.

Ein erster Blick auf das Urteil des EuGHs zeigt, daß der EuGH zur Überzeugung kam, daß das Verfahren der Kommission gegen Ungarn und Polen keine Umgehung des Artikels 7 EUV darstellt. In diesem Artikel sind die Abläufe für ein Rechtswidrigkeitsverfahren geregelt.

Der EuGH vertrat in seinem Urteil weiter die Auffassung, daß die EU die Begriffe der Rechtsstaatlichkeit hinreichend in seiner Verordnung definiert habe, so daß auch von daher die Klagen von Ungarn und Polen unbegründet seien.

Im Ergebnis ging es bei der Klage von Ungarn und Polen im Wesentlichen um den Vorwurf, daß die EU-Kommission den Begriff der Rechtsstaatlichkeit überdehnt und ein Zusammenhang zwischen missbräuchlicher Mittelverwendung von EU-Mitteln durch Verletzung der von der EU vorgegebenen Rechtsstaatsprinzipien besteht.

Der jetzt vorliegende Beschluß des EuGHs wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu keiner Befriedung der Europäischen Union kommen. Vielmehr wird jetzt immer mehr die Frage gestellt werden, wie die immer vorgeschobenen Rechtsstaatsprinzipien zu definieren sind und inwieweit diese Prinzipien nicht nur dazu führen, die Souveränität der Mitgliedsstaaten regelrecht auszuhebeln. Dies ist auch mittelbar der Vorwurf von Ungarn und Polen, der sich aber bei der jetzt abgewiesenen Klage im Wesentlichen auf die formalen Abläufe dieser sogenannten Rechtsstaatsprüfung durch die EU bezog.

Man wird nicht darum herumkommen, sich mit den eigentlichen Festlegungen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit näher auseinander zu setzen.

Nachstehend finden Sie den Wortlaut des Artikel 2 EUV

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demo­kratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesell­schaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solida­rität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Eine genaue Analyse dieser Zusammenstellung läßt erkennen, daß es wohl keinen Grund gibt, prinzipielle Einwände gegen diese Festlegungen zu haben. Allerdings wird man bei einer intensiven Betrachtung Fragen stellen müssen, was im Einzelnen gemeint ist. einerseits handelt es sich um – nach unserer heutigen Rechtsauffassung nach – Selbstverständlichkeiten, andererseits lassen einzelne Begriffe einen großen Freiraum zusätzlicher Interpretationen zu. Wenn von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit gesprochen wird, dann impliziert dies auch die Achtung gegenüber Männern und Frauen, so daß ein erneuter Hinweis nicht nur entbehrlich ist, sondern Fragen aufwirft, ob hier noch andere Ziele verfolgt werden sollen.

Begriffe wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit Solidarität sind sehr interpretationsfähig und hängen auch von der jeweiligen gesellschaftlichen Struktur und der historischen Entwicklung eines Volkes ab. Inwieweit hier eine Oberaufsicht eines Gremiums, das vielleicht selbst noch nicht einmal auf demokratische Grundlage zustande gekommen ist, Maßstab sein kann, muß mindestens hinterfragt werden. Die sich oberdemokratisch gegebene Kommission der EU sollte sich selbst fragen lassen, ob sie die Kriterien, so man sie so auslegt, wie wir es gerade machen, erfüllt. Von wem ist denn die Kommission und insbesondere die deutsche grundsätzlich englischsprechende Kommissionspräsidentin gewählt worden? Kann man hier von einem lupenreinen Demokratieverfahren wirklich sprechen? Vielleicht leidet das Gedächtnis vieler Bürger unter einer geringen Halbwertzeit, der Verfasser dieser Zeilen erinnert sich aber noch sehr genau an die Zusagen von Politikern, den Bürgern gegenüber, daß Kommissionspräsident in der EU der Spitzenkandidat bei der Europawahl 2019, der die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigt, werden soll. Zum großen Erstaunen wurde dann eine Politikerin in dieses Amt gehoben, die noch nicht einmal bei der Europawahl kandidierte und als Verteidigungsministerin in Deutschland einen Scherbenhaufen hinterließ. Unter solchen Voraussetzungen von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist schon sehr kühn oder – um es etwas brutaler auszudrücken – eine Unverschämtheit den Bürgern gegenüber und hat mit Respekt nichts zu tun.

Als juristischer Laie könnte man zu der Frage kommen, warum sich der EuGH nicht mit diesem eklatanten Rechtsbruch befaßt hat. Aber mit juristischem Sachverstand weiß man, daß dazu eine Klage beim EuGH notwendig gewesen wäre. Es ist nicht zu erwarten, daß diejenigen, die das Recht immer so auslegen, wie sie es selbst benötigen, gegen sich eine Klage vor einem Gericht einreichen. Und dann sind wir wieder bei Artikel 2 EUV und stellen resigniert fest, daß man in Gesetze schöne Worte schreiben kann, wobei diese erst dann Wirkung entfalten, wenn sie jeweils von der richtigen Seite interpretiert oder aufgegriffen werden.

Andererseits sollte sich die Kommission auch um Artikel 3 EUV kümmern. In Artikel 3 ist klar formuliert, daß es u. a. auch Aufgabe der Kommission sei, dafür zu sorgen, daß die Geldwertstabilität im EU-Raum sichergestellt sein muß. Hier meint die deutsche englischsprechende Kommissionspräsidentin nichts unternehmen zu müssen, obwohl mittlerweile die Inflation bei über 5% liegt.

Die gegenwärtige Entwicklung der EU und hier auch die Auseinandersetzung um die sogenannte Rechtsstaatlichkeit läßt eine schlimme Entwicklung erahnen, die dazu führen könnte, daß sich die Staaten in Europa wieder auf ihre eigenen Kräfte besinnen und eine EU-Bürokratie in Brüssel eingespart werden kann.