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Ich habe Angst!

Lange habe ich überlegt, ob ich mit einer Überschrift aufmache, die zu erkennen gibt, dass auch ich Angst habe.

Die gegenwärtige Situation ist jedoch so beängstigend, dass es einfach notwendig ist, dieses Problem in der Öffentlichkeit zu thematisieren.

Betrachten wir einmal die Definition des Begriffs „Angst“ und beziehen uns dabei auf Wikipedia: „Angst ist ein Grundgefühl, das sich in als bedrohlich empfundenen Situationen als Besorgnis und unlustbetonte Erregung äußert. Auslöser können dabei erwartete oder unerwartete Bedrohungen, etwa der körperlichen Unversehrtheit, der Selbstachtung oder des Selbstbildes sein“. Bei dieser Definition handelt es sich um eine psychologische Erklärung, die aber genau das beschreibt, was viele Bürger gegenwärtig umtreibt und bei manchen Bürgern auch zu einer Angstpsychose führt, die dann nicht mehr real von dem jeweils Betroffenen beeinflusst werden kann und therapeutische Hilfe erforderlich werden lässt.

Bei der jetzt bestehenden „adäquaten“ Angst, die grundsätzlich auch eine Schutzfunktion vor unüberlegten Risiken darstellt, gibt es einen Grund, der zu dem Angstzustand führt. Dieser Grund wird bereits seit jetzt zwei Jahren laufend von den Politikern produziert und systematisch kultiviert. Erinnern wir uns an den Beginn der Corona-Pandemie, wo die damalige Bundesregierung Arbeitspapiere produzierte, die ein Angstszenarium aufbauten, um die Bevölkerung zu willfährigen Idioten zu machen, damit sie den Weisungen der Regierung auch wirklich kommentarlos folgen.

Der amerikanische Präsident hat – wahrscheinlich aus dem Gefühl heraus „Herrscher von Gottes Gnaden“ zu sein – verkündet, dass die Pandemie in den USA beendet sei und kam der Weltgesundheitsorganisation damit zuvor. Demgegenüber hat die deutsche Regierung erkannt, dass eine Corona-Gesetzgebung ein gutes Mittel ist, die bevorstehenden Demonstrationen der Bürger gegen die desaströse Energiepolitik zu verhindern, indem mit der Begründung einer Gesundheitsproblematik Verbote für die Durchführung von Demonstrationen erlassen werden können.

Zwei Ministerinnen in der Regierung scheinen sehr gut in der Lage zu sein, Protestierer als Feind zu erkennen, so dass sie, ohne besonders zimperlich zu sein, bürgerliche Einschränkungen zu verfügen und behaupten, dass dies zur nationalen Sicherheit notwendig sei. So ist einer der Ministerin in der Regierung, nämlich die Innenministerin Faeser davon überzeugt, dass das Urteil des EuGH, ihr keinesfalls untersagt, weiter die Daten aller Benutzer zu speichern, obwohl es genau um diesen Sachverhalt ging. Die IP-Adressen fallen – so die Frau Innenministerin – nicht unter den besonderen Schutz. Ihre Kollegin, die Frau Verteidigungsministerin hat keine Probleme, Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste in einer Kommandozentrale zusammen zu fassen. Die im Grundgesetz vorgesehene Trennung zwischen den zivilen und militärischen Einrichtungen und die nichtzulässige Verbindung zwischen Geheimdienst und Polizei sind für die Frau Verteidigungsministerin kein Problem. Man muss eben hier diese Passagen im Grundgesetz einfach überlesen.

Ich habe Angst, dass die Frau Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Strack-Zimmermann, nach wie vor nach weiteren Waffenlieferungen in die Ukraine ruft, auch wenn es langsam zu einer Eskalation kommt, die einen Atomwaffeneinsatz nicht mehr undenkbar erscheinen lässt.

Ich habe Angst, wenn ein ehemaliger Oberst der Bundeswehr und jetziges Mitglied des Bundestages – zuletzt heute im Deutschlandfunk – fordert, jetzt das Zeitfenster zu nutzen, bis Russland die Verstärkung aufgrund der Teilmobilisierung in den Krieg einsetzen kann, um weitere Panzer in die Ukraine zu schicken. Man dürfe keine Angst davor haben, dass Putin mit dem Einsatz von Atomwaffen droht, Putin handele ja nur aus Angst und habe ja ohnehin den Krieg bereits verloren. Weiß dieser Oberst a.D. nicht, dass man einen Feind, den man in die Enge treibt, plötzlich auf den Knopf mit Atomwaffen drücken könnte?

So ganz nebenbei lässt dieser Oberst a.D. in dem Interview des Deutschlandfunks die Auffassung fallen, dass es wünschenswert wäre, wenn Putin freiwillig zurücktritt, um damit seinem Volk einen Dienst zu erweisen. Immerhin scheint er noch während seines Sprechens zu merken, was er für eine Ungeheuerlichkeit ausspricht, so dass er sich ergänzt und darauf hinweist, dass eine Rücktrittsforderung Putins eine Angelegenheit der russischen Bevölkerung sei. Wohl wahr, kann man dazu nur noch sagen. Hat nicht auch der amerikanische Präsident zu Beginn der kriegerischen Ereignisse von einem Wechsel in der Regierung Russlands gesprochen?

Ich habe Angst, dass die derzeitigen Politiker des Linksbündnisses gar nicht mehr wissen, was sie selbst in Deutschland angerichtet haben und wie sie die eigene Bevölkerung ins Verderben treiben.

Ich habe Angst, dass diese Politiker nicht aus Dummheit, sondern aus Vorsatz die Deindustrialisierung Deutschlands nicht nur planen, sondern auch durchsetzen.

Es lohnt sich in diesem Zusammenhang das geheime Papier der amerikanischen Organisation „Rand Cooperation“ zu lesen, das bereits zu Beginn der Ukraineauseinandersetzung, nämlich am 25. Januar 2022 verfasst wurde. Der Kontrafunk berichtete heute, am 21.9.2022 über diesen Bericht. Es handelt sich um eine Zusammenfassung eines Research Report, der als „Vertraulich“ klassifiziert ist und an die amerikanischen Stellen: WHCS, ANSA, Dept. of State, CIA, NSA, DNC adressiert ist. Die Echtheit dieses Dokuments kann von uns nicht geprüft werden. Ich verweise an dieser Stelle auf die deutsche Übersetzung des Dokuments, das auf der Internetplattform „Antispiegel“ veröffentlicht wurde.

Aus diesem Dokument – so es wirklich echt sein sollte, wofür vieles spricht – geht hervor, dass Russland bewusst in eine Auseinandersetzung mit Amerika geführt werden, sollte, damit Amerika militärisch reagieren könne. Auch die wirtschaftliche Schwächung Deutschlands ist ein Teil der Gesamtstrategie der USA, um selbst wirtschaftlich an der Spitze bleiben zu können. Die Grünen-Politiker werden in diesem Dokument als die geeigneten Kräfte dargestellt, die dafür sorgen, dass eine Schwächung Deutschlands erfolgt. In dem Papier wird formuliert. „Es ist dringend notwendig, dass Ressourcen in die nationale Wirtschaft fließen, insbesondere in das Bankensystem. Nur europäische Länder, die durch EU- und NATO-Verpflichtungen gebunden sind, werden in der Lage sein, diese, ohne erhebliche militärische und politische Kosten für uns bereitzustellen“. Es geht also der USA nur darum, dass das von Trump bereits formulierte Motto „Amerika First“ auch weiterhin die Maxime des Handels der USA ist.

Ich habe Angst, dass es jetzt bereits geheime Papiere der Berliner Polizei gibt, wie sie sich verhalten wird, wenn es zu einem Blackout in Deutschland kommt und die Bürger ihren Protest auf der Straße auslassen werden.

Und was sagt unsere Regierung? Sie sieht die Schuld bei den sogenannten Verschwörungstheoretikern, bei den Leugnern jeglicher Art und bei denjenigen die sich weigern, die Märchen der Regierung zu glauben.

Vielleicht sollte man doch darauf hinweisen, dass es eine historische Erkenntnis ist, dass Politiker, die glauben, sie haben das falsche Volk, eines Tages gar nicht bemerken, dass sie gar kein Volk mehr haben, weil sich dieses von ihnen verabschiedet hat.

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Entscheidung des EuGH zur Rechtsstaatlichkeit – nicht jede verlorene Klage ist eine Niederlage

Der wahrscheinlich für viele erwartete Spruch des EuGHs zur Klage von Ungarn und Polen gegen die EU-Kommission wegen des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens der EU mag keine Überraschung gewesen sein. Bereits vorab war zu erkennen, daß der EuGH das Verhalten der EU-Kommission nicht beanstanden wird.

Hintergrund dieses Verfahrens ist auch ein institutioneller Streit, ob die EU-Kommission ihre Zuständigkeit überschritten hat.

Nach Auffassung des EuGHs muß sichergestellt werden, daß der Unionshaushalt nicht durch Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schwer beeinträchtigt werden kann. Es muß sichergestellt sein, daß die Verwendung der Mittel der EU den Finanzierungsbedingungen der Union genügen. Diese orientieren sich an Artikel 2 EUV.

Ein erster Blick auf das Urteil des EuGHs zeigt, daß der EuGH zur Überzeugung kam, daß das Verfahren der Kommission gegen Ungarn und Polen keine Umgehung des Artikels 7 EUV darstellt. In diesem Artikel sind die Abläufe für ein Rechtswidrigkeitsverfahren geregelt.

Der EuGH vertrat in seinem Urteil weiter die Auffassung, daß die EU die Begriffe der Rechtsstaatlichkeit hinreichend in seiner Verordnung definiert habe, so daß auch von daher die Klagen von Ungarn und Polen unbegründet seien.

Im Ergebnis ging es bei der Klage von Ungarn und Polen im Wesentlichen um den Vorwurf, daß die EU-Kommission den Begriff der Rechtsstaatlichkeit überdehnt und ein Zusammenhang zwischen missbräuchlicher Mittelverwendung von EU-Mitteln durch Verletzung der von der EU vorgegebenen Rechtsstaatsprinzipien besteht.

Der jetzt vorliegende Beschluß des EuGHs wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu keiner Befriedung der Europäischen Union kommen. Vielmehr wird jetzt immer mehr die Frage gestellt werden, wie die immer vorgeschobenen Rechtsstaatsprinzipien zu definieren sind und inwieweit diese Prinzipien nicht nur dazu führen, die Souveränität der Mitgliedsstaaten regelrecht auszuhebeln. Dies ist auch mittelbar der Vorwurf von Ungarn und Polen, der sich aber bei der jetzt abgewiesenen Klage im Wesentlichen auf die formalen Abläufe dieser sogenannten Rechtsstaatsprüfung durch die EU bezog.

Man wird nicht darum herumkommen, sich mit den eigentlichen Festlegungen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit näher auseinander zu setzen.

Nachstehend finden Sie den Wortlaut des Artikel 2 EUV

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demo­kratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesell­schaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solida­rität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Eine genaue Analyse dieser Zusammenstellung läßt erkennen, daß es wohl keinen Grund gibt, prinzipielle Einwände gegen diese Festlegungen zu haben. Allerdings wird man bei einer intensiven Betrachtung Fragen stellen müssen, was im Einzelnen gemeint ist. einerseits handelt es sich um – nach unserer heutigen Rechtsauffassung nach – Selbstverständlichkeiten, andererseits lassen einzelne Begriffe einen großen Freiraum zusätzlicher Interpretationen zu. Wenn von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit gesprochen wird, dann impliziert dies auch die Achtung gegenüber Männern und Frauen, so daß ein erneuter Hinweis nicht nur entbehrlich ist, sondern Fragen aufwirft, ob hier noch andere Ziele verfolgt werden sollen.

Begriffe wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit Solidarität sind sehr interpretationsfähig und hängen auch von der jeweiligen gesellschaftlichen Struktur und der historischen Entwicklung eines Volkes ab. Inwieweit hier eine Oberaufsicht eines Gremiums, das vielleicht selbst noch nicht einmal auf demokratische Grundlage zustande gekommen ist, Maßstab sein kann, muß mindestens hinterfragt werden. Die sich oberdemokratisch gegebene Kommission der EU sollte sich selbst fragen lassen, ob sie die Kriterien, so man sie so auslegt, wie wir es gerade machen, erfüllt. Von wem ist denn die Kommission und insbesondere die deutsche grundsätzlich englischsprechende Kommissionspräsidentin gewählt worden? Kann man hier von einem lupenreinen Demokratieverfahren wirklich sprechen? Vielleicht leidet das Gedächtnis vieler Bürger unter einer geringen Halbwertzeit, der Verfasser dieser Zeilen erinnert sich aber noch sehr genau an die Zusagen von Politikern, den Bürgern gegenüber, daß Kommissionspräsident in der EU der Spitzenkandidat bei der Europawahl 2019, der die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigt, werden soll. Zum großen Erstaunen wurde dann eine Politikerin in dieses Amt gehoben, die noch nicht einmal bei der Europawahl kandidierte und als Verteidigungsministerin in Deutschland einen Scherbenhaufen hinterließ. Unter solchen Voraussetzungen von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist schon sehr kühn oder – um es etwas brutaler auszudrücken – eine Unverschämtheit den Bürgern gegenüber und hat mit Respekt nichts zu tun.

Als juristischer Laie könnte man zu der Frage kommen, warum sich der EuGH nicht mit diesem eklatanten Rechtsbruch befaßt hat. Aber mit juristischem Sachverstand weiß man, daß dazu eine Klage beim EuGH notwendig gewesen wäre. Es ist nicht zu erwarten, daß diejenigen, die das Recht immer so auslegen, wie sie es selbst benötigen, gegen sich eine Klage vor einem Gericht einreichen. Und dann sind wir wieder bei Artikel 2 EUV und stellen resigniert fest, daß man in Gesetze schöne Worte schreiben kann, wobei diese erst dann Wirkung entfalten, wenn sie jeweils von der richtigen Seite interpretiert oder aufgegriffen werden.

Andererseits sollte sich die Kommission auch um Artikel 3 EUV kümmern. In Artikel 3 ist klar formuliert, daß es u. a. auch Aufgabe der Kommission sei, dafür zu sorgen, daß die Geldwertstabilität im EU-Raum sichergestellt sein muß. Hier meint die deutsche englischsprechende Kommissionspräsidentin nichts unternehmen zu müssen, obwohl mittlerweile die Inflation bei über 5% liegt.

Die gegenwärtige Entwicklung der EU und hier auch die Auseinandersetzung um die sogenannte Rechtsstaatlichkeit läßt eine schlimme Entwicklung erahnen, die dazu führen könnte, daß sich die Staaten in Europa wieder auf ihre eigenen Kräfte besinnen und eine EU-Bürokratie in Brüssel eingespart werden kann.

 

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Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?

Die EU-Kommission hat am 4.12.2021 beschlossen, daß das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das Urteil des Bundeserfassungsgerichts vom 5.Mai 2020 eingestellt wird. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit die milliardenschweren Anlagekäufe der EZB beanstandet und darauf hingewiesen, daß diese damit über ihre Kompetenzen hinaus gehandelt habe, so daß dies nach den Brüsseler EU-Verträgen gar nicht zulässig war. Der Europäische Gerichtshof hatte das Verhalten der EZB gebilligt und für rechtens erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nicht die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs infrage.  Vielmehr wies es aber darauf hin, daß der Europäische Gerichtshof nicht für Sachverhalte zuständig sei, die nach den EU-Verträgen ausschließlich durch die nationalen Staaten entschieden und geregelt werden können.

Hintergrund der Auseinandersetzung war auch die Entwicklung der letzten Jahre. Die EU versucht immer mehr Zuständigkeiten an sich zu reißen, obwohl die rechtliche Legitimation auf sehr wackeligen Füßen steht.

Die jetzt vorliegende Entscheidung der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, könnte auf den ersten Blick eine gute Nachricht sein. Es könnte der Eindruck entstanden sein, daß die EU zur Besinnung gekommen ist und sich nicht in Angelegenheiten einmischen will, für die sie gar nicht zuständig ist.

Allerdings ergeben sich aus der vorliegenden Entscheidung erhebliche offene Fragen.

Wie u. a. von dpa berichtet wurde, hielt es die Kommission aus drei Gründen angebracht, die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens vorzunehmen:

Die Bundesrepublik Deutschland habe in seiner Antwort auf das Aufforderungschreiben der EU sehr klare Zusagen gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland solle förmlich erklärt haben, daß es die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, bekräftigt und anerkennt.

Der zweite Punkt, der Erklärung der Bundesregierung gegenüber EU erscheint noch gravierender und fragwürdiger zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland erkenne ausdrücklich die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union an, dessen Entscheidungen rechtskräftig und bindend seien. Die Bundesrepublik sei ferner der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane nicht von der Prüfung von Verfassungsbeschwerden vor deutschen Gerichten abhängig gemacht, sondern nur vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden könne.

Im Klartext bedeutet dies, daß sich die Bundesrepublik über die Fragestellungen des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat und dem EuGH eine Blanko-Vollmacht dem EuGH erteilt hat. Es wird unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht kein Recht (mehr) hat zu prüfen, ob der EuGH Entscheidungen Ultra-vires trifft. Es wird also unterstellt, daß der EuGH immer in allen Entscheidungen die letzte Instanz sei. Wenn dem so wäre, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland ihr eigenes Verfassungsgericht abschaffen und die eigene Souveränität gleich der Brüsseler Behörde übertragen.

Auch der dritte Teil der Erklärung der Bundesrepublik gegenüber der EU ist zumindest fragwürdig.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-viresFeststellung aktiv zu vermeiden. Als Ultra-vires-Akt wird eine Entscheidung bezeichnet, di ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft.

Bedeutet dies, daß die Bundesregierung zukünftig selbst das oberste Verfassungsgericht sein will und darauf hinwirkt, daß keiner mehr auf die Idee kommt, Rechtshandlungen des EuGHs auch nur infrage zu stellen?

Es ist völlig richtig, daß Bayerns Justizminister Georg Eisenreich jetzt Aufklärung von der Bundesregierung fordert. Der CSU-Politiker sagte dem „Münchner Merkur“ am 4.6.2021, er erwarte, „dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme, die sie gegenüber der Kommission abgegeben hat, veröffentlicht“. Er befürchte, dass die Bundesregierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Im Ergebnis sei die Einstellung zwar zu begrüßen. Die Erklärung der EU-Kommission werfe aber wichtige Fragen auf. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei.

Besonders mißtrauisch kann man im Zusammenhang mit diesem Vorgang werden, wenn man nach ausführlicher Recherche feststellen muß, daß zwar über die Rücknahme des Vertragsverletzungsverfahrens allgemein berichtet wurde. Allerdings ist auf die eigentliche Problematik, nämlich, daß hier eine Demontage des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen ist, nicht eingegangen worden. Der Vorgang wirft Fragen der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung auf, die bislang nur wenig thematisiert werden. Sie sind aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie und somit ein wichtiger Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit, von der ja so oft gesprochen wird.

 

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Deutschland ein Auslaufmodell?

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Anleihekaufprogramm der EZB verfassungswidrig sei und die Bundesregierung dagegen hätte vorgehen müssen, hat jetzt wahrscheinlich ungewollt und nicht gelegen die Grundsatzfrage auf den Tisch gebracht, ob es überhaupt noch vertretbar ist, daß Deutschland unter diesen Voraussetzungen Mitglied der EU sein kann.

Um was geht es hier? Die EZB hat ein Anleiheprogramm aufgelegt, daß letztlich eine Geldverteilung innerhalb der EU bedeutet, die zu Lasten der Länder geht, die für diese mehr als zweifelhaften Geldtransaktionen später haften müssen. Deutschland trägt dabei mit das höchste Risiko in der EU. Die EZB greift durch dieses Verhalten in die Haushaltshoheit der einzelnen Länder ein, so daß das Haushaltsrecht des Bundestages indirekt ausgehöhlt wird.

Der EuGH hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 kritisiert, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des EuGH zum Ankaufprogramm der EZB für nichtig erklärt hat. Dabei ist zu beachten, daß im konkreten Entscheidungsfall die Frage gestellt wurde, inwieweit bezüglich des Ankaufprogramms der EZB überhaupt eine Zuständigkeit von Brüssel übertragen wurde. Der konkrete Vorwurf der Karlsruher Richter ist, daß die EZB und der EuGH „ultra vires“ gehandelt haben. Das bedeutet, daß eine Handlung von Brüssel vorgenommen wurde, für es in den EU-Verträgen keine Ermächtigung für Brüssel gibt.

Die EU-Kommission hat jetzt die deutschen Bundesregierung aufgefordert, zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme abzugeben und räumte dafür eine Frist von zwei Monaten ein.

Nun ist festzustellen, daß die deutsche Regierung in keiner Weise befugt ist, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu negieren und erst recht nicht, die Richter aufzufordern, ihre Entscheidung zu begründen oder sogar zu ändern. Was soll die Bundesregierung jetzt an Brüssel schreiben?

Es ist zudem ein Treppenwitz der Geschichte, daß im vorliegenden Fall der EuGH, also das Gericht, das hier selbst Partei ist und nach deutscher Auffassung eine Entscheidung getroffen hat, die aufgrund der vorliegenden Verträge überhaupt nicht in der Zuständigkeit des EuGH liegt, jetzt pro domo entscheiden will, ob sich Deutschland gemäß der Ansage des EuGH nach Brüsseler Auffassung rechtswidrig verhalten hat.

Letztlich ist diese Klärung zu aller erst eine politische Entscheidung. Die deutsche Regierung – insbesondere die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel, muß endlich erklären, ob sie tatsächlich sämtliche souveräne Rechte an Brüssel abgegeben hat oder dies vorhat,  so daß der deutsche Bundestag zukünftig nicht mehr über Haushaltsfragen grundsätzlich zu entscheiden hat. Wenn dem so wäre, dann hat die deutsche Regierung die Bürger in Deutschland belogen, weil sie ohne Zustimmung des deutschen Volks einen der wichtigsten Teile der Souveränität des Landes, nämlich die Haushaltshoheit,  aufgeben hat. Anderseits muß sie dann unverzüglich eine Volksbefragung in Deutschland durchführen, ob die Bürger wirklich der Aufgabe ihrer nationalen Eigenständigkeit zugunsten einer Organisation, die gar kein Staat ist, zustimmen wollen. Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage, ob eine solche Entscheidung nach unserem Grundgesetz überhaupt möglich ist. Hier bestehen erhebliche Zweifel.

Die gegenwärtige Situation kann nur noch denkende Bürger erschrecken und fragen, wo die demokratischen Entscheidungen in Deutschland überhaupt noch gegeben sind. Wenn die Regierung Deutschlands ohnehin machen kann, was sie will, kann man auch auf zukünftige Wahlen des Bundestages verzichten. Vergeblich wartet man zur Zeit auf eine klärende Feststellung von Frau Merkel, wie der jetzt sichtbare Konflikt entstehen konnte und vor allen Dingen, wie die Bundesregierung diesen Konflikt auflösen will.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Diskussion der sogenannten Grünen, die im Zusammenhang mit der Überschrift des Wahlprogramms dieser Partei geführt wird, eine andere und viel gravierendere Bedeutung. Es scheint kein Zufall zu sein, daß diese angeblich grüne Partei in der Überschrift ihres Wahlprogramms das Wort „Deutschland“ entfernen will. In einem Interview der Fraktionsvorsitzenden Göring-Eckardt heute im Deutschlandfunk konnte der erstaunte Hörer zur Kenntnis nehmen, daß es sich bei der Eliminierung des Wortes Deutschland aus dem Parteiprogramm der Grünen keinesfalls nur um eine nicht ernst zu nehmende Auffassung von einigen Spinnern, die es in jeder Partei gibt, geht. Frau Göring-Eckardt führte vielmehr aus, daß es ihrer Partei überhaupt nicht um Deutschland geht, sondern alle „Bürgerinnen und Bürger“ sich als Teil eines Eropas zu verstehen haben. Sie meint ganz offensichtlich, daß Deutschland gar nicht mehr existiert, sonder Teil eines Europas ist. Dabei übersieht sie, daß es erstens gar keinen Staat Europa gibt und zweitens, daß die Gründung eines Staates Europa auch keine Mehrheit sowohl bei den Deutschen Bürgern, aber auch bei den Bürgern der anderen Staaten in Europa finden würde. Und drittens müßte die Verfassung, bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, was mit Sicherheit ohne eine demokratische Abstimmung durch das deutsche Volk undenkbar ist.

Vielleicht denkt Frau Katrin Göring-Eckardt bereits in diesen Kategorien, so daß, wenn dies auch Auffassung der CDU/CSU sein sollte, was man ja nicht mehr ausschließen kann, die Monsterbürokratie in Brüssel freie Hand hätte und sich damit auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erübrigen würde, weil es ja gar kein Deutschland mehr gibt!

Politiker, die so reden, muß man ernsthaft fragen, ob sie selbst schon einmal etwas von Demokratie gehört haben. Vielleicht sollten sie hier einmal Nachhilfeunterricht nehmen.