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Frau Bearbock und ihre fundierten Rechtskenntnisse – gute Voraussetzung für eine Kanzlerschaft!

Reuters berichtete heute über eine Forderung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock, das Grundgesetz um den Bereich „regionale Daseinsvorsorge“ zu ändern.

Dieser Vorschlag bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, daß viel reden nicht immer positiv ist, insbesondere dann nicht, wenn aus dem Gesagten erkennbar wird, daß erhebliche Lücken im Wissen des Vielsprechers, konkret in diesem Fall der Vielsprecherin erkennbar werden.

Frau Baerbock spricht ja von sich als eine Völkerrechtlerin, wobei dies keinesfalls der Qualifikation eines Juristen nach deutschem Recht entspricht. Aber eigentlich hätte dieses Studium ausreichen müssen, um einmal selbst in das Grundgesetz zu blicken. Dann hätte sie vielleicht ein großes Aha-Erlebnis haben können, nämlich, daß die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse keinesfalls erst von einer grünen Kanzlerkandidatin neu erfunden werden muß. Die Altvorderen, überwiegend alte, weiße Männer, die an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren, waren offensichtlich sehr viel vorausschauender, als die jetzige junge, dynamische Kanzlerkandidatin. Deren Stärke scheint wohl mehr in Vorschlägen für die Reglementierung des Verhaltens der Bürger zu liegen und bei der geplanten Durchsetzung von Preiserhöhungen von Gütern, die nach Meinung von Frau Baerbock für die Natur des Teufels, gleichwohl aber für das praktische Leben notwendig sind. Gemeint sind die Preiserhöhungen für Benzin und Diesel sowie alle Energien, die zum Heizen der Wohnungen notwendig sind.

Wenn die Völkerrechtlerin nun einmal selbst in das Grundgesetz gesehen hätte, dann wäre sie vielleicht auf Artikel 72 GG gestoßen, der sich ausschließlich mit dem Thema der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse der Bürger in Deutschland befaßt. Frau Baerbock hätte sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, in der Bibliothek der Universität zu recherchieren, da in Wikipedia eine umfassende Gesamtveröffentlichung mit allen Quellenangaben erfolgte.

Damit dem geneigten Leser die Quellensuche erleichtert wird, geben wir den Gesetzeswortlaut an dieser Stelle wieder:

Artikel 72

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

  1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
  2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
  3. die Bodenverteilung;
  4. die Raumordnung;
  5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
  6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
  7. die Grundsteuer.

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Aber es wird noch interessanter.

Die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse (KomGL) eingesetzt. Diese Kommission wurde beauftragt, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungen und den demographischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten.Dazu richtete die KomGL sechs Facharbeitsgruppen ein:

  • FAG 1: Kommunale Altschulden
  • FAG 2: Wirtschaft und Innovation
  • FAG 3: Raumordnung und Statistik
  • FAG 4: Technische Infrastruktur
  • FAG 5: Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit
  • FAG 6: Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft

Auf der Grundlage der von den Facharbeitsgruppen vorgelegten Analysen und Empfehlungen hat die Bundesregierung am 10. Juli 2019 folgende Ziele und Maßnahmen beschlossen:

Frau Baerbock sollte der Rat gegeben werden, sich doch einmal intensiv mit den bereits erfolgten Überlegungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu befassen. Vielleicht erübrigt sich dann ihr Vorschlag, wieder einmal unüberlegt am Grundgesetz „zu schrauben“, wie es diese Regierung nun schon so oft gemacht hat und das nicht immer zu einer Verbesserung des Grundgesetzes führte. Im Übrigen gibt es bei den Verfassungsrechtlern eine grundsätzliche Überlegung: Man ändert eine Verfassung nicht ständig nach aktuellen Gesichtspunkten, weil man weiß, daß ein ständiges „Herumschrauben“ oft die Gesamtsystematik eines Gesetzes zerstören kann.

Viel wichtiger wäre es, wenn Frau Baerbock in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verstärkt darauf achten würde, daß wieder die Intentionen des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Das bedeutet, daß wieder verstärkt darauf zu achten ist, daß die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur wieder beachtet wird und es aufhört, daß die Bundesregierung mit Beteiligung der sogenannten Grünen Deutschland von einem föderalen Staat zu einem sozialistischem Einheitsstaat verändert, indem sich der Bund ständig Kompetenzen der Länder und der Kommunen aneignet und Bildungsinhalte über eigens dafür geschaffene sogenannten zivilgesellschaftliche Vereine und Organisationen direkt in die Kindergärten und Schulen unter Umgehung der Elternrechte verbreitet.

Insofern ist es ein Glück, daß die nicht vorhandene Qualifikation zur Kanzlerin von Frau Baerbock noch vor der Bundestagswahl durch ihre eigenen Einlassungen erkennbar wird.

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Inflation der Entschuldigungen, die gar keine Entschuldigungen sind.

In der heutige Bundestagsdebatte haben offensichtlich eine Reihe von Abgeordneten regelrechte Ergebenheitsadressen an die Kanzlerin Frau Merkel abgegeben, so daß man schon peinlich berührt sein konnte.

Natürlich kann es ein Zeichen von menschlicher Größe sein, wenn sich jemand für etwas entschuldigt, weil er durch sein Handeln oder sein Nichthandeln andere geschädigt oder verletzt hat. Dabei geht man aber davon aus, daß es sich nicht um eine rhetorische Floskel handelt, sondern die Entschuldigung echt ist. Ein weiterer Bestandteil einer echten Entschuldigung ist aber auch, daß man mit der Entschuldigung zu erkennen gibt, daß man nicht nur einen möglicherweise entstandenen Schaden wieder gut machen will oder darauf hinwirkt, daß sich ein gleicher Fehler nicht mehr wiederholt. In der ursprünglichen Bedeutung war mit der Entschuldigung gleichzeitig eine Befreiung von der eigenen Schuld verbunden, so daß durch eine förmliche Anerkennung der Entschuldigung eine Exkulpation der Person, die sich entschuldigte, erfolgte.

Hier hat es eine erhebliche Wandlung in der Bedeutung gegeben, so daß in der Gegenwart die Entschuldigung oft eine reine rhetorische und strategisch überlegte Aktion ist.

Was ist aber jetzt geschehen: Da beraten Spitzenpolitiker in der Nacht und kommen dann am frühen Morgen zu einem Ergebnis, das so fehlerhaft ist, daß es gar keine Möglichkeit gab, diese Entscheidung schnell wieder aus der Welt zu schaffen. Die Entscheidung ist keinesfalls von der alternativlosen Kanzlerin allein getroffen worden, sondern von dem gesamten Kreis der Ministerpräsidenten. Daraus ergibt sich folgende Feststellung: Wenn eine einzelne Person etwas falsch entscheidet, dann kann man immer sagen, daß diese Person offensichtlich nicht alle Konsequenzen der getroffenen Entscheidung übersehen hat oder vielleicht auch nicht übersehen konnte. Wenn aber 16 Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin zusammen eine Entscheidung treffen, dann darf, ja dann muß man davon ausgehen, daß die Entscheidungen so durchdacht wurden, daß sie zumindest im gesetzlichen Rahmen liegen und auch umsetzbar sind. Hier war nicht ein Kreis der Hausmeister der Landtagsgebäude, sondern die Regierungschefs der Länder anwesend. Insofern hätte die Kanzlerin sich allenfalls für den gesamten Kreis, nicht aber für sich allein entschuldigen können. Es ist ja nicht anzunehmen, daß das Gebaren von Frau Merkel bereits soweit fortgeschritten ist, daß sie wie ein Diktator allein gegen 16 Ministerpräsidenten, Entscheidungen trifft.

Aber es wird ja noch grundsätzlicher. Frau Merkel hat sich – gehen wir einmal davon aus, daß sie auch die anwesenden Ministerpräsidenten mit einbezogen hat – für einen Fehler entschuldigt, den man zwar ein Höhepunkt im Irrsinn von Entscheidungen ansehen konnte, aber der noch keinen materiellen Schaden angerichtet hatte, weil er ja auch gar nicht umsetzbar war. Insofern hätte Frau Merkel, wenn es nur diesen Punkt betrifft, allenfalls sagen können, daß sie bedauert, hier einen völlig sinnlose Entscheidung verkündet zu haben, so daß sie diese unverzüglich wieder zurückgenommen hat. Auch hier muß man fordern, daß die Rücknahme dieser sinnlosen Entscheidung auch von den anderen Sitzungsteilnehmern, die diesen irrsinnigen Beschluß mit entschieden haben, erfolgen müßte.

Aber was ist denn das eigentliche Problem? Das eigentliche Problem dieser Kanzlerin sind die tatsächlichen und fundamentalen Fehler, die eben nicht aus Unwissenheit und einer Übermüdungssituation entstanden sind. Mit Beginn der Pandemie mußte für den Bürger der Eindruck entstehen, als wenn der Bundestag nur noch Staffage ist. Das war auch bereits zu einem Zeitpunkt, als noch keiner an eine Pandemie denken konnte. Bevor die AfD in den Bundestag Einzug hielt, fanden kaum kontroverse Diskussionen im Bundestag statt. Die Abgeordneten segneten alle Entscheidungen der alternativlosen Kanzlerin ab. So wurden die Beschlüsse mit der Währung in Brüssel ohne Diskussion in der Bevölkerung von den Abgeordneten innerhalb von Tagen beschlossen, obwohl es um Milliarden Euro ging, für die die Bürger in Deutschland eines Tages zu haften haben. Es wurden immer mehr Aufgaben an Brüssel delegiert, die die Souveränität unseres Landes erheblich reduzierten. Es wurde eine „Ratspräsidentin aus dem Hut gezaubert“, obwohl man den Bürgern vor der Europawahl gesagt hatte, daß der Kandidat mit den meisten Stimmen Ratspräsident werden sollte.

Und dann kam die Pandemie und Frau Merkel lief zur Höchstform auf. Es wurde der Eindruck erweckt, als wenn das gesamte Heil nur von einer doch so angeblich bei der Bevölkerung beliebten Kanzlerin kommen würde. Entscheidungen wurden nicht im Parlament besprochen, sondern es wurde ein sogenanntes Corona-Kabinett gebildet, daß es nur in der Phantasie, nicht aber in der Verfassung unseres Landes gibt. Der Bundestag änderte das Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchengesetz) und stattete die Regierung mit einer Machtfülle aus, die einem Ermächtigungsgesetz nahekommt. Obwohl die Kanzlerin immer wieder vom Bundestag aufgefordert wurde, geplante Entscheidungen im Bundestag zu beraten und zu erörtern, wurde der Bundestag immer nach den erfolgten Entscheidungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten informiert. Die Beschaffung des Impfstoffes wurde von Frau Merkel ohne Abstimmung mit dem Bundestag an Brüssel delegiert, obwohl für Gesundheitsangelegenheiten (noch) die Nationalstaaten zuständig sind. So kam es unter der Stabsführung der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin, von der Leyen,  die einen Scherbenhaufen bei der Bundeswehr hinterlassen hatte, zu einem Fiasko, so daß Deutschland jetzt noch nicht einmal in der Lage ist, ausreichend Impfstoff für die eigene Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Hausärzte wurden nicht einbezogen, sondern Impfzentren wurden neu aus dem Boden gestampft, so daß eine parallele Infrastruktur für die Beschaffung der Impfstoffe aufgebaut werden mußte. Im Sommer glänzte die Regierung Merkel bei den Vorbereitungen für den Pandemieschutz mit Untätigkeit, so daß man dann ganz erstaunt war, als eine erneute Corona-Welle kam.

Es war sehr beachtlich, mit welchen Worten der Bundestagpräsident Scheuble heute die Bundestagsdebatte eröffnete. Er brachte zum Ausdruck, daß „die Stärke des Parlament sich in der Praxis beweisen muß“ und fügte an, daß dies auch und gerade in Zeiten die als Stunde der Exekutive gilt, beachtet werden muß. Er führte weiter aus: „Das Parlament bestimmt den Rahmen, in dem die Regierungen handeln – und nicht die Exekutive die Bedingungen, unter denen das Parlament debattiert.“

Auf diese klaren Worte hätte man eine Antwort und Stellungnahme der Kanzlerin erwarten dürfen. Sehr feinsinnig hat der Präsident das eigentliche Problem im Handeln der Kanzlerin aufgezeigt und gleichzeitig auch die Abgeordneten kritisiert, die alles der Regierung überlassen haben.  Aber hier kam keine Reaktion von Frau Merkel, sondern nur im Rahmen ihrer Entschuldigung der Hinweis, daß sie allein die Verantwortung durch ihr Amt trägt. Grundsätzlich stimmt dies, aber eben nicht ganz. Denn in einer Demokratie sind die Verantwortlichkeiten nicht auf einen Oberdiktator begrenzt. Die Worte der Kanzlerin zeigten, daß sie ihre eigene Haltung in keiner Weise überdenken will, so daß von daher die Entschuldigung wertlos ist. Diese Entschuldigung war ein plumpes Ablenkungsmanöver, um die eigentlichen gravierenden Fehler und Versäumnisse nicht sichtbar werden zu lassen.

Man könnte fast vorschlagen, daß Frau Merkel sich zum Ende ihrer Amtszeit einmal intensiv mit dem Grundgesetz befassen sollte, um zu verstehen, warum zuerst das Parlament und dann die Regierung zu Entscheiden haben.