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Frau Bearbock und ihre fundierten Rechtskenntnisse – gute Voraussetzung für eine Kanzlerschaft!

Reuters berichtete heute über eine Forderung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock, das Grundgesetz um den Bereich „regionale Daseinsvorsorge“ zu ändern.

Dieser Vorschlag bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, daß viel reden nicht immer positiv ist, insbesondere dann nicht, wenn aus dem Gesagten erkennbar wird, daß erhebliche Lücken im Wissen des Vielsprechers, konkret in diesem Fall der Vielsprecherin erkennbar werden.

Frau Baerbock spricht ja von sich als eine Völkerrechtlerin, wobei dies keinesfalls der Qualifikation eines Juristen nach deutschem Recht entspricht. Aber eigentlich hätte dieses Studium ausreichen müssen, um einmal selbst in das Grundgesetz zu blicken. Dann hätte sie vielleicht ein großes Aha-Erlebnis haben können, nämlich, daß die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse keinesfalls erst von einer grünen Kanzlerkandidatin neu erfunden werden muß. Die Altvorderen, überwiegend alte, weiße Männer, die an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren, waren offensichtlich sehr viel vorausschauender, als die jetzige junge, dynamische Kanzlerkandidatin. Deren Stärke scheint wohl mehr in Vorschlägen für die Reglementierung des Verhaltens der Bürger zu liegen und bei der geplanten Durchsetzung von Preiserhöhungen von Gütern, die nach Meinung von Frau Baerbock für die Natur des Teufels, gleichwohl aber für das praktische Leben notwendig sind. Gemeint sind die Preiserhöhungen für Benzin und Diesel sowie alle Energien, die zum Heizen der Wohnungen notwendig sind.

Wenn die Völkerrechtlerin nun einmal selbst in das Grundgesetz gesehen hätte, dann wäre sie vielleicht auf Artikel 72 GG gestoßen, der sich ausschließlich mit dem Thema der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse der Bürger in Deutschland befaßt. Frau Baerbock hätte sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, in der Bibliothek der Universität zu recherchieren, da in Wikipedia eine umfassende Gesamtveröffentlichung mit allen Quellenangaben erfolgte.

Damit dem geneigten Leser die Quellensuche erleichtert wird, geben wir den Gesetzeswortlaut an dieser Stelle wieder:

Artikel 72

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

  1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
  2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
  3. die Bodenverteilung;
  4. die Raumordnung;
  5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
  6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
  7. die Grundsteuer.

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Aber es wird noch interessanter.

Die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse (KomGL) eingesetzt. Diese Kommission wurde beauftragt, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungen und den demographischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten.Dazu richtete die KomGL sechs Facharbeitsgruppen ein:

  • FAG 1: Kommunale Altschulden
  • FAG 2: Wirtschaft und Innovation
  • FAG 3: Raumordnung und Statistik
  • FAG 4: Technische Infrastruktur
  • FAG 5: Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit
  • FAG 6: Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft

Auf der Grundlage der von den Facharbeitsgruppen vorgelegten Analysen und Empfehlungen hat die Bundesregierung am 10. Juli 2019 folgende Ziele und Maßnahmen beschlossen:

Frau Baerbock sollte der Rat gegeben werden, sich doch einmal intensiv mit den bereits erfolgten Überlegungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu befassen. Vielleicht erübrigt sich dann ihr Vorschlag, wieder einmal unüberlegt am Grundgesetz „zu schrauben“, wie es diese Regierung nun schon so oft gemacht hat und das nicht immer zu einer Verbesserung des Grundgesetzes führte. Im Übrigen gibt es bei den Verfassungsrechtlern eine grundsätzliche Überlegung: Man ändert eine Verfassung nicht ständig nach aktuellen Gesichtspunkten, weil man weiß, daß ein ständiges „Herumschrauben“ oft die Gesamtsystematik eines Gesetzes zerstören kann.

Viel wichtiger wäre es, wenn Frau Baerbock in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verstärkt darauf achten würde, daß wieder die Intentionen des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Das bedeutet, daß wieder verstärkt darauf zu achten ist, daß die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur wieder beachtet wird und es aufhört, daß die Bundesregierung mit Beteiligung der sogenannten Grünen Deutschland von einem föderalen Staat zu einem sozialistischem Einheitsstaat verändert, indem sich der Bund ständig Kompetenzen der Länder und der Kommunen aneignet und Bildungsinhalte über eigens dafür geschaffene sogenannten zivilgesellschaftliche Vereine und Organisationen direkt in die Kindergärten und Schulen unter Umgehung der Elternrechte verbreitet.

Insofern ist es ein Glück, daß die nicht vorhandene Qualifikation zur Kanzlerin von Frau Baerbock noch vor der Bundestagswahl durch ihre eigenen Einlassungen erkennbar wird.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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