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Offener Brief an CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer und den CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Hartmann

Die AfD-Landtagsfraktion hat in einem offenen Brief der CDU die Mitarbeit der AfD angeboten, damit endlich das unwürdige Agieren der Minderheitsregierung des Ministerpräsidenten Kretschmer beendet werden kann.

Das inzwischen lächerliche Verhalten der CDU, die zweitstärkste Partei im sächsischen Landtag ausgrenzen zu wollen, hat dazu geführt, dass sich der Ministerpräsident Kretschmer von den linken Randgruppen im Landtag erpressen lassen kann. Wichtige politische Entscheidungen werden aktuell verhindert, so dass ein Schaden für die Bürger entsteht. Die CDU führt gegenwärtig nur aus einem vermeintlichen Gefühl der Macht heraus, den Freistaat Sachsen in eine scheinbare Unregierbarkeit und fördert damit die linksradikalen Kräfte im Land. Es ist höchste Zeit, dass diese unsinnige und bürgerfeindliche Politik endlich durch Michael Kretschmer beendet wird. Er sollte deshalb den offenen Brief der AfD ernsthaft prüfen. Ein „Weiter-So“ wird nur noch den Schaden für die Bürger in Sachsen vergrößern und dafür sorgen, dass die CDU als bürgerliche Partei keine Bedeutung mehr spielen wird. Die Bürger sind die politischen Spielereien der angeblich demokratischen Parteien endgültig leid.

Da wir davon ausgehen, dass der offene Brief von den öffentlichen Medien nicht weiter kommuniziert wird, veröffentlichen wir diesen Brief im Wortlaut auf unsrer Internetseite.

 

Sehr geehrter Herr Kretschmer, sehr geehrter Herr Hartmann,

aufgrund einer gescheiterten Wirtschaftspolitik müssen Deutschland und Sachsen in den nächsten Jahren mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen.

Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, wenn Ihre Partei – die CDU – dem Druck der SPD, der Grünen, des BSW und der Linken in den aktuellen Haushaltsverhandlungen nachgibt.

Um es klar zu sagen: Sachsen darf keine zusätzlichen Schulden aufnehmen, denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.

Wir bieten Ihnen daher vertrauliche Gespräche über den Haushalt vor den abschließenden Ausschussberatungen und der Abstimmung im Plenum an.

Es ist notwendig, die Ausgaben des Freistaates Sachsen für Verwaltungspersonal, Asyl- und Klimaprojekte sowie linke Vereine zur „Demokratieerziehung“ der Bürger massiv zu senken. Die zahlreichen, milliardenschweren Sonderwünsche der linken Parteien dürfen von Ihnen, werte CDU, nicht erfüllt werden.

Dafür gibt es eine Mehrheit im Sächsischen Landtag. Lassen Sie uns diese Mehrheit zum Wohle unseres Landes nutzen!

Für die AfD-Fraktion,
Jörg Urban und Jan Zwerg
Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer

 

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Haben die Grünen in Sachsen wirklich 5,1% der Wählerstimmen erreicht oder liegt hier ein Betrug vor?

Wenn es um Wahlbetrug oder um Manipulationen bei den Wahlen ging, wurde immer darauf verwiesen, dass solche Machenschaften nur in den sogenannten Bananen -Republiken möglich seien. In Deutschland geht alles so ordentlich zu, dass es unvorstellbar sei, dass bei Wahlen manipuliert oder gar betrogen wird.

Nun haben uns aktuell konkrete Ereignisse eines Besseren belehrt. Erinnert sei nur an die desaströsen Begleiterscheinungen bei der letzten Bundestagwahl, insbesondere im Land Berlin. Teilweise wurden diese Wahlen dort wiederholt, weil dermaßen viele Mängel festgestellt wurden, dass man nicht umhinkam, die Wahl teilweise zu wiederholen.

Auch das BSW bezweifelt die Korrektheit bei der Auszählung der Wählerstimmen und ist davon überzeugt, dass viele Stimmen für das BSW gar nicht richtig zugeordnet wurden, so dass dieses Partei an der 5%-Hürde scheiterte. Demokratisch, wie es in Deutschland angeblich zugeht, kontrollieren die Demokraten sich selbst, ob Wahlanfechtungen zutreffen oder nicht. In den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen sitzen natürlich die „demokratischen“ Parteien, die dafür sorgen, dass der Bürger glauben soll, dass alles seine Richtigkeit bei der Wahlauszählung gehabt hat.

Jetzt scheint aber in Sachsen ein regelrechter Skandal aufgedeckt worden zu sein, der erneuten, diesmal sehr nachhaltigen Zweifel aufkommen lässt, ob bei den Wahl nicht doch massiv manipuliert wird. Die „Achse des Bösen“ stellte in einem Bericht, der aktuell im Internet veröffentlicht wurde, fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass die Partei Bündnis 90/ Die Grünen tatsächlich in Sachsen die 5%-Hürde erreicht hat, so dass sie gar nicht im Landtag vertreten sein dürfte. Die offiziellen Auszählungen die der Landeswahlleiter am Wahltag um 23.20 Uhr veröffentlichte ergaben einen Wähleranteil von 3,7%. Innerhalb einer sehr kurzen Zeit seien für die Grünen weitere 45.000 Stimmen dazugekommen, so dass diese Partei 5,1 % der Stimmen erreicht haben soll.

Jörg Urban, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag hat die Vorladung des Landeswahlleiters im Wahlprüfungsausschuss gefordert. Die anderen „demokratischen“ Parteien haben dies abgelehnt. Sie stellen sich damit konfrontativ gegen eine Aufklärung der Unstimmigkeiten.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Softwarefehler zu dieser unklaren Situation geführt haben könnte. Dann würde aber nichts dagegen sprechen, wenn der Landeswahlleiter im Ausschuss zu einem solchen Sachverhalt Stellung nehmen würde.

Wie im Bericht der „Achse des Guten“ mitgeteilt wird, habe der Informatiker Prof Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim in einem Gutachten die Bedenken eines Dresdner Informatikers, der den Sachverhalt in die Öffentlichkeit brachte, bestätigt. „Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23.20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“, heißt es in dem Gutachten.

Jörg Urban erklärt, dass eine umfangreiche Aufklärung der Ungereimtheiten notwendig sei. Wird eine solche Aufklärung verhindert, nimmt das Ansehen der Demokratie weiteren Schaden. Dem ist aus Sicht von Bornemann-Aktuell nichts hinzuzufügen.



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Inlandsgeheimdienst begeht wahrscheinlich Verfassungsbruch

Die Vorsitzenden der AfD in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban stellten aktuell ein Gutachten vor, das von dem Staatsrechtler Michael Elicker im Auftrage der AfD erstellt wurde. Gegenstand des Gutachtens ist die Frage, ob Äußerungen von Abgeordneten der Landtage in Thüringen und Sachsen für politische Äußerungen, die sie im Landesparlament aber auch im Rahmen ihres Mandats außerhalb des Landtages geäußert haben, strafrechtlich verfolgt werden können. In beiden Ländern, also in Thüringen und in Sachsen sind die Abgeordneten gemäß der jeweiligen Landesverfassung besonders geschützt, so dass sie sich bezüglich ihrer politischen Äußerungen ausschließlich an ihrem eigenen Gewissen zu orientieren haben.

Am Beispiel der Landesverfassung im Freistaat Sachsen wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 55 der Verfassung des Freistaates verwiesen.

Im Artikel 55 der Sächsischen Verfassung ist unter der Überschrift „Indemnität und Immunität der Abgeordneten“ folgendes formuliert:

  • Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt und anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Nach Auffassung des Gutachters bedeutet dies, dass es zumindest in Thüringen und Sachsen keinesfalls zulässig ist, dass der Inlandsgeheimdienst Abgeordnete überwacht und deren politische Äußerungen verwendet, um daraus negative Konsequenzen für die jeweils Betroffenen in die Wege zu leiten. Der Schutz der Abgeordneten im Rahmen der Indemnität geht in Thüringen und in Sachsen weit über den Rahmen, der auf der Bundesebene festgelegten Normen hinaus.

Der Wortlaut des Artikels 55 legt also fest, dass eine freie und uneingeschränkte Kommunikationsbeziehung zwischen den Abgeordneten und den Wählern sichergestellt sein muss. Das Handeln des Inlandsgeheimdienst stellt sowohl in Thüringen als auch in Sachsen einen Verfassungsbruch dar.

Es ist erstaunlich, dass dieses Thema bisher von keiner streitenden Partei vorgetragen wurde und auch der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürfte. Anderseits ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber, manchmal sehr viel weitsichtiger als die handelnden Bürokratien und nicht zuletzt die politischen Parteien selbst, die sich immer mit dem Begriff „demokratisch“ schmücken, ist. Denn es ist ein Unding, wenn Abgeordnete nicht mehr ihre politischen Ziele formulieren dürfen, auch wenn diese nicht die Zustimmung der Regierungsparteien finden. Aber genau das ist aktuell die faktische Situation. Äußerungen von Abgeordneten, die nicht der politischen Linie der gegenwärtigen Parteien entsprechen, müssen sehr konkret mit erheblichen negativen Folgen rechnen. Dabei scheint der Inlandsgeheimdienst eine sehr dubiose, ja man kann sogar sagen, verfassungswidrige Haltung zu haben.

Man darf jetzt sehr gespannt sein, welche Folgen durch die Vorlage des Gutachtens zur Frage der Indemnität entstehen. Selbst der AfD, die jetzt das Gutachten vorgelegt hat, muss man vorhalten, warum sie dieses Problem erst jetzt in der Öffentlichkeit dargestellt hat. Von der gegenwärtigen Regierung und den sie tragenden „demokratischen“ Parteien wäre eine solche Sachinformation ohnehin nicht zu erwarten.



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80 Jahre „13. Februar“: Würdiges Gedenken! Menschenkette = Symbol der Spaltung

Am 13. Februar wird in diesem Jahr wieder an die Bombardierung Dresdens gedacht, die am 13. Februar 1945 durch die Luftwaffe des Vereinigten Königsreichs erfolgte. Damit hat dieses schreckliche Ereignis, das durchaus nach völkerrechtlichen Maßstäben als Kriegsverbrechen angesehen werden kann, dazu geführt, dass die Dresdner Bevölkerung diesen Tag besonders beging.

Historiker diskutieren bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Frage, ob dieser Einsatz, der von den Briten durchgeführt wurde, militärisch notwendig gewesen war. Dies wäre nur dann völkerrechtlich zu vertreten gewesen, wenn es darum gegangen wäre, militärische Einrichtungen zu zerstören. Dies lag seinerzeit in Dresden nicht vor, da ausschließlich die Zivilbevölkerung getroffen werden sollte.

Erinnert sei an die aktuelle Diskussion im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen in der Ukraine. Auch hier wird immer wieder den Kriegsparteien der Vorwurf gemacht, dass zivile Ziele militärisch in Angriff genommen werden. Dabei ist es in der Ukraine – im Gegensatz zu Dresden – sehr viel schwieriger diese Frage zu erörtern, weil militärische Einrichtungen von der ukrainischen Regierung lokal in Gebieten eingerichtet wurden, in denen überwiegend die Zivilbevölkerung lebt. Eine gleiche Diskussion findet auch im Zusammenhang mit den Angriffen der Israelis im Gaza-Streifen statt.

Es war deshalb verständlich und auch notwendig, dass die Dresdner den Tag des 13. Februar besonders gedachten.

Wenn aktuell Jörg Urban (AfD) erklärt, dass „der 13. Februar nicht für den tagespolitischen Meinungskampf instrumentalisiert werden darf. Wir wünschen uns deshalb ein stilles, würdevolles Gedenken an die Opfer und eine unmissverständliche Botschaft für den Frieden in der Welt“, so trifft er damit den Wunsch der Dresdner Bürger, die es inzwischen leid sind, dass linke und rechte Gruppierungen den Tag regelrecht entwürdigt haben. Aus einem Tag des Gedenkens der Dresdner wurde ein Kampftag rechter und linker Politagitatoren gemacht. Bürger wurden regelrecht instrumentalisiert, um bei sogenannten Menschenketten dem Tag eine völlig andere Bedeutung zu geben, als es diesem Tag zukommt.

Am 13. Februar geht es nicht um Vielfalt und sogenannter Weltoffenheit, sondern um ein Tag der Trauer, des Gedenkens, was politischer und militärischer Wahnsinn verursachen kann. Vor allen Dingen ist es ein Tag der Dresdner und nicht von eingereisten Politagitatoren.

Der 13. Februar kann uns zeigen, dass die Versöhnung und die Gespräche zwischen den Völkern der einzige Weg sind, dass Verbrechen, wie es am 13. Februar 1945 in Dresden stattfand nicht mehr an anderer Stelle zu wiederholen. Nicht Kriegstüchtigkeit ist gefragt, sondern Nachdenken, Miteinander sprechen und aufhören, Bevölkerungsgruppen gegenseitig ideologisch aufzuhetzen. Auch „organisierte“ Menschenketten können eine Methode sein, Unfrieden zu stiften und das Nachdenken, wie man Kriege verhindert, unmöglich machen.

Jörg Urban ist deshalb zuzustimmen, wenn er feststellt, dass es aufhören muss, den 13. Februar für einen tagespolitischen Meinungskampf zu instrumentalisieren und damit zu missbrauchen. Durch ein stilles, würdevolles Gedenken, so wie die Dresdner es ursprünglich auch praktizierten, wird eine unmissverständliche Botschaft für den Frieden in der Welt zum Ausdruck gebracht.



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SPD riskiert eine Gefährdung der Altersversorgung von Lehrern und Polizisten, nur um ihre grüne Planwirtschaft finanzieren zu können

In einer Presseerklärung informiert der AfD-Fraktionsvorsitzende des sächsischen Landestages, Jörg Urban, über die Absicht der sächsischen SPD-Fraktion, die finanziellen Zuführungen für die Beamtenpensionen zu reduzieren. Ziel sei es, dieses Geld für angebliche Zukunftsprojekte einzusetzen. Der Beamtenbund sowie die Gewerkschaft der Polizei und der Lehrerverband äußerten ihr Befremden und verlangten von solchen Maßnahmen Abstand zu nehmen.

Die sächsische SPD-Fraktion will die finanziellen Zuführungen für die Beamtenpensionen reduzieren. Ihr Ziel ist es, dieses Geld für angebliche Zukunftsprojekte einzusetzen. Kritik an dem Vorschlag üben der Beamtenbund, die Gewerkschaft der Polizei und der Lehrerverband. Die Vorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes, Nannette Seidler, erklärte: „Es verwundert uns nicht, dass auch diesmal der Generationenfonds, also der Pensionsfonds für Sachsens Beamte, oder zumindest die Zuführung zu diesem, als vermeintlich leicht zu melkende Kuh aus dem Hut gezogen wird“.

Das Vorhaben der SPD bedeutet im Klartext, dass die Rücklagen für die vom Gesetz vorgeschriebene Beamtenversorgung für den aktuellen Haushalt ausgegeben werden, so dass mit Eintritt der Pensionszahlungen diese wiederum dann aus den laufenden Haushaltsmitteln gezahlt werden müssen. Das hat zur Folge, dass die zukünftigen Generationen für die Beamtenversorgung aufkommen müssen, weil das dafür erforderliche Kapital zweckentfremdet für allgemeine politisch intendierten Aufgaben verausgabt wurde. Unsolider kann keine Regierung handeln.

Jörg Urban (AfD) stellt in diesem Zusammenhang fest: „Der Plan der SPD ist ein Spiel mit dem Feuer. Es ist falsch, die Altersversorgung von Lehrern, Polizisten und allen weiteren Beamten aufs Spiel zu setzen, um den Klimasozialismus weiter hochzufahren. Was passiert denn, wenn die angeblich todsichere Investition in die Wasserstoffwirtschaft scheitert? Dann sind die Beamtenpensionen akut gefährdet. Die SPD riskiert, die Beamtenpensionen zu verzocken – und das nur, weil die Genossen unfähig sind, ihre ideologischen Lieblingsprojekte aufzugeben“. Der Sächsische Beamtenbund (SBB) weist darauf hin, dass allein aus der demografischen Entwicklung heraus, immer weniger Leute zukünftig berufstätig sein werden, so dass dann immer weniger Arbeitnehmer noch zusätzlich die Beamtenversorgung finanzieren müssen.

Die CDU in Sachsen sollte sich unter solchen Umständen sehr gut überlegen, ob sie mit einer Partei koaliert, die mit finanziellen Taschenspielertricks die Sicherheit der Beamtenversorgung gefährdet, nur um kurzfristig ihre ideologiebesessenen Projekte durchsetzen zu können.

Selbst, wenn andere Bundesländer ähnliche höchst bedenkliche Finanzierungstricks anwenden sollten, ist dies kein Grund, diese Praktiken für Sachsen zu übernehmen. Das Vertrauen der Bürger in die Politiker wird dadurch weiter abnehmen, so dass man sich dann auch nicht wundern sollte, dass sich die Bürger immer mehr von solchen Politikern abwenden.