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Pistorius sollte einmal nachdenken, warum er seine Worte sorgfältiger wählen sollte

Der Verteidigungsminister Boris Pistorius warnte erneut vor einer AfD‑Regierung auf Landesebene und unterstellte einem möglichen AfD‑Ministerpräsidenten, er könne Staatsgeheimnisse verraten. Darüber berichtete der Deutschlandfunk und verwies auf ein Interview, das Pistorius „Bild am Sonntag“ gegeben hat. Eine solche Aussage ist problematisch. Es ist nicht Aufgabe eines SPD‑Politikers, öffentlich darüber zu spekulieren, wie man eine frei gewählte zukünftige Regierung in ihrer Amtsführung einschränken könnte. In einer Demokratie entscheidet allein der Wähler darüber, welche Partei eine Regierung bildet.

Man könnte es bei dieser Kritik belassen und hoffen, dass Pistorius solche Bemerkungen in seiner Eigenschaft als Bundesminister künftig unterlässt. Doch er verhält sich hier in zweifacher Hinsicht unkorrekt. Man muss ihn daran erinnern, dass er als Minister einer Neutralitätspflicht unterliegt. Er handelt nicht primär als Parteifunktionär, sondern als Diener des Volkes – nichts anderes ist ein Minister in einer parlamentarischen Demokratie.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in ähnlich gelagerten Fällen eindeutig geäußert. Im Urteil vom 9. Juni 2020 – 2 BvE 1/19 (Horst Seehofer) stellte das Gericht fest, dass der Bundesinnenminister das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzte, weil er ein Interview mit parteipolitischen Aussagen auf der offiziellen Ministeriumsseite veröffentlichen ließ. Im Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 (Angela Merkel) wurde festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin die Chancengleichheit der Parteien verletzte, als sie die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten in amtlicher Funktion öffentlich kritisierte. Im Urteil vom 16. Dezember 2014 – 2 BvE 2/14 (Manuela Schwesig) entschied das Gericht, dass die Bundesfamilienministerin nicht öffentlich erklären durfte, sie werde „alles dafür tun“, dass die NPD nicht in den Landtag kommt – weil sie dabei ihr Amt einsetzte.

Der Grundtenor dieser Entscheidungen, die auch einem Minister Pistorius nicht unbekannt sein sollten, lautet: Regierungsmitglieder müssen in amtlicher Funktion Zurückhaltung üben, während sie als Parteipolitiker einen größeren Spielraum haben, sich kritisch mit Mitbewerbern auseinanderzusetzen.

Die Bürger müssen aktuell den Eindruck gewinnen, dass der Verteidigungsminister glaubt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelte für ihn nicht. Wenn Pistorius gegenüber „Bild am Sonntag“ erklärt, ein AfD‑Ministerpräsident könne „Geheimnisse verraten“, dann ist das eine parteipolitische Wertung in amtlicher Funktion – und damit verfassungsrechtlich hochproblematisch. Die Bürger könnten den Eindruck gewinnen, dass Politiker die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ernst nehmen und deren Beschlüsse missachten.

Wenn Pistorius sinngemäß erklärt – so der Deutschlandfunk –, man beschäftige sich „intensiv“ mit der Frage, wem man Zugang zu geheim eingestuften Informationen geben könne, weil es „um die Sicherheit unseres Landes“ gehe, und weiter behauptet, AfD‑Ministern dürfe man keine Staatsgeheimnisse anvertrauen, da die „Nähe zu Putin nicht zu übersehen“ sei und „Vermutungen über Geld aus Russland im Raum stünden“, dann werden sich viele Bürger fragen, ob dies eine Verleumdung eines politischen Gegners ist oder ob Pistorius über belastbare Fakten verfügt, die eine solche Aussage rechtfertigen.

Wenn Pistorius tatsächlich über Informationen verfügt, die eine derart schwerwiegende Behauptung stützen, hätte er unverzüglich Strafanzeige stellen müssen. Die von ihm aufgestellten Vorwürfe wären strafrechtlich relevant und im Übrigen ein Offizialdelikt. Streng genommen hätte die Bundesanwaltschaft bei einer solchen Äußerung eines Ministers ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen.

Pistorius bewegt sich hier auf einem schmalen Grat, der sehr schnell erhebliche politische und möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Rechtsprechung eindeutig ist: Ein Minister darf nicht öffentlich gegen eine Partei agitieren, nicht zukünftige frei gewählte Regierungen diskreditieren und keine Verdächtigungen äußern, die den politischen Wettbewerb verzerren. Was dem Minister überhaupt nicht zusteht und eine Anmaßung darstellt, ist die Feststellung, er werde bestimmten Landesministern geheime Informationen nicht weitergeben. Hier hat sich Pistorius an die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Zugang zu Verschlusssachen erfolgt nach klaren gesetzlichen Regeln – nicht nach der persönlichen Einschätzung eines Bundesministers.

Boris Pistorius ist auf dem besten Wege, das Vertrauen vieler Bürger zu verspielen. Sein Kampf gegen die AfD wirkt zu offensichtlich parteipolitisch motiviert. Ein Minister, der aufgrund seines Amtes auch über Fragen von Krieg und Frieden entscheidet, sollte mehr Respekt gegenüber den Gesetzen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben.

Abschließend sei angemerkt: Wenn ein Bundesminister öffentlich schwerwiegende Verdächtigungen gegen eine demokratisch gewählte Partei oder deren mögliche Regierungsmitglieder äußert, muss dies Konsequenzen haben. Entweder liegen belastbare Anhaltspunkte vor, dann wäre die Bundesanwaltschaft verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Oder es liegen keine Anhaltspunkte vor, dann wäre es Sache der betroffenen Partei, sich zivil- und strafrechtlich gegen solche Behauptungen zu wehren. Ein Minister darf nicht im Raum stehen lassen, was entweder strafrechtlich relevant wäre oder sich als unbegründete politische Diffamierung erweist.