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Die Kunst, aus einer Niederlage einen Regierungsauftrag zu lesen

Heute überraschte eine Nachricht aus Sachsen-Anhalt. Wer glaubte, der AfD sei es gelungen, bereits die Mehrheit für die Bildung einer Landesregierung zu erreichen, irrte sich. Eigentlich, so könnte man bei oberflächlicher Betrachtung annehmen, dürfte es doch gar nicht so schwierig sein, eine Mehrheit zu finden, wenn einer Partei nur drei Sitze zur absoluten Mehrheit im Landesparlament fehlen. Die CDU hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses mitgeteilt, dass sie in die Opposition gehen werde. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schloss sie jedoch aus.

Zeitweise sah es so aus, als könne die AfD zu einem Übereinkommen mit dem BSW gelangen. Dieses könnte auf eine Koalition mit der AfD verzichten, zugleich aber eine Minderheitsregierung unterstützen.

Immerhin wäre damit der Wählerwille berücksichtigt worden. Denn eine Partei, die knapp 44 Prozent der Wählerstimmen erhält, kann mit einigem Recht behaupten, dass die Wähler ihr einen Regierungsauftrag erteilt haben. Tatsächlich erreichte die AfD 43,8 Prozent der Stimmen und 39 der 83 Sitze; zur absoluten Mehrheit von 42 Sitzen fehlen ihr drei Mandate.

Umso überraschender war es, dass die SPD-Landesführung CDU, Grüne, Linke und BSW eingeladen hat, gemeinsam auszuloten, wie eine Regierung ohne Beteiligung der AfD gebildet werden könnte. Der Wähler mag sich erstaunt fragen, ob ausgerechnet eine Partei, die lediglich 9,3 Prozent der Stimmen erhalten hat, für sich einen Regierungsauftrag ableiten kann, während die mit Abstand stärkste Fraktion ausgeschlossen bleibt. Die CDU hat die Einladung bereits zurückgewiesen. Sie verfügt über 15 Sitze und ist damit zweitstärkste Kraft im Landtag.

Natürlich ist es demokratisch legitim, gemeinsam mit anderen Parteien eine parlamentarische Mehrheit zu bilden, auch gegen die stärkste Partei. Die eigentliche Frage ist jedoch eine andere: Kann ein Bündnis politisch überzeugen, das von der politischen Mitte bis weit nach links reicht und dessen maßgebliche Gemeinsamkeit darin bestünde, die AfD von der Regierung fernzuhalten?

Hinzu kommt das BSW als erheblicher Unsicherheitsfaktor. Es übersprang mit 5,3 Prozent nur knapp die Fünf-Prozent-Hürde und verfügt über fünf Mandate. Damit wäre keineswegs ausgemacht, dass es der SPD gelingen könnte, einen Ministerpräsidenten nach ihren Vorstellungen wählen zu lassen.

Auch der scheinbar geniale Gedanke eines „überparteilichen“ Ministerpräsidenten muss kritisch hinterfragt werden. Einerseits wäre es bemerkenswert, wenn sich eine Partei, der lediglich drei Mandate zur absoluten Mehrheit fehlen, auf eine solche Konstruktion einließe. Andererseits stellt sich die Frage nach dem Demokratieverständnis, das einem solchen Vorschlag zugrunde liegt. Die Wähler haben kein politisches Neutrum gewählt, sondern Parteien und deren politische Programme.

Wem wäre ein solcher „neutraler“ Ministerpräsident politisch verpflichtet, und wem gegenüber trüge er Verantwortung? Gewiss wäre er dem Landtag verantwortlich. Politisch bliebe jedoch die Frage bestehen, welches Programm und welche politische Richtung er eigentlich verkörpern sollte.

Grundsätzlich stellt sich damit die Frage, ob es verantwortbar ist, eine Regierung allein mit dem Ziel zu bilden, die mit weitem Abstand stärkste Partei von der politischen Führung auszuschließen. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Sitze; erst mit den fünf Abgeordneten des BSW käme ein solches Bündnis auf 44 Mandate.

Kann die SPD unter diesen Voraussetzungen tatsächlich einen Regierungsauftrag des Wählers für sich reklamieren? Parlamentarisch mag eine solche Mehrheit möglich und demokratisch legitim sein. Politisch überzeugend wird sie dadurch noch lange nicht.

Auch wenn das BSW den Gedanken eines überparteilichen Ministerpräsidenten verfolgen sollte, bleibt deshalb die entscheidende Frage bestehen: Wird der erkennbare Wählerwille noch ernst genommen, wenn nahezu jede rechnerisch mögliche Parteienverbindung vor allem dadurch zusammengehalten wird, dass sie die stärkste politische Kraft von der Regierung fernhalten soll?

Konsequent erscheint aktuell dagegen die Entscheidung der CDU, nach ihrem desaströsen Wahlergebnis in die Opposition zu gehen. Der SPD kann man nur, um einen von Politikern gern verwendeten Begriff aufzugreifen, etwas mehr Demut gegenüber dem Wähler wünschen.

Die Kernfrage aber lautet: Kann man auf Dauer Demokratie gegen den erklärten politischen Willen eines erheblichen Teils der Wähler verteidigen, ohne irgendwann die demokratische Ordnung selbst unter Rechtfertigungsdruck zu setzen? Ich bin davon überzeugt, dass dies nicht gelingen kann und beim Wähler einen Unmut erzeugen könnte, der für die Demokratie selbst gefährlich wird.

Der Versuch der SPD, aus ihrem Wahlergebnis einen Regierungsauftrag abzuleiten, ist kühn, wenn man es vornehm ausdrücken will. Viele werden es deutlicher formulieren: Was die SPD hier versucht, ist maßlos.