Es scheint so, als sei die Entscheidung für den Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier getroffen worden. Die Politiker, allen voran Ministerpräsident Markus Söder, glauben, eine gute Entscheidung getroffen zu haben, und sind besonders stolz darauf, endlich eine Frau vorgeschlagen zu haben. Was fehlt, ist die Beantwortung der Frage, was wohl die Bürger zu dieser Entscheidung sagen. Dies scheint allerdings ohnehin zweitrangig zu sein und ist im festgelegten Verfahren zur Wahl des Bundespräsidenten auch nicht vorgesehen.
Die Nominierung der Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten offenbart erneut ein grundlegendes Problem des politischen Betriebes. Noch bevor die Bundesversammlung zusammentritt, scheint weitgehend festzustehen, dass keine Persönlichkeit zur Wahl steht, von der größere geistige oder gesellschaftliche Impulse zu erwarten sind. Das mag parteipolitisch verständlich sein, wirft aber die Frage auf, welches Verständnis die Parteien überhaupt vom Amt des Bundespräsidenten haben.
Die eigentliche Macht des Bundespräsidenten liegt nicht in exekutiven Befugnissen. Diese sind bewusst begrenzt. Seine besondere Stellung erwächst vielmehr aus der Autorität des Wortes. Ein Bundespräsident sollte Entwicklungen benennen, gesellschaftliche Fehlentwicklungen kritisch hinterfragen und Orientierung in Zeiten politischer und kultureller Unsicherheit geben. Er sollte die Fähigkeit besitzen, Menschen über Parteigrenzen hinweg zum Nachdenken anzuregen und damit einen Beitrag zum Zusammenhalt des Landes zu leisten.
Um eine solche Persönlichkeit zu finden, bedarf es meiner Meinung nach etwas mehr, als lediglich im Rahmen parteipolitischer Kalküle zu überlegen, was politisch aktuell opportun ist und welche strategischen Ziele sich mit einer Nominierung verbinden lassen. Im Mittelpunkt sollte die Persönlichkeit stehen, nicht die Frage, welcher parteipolitische Nutzen sich aus ihrer Berufung ziehen lässt.
Betrachtet man die aktuelle Nominierung, drängt sich der Eindruck auf, dass parteipolitische Erwägungen stärker gewichtet wurden als die Frage, welche Persönlichkeit das Amt in den kommenden Jahren geistig prägen könnte. Die Kandidatin erscheint dabei weniger als Ausgangspunkt der Überlegungen denn als Ergebnis strategischer Interessenlagen. Die Auswahl des zukünftigen Bundespräsidenten wurde somit offenbar nicht vorrangig danach getroffen, eine Persönlichkeit zu finden, die gesellschaftliche Probleme intellektuell und philosophisch durchdringt, um der Bevölkerung neue gedankliche Impulse aufzuzeigen.
Daran wird man übrigens auch die Amtszeit des gegenwärtigen Bundespräsidenten bewerten. Von ihm wären insbesondere in gesellschaftlich schwierigen Zeiten geistige Orientierung und prägende Impulse zu erwarten gewesen. Solche Impulse sind zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung vieler Bürger nicht nachhaltig sichtbar geworden.
Es hat den Anschein, als sei man bei der Auswahl nach Kriterien vorgegangen, die eher für die Besetzung einer Leitungsfunktion in einer Organisation typisch sind, bei der es darauf ankommt, zuverlässig zu funktionieren und bestehende Abläufe geräuschlos zu administrieren.
Der Bundespräsident ist nach dem Grundgesetz bewusst kein Regierungschef und kein politischer Entscheider. Seine Bedeutung entsteht aus Persönlichkeit, Bildung, Urteilskraft, Lebenserfahrung und der Fähigkeit, gesellschaftliche Entwicklungen über den parteipolitischen Tageskampf hinaus einzuordnen. Wer dieses Amt lediglich als repräsentative Endstation einer politischen Karriere betrachtet, verkennt seine eigentliche Funktion.
Dabei richtet sich diese Kritik nicht gegen die Person der vorgeschlagenen Kandidatin. Integrität, Glaubwürdigkeit und politische Erfahrung stehen außer Frage. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, welche Impulse von ihr für die gesellschaftliche Debatte zu erwarten sind. Wer das höchste Staatsamt bekleidet, sollte mehr sein als ein verlässlicher Verwalter repräsentativer Aufgaben. Er sollte in der Lage sein, Gedanken zu formulieren, die im öffentlichen Bewusstsein nachwirken und Orientierung stiften.
Die Frage ist nicht, ob die vorgeschlagene Kandidatin integer, fleißig oder erfahren ist. Die Frage ist vielmehr, ob sie in der Tradition jener Bundespräsidenten steht, die das Land durch ihre Gedanken bereicherten. Wer Theodor Heuss, Richard von Weizsäcker oder Roman Herzog als Maßstab anlegt, wird nicht zuerst nach politischer Verlässlichkeit fragen, sondern nach geistiger Unabhängigkeit, Urteilskraft und der Fähigkeit, gesellschaftliche Debatten anzustoßen. Auch Horst Köhler hat in seiner vergleichsweise kurzen Amtszeit gezeigt, welche Bedeutung ein Bundespräsident gewinnen kann, wenn er den Mut besitzt, unbequeme Fragen anzusprechen und etablierte Sichtweisen kritisch zu hinterfragen. Gerade darin lag ein wesentlicher Teil seiner Autorität.
Und hier stellt sich die Frage, ob man solche Persönlichkeiten überhaupt in einem Auswahlverfahren finden kann, das so stark vom parteipolitischen Tagesgeschäft geprägt ist. Vielleicht wäre zu überlegen, ob das Nominierungsverfahren auf eine andere Ebene gestellt werden sollte. Es müsste stärker von taktischen Erwägungen gelöst werden, weil diese dem Anspruch und der Würde des Amtes nicht gerecht werden.
Frau Aigner kann man daher, sofern sie gewählt wird, nur alles Gute für dieses Amt wünschen. Im Übrigen gilt auch der Grundsatz, dass Menschen mit ihren Aufgaben wachsen können. Nicht wenige Amtsträger haben im Nachhinein Impulse gesetzt, die ihnen vor ihrem Amtsantritt kaum jemand zugetraut hätte.