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Das Herumschrauben an Gesetzen ist keine Lösung

In der Sendung von Anne Will wurde das Thema „Razzia bei den „Reichsbürgern“ – Wie groß ist die Gefahr durch Staatsfeinde?“, konnte der interessierte Zuschauer keine neuen Erkenntnisse zum tatsächlichen Umfang einer Bedrohung unserer Gesellschaft erfahren. Er erfuhr aber sehr nachdrücklich, in welcher Weise die Innenministerin denkt und wie sehr hier die Gefahr besteht, dass, die Grenzen zu einer freiheitlichen Gesellschaft demontiert werden könnten.

Die Teilnehmer der Runde, die sich offensichtlich alle einige waren, wie sie die gesellschaftliche Situation unseres Landes einzuschätzen haben, diskutierten auf der Basis von Vermutungen und eigener Vorstellungen, wie man glaubt, gegen den Feind des Staates vorgehen zu können. In der letzten Zeit scheint es keine Diskussionsrunden mehr im Fernsehen zu geben, an der auch Gesprächsteilnehmer eingeladen werden, die nicht die Mainstream-Meinung vertreten.

Die Innenministerin malte ein schwarzes Bild von den jetzt festgenommenen Personen, die offensichtlich einen Umsturz in Deutschland geplant hatten. Mit Waffengewalt wollte man sich den Abgeordneten im Deutschen Bundestag entgegenstellen. Der Innenminister Reul aus Nordrhein-Westfalen erklärte, dass bereits eine weitestgehende Planung für einen Umsturz vorgelegen habe.
Der in der Runde als Sicherheitsexperte vorgestellte Florian Flade wies allerdings darauf hin, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt den genauen Umfang der möglichen Gefahr für unseren Staat noch gar nicht abschätzen könne. „Zurzeit sei alles offen“, erklärte er und verwies auf die jetzt erfolgenden Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Innenminister Baum, zeichnete ein bedrohliches Bild und brachte zum Ausdruck, dass die Feinde des Staates deshalb so gefährlich seien, weil sie unsere staatliche Struktur zerstören wollen. Die Gefahr komme aus der Mitte der Gesellschaft. Die Akzeptanz dieser Entwicklung sei in der Bevölkerung größer als es seinerzeit bei der RAF gewesen sei. Die Frage, warum dies so sei, konnte nicht beantwortet werden. Dass vielleicht auch Politiker an dieser Entwicklung mit beteiligt sein könnten, hört man von diesen Politikern nicht.

Ein zentraler Punkt der Diskussionsrunde war die Frage, wie es möglich gewesen ist, dass die Presse sehr umfassend über die geplanten Hausdurchsuchungen informiert gewesen sei. In der Bevölkerung könnte dies zu dem Schluss führen, dass die gesamte Aktion öffentlichkeitswirksam zelebriert werden sollte. Der Journalist für Sicherheitsfragen, Flade, versuchte darzulegen, dass es sich nicht um eine gezielte Information durch Sicherheitsorgane gehandelt habe. Vielmehr sei es ein Ergebnis umfangreicher Recherchen von Journalisten gewesen, die sich aus ihren Quellen ein Bild über bevorstehende Ereignisse machen konnten.

Etwas befremdlich konnte man bei der gesamten Diskussion wahrnehmen, dass viel über Vermutungen geredet wurde und die Vorwürfe gegen die jetzt verhaftete Gruppe sehr unspezifisch waren. Es wurde immer von einem Umsturz geredet, der hier vorbereitet werden sollte. Der Öffentlichkeit ist aber bisher als Grund für die Untersuchungshaft kein Umsturz, sondern die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung genannt worden. Bemerkenswert ist auch, dass das Disziplinar-Dienstgericht in Berlin erst vor vierzehn Tagen die Richterin Dr. Birgit Malsack-Winkemann nicht aus dem Richteramt entfernte, weil es dafür keine Gründe gegeben habe. Man hätte annehmen müssen, dass das Gericht über die seit Monaten laufenden Ermittlungen gegen diese Richterin hätte informiert werden müssen.

Nun muss man uneingeschränkt darauf hinweisen, dass die Vorwürfe gegen die Betroffenen, die letztlich zu der Untersuchungshaft geführt haben, erheblich sind und auch durchaus ernst zu nehmen sind. Was aber mittlerweile unerträglich ist, ist das Verhalten der Innenministerin, die offensichtlich glaubt, in eigener Machtvollkommenheit auf dem Verwaltungswege alle die Mitarbeiter und Beamte der öffentlichen Verwaltung entfernen zu können, die ihrer Meinung nach gedanklich den sogenannten Reichsbürgern angehören. Dazu will sie die Verwaltungsgerichte aus dem Verfahren ausschalten, damit die Entscheidungen für das Entfernen eines Mitarbeiters in der öffentlichen Verwaltung schneller durchgesetzt werden kann. Es ist darauf hinzuweisen und man darf auch annehmen, dass dies der Innenministerin bekannt sein dürfte, dass es bereits jetzt nach dem Disziplinarrecht alle Möglichkeiten gibt, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem Dienst zu entfernen, wenn justiziable Sachverhalte vorliegen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Das Herumschrauben an den Gesetzen und das Ausschalten von sehr gut durchdachten Rechtszügen ist für eine demokratische Gesellschaft höchst gefährlich. Nicht eine Ministerin hat die Gesinnung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu beurteilen, sondern allenfalls Gerichte. Es ist Sache der Ministerin und den von ihr beauftragten Mitarbeitern entsprechende Verfahren einzuleiten und ggf. das zuständige Verwaltungsgericht einzuschalten.
Auch die ständigen Beschuldigungen gegen die AfD sollte diese Ministerin unterlassen. Wenn sie konkrete Hinweise zur Verfassungsfeindlichkeit einer Partei haben sollte, muss sie nach den durch unserer Grundgesetz und den daraus abgeleiteten Gesetzen und Vorschriften vorgesehenem Verfahren vorgehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bürger immer mehr das Vertrauen in die staatliche Verwaltung und auch in das Handeln von Ministern verlieren und die Gefahr einer „Brunnenvergiftung“ in der Gesellschaft besteht.
Wenn die Ministerin Faeser meint, sich für Rechtstaatlichkeit einzusetzen, dann sollte sie dafür sorgen, dass Wahldesaster wie sie in Berlin stattfanden, nicht mehr möglich sind. Das, was in Berlin geschehen ist, ist eine massive Bedrohung unsrer demokratischen Ordnung und genauso gefährlich, als wenn fehlgeleitete Personen glauben, einen Staatsstreich vornehmen zu können. Zu den Vorkommnissen in Berlin konnte man aber von Frau Faeser nicht sehr viel hören.

Ein interessanter Aspekt wurde dann doch noch in der Gesprächsrunde bei Anne Will diskutiert. Es wurde die sehr wichtige Frage gestellt, warum in Deutschland mittlerweile ein so hohes Misstrauen gegenüber den Politikern besteht und wie es möglich ist, auch die Bürger der Mittelschicht wieder dafür gewinnen, sich für diesen Staat einzusetzen. Erwartungsgemäß gab es dafür keine Antwort. Aber diese ist zwingend notwendig, wenn nicht doch eines Tages aus politischen Spinnereien bitterer Ernst werden soll. Dies kann sich keiner wünschen, der sich mit Deutschland verbunden fühlt und sich für sein Land einsetzt. Leider sind von den gegenwärtig amtierenden Politikern solche Impulse nicht zu erkennen. Man kann nur hoffen, dass hier bald wirklich eine Zeitenwende eintritt.

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Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.