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Verfassungsschutzbericht 2022 – gibt es aktuell eine Gefahr von rechts?

Der neue Verfassungsschutzbericht, der von der Innenministerin Nancy Fraser und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, aktuell der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, umfasst ca. 400 Seiten. Es zeigt sich aber wieder einmal, dass Quantität nicht immer Qualität sein muss. Man kann auch mit vielen Worten einen Sachverhalt so vernebeln, dass die Substanz der eigentlichen Aussage entweder nicht mehr erkennbar oder gar falsch ist.

Das erkennt jeder denkende Bürger bereits zu Beginn des Berichts, nämlich wenn man mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen muss, was nach Auffassung dieser von Herrn Haldenwang geleiteten Behörde verfassungsfeindlich sei. Als ein solches verfassungsfeindliches Verhalten wird zum Beispiel bei Bestrebungen in Deutschland, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten und insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, gesehen.

Nun wird man sofort fragen, was denn Bestrebungen seien, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten. Wer glaubt, befugt zu sein, den Bürgern vorzuschreiben, für welche Völker sie sich einsetzen müssen, damit die Völkerverständigung nicht gestört wird? Und wenn es einerseits bereits verdächtig ist, wenn ein deutscher Bürger auf die Idee kommt zu wünschen, dass man sich doch zuerst um die eigenen Interessen des deutschen Volkes zu bemühen habe, gleichzeitig aber verlangt wird, dass er sich für die Völkerverständigung mit anderen Völkern (welche?) einzusetzen habe, dann existiert hier bereits ein nicht aufzulösender Widerspruch. Warum muss ich mich für eine Verständigung mit anderen Völkern einsetzen, wenn ich mich zuerst einmal um die Interessen des eigenen Volkes kümmern möchte?
Gleiches gilt für die nebulöse Formulierung im Verfassungsschutzbericht, wenn von “Gewaltorientierung” geredet wird. Hier wird offensichtlich eine Vermutung über das mögliche Verhalten von Bürgern bereits als Gegebenheit für einen strafrechtlich relevanten Vorgang verwendet. Die Begriffe “gewaltbereit”, “gewaltunterstützend” und “gewaltbefürwortend” verstärken die vorgenannte Vermutung.

Auch die Tatsache, dass von den im Jahr 2022 registrierten 58.916 Straftaten, 16.340 Straftaten mit der Zuordnung “Propagandadelikt” versehen sind, lässt darauf schlließen, dass hier eine politische Gesinnung bereits als kriminelles Verhalten eingestuft werden könnte. Herr Haldenwang sollte sich doch einmal dazu äußern, welche Propagandadelikte er meint. Ist es bereits Propaganda, wenn jemand öffentlich die Meinung vertritt, dass die Interessen des eigenen Landes mehr in das Bewusstsein der Politiker gerückt werden müssen? Ist es bereits Propaganda und menschenverachtendes Verhalten, wenn Bürger die Auffassung vertreten, dass sie es ablehnen, dass schwules und lesbisches Verhalten zum allgemeingültigen Maßstab der Gesellschaft gemacht werden muss? Auf diese Fragen gibt der Verfassungsschutzbericht keine Antwort, sondern man hat den Eindruck, dass hier von einer Verwaltungsbehörde der Rahmen in eigener Machtvollkommenheit festgelegt wird, was als demokratisch oder antidemokratisch zu beurteilen ist.

Noch fragwürdiger ist es, wenn pauschal ein bestimmter Prozentsatz von Wählern einer Partei von einer Behörde zu potenziellen Verfassungsfeinden erklärt werden. Dabei handelt es sich um eine maßlose Übergrifflichkeit einer Verwaltungsbehörde, die den Versuch unternimmt, politische Entwicklungen im Land selbst bestimmen zu können. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass allein das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Durch die pauschale Einbeziehung von AfD-Wählern zu Verfassungsfeinden, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl der angeblichen Verfassungsfeinde in seiner Statistik aufgebläht.

Den Inhalt des Verfassungsschutzberichtes würde man eher ernst nehmen können, wenn man nicht feststellen würde, dass hier Fakten mit Vermutungen und politischen Wunschvorstellungen ständig in einen Topf geworfen werden. Herr Haldenwang sollte sich vielmehr die Frage stellen, wie es eigentlich dazu kommt, dass sich immer mehr Bürger dieses Landes offen dazu bekennen, die AfD möglicherweise zu wählen. Wahrscheinlich ist dies gar kein rechtes Gedankengut, sondern der Hinweis, dass man mit der gegenwärtigen Regierung nicht mehr einverstanden ist. Vielleicht reagiert Herr Haldenwang deshalb jetzt im Aufrage seiner Ministerin so aufgeregt, weil er feststellen muss, dass alle Bemühungen, einen politischen Konkurrenten, der sich selbst demokratisch nennenden Parteien zu verhindern kein Erfolg hat und selbst die großspurigen Worte von Friedrich Merz, die AfD um die Hälfte zu reduzieren, genau in das Gegenteil umschlug. „Wir sehen in der AfD tatsächlich starke Strömungen, die verfassungsfeindlich agieren. Und da geht es insbesondere um Hass und Hetze gegenüber Minderheiten aller Art, Minderheiten, Migranten, Muslime, aber auch Menschen mit anderer sexueller Orientierung,“ meint Haldenwang. Aus diesen Einlassungen wird erkennbar, dass hier Meinung mit möglicherweise realen Fakten durcheinander gewürfelt werden. Das Äußern einer Kritik kann wohl nicht schon Hetze sein.

Es wäre besser, wenn sich das Verfassungsschutzamt mit den originären Fragestellungen beschäftigen würde, für die diese Behörde eingerichtet wurde. Aus dem Verfassungsschutzbericht kann jeder entnehmen, dass es durchaus eine große Zahl von relevanten Straftaten gibt, die konsequent verfolgt werden müssen. Diese sind sowohl recht als auch links anzusiedeln. Die Bürger benötigen keinen Nachhilfeunterricht von Herrn Haldenwang, wenn dieser meint, dass die Bürger bei ihrer Wahlentscheidung wissen müssten, dass die AfD eine Partei sei, die eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Wenn das Verfassungsschutzamt konkrete und vor allen Dingen gerichtsverwertbare Kenntnis über das verfassungswidrige Verhalten der Partei hat, dann sollte gehandelt werden, indem die zuständigen Gerichte einzuschalten sind. Was hier gemacht wird, ist eine unerlaubte Wahlbeeinflussung der Bürger durch eine Behörde, die zur politischen Neutralität verpflichtet ist.