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Was Demokratie ist, bestimmt aktuell das Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und der engste Mitarbeiter seiner Innenministerin Faeser, Haldenwang, scheint immer mehr zur Höchstform aufzulaufen.

In einem Gastbeitrag in der FAZ – man kann sich schon fragen, warum die FAZ dies veröffentlicht – hat Herr Haldenwang wieder einmal zum Ausdruck gebracht, wie er sich die „guten“ Bürger vorstellt. Natürlich dürfen sie in keiner Weise die gegenwärtige Regierung lächerlich machen oder Zweifel an deren hohen Qualität üben. Das wäre nämlich eine Delegitimierung dieser Regierung und ein solches Verhalten kommt bereits einem Staatsverbrechen gleich. Der Begriff der „Delegitimierung“ findet sich bisher in keinem Strafgesetzbuch. Das hindert aber den Schützer der Demokratie nicht, diesen Begriff zu kreieren, der nichts sagt aber jeden in Grund und Boden rammen kann, der es wagt, sich negativ über die gegenwärtige Regierung zu äußern. Geradezu abenteuerlich wird es, wenn Herr Haldenwang erklärt, dass Meinungsfreiheit einerseits ein hohes Gut sei, andererseits aber seine Grenzen habe. Diese Grenzen sieht dieser „Demokratiewahrer“ nicht bei Aussagen, die strafrechtlich relevant sind, sondern bereits unterhalb dieser Schwelle, wobei er offensichtlich selbst im Zusammenwirken mit seiner Chefin, der Innenministerin Faeser, glaubt feststellen zu können, was gesagt werden darf und was nicht.

Wenn man diesen Sachverhalt auf seine Substanz betrachtet, dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass wir uns bereits in einem Stadium der Diktatur befinden. Wie will ich ggf. gerichtlich gegen eine Entscheidung dieses Verfassungsschutzamtes vorgehen, dass mich angreift, weil ich eine Äußerung getätigt habe, die strafrechtlich gar nicht relevant ist? Man könnte auch sagen, dass hier die Freiheitsrechte der Bürger durch eine Verwaltungsbehörde mit einer eigenen neuen (Unrecht) Rechtsschöpfung eingeschränkt werden. Wenn Haldenwang schreibt, „Die zu Jahresbeginn bekannt gewordenen Vernetzungstreffen zwischen Rechtsextremisten und Teile der gesellschaftlichen Mitte beladen Entgrenzungsprozesse, vor denen das BfS zuvor schon gewarnt hatte“, dann scheint dieser Amtsleiter die Bürger für dumm verkaufen zu wollen. Er weiß sehr gut, dass dieses „Geheimtreffen“, mit Sicherheit meint er das Potsdamer Treffen, nichts mit einem Geheimtreffen zu tun hatte, eine gute Inszenierung einer sogenannten Recherchefirma gewesen ist, die in erheblichem Umfang aus Steuermitteln für ihre Agitation finanziert wird. Die als Tatsachen von Correctiv behaupteten Sachverhalte erwiesen sich zwischenzeitlich als Meinungsäußerungen dieses ehrenwerten Vereins, die eine realen Hintergrund vermissen ließen.

Es wäre sehr interessant, ob Herr Haldenwang selbst davon überzeugt ist, die Demokratie zu schützen oder ob er mittlerweile gar nicht mehr merkt, wie er sich dazu hergibt, die Demokratie zu gefährden.

Wenn Herr Haldenwang mit seiner Auffassung Rechtskraft erhalten sollte, dürften aktuell alle Kabaretts, die sich zu der derzeitigen unfähigen Regierung äußern, erhebliche Probleme mit der Justiz bekommen. Aber glücklicherweise ist Herr Haldenwang nicht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sondern nur der Amtsleiter einer Behörde, die nach der Pfeife der Innenministerin zu tanzen hat.



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Verfassungsschutzbericht 2022 – gibt es aktuell eine Gefahr von rechts?

Der neue Verfassungsschutzbericht, der von der Innenministerin Nancy Fraser und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, aktuell der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, umfasst ca. 400 Seiten. Es zeigt sich aber wieder einmal, dass Quantität nicht immer Qualität sein muss. Man kann auch mit vielen Worten einen Sachverhalt so vernebeln, dass die Substanz der eigentlichen Aussage entweder nicht mehr erkennbar oder gar falsch ist.

Das erkennt jeder denkende Bürger bereits zu Beginn des Berichts, nämlich wenn man mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen muss, was nach Auffassung dieser von Herrn Haldenwang geleiteten Behörde verfassungsfeindlich sei. Als ein solches verfassungsfeindliches Verhalten wird zum Beispiel bei Bestrebungen in Deutschland, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten und insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, gesehen.

Nun wird man sofort fragen, was denn Bestrebungen seien, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten. Wer glaubt, befugt zu sein, den Bürgern vorzuschreiben, für welche Völker sie sich einsetzen müssen, damit die Völkerverständigung nicht gestört wird? Und wenn es einerseits bereits verdächtig ist, wenn ein deutscher Bürger auf die Idee kommt zu wünschen, dass man sich doch zuerst um die eigenen Interessen des deutschen Volkes zu bemühen habe, gleichzeitig aber verlangt wird, dass er sich für die Völkerverständigung mit anderen Völkern (welche?) einzusetzen habe, dann existiert hier bereits ein nicht aufzulösender Widerspruch. Warum muss ich mich für eine Verständigung mit anderen Völkern einsetzen, wenn ich mich zuerst einmal um die Interessen des eigenen Volkes kümmern möchte?
Gleiches gilt für die nebulöse Formulierung im Verfassungsschutzbericht, wenn von „Gewaltorientierung“ geredet wird. Hier wird offensichtlich eine Vermutung über das mögliche Verhalten von Bürgern bereits als Gegebenheit für einen strafrechtlich relevanten Vorgang verwendet. Die Begriffe „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ und „gewaltbefürwortend“ verstärken die vorgenannte Vermutung.

Auch die Tatsache, dass von den im Jahr 2022 registrierten 58.916 Straftaten, 16.340 Straftaten mit der Zuordnung „Propagandadelikt“ versehen sind, lässt darauf schlließen, dass hier eine politische Gesinnung bereits als kriminelles Verhalten eingestuft werden könnte. Herr Haldenwang sollte sich doch einmal dazu äußern, welche Propagandadelikte er meint. Ist es bereits Propaganda, wenn jemand öffentlich die Meinung vertritt, dass die Interessen des eigenen Landes mehr in das Bewusstsein der Politiker gerückt werden müssen? Ist es bereits Propaganda und menschenverachtendes Verhalten, wenn Bürger die Auffassung vertreten, dass sie es ablehnen, dass schwules und lesbisches Verhalten zum allgemeingültigen Maßstab der Gesellschaft gemacht werden muss? Auf diese Fragen gibt der Verfassungsschutzbericht keine Antwort, sondern man hat den Eindruck, dass hier von einer Verwaltungsbehörde der Rahmen in eigener Machtvollkommenheit festgelegt wird, was als demokratisch oder antidemokratisch zu beurteilen ist.

Noch fragwürdiger ist es, wenn pauschal ein bestimmter Prozentsatz von Wählern einer Partei von einer Behörde zu potenziellen Verfassungsfeinden erklärt werden. Dabei handelt es sich um eine maßlose Übergrifflichkeit einer Verwaltungsbehörde, die den Versuch unternimmt, politische Entwicklungen im Land selbst bestimmen zu können. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass allein das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Durch die pauschale Einbeziehung von AfD-Wählern zu Verfassungsfeinden, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl der angeblichen Verfassungsfeinde in seiner Statistik aufgebläht.

Den Inhalt des Verfassungsschutzberichtes würde man eher ernst nehmen können, wenn man nicht feststellen würde, dass hier Fakten mit Vermutungen und politischen Wunschvorstellungen ständig in einen Topf geworfen werden. Herr Haldenwang sollte sich vielmehr die Frage stellen, wie es eigentlich dazu kommt, dass sich immer mehr Bürger dieses Landes offen dazu bekennen, die AfD möglicherweise zu wählen. Wahrscheinlich ist dies gar kein rechtes Gedankengut, sondern der Hinweis, dass man mit der gegenwärtigen Regierung nicht mehr einverstanden ist. Vielleicht reagiert Herr Haldenwang deshalb jetzt im Aufrage seiner Ministerin so aufgeregt, weil er feststellen muss, dass alle Bemühungen, einen politischen Konkurrenten, der sich selbst demokratisch nennenden Parteien zu verhindern kein Erfolg hat und selbst die großspurigen Worte von Friedrich Merz, die AfD um die Hälfte zu reduzieren, genau in das Gegenteil umschlug. „Wir sehen in der AfD tatsächlich starke Strömungen, die verfassungsfeindlich agieren. Und da geht es insbesondere um Hass und Hetze gegenüber Minderheiten aller Art, Minderheiten, Migranten, Muslime, aber auch Menschen mit anderer sexueller Orientierung,“ meint Haldenwang. Aus diesen Einlassungen wird erkennbar, dass hier Meinung mit möglicherweise realen Fakten durcheinander gewürfelt werden. Das Äußern einer Kritik kann wohl nicht schon Hetze sein.

Es wäre besser, wenn sich das Verfassungsschutzamt mit den originären Fragestellungen beschäftigen würde, für die diese Behörde eingerichtet wurde. Aus dem Verfassungsschutzbericht kann jeder entnehmen, dass es durchaus eine große Zahl von relevanten Straftaten gibt, die konsequent verfolgt werden müssen. Diese sind sowohl recht als auch links anzusiedeln. Die Bürger benötigen keinen Nachhilfeunterricht von Herrn Haldenwang, wenn dieser meint, dass die Bürger bei ihrer Wahlentscheidung wissen müssten, dass die AfD eine Partei sei, die eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Wenn das Verfassungsschutzamt konkrete und vor allen Dingen gerichtsverwertbare Kenntnis über das verfassungswidrige Verhalten der Partei hat, dann sollte gehandelt werden, indem die zuständigen Gerichte einzuschalten sind. Was hier gemacht wird, ist eine unerlaubte Wahlbeeinflussung der Bürger durch eine Behörde, die zur politischen Neutralität verpflichtet ist.

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Treten Sie jetzt zurück Herr Haldenwang – oder hatten Sie einen Auftrag vom Innenminister?

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte die AfD mit ihrer erneuten gerichtlichen Intervention Erfolg und erreichte, daß das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen. Dies berichtete heute der Deutschlandfunk und der Spiegel, aber auch andere Zeitungen.

Was sich eigentlich recht harmlos anhört und normalerweise auch keine besondere Aufmerksamkeit hervorgerufen hätte, ist jedoch ein politischer Skandal, der in seiner Dimension noch gar nicht zu überschauen ist.

Was ist geschehen? Da wird von einer Behörde, die gar kein eigenes Verfassungsorgan, sondern eine weisungsgebundene Institution ist und dem Innenministern direkt untersteht, so daß sie von diesem direkte Weisungen erhält, seit zwei Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit gestreut, daß man die Auffassung vertritt, die AfD sei verfassungsfeindlich. Es wird dann immer wieder auf eine Zusammenstellung von Beobachtungsunterlagen verwiesen, die angeblich ausschließlich aus öffentlichen Reden und Schriften der AfD und deren Vertreter stammen sollen, denn eine geheimdienstliche Überwachung mit Agenten und V-Leuten darf zur Zeit nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.  Inzwischen rücken Wahltermine immer näher und das Verfassungsschutzamt ist noch immer nicht in der Lage, gerichtsfest zu behaupten, daß die AfD verfassungsfeindlich sei. Dann aber, unmittelbar vor einer Landtags- Wahl und 6 Monate vor der Bundestagswahl, holt man wie die Sphinx aus der Asche ein sogenanntes Gutachten hervor, das 1.100 Seiten umfassen soll. Kleiner Haken am Rande: die Beschuldigte kennt dieses „Gutachten“ nicht und kann dazu gar keine Stellung nehmen.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht in Köln (weil dies hier zuständig ist). Die Verfassungsschutzbehörde erklärt gegenüber dem Gericht, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine Verlautbarungen über die AfD bezüglich einer behaupteten Verfassungsfeindlichkeit herauszugeben. Das Gericht stimmt dem zu, so daß alle Parteien eine Entscheidung in der Sache des Gerichts abwarten sollten. Und jetzt geschieht das Ungeheuerliche: Das ARD Hauptstadtstudio – also eine öffentlich rechtliche Einrichtung – und der Spiegel veröffentlichen eine Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Thomas Haldenwang, wonach dieser eine Woche vor einer Landtagswahl zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die AfD verfassungsfeindlich ist. Diese Information wird von allen relevanten Sendern (Fernsehen und Rundfunk sowie Zeitungen) in den Nachrichten wiederholt als Fakt dargestellt, so daß die Bürger davon ausgehen mußten, daß die AfD aufgrund ihrer nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit unter Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln gestellt wird. Konkret bedeutet dies, der Innenminister greift über seinen Verfassungsschutzpräsidenten aktiv in die bevorstehende Landtagswahl ein, indem er die größte Oppositionspartei im Bundestag als verfassungsfeindlich darstellen läßt, so daß damit die Chancen der eigenen Partei steigen. Oder der Verfassungsschutzpräsident hat diesen Rechtsbruch ohne Wissen seines Vorgesetzten Hors Seehofers begangen. Die CDU hat ja auch unverzüglich durch ihren Abgeordneten Kiesewetter AfD-Mitgliedern geraten, aus der Partei auszutreten, weil eine Mitgliedschaft in dieser Partei für die Mitglieder Nachteile haben könnte.

Jetzt erhält das Verfassungsschutzamt – und damit ist ja dessen Chef Thomas Haldenwang gemeint – eine regelrechte Ohrfeige. Das Gericht untersagt dem Präsidenten, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts als verfassungsfeindlich einzustufen und weist besonders auf das „Durchstechen“ einer geheimen Information durch den Verfassungsschutz selbst hin. Was ist das für ein Geheimdienst? Kann hier ein Bürger unseres Landes überhaupt noch Vertrauen haben? Entweder hat der Präsident seine Behörde nicht im Griff oder er hat bewußt – vielleicht sogar mit Billigung oder auf Anweisung – seines Vorgesetzten, dem Innenminister Horst Seehofer die Presse informieren lassen. In beiden Fällen ist der Rücktritt des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes zwingend notwendig, denn das Vertrauen in diese Behörde ist irreversibel zerstört. Noch schlimmer wäre es, wenn der Innenminister selbst beteiligt sein sollte. Dann muß auch dieser seinen Hut nehmen.

Es ist zu befürchten, daß die derzeitigen etablierten Parteien von links bis links (als bürgerliche Partei könnte man allenfalls noch die FDP ansehen, so daß hier kein Schreibfehler vorliegt) nichts unternehmen. Sie werden nur bedauern, daß es ihnen diesmal nicht geräuschlos gelungen ist, sich von einer demokratischen und von ca. 6 Millionen Bürgern gewählten Opposition zu befreien.