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Politiker, die lügen, verachten die Bürger und damit die Demokratie

Wenn viele Bürger aktuell die Auffassung vertreten, dass die gegenwärtige Politik ein Niveau erreicht hat, dass es vielen Bürgern unmöglich macht, die Worte der Politiker ernst zu nehmen, geschweige denn, das auch noch zu glauben, was sie erzählen, dann scheint die CDU jetzt einen solchen elementaren Flurschaden angerichtet zu haben, von dem sich die Politik auf Jahr nicht mehr erholen wird.

Es ist schon merkwürdig für viele Bürger, wenn sie wahrnehmen mussten, wie ein angeblicher CDU-Politiker das Geschäft der Linken und insbesondere der sogenannten Grünen betreibt, um selbst an die Macht zu kommen. Das jetzt von Friedrich Merz, einem Politiker, dem man besser nichts mehr glauben sollte, neben dem bereits verschuldeten regulären Haushalt ein weiter Schattenschuldenhaushalt in einer Höhe von ca. 1 Billion Euro präsentiert werden soll, ist für sich allein gesehen bereits ein Skandal. Dass dieser Schattenhaushalt, der beschönigend, als „Sondervermögen“ bezeichnet wird, nur mit Hilfe und Unterstützung linker politischer Kräfte – allen voran der sogenannten Grünen – durchgesetzt werden soll, zeigt, dass die zukünftige Politik eines Bundeskanzlers Merz weitestgehend von den sogenannten Grünen und den Genossen der SPD gelenkt werden wird. Friedrich Merz hat sich bereits vor seiner möglichen Wahl zum Handlanger und Ausführungsorgan der linken politischen Kräfte im Bundestag gemacht. Die Partei „Die Linke“ hätte das Vorhaben des Wendepolitikers Merz zu Fall bringen können, wenn sie gemeinsam mit der AfD verlangt hätte, dass der neue Bundestag sofort, also vor der Einberufung des alten Bundestages, erfolgt. Die Tatsache, dass die Linken ein solches Vorhaben ablehnen und dies damit begründen, dass sie nicht mit Faschisten gemeinsam abstimmen, zeigt, wer wirklich die Faschisten sind. Das sind nämlich genau diejenigen, die gegen den Willen der Bürger eine Politik durchsetzen, die von den Bürgern abgewählt wurde.

Was jedoch inzwischen bekannt wurde, sprengt den Rahmen aller bisherigen Vorstellungen, wie die Politik in der Lage ist, mit Betrug gegen das Volk zu arbeiten, so dass man dieses Verhalten auch als eine Verachtung der Bürger durch die Politik ansehen kann. Die Zeitschrift „Stern“ berichtete in einem Online-Artikel am 10. März 2025 unter der Überschrift „Der Milliardenpakt – Rekonstruktion eines Wortbruchs“ darüber, dass angeblich in der CDU bereits vor der Bundestagswahl über die Notwendigkeit eines Schuldenschattenhaushalts gesprochen und entsprechende Strategien zur Umsetzung dieses Vorhabens entwickelt wurden. Aufmerksam wurde Bornemann-Aktuell durch einen Bericht von Nius im Internet. Dieser Bericht nahm Bezug auf einen Artikel des Sterns, der sofern es sich nicht um ein Fake im Internet handelt, von den Stern-Redakteuren Julius Betschka, Martin Debes und Veit Medick recherchiert wurde. Aufgrund dieser Veröffentlichungen im Internet soll bereits vor der Bundestagswahl für Friedrich Merz festgestanden haben, dass er zusätzliche Finanzmittel benötigt, wobei er gegenüber den Wählern immer behauptete, die desaströse Finanzpolitik von Robert Habeck und dessen Genossen nicht mehr fortzusetzen. Wenn die Aussagen des Sterns zutreffen, dann haben die Wähler den größten Wahlbetrug erlebt, den es bisher jemals in der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat. Denn die Wahl wäre dann von der CDU mit einer großen Wählertäuschung erfolgt. Die Mehrheit der CDU-Wähler sind davon ausgegangen, dass Friedrich Merz eine Wende in der Finanzpolitik einleitet und die exzessive Verschuldung Deutschlands der Ampelregierung beendet.

Eines ist jedoch bereits jetzt sicher, den gegenwärtig agierenden Politikern kann man nicht mehr vertrauen, weil es sich immer wieder herausstellt, dass ihr Wort nichts wert ist. Und noch schlimmer kann man die Demokratie nicht zerstören, da sie von Vertrauen lebt. Wenn dies nicht mehr gegeben ist, dann ist der Gesellschaftsvertrag zwischen Politik und Bürgern einseitig von den Politikern gekündigt worden.



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Die Wahl von 10,3% der Wähler in Deutschland wurde wertlos gemacht

Wieder konnte der Leser in der Sächsischen Zeitung in einem kleinen Artikel nachlesen, dass erneut die Wahl eines Vizepräsidenten im Bundestag verhindert wurde. Der AfD-Abgeordnete Gerold Otten erhielt nur 99 Stimmen, so dass seine Wahl als Vizepräsident des  Bundestages scheiterte. Gleichzeitig wurde auch die AfD-Abgeordnete Nicole Höchst nicht in den Geheimdienstausschuss des Bundestages gewählt, obwohl der AfD ein Sitz in diesem Ausschuss zustehen würde.

Nun kann man ja zur Tagesordnung übergehen, weil es sich ja vermeintlich um einen demokratischen Prozess gehandelt hat, bei dem es eben üblich ist, dass Kandidaten auch nicht gewählt werden.

Die sachliche Mitteilung in einem kleinen Beitrag in der Sächsischen Zeitung ohne weiteren Kommentar weist ja auch darauf hin, dass es für die Zeitung offensichtlich allenfalls eine kurze Mitteilung Wert war.

Man kann den gesamten Vorgang aber auch völlig anders betrachten. Den Bürgern wird in aller Deutlichkeit zu erkennen gegeben, dass ihre Stimme bei der Wahl des Bundestages nur dann eine Bedeutung hat, wenn sie auch die richtige Partei gewählt haben. Nicht die Bürger haben zu bestimmen, welche Parteien als politisch korrekt angesehen werden und damit ein Recht haben, im Bundestag ihrer Aufgabenstellung als Abgeordnete voll nachkommen zu können, sondern dies entscheiden die Parteien, die von sich behaupten, sie und nur sie seien der Garant der Demokratie. Nur ihre vermeintlichen Werte hätten ein Recht im Bundestag vertreten zu werden.

Der Ausschluss einer Partei aus dem Präsidium des deutschen Bundestags ist eine erhebliche Behinderung bei der Wahrnehmung der Aufgabenstellung der Abgeordneten und verhindert, dass gerade auch eine Opposition die Möglichkeit erhält, angemessen auf das politische Geschehen mit Einfluss nehmen zu können. Erschreckend in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass sich hier eine Art antidemokratische Front gebildet hat, die von der CDU/CSU über die SPD bis hin zu den Linksextremisten der Partei „Die Linke“ geht. Alle diese Parteien, die von sich behaupten, sie treten für die Erhaltung der Demokratie ein und nehmen den Bürger mit dessen Anliegen ernst, verhindern mit fadenscheinigen Geschäftsordnungstricks die Mitwirkung einer Oppositionspartei an der politischen Willensbildung im Bundestag. Sie grenzen eine Partei aus und treten damit den Wählern, die diese Partei gewählt haben, mit Füßen, indem sie diesen Wählern deutlich zu verstehen geben, dass ihre Stimmen wertlos sind.

Wie offenkundig diese Praxis ist, kann man auch daran erkennen, dass eine Partei mit 4,9% (Die Linke), die nur deshalb im Bundestag vertreten ist, weil sie drei Direktmandate errungen hatte, in allen Gremien des Bundestages vertreten ist, während die Oppositionspartei, gemeint ist die AfD, vielleicht gerade weil sie zur Zeit die einzige wirkliche Opposition im Bundestag ist,  mit ihren 10,3% ausgegrenzt wird. Aber auch die FDP sollte mit ihren 11,5% darüber nachdenken, wie sie sich verhalten würde, wenn sich plötzlich eine Front gegen sie selbst formiert und verhindert, dass sie in allen Gremien des Bundestages vertreten ist.

Inwieweit eine Partei Meinungen vertritt, die den übrigen Parteien zuwider sind, kann in keiner Weise die Grundlage sein, Ausgrenzungen vorzunehmen. Die alleinige Entscheidung liegt beim Wähler. Nur dann, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass verfassungsfeindliche Tatbestände vorliegen und dies kann nur von einem Gericht erfolgen und nicht von selbsternannten Tugendwächtern, wäre es denkbar, Sanktionen auch gegen Parteien zu veranlassen, die Mitglied im Bundestag sind. Sofern sich Parteien verfassungswidrig verhalten, kann nur eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht erfolgen, alles andere ist Willkür und antidemokratisch.

Nachdem die Abgeordneten der etablierten Parteien, einschließlich der kaum noch vorhandenen Partei „Die Linke“ gezeigt haben, dass sie nicht in der Lage sind, demokratische Spielregeln einzuhalten, wenn es darum geht, missliebige politische Konkurrenz auszuschalten, muss hier das  Verfassungsgericht eingreifen und die Geschäftsordnung des Bundestages insoweit korrigieren, damit verhindert wird, dass eine politische Willensbildung von Wählern, in diesem Fall immerhin 10,3% der Wähler, weiter mit Füßen getreten werden kann. Die jetzige Praxis im Bundestag ist kein Beispiel für das Funktionieren einer Demokratie, sondern ein Beispiel, wie man mit vermeintlichen demokratischen Verfahren doch eine Verhinderung von politisch anderen Meinungen erreichen kann.