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„Die neue Weltordnung“ ein Hinweis auf die Verschwörungstheorie?

Der Deutschlandfunk berichtete in seinen Nachrichten am 4.6.2021, daß der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Thüringen, Kramer, erklärte, daß der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, rechtsradikale Thesen verbreiten würde. Maaßen würde z. B. in Vorträgen von einer „neuen Weltordnung“ sprechen. Dies sei ein klarer Hinweis auf das Bedienen verfassungsfeindlicher Thesen, da auch die Verschwörungstheoretiker von einer neuen Weltordnung reden und damit eine Weltregierung meinen.

Abgesehen davon, daß der Begriff „neue Weltordnung“ keinesfalls ein rechtsradikaler Begriff und erst recht kein Hinweis auf Verschwörungstheoretiker ist, da dieser Begriff in der Sozialwissenschaft bereits verwendet wurde, als die Verschwörungsphobie der neuen Linken seinerzeit noch gar nicht bekannt war, wurde das Thema von dem Kreis der Teilnehmer der Wirtschaftskonferenzen in Davos sehr häufig verwendet. Es darf unterstellt werden, daß der Verfassungsschutzpräsident Kramer den Kreis der Davos-Teilnehmer nicht zu dem Kreis der Verschwörungstheoretiker zählt, wenngleich dies anderseits auch für viele Bürger ein nicht so ganz abwegiger Gedanke wäre.

Interessant ist aber, daß erst kürzlich über eine neue Weltordnung geschrieben wurde. Die Welt veröffentlichte einen Bericht am 4.6.2021 über die G7 Konferenz, wobei die Journalistin Stefanie Bolzen als Überschrift „Eine neue Weltordnung nach Corona“ wählte.

In diesem Bericht wurden die Teilnehmer dieser Konferenz auf einem Photo gezeigt. Es darf angenommen werden, daß dies nicht die neue Weltregierung war, auch wenn die Teilnehmer manchmal den Eindruck erwecken könnten, als fühlen sie sich selbst als Weltregierung. Die Einrichtung „G7“ wird wie ein internationales Beschluß-Gremium behandelt, obwohl es letztlich nur ein Treffen von Regierungschefs zwecks Gedankenaustausch ist. Verbindliche Entscheidungen können sie nur aufgrund der Beschlüsse ihrer Parlamente treffen.

Der Eindruck, wonach die Verfassungsschutzämter von den „staatstragenden Parteien“ mißbraucht werden, um politische Gegner vor Wahlen in ein Zwielicht zu bringen, verdichtet sich immer mehr. Es wäre gut und wichtig, diesen Vorwurf mit Sachargumenten zu entkräften. Die gegenwärtige Entwicklung führt zu einem immer stärkeren Vertrauensverlust bei den Bürgern über die Arbeit von Verfassungsschutzämtern. Dies ist unter dem Aspekt, daß durch die jetzt sichtbar werdenden Methoden der Verfassungsschutzämter eine Verunsicherung unseres demokratischen Staatswesens entstehen kann, ausgesprochen gefährlich.

Wenn Herr Kramer unmittelbar vor einer Landtagswahl und einer in wenigen Monaten stattfindenden Bundestagswahl einen Bewerber für den Bundestag meint, als demokratiefeindlich ansehen zu müssen und dies mit objektiven Beweisen darlegen kann, dann sollte er die dafür vorhanden rechtlichen Schritte einleiten. Die Entscheidung, ob das jeweilige Verfassungsschutzamt mit seinen Behauptungen Recht hat, trifft ausschließlich ein Gericht. Alles andere wäre eine rechtlich fragwürdige Diffamierung einer bis zum Beweis des Gegenteils honorigen Persönlichkeit und sollte von der bürgerlichen Gesellschaft nicht widerspruchslos hingenommen werden.