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Treten Sie jetzt zurück Herr Haldenwang – oder hatten Sie einen Auftrag vom Innenminister?

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte die AfD mit ihrer erneuten gerichtlichen Intervention Erfolg und erreichte, daß das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen. Dies berichtete heute der Deutschlandfunk und der Spiegel, aber auch andere Zeitungen.

Was sich eigentlich recht harmlos anhört und normalerweise auch keine besondere Aufmerksamkeit hervorgerufen hätte, ist jedoch ein politischer Skandal, der in seiner Dimension noch gar nicht zu überschauen ist.

Was ist geschehen? Da wird von einer Behörde, die gar kein eigenes Verfassungsorgan, sondern eine weisungsgebundene Institution ist und dem Innenministern direkt untersteht, so daß sie von diesem direkte Weisungen erhält, seit zwei Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit gestreut, daß man die Auffassung vertritt, die AfD sei verfassungsfeindlich. Es wird dann immer wieder auf eine Zusammenstellung von Beobachtungsunterlagen verwiesen, die angeblich ausschließlich aus öffentlichen Reden und Schriften der AfD und deren Vertreter stammen sollen, denn eine geheimdienstliche Überwachung mit Agenten und V-Leuten darf zur Zeit nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.  Inzwischen rücken Wahltermine immer näher und das Verfassungsschutzamt ist noch immer nicht in der Lage, gerichtsfest zu behaupten, daß die AfD verfassungsfeindlich sei. Dann aber, unmittelbar vor einer Landtags- Wahl und 6 Monate vor der Bundestagswahl, holt man wie die Sphinx aus der Asche ein sogenanntes Gutachten hervor, das 1.100 Seiten umfassen soll. Kleiner Haken am Rande: die Beschuldigte kennt dieses „Gutachten“ nicht und kann dazu gar keine Stellung nehmen.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht in Köln (weil dies hier zuständig ist). Die Verfassungsschutzbehörde erklärt gegenüber dem Gericht, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine Verlautbarungen über die AfD bezüglich einer behaupteten Verfassungsfeindlichkeit herauszugeben. Das Gericht stimmt dem zu, so daß alle Parteien eine Entscheidung in der Sache des Gerichts abwarten sollten. Und jetzt geschieht das Ungeheuerliche: Das ARD Hauptstadtstudio – also eine öffentlich rechtliche Einrichtung – und der Spiegel veröffentlichen eine Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Thomas Haldenwang, wonach dieser eine Woche vor einer Landtagswahl zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die AfD verfassungsfeindlich ist. Diese Information wird von allen relevanten Sendern (Fernsehen und Rundfunk sowie Zeitungen) in den Nachrichten wiederholt als Fakt dargestellt, so daß die Bürger davon ausgehen mußten, daß die AfD aufgrund ihrer nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit unter Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln gestellt wird. Konkret bedeutet dies, der Innenminister greift über seinen Verfassungsschutzpräsidenten aktiv in die bevorstehende Landtagswahl ein, indem er die größte Oppositionspartei im Bundestag als verfassungsfeindlich darstellen läßt, so daß damit die Chancen der eigenen Partei steigen. Oder der Verfassungsschutzpräsident hat diesen Rechtsbruch ohne Wissen seines Vorgesetzten Hors Seehofers begangen. Die CDU hat ja auch unverzüglich durch ihren Abgeordneten Kiesewetter AfD-Mitgliedern geraten, aus der Partei auszutreten, weil eine Mitgliedschaft in dieser Partei für die Mitglieder Nachteile haben könnte.

Jetzt erhält das Verfassungsschutzamt – und damit ist ja dessen Chef Thomas Haldenwang gemeint – eine regelrechte Ohrfeige. Das Gericht untersagt dem Präsidenten, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts als verfassungsfeindlich einzustufen und weist besonders auf das „Durchstechen“ einer geheimen Information durch den Verfassungsschutz selbst hin. Was ist das für ein Geheimdienst? Kann hier ein Bürger unseres Landes überhaupt noch Vertrauen haben? Entweder hat der Präsident seine Behörde nicht im Griff oder er hat bewußt – vielleicht sogar mit Billigung oder auf Anweisung – seines Vorgesetzten, dem Innenminister Horst Seehofer die Presse informieren lassen. In beiden Fällen ist der Rücktritt des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes zwingend notwendig, denn das Vertrauen in diese Behörde ist irreversibel zerstört. Noch schlimmer wäre es, wenn der Innenminister selbst beteiligt sein sollte. Dann muß auch dieser seinen Hut nehmen.

Es ist zu befürchten, daß die derzeitigen etablierten Parteien von links bis links (als bürgerliche Partei könnte man allenfalls noch die FDP ansehen, so daß hier kein Schreibfehler vorliegt) nichts unternehmen. Sie werden nur bedauern, daß es ihnen diesmal nicht geräuschlos gelungen ist, sich von einer demokratischen und von ca. 6 Millionen Bürgern gewählten Opposition zu befreien.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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