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Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz bezeichnet aktuell die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bis auf Weiteres nicht mehr als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘. Damit reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ein Eilverfahren, mit dem die AfD gegen die Einstufung vorgegangen war. Dazu erklärte der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Peter Boehringer: „Keine zwei Monate hat die Einstufung der Jungen Alternative als ‚gesichert rechtsextremistische Bewegung‘ gehalten, schon muss das Bundesamt für Verfassungsschutz alle derartigen Einlassungen wieder zurücknehmen und löschen. Ein derart erratisches Verhalten ist einer Regierungsbehörde unwürdig und es offenbart, auf welch dünner Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz mittlerweile agiert.”
Die AfD vermutet zurecht, dass Haldenwang mit diesem Rückzieher seiner bisher vollmundigen Erklärung, wonach die JA als gesichert rechtsradikal anzusehen sei, lediglich einem Gerichtsbeschluss zuvorkommt, der ihn ohnehin zu diesem Vorgehen gezwungen hätte. Bereits in einem früheren Verfahren war der Präsident des Verfassungsschutzamts Haldenwang zu einem solchen Schritt verpflichtet worden. Eine abermalige gerichtliche Ohrfeige wollte er sich wohl ersparen.

Dieser Vorgang zeigt aktuell in aller Deutlichkeit, auf welchem unsicheren Boden der Verfassungsschutz operiert. Eine ähnliche Praxis ist auch bei dem Deutschen Institut für Menschenrechte wahrzunehmen. Dieses Institut ist ein privatrechtlicher Verein, der genau von denjenigen finanziert wird, die dafür sorgen wollen, dass eine politische Alternative in Deutschland keinen Einfluss gewinnen kann. Bornemann-Aktuell hat mehrfach sowohl über die Praxis des Verfassungsschutzamtes als auch über den Verein “Deutsches Institut für Menschenrechte” berichtet und kommentiert.

Eigentlich ist es doch ungeheuerlich, weil hier mit angeblich rechtsstaatlichen Techniken der Versuch unternommen wird, eine politische Kraft, die für die bisher tätigen Parteien offensichtlich eine Bedrohung darstellt, zu verhindern. Den Bürgern wird ein Bild von dieser politischen Alternative gezeichnet, das deutlich machen soll, dass man diese, nun schon seit 10 Jahren bestehende Partei, nicht wählen darf, weil man dann sich selbst als ein rechtsradikaler Bürger zu erkennen gibt. In einer unseriösen Praxis wird hier der Anschein erweckt, als wenn bereits gesicherte Erkenntnisse einer Verfassungsfeindlichkeit vorliegen, obwohl dies letztverbindlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann. In der Werbung würde man gegen einen solchen Anbieter wegen eines unlauteren Wettbewerbes vorgehen.

Natürlich bleibt bei solchen gravierenden Anschuldigungen immer etwas hängen. Es ist auch nicht zufällig, dass immer vor Wahlen Schmutz gegen die AfD und ihre Gliederungen in die Welt gesetzt wird. Zumindest bei dem sogenannten Institut für Menschenrechte, kann man davon ausgehen, dass hier eine Privatmeinung von besonders einschlägig tätigen Personen vorgenommen wird, die keinen öffentlich-rechtlichen Hintergrund haben. Mit Wissenschaft hat dies nicht immer etwas zu tun.

Die AfD stellt zurecht in diesem Zusammenhang fest, dass in der Sache der Einstufung der AfD und ihrer Unterorganisationen keine Entscheidung über das Vorliegen einer Verfassungsfeindlichkeit erfolgte. Peter Boehringer erklärte in einer Presseerklärung: “Ferner misst der sogenannte Verfassungsschutz offensichtlich mit zweierlei Maß, wenn er Kritik an staatlichem Handeln nur dann als demokratiefeindlich wertet, wenn sie von der AfD kommt. Erst kürzlich sprach der sicherlich unverdächtige Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner (SPD) von ‚einer Art grünen Diktatur‘, was als Debattenbeitrag vollkommen gerechtfertigt ist; und damit auch von Mitgliedern der AfD oder der JA gesagt werden dürfen muss. In einer funktionierenden Demokratie ist es die Aufgabe aller Parteien, stets vor einer Erosion der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu warnen. Dies ist ein Kernanliegen auch der AfD.“

Was für den Bürger mittlerweile unverständlich ist, dass diejenigen Politiker, die immer wieder von der Verfassungswidrigkeit der AfD schwadronieren, nicht dafür gesorgt haben, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die AfD zu stellen. Man kann davon ausgehen, dass diese Politiker genau wissen, dass sie damit keinen Erfolg haben, so dass sie sich darauf beschränken, immer wieder Dinge zu behaupten, die zwar unbewiesen, gleichwohl aber einer Brunnenvergiftung des Denkens sehr nahekommt. Seriös ist dies keinesfalls. In diesem Zusammenhang kann man auch nur noch die Äußerungen des Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, ansehen, der erst vollmundig meinte, er würde die AfD um die Hälfte bezüglich des Wähleranteils reduzieren und der jetzt wieder lautstark und ebenso vollmundig, aber absolut unglaubwürdig, davon redet, dass eine Zusammenarbeit zwischen der CDU und der AfD nie erfolgen wird. Wenn man die Stimmung in der Bevölkerung wahrnimmt, dann sollten doch die Umfragewerte auch einen Herrn Merz nachdenklich machen. Vielleicht sollte er einmal darüber nachdenken, warum die Bürger diese CDU, die gar keine CDU, sondern allenfalls eine schlechte SDU (Sozialdemokratische Union) ist, nicht mehr wählen wollen.

Es ist um so bemerkenswerter, dass es der AfD bisher gelungen ist, ihre Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen, obwohl sie mit allen undemokratischen Mitteln bekämpft wird. Wahrscheinlich haben die Bürger doch einen sehr viel größeren politischen Durchblick, als dies uns Herr Merz weismachen will.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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