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Welchen Wert haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für den Bürger?

Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.

Die AfD gab zu diesem Sachverhalt nicht unerwartet eine Presseerklärung heraus. Der Vorsitzende der Partei erklärte: „Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen.”

So weit so gut – oder nicht? Der Bürger kann sich mittlerweile die Frage stellen, welchen Wert höchstrichterliche Entscheidungen haben. “Rechtzeitig” nach dem erfolgten Verfassungsbruch der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel und nach dem Abschluss einiger Landtagswahlen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin einen Verfassungsbruch begangen hat. Frau Merkel hat in eine ordnungsgemäße demokratisch erfolgte Wahl massiv eingegriffen und die Wahlchancen einer demokratischen Oppositionspartei vorsätzlich negativ beeinträchtigt. Wahrscheinlich ist vielen Bürger diese Ungeheuerlichkeit des Verhaltens einer Bundeskanzlerin gar nicht bewusst gewesen. Den Schülern wird doch immer gesagt, dass die Wahlen unbeeinflusst sein müssen und kein Politiker das Recht hat, in diese Wahlen einzugreifen oder sie im Nachhinein nicht zu akzeptieren. Im Gegensatz zu dem Verhalten des früheren amerikanischen Präsidenten Trump, der die Präsidentenwahl nicht anerkennen wollte, hat Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin eine bereits demokratisch erfolgte Wahl eines Ministerpräsidenten schlicht und einfach als ungültig erklärt und dafür mit gesorgt, dass diese Wahl rückgängig gemacht wurde. Das Verhalten der Politiker in Thüringen, einschließlich des ursprünglich gewählten Ministerpräsidenten, war auch ein Tiefpunkt einer demokratischen Verhaltensweise und sollte in die Schulbücher als eines der schlimmsten Beispiele von Wahlbeeinflussung durch Politiker aufgenommen werden. So ganz nebenbei: Die Zusage der Politiker in Thüringen, schnell eine neue Wahl durchzuführen, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Mit Hilfe der CDU kann die Partei “Die Linke” weiter regieren, ohne eine parlamentarische Mehrheit im Landtag zu haben.

Aber welche Konsequenz hat das Verhalten dieser ehemaligen Kanzlerin? Nachdem sie eine Partei regelrecht diskreditiert hat, wird jetzt lediglich das Verhalten im Nachhinein vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen, aber Konsequenzen gibt es nicht. Das ist geradezu eine Aufforderung an die Politiker ihr Verhalten nicht ändern zu müssen. Parteien, die einem nicht genehm sind oder die einem politisch gefährlich werden können, weil sie die eigene Macht in Frage stellen, kann man erst einmal mit allen Mitteln diffamieren. Wenn der Erfolg eines solchen verfassungswidrigen Verhaltens von einem Gericht bemängelt wird, nimmt man dies mit einem nach außen sichtbarem Bedauern zur Kenntnis, um in Wirklichkeit sich über den politischen Erfolg zu freuen.

Seit Jahren kann man beim Bundessverfassungsgericht beobachten, dass das jetzige Verfahren – also eine nachträgliche Verurteilung eines Sachverhalts ohjne Konsequenzen – gar nicht so selten praktiziert wird. Besonders gravierend war das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten der EZB, einen mittelbaren Schuldentransfer vorzunehmen, der zwar anfangs kritisiert wurde und dann mit sehr fadenscheinigen Begründungen als erledigt angesehen wurde.

Wenn Politiker meinen, sie können sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn die Bürger immer weniger Vertrauen in diese Politiker haben. Was aber viel schlimmer ist, ist der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber seinen Obergerichten, die aus der Sichtweise der Bürger Recht sprechen, das aber für die Bürger absolut irrelevant ist, weil er zwar bescheinigt bekommt, dass seine Rechte von bestimmten Politikern mit Füßen getreten wurden, er aber dies einfach zur Kenntnis zu nehmen hat.

Wenn sich diese Entwicklung fortsetzen sollte, kann es einem Angst und Bange um die (noch) demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Bürger muss zur Kenntnis nehmen, dass er keine Möglichkeit hat, seine Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Er hat auch keinen Anwalt mehr, an den er sich wenden könnte.

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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