Der Aufmacher eines politisch links ausgerichteten Vereins, der sich vollmundig „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ nennt, um damit einen besonderen Anspruch zu signalisieren, präsentierte kürzlich ein Gutachten, das angeblich den wissenschaftlich belegten Nachweis erbringen soll, die AfD sei verfassungswidrig und ein Verbotsantrag hätte große Erfolgsaussichten. Schon dieser Anspruch wirkt überzogen. Der Hinweis, es handele sich um das „erste wissenschaftliche Gutachten“, das ein AfD‑Verbot begründen könne, erinnert zu sehr an das sogenannte Gutachten der ehemaligen Innenministerin Faeser – ebenfalls mit großem Anspruch vorgetragen, aber methodisch so schwach, dass es vom Bundesverfassungsgericht kaum ernsthaft geprüft worden wäre.
Die Organisation, die sich selbst „Gesellschaft“ nennt, ist ein Verein – und keinesfalls eine unparteiische Einrichtung. Sie verfolgt eine klar linksorientierte Agenda. Das nun vorgelegte Gutachten ist umfangreich und erinnert in seiner Struktur an das Gutachten des Verfassungsschutzes. Doch unglaubwürdig wird es bereits dadurch, dass der Verein zeitgleich eine Kampagne gegen die AfD betreibt. Auf der Homepage werden vorbereitete E‑Mails angeboten, die Bürger an Abgeordnete schicken sollen, um politischen Druck aufzubauen.
Wissenschaft erklärt – sie agitiert nicht. Wissenschaft analysiert – sie mobilisiert nicht. Wissenschaft untersucht – sie bekämpft nicht.
Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit zusätzlich infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vor strukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.
Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Fondation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.
Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.