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Der polnische Staatsgerichtshof hat ein Problem auf den Punkt gebracht

Dem polnischen Verfassungsgericht kann man nur dankbar sein. Ein gar nicht neues Thema ist jetzt wieder auf die Agenda gekommen, nämlich die Frage, für welche Bereiche besteht überhaupt eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs? Diese Frage beschäftigte auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Dabei geht es sowohl in Polen als auch in Deutschland nicht um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof keine Kompetenz habe und für die Mitgliedsstaaten der EU, die lediglich ein Verbund von souveränen Staaten darstellt und kein eigenes Staatsgebilde ist, letztgültig Entscheidungen treffen kann. Es geht allein darum, daß der Europäische Gerichtshof nur dort eine Entscheidungskompetenz hat, wo es klar nach den Verträgen der Mitgliedsstaaten und der EU festgelegt worden ist. Bisher war nie die Rede davon, daß die Mitgliedsstaaten der EU ihre eigene staatliche Souveränität zugunsten eines Zentralstaates Brüssel aufgeben. Bei der jetzt vorliegenden Auseinandersetzung zwischen Polen und der EU-Bürokratie in Brüssel hat das polnische Verfassungsgericht einige EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt, weil sie in die Souveränität des polnischen Staates eingreifen und in keiner Weise durch vertragliche Vereinbarungen rechtlich begründet sind.

Wir hätten erwartet, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht sofort durch ihren Außenminister im vorauseilenden Gehorsam erklären ließ, Deutschland unterstütze Brüssel im Vorgehen gegen Polen. Es sei darauf hingewiesen, daß es mittlerweile erhebliche Bedenken gibt, in welcher Art und Weise eine Organisation wie die EU in Brüssel sich in die souveränen Rechte der einzelnen Staaten einmischt, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Zur Erinnerung: Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das milliardenschwere Anleihekaufprogramm „PSPP“ der EZB teilweise verfassungswidrig sei. Auch hier steht die Frage im Raum, inwieweit sich der EuGH Zuständigkeiten anmaßt, die ihm nicht zustehen. Die Brüsseler Bürokratie unter der Federführung der grundsätzlich englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin von der Leyen, veranlaßte daraufhin ein Verfahren gegen Deutschland.
Insofern ist der jetzige Rechtsstreit der polnischen Regierung eine gute Möglichkeit, die offenen Fragen einer möglichen Übergrifflichkeit der Brüsseler Bürokratie gegenüber den Mitgliedsstaaten zu klären. Es wäre dringend erforderlich, grundsätzlich zu klären, ob es weiter hingenommen werden kann, daß sich die Kommissionspräsidentin als eine Art Regierungschefin geriert, obwohl sie lediglich die Leiterin einer multilateralen Organisation von eigenständigen Mitgliedsstaaten ist.

Professor Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament erklärte: „Die Europäische Union hat zu akzeptieren, dass die nationalen Verfassungsgerichte nicht die Erfüllungsgehilfen des Europäischen Gerichtshofs sind. Es ist inakzeptabel, wenn die EU nach Gutsherrenart Polen erpresst, indem sie die Mitgliedschaft im Staatenbund an die sukzessive Kompetenzübertragung von Warschau nach Brüssel knüpft. Denn dadurch wird die nationale Souveränität schleichend ausgehöhlt. Das ist der Weg in den EU-Superstaat.
Die Polen stellen sich dem entgegen und nehmen, im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung, ihre eigenen Gerichte noch ernst. Dafür muss man ihnen dankbar sein, denn es ist auch in unserem Interesse, wenn es Widerstand gegen den Souveränitätsraub der EU gibt. Es sind immer noch die nationalen Verfassungsgerichte, die entscheiden, was nationale Kompetenz und was EU-Kompetenz ist. Die Nationalstaaten sind souverän und Hüter der Verträge. Die EU kann nicht einfach ihre eigenen Kompetenzen selbst bestimmen.
Dass sie wieder einmal gegen Polen vorgeht, ist politisch motiviert, denn in Warschau sitzt eine konservative Regierung, die die linksglobalistische Agenda Brüssels nicht mitmacht. Als beispielsweise das oberste Verfassungsgericht Spaniens im Januar 2020 erklärte, dass das nationale Recht über dem EU-Recht stehen würde, wurde nicht mit Ausschluss aus dem Staatenbund oder der Einstellung von Geldtransfers gedroht. Warum? Weil in Madrid Sozialisten regieren. Allein hieran zeigt sich die ganze Brüsseler Doppelmoral.“

Meuthen bringt die aktuelle Problematik auf den Punkt. Es ist sehr beschämend, daß man von den Parteivertretern der anderen Parteien aus Deutschland nichts hört, so daß man Zweifel darüber bekommen kann, ob sie die Interessen ihres eigenen Landes überhaupt vertreten. Aber andererseits ist dies auch wieder keine Überraschung. Wenn eine deutsche Kommissionspräsidentin glaubt, ausschließlich nicht in ihrer Muttersprache reden zu sollen und sich der englischen Sprache bedient, obwohl es zurzeit kein englischsprechendes Mitgliedsland in der EU gibt, dann weist dies auf keine sehr enge Verbindung zum eigenen Volk hin. Daß Frau von der Leyen ihre Landsleute damit völlig negiert, sei nur am Rande festzustellen.

Man kann Polen nur wünschen, standfest bei seiner Haltung zu bleiben, damit endlich auch andere Mitgliedsländer in der EU sich einmal mit der Frage der Aufweichung ihrer Souveränität durch eine Verwaltungsbürokratie in Brüssel ernsthaft befassen. Von deutschen Politikern der „staatstragenden“ Parteien wird man leider solche Überlegungen nicht erwarten können!

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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