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Polen fordert Reparationszahlungen von der Bundesrepublik Deutschland und zündelt damit mit dem Feuer

Sowohl im Rundfunk als auch in der Presse wird heute berichtet, dass der Vorsitzende der PiS und stellvertretende Regierungschef Jaroslaw Kaczynski eine Reparationszahlung von Deutschland in Höhe von 1,3 Billionen Euro fordert. Er bezieht sich auf ein Gutachten, das in Polen erstellt wurde und dass entsprechende Kriegsschäden, die von Deutschland in Polen angerichtet worden sein sollen, beziffert. Wie von polnischer Seite gesagt wurde „handele es sich um eine Summe, die die deutsche Wirtschaft perfekt verkraften könnte, ohne erdrückt zu werden.“ (Quelle: Sächsische Zeitung vom 2.9.2022). Die deutsche Bundesregierung hat diese Forderung zurückgewiesen.

Nun stellt sich aus einem solchen Anliegen eine Vielzahl von Fragen, die durchaus diskutiert werden sollten, sofern sich die von Kaczynski formulierte Forderung die polnische Regierung zu Eigen machen sollte. Da dieses Thema aus Polen immer in den letzten Jahren angesprochen wurde, kann man vermuten, dass es sich doch um eine ernstzunehmende Forderung handelt.

Für Deutschland ergeben sich unter diesen Umständen neue Gesichtspunkte, die keinesfalls für Polen sehr erfreulich wären. Unterstellt, der bisherige Vertrag 4 plus 2, der angeblich ein Friedensvertrag sein sollte, ist ein völkerrechtlich verbindlicher Friedensvertrag – wobei hier erhebliche Zweifel bestehen, ob dies wirklich ein Friedensvertrag ist – wären weitere Reparationsforderungen nichtig. Nach Abschluss eines ordentlichen Friedensvertrags wären alle Forderungen aus der Vergangenheit abgeschlossen.

Aber eine weitere Frage müsste erneut angesprochen werden, wenn Polen meint, Forderungen aus dem zweiten Weltkrieg stellen zu sollen. Deutschland hat erhebliche Teile seines Landes an Polen abgegeben und geht derzeitig davon aus, dass die Grenzziehung nach dem 2. Weltkrieg für Deutschland endgültig ist, so dass auch von deutscher Seite keine Gebietsansprüche an Polen gestellt werden können. Nachdem Polen jetzt meinen könnte, die Reparationsforderungen aus dem zweiten Weltkrieg seien noch immer offen, muss auch die Gebietsfrage neu verhandelt und ggf. neu festgelegt werden. Auf jeden Fall ist es ein gefährliches Signal von Polen, wenn es darauf hinweist, dass die Folgen des zweiten Weltkrieges noch immer nicht abgeschlossen sind.

Selbst wenn – was wahrscheinlich eintreten wird – die Forderungen Polens ins Leere laufen sollten, ist ein erheblicher Flurschaden im politischen Bereich angerichtet worden. Man stelle sich vor, dass ein Mitgliedsland der EU, die immer von gemeinsamer Wertegemeinschaft redet, gegen einen anderen Mitgliedsstaat mit der Behauptung vorgeht, der Krieg sei insofern noch nicht beendet, als noch immer Forderungen im Raum stehen. Von gegenseitigem Vertrauen kann unter solchen Voraussetzungen in keiner Weise mehr gesprochen werden.

Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieses Thema von polnischer Seite auch innenpolitische Hintergründe hat. Aber anderseits ist auch zu erkennen, dass sich in Polen ein Klima des Größenwahns bei manchen Politikern eingestellt, hat. Auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland, in die sich Polen massiv mit eingemischt hat und bei näherer Betrachtung als Kriegsbeteiligter angesehen werden könnte, werden starke Worte verbreitet. Nicht zuletzt geht es auch bei der Ukraine um die Durchsetzung ureigener Interessen Polens, sich auf welchem Wege auch immer mindestens einen größeren politischen Einfluss in der Ukraine zu verschaffen. Es kann sogar angenommen werden, dass es Polen dabei nicht nur um einen politischen Einfluss, sondern auch um Gebietsforderungen geht. Wahrscheinlich glaubt Polen durch die USA einen großen Rückhalt zu haben, so dass man keine politischen Rücksichten auf die Befindlichkeiten anderer Staaten, erst recht nicht auf die Befindlichkeit Deutschlands, nehmen müsste. Dabei wird verkannt, dass sich Polen im Verlaufe der Geschichte mehrmals bei seiner Einschätzung politischer Machtverhältnisse zwischen die Stühle gesetzt hat und dies erhebliche negative Konsequenzen für Polen zur Folge hatte. Es sollte in diesem Zusammenhang auch daran erinnert werden, dass Polen nach dem zweiten Weltkrieg nicht nur große Teile Deutschlands erhalten, sondern andererseits auch Teile seines eigenen Territoriums zugunsten Russlands verloren hat.

Bezüglich der Forderungen Polens gegenüber Deutschland wird die Büchse der Pandora gelüftet, mit allen schlimmen möglichen Folgen. Die Geschichte hat gezeigt, dass Gebietsfestlegungen von Politikern, die gegen den Willen von Völkern erfolgten, nie dauerhaften Bestand hatten. Insofern zündelt Polen jetzt an der Lunte, wenn erneut Reparationszahlungen von Deutschland verlangt werden. Damit wird, wenn es tatsächlich zu entsprechenden Verhandlungen kommen sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, von bestimmten Kreisen in Deutschland der Ruf laut werden, auch die Grenzen Deutschlands neu zu überdenken und ggf. neu festzulegen. Ob sich Kaczynski darüber im Klaren ist, wissen wir nicht, aber er sollte hier doch mit mehr Sensibilität und Umsicht vorgehen und nicht versuchen, mit dem Holzhammer seine Vorstellungen durchzusetzen. Der Krieg in der Ukraine hat deutlich gemacht, dass zur Durchsetzung von Gebietsansprüchen auch heute noch Kriege nicht ausgeschlossen werden können.

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Welche Rolle spielt Polen im Ukrainekrieg?

Bei einer Betrachtung welche Akteure zurzeit besonders aktiv im Krieg der Ukraine sind, fällt einem immer Polen sofort in das Blickfeld. Das beginnt bereits damit, dass man sich fragen muss, wie eigentlich die westlichen Waffen regelmäßig in die Ukraine gelangen und wer diese Aktionen durchführt. Natürlich kann sich jeder denken, dass ein solches Vorhaben nicht einfach durch die Einschaltung einer zivilen Spedition möglich ist, der man einen Auftrag gibt, schweres Kriegsgerät in einen Kriegsschauplatz zu bringen. Bei diesem Engagement, das Polen an den Tag legt, um in den Krieg der Ukraine einzugreifen, stellt sich automatisch die Frage, welche Motivation Polen mit diesem Engagement verbindet.

Insofern scheint ein Gedanke gar nicht so abwegig zu sein, der von einer Stelle verbreitet wurde, die man als „gut unterrichtete Quelle“ bezeichnen könnte und die von der These ausgeht, dass Polen mit Hilfe der USA unter Umgehung der Nato selbst einen Teil der westlichen Ukraine unter polnischen Einfluss bringen will, um historische Besitztümer wieder zurückzuerlangen. Polnische Truppen sollen möglicherweise in die westlichen Regionen der Ukraine einmarschieren, um diese angeblich vor einer russischen Aggression zu schützen. Das polnische Militär soll in jenen Gebieten eingesetzt werden, wo die Wahrscheinlichkeit von Zusammenstößen mit russischen Truppen minimal sei. Später sollen sie die Kontrolle über die dortigen strategischen Einrichtungen übernehmen, so eine Mitteilung von Sergei Naryschkin, der Chef des russischen Auslandsgeheimdienstes, die er im Internet verbreitete.

Wenn diese Gedanken tatsächlich realisiert werden sollten und es sich nicht um ein sogenanntes Fake handelt, dann wäre eine Spaltung der Ukraine nicht nur in Bezug auf die bereits von Russland besetzten Gebiete im Osten der Ukraine festgeschrieben. Polen würde sich dann auch einen direkten Einfluss in der Ukraine sichern. So genial dieser Gedanke ist, so sehr scheint er nur Phantasievorstellungen zu entsprechen. Aber es ist immer wichtig, auch den unmöglichsten Phantasien zumindest gedanklich nachzugehen, um nicht eines Tages besonders über eine möglicherweise irreversible Situation überrascht zu sein.

Dass Polen nicht gerade zimperlich mit seinen Vorstellungen umgeht, wie man Russland möglichst schnell und nachhaltig so reduzieren könne, dass die Ukraine den Krieg gewinnt, hat es in der Vergangenheit häufig unter Beweis gestellt. Erinnert sei an die Forderung nach einer direkten Lieferung von Kampfflugzeugen in die Ukraine, die pikanterweise auch noch über Ramstein an die Ukraine geliefert werden sollten und durch Intervention der USA, die diesen Deal doch etwas zu heiß empfand, untersagt wurde. Aber auch die Forderung nach Bereitstellung von Kampfpanzern für die Ukraine, die ja auch in die Ukraine kommen müssen, wobei sich Polen aufgrund der geografischen Lage für ein solches Vorhaben anbietet, zeigt die Unerschrockenheit, vielleicht auch Verantwortungslosigkeit Polens, das noch nicht einmal vor einer möglichen atomaren Intervention Russlands zurückzuschrecken scheint.

Jetzt sollte man sich doch fragen, warum steht Polen an der Spitze derjenigen Staaten, die in ihren Forderungen nach weiteren Waffen und militärischem Eingreifen offensichtlich keine Grenze finden. Allein, dass es zwischen Polen und den USA sehr enge personelle Verflechtungen bis in den höchsten politischen Kreis gibt, kann es doch nicht liegen.

Da ist der Blick in die Geschichte, die man auch das Bewusstsein der Völker nennen kann, weil sie einer der wichtigen Wissenschaften ist, die es späteren Generationen erst ermöglicht zu begreifen, warum sich eine Entwicklung eines Volkes oder von Völkern so oder anders entwickelt hat. Den Bürgern wird ja viel von der Souveränität des ukrainischen Volkes, von der eigenständigen Wurzel dieses Volkes gegenüber Russland erzählt. Daraus wird auch abgeleitet, warum diese Eigenständigkeit um jeden Preis, ja bis zu einem Atomkrieg, verteidigt werden müsse und warum es geradezu von Russland ein Verbrechen sei, sich die Ukraine „unter den Nagel zu reißen“. Natürlich werden auch Parallelen zur Krim gezogen, wo ja auch ein ureigenständiges Volk jetzt von den bösen Russen gegen ihren Willen – oder sollte man besser sagen, gegen den amerikanischen Willen – völkerrechtswidrig okkupiert wurde.

Der Blick in die Geschichte zeigt, dass es bereits bis in das Jahr 1385 zurück enge Verbindungen zwischen dem heutigen ukrainischen Gebiet und Polen gegeben hat. 1385 wurde eine Union zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen begründet und durch ein dynastisches Bündnis im Jahr 1413 durch die sogenannte Union von Horodlo vertieft. Damit war die Grundlage für eine Vorherrschaft des polnischen-litauischen Staates geschaffen. Ein sich daraus entwickelnder Staat entstand in der Folge als Union von Lublin im Jahr 1569.

Der weitere Verlauf der Geschichte ist gekennzeichnet von dem Machtstreben der damaligen Staaten, bei dem Polen immer eine besondere und erfolgreiche Rolle spielte. An dieser Stelle soll nicht weiter auf die einzelnen historischen Schritte, die von einem ständigen Kampf der damals beteiligten Mächte geprägt waren, eingegangen werden. Allerdings sollte angemerkt werden, dass nach einem der vielen Waffenstillstände in dieser Region im Jahr 1667 im Dorf Andrusovo eine Aufteilung der Gebiete der heutigen Ukraine erfolgte, und Polen sich das Gebiet auf dem linken Ufer des Dnipro an der Moldau in sein polnisches Staatgebiet einverleibte. In dem gesamten Geschehen spielte neben der Ukraine, die ein Vielvölkerstaat war und zum großen Teil von dem sogenannten Kiewer Rus abstammten, die im Übrigen auch Kiew gegründet haben, spielte auch Moskau und die damalige Zarin Katharina eine nicht ganz unwesentliche und nicht immer rühmliche Rolle. Auch die beiden Kirchen, nämlich die römisch-katholische Kirche, die besonders von den Polen in Richtung Osten verbreitet wurde, aber auch die russisch-orthodoxe Kirche spielten keine sehr friedliche Rolle und waren jeweils beide davon beseelt, ihren eigenen Machtbereich auszubauen. Vielleicht sollte noch darauf hingewiesen werden, dass die ukrainischen Soldaten im 2. Weltkrieg ihren Fahneneid auch auf die Treue gegenüber dem polnischen Staat leisteten. Sowohl auf ukrainischer als auch auf polnischer Seite fanden im Zusammenhang mit den jüngsten kriegerischen Auseinandersetzungen im zweiten Weltkrieg gezielte Massenmorde gegenüber Zivilisten statt. Auf polnischer Seite sollen ca. 40.000 – 60.000 zivile Personen, auf ukrainischer Seite über 20.000 Zivilisten umgebracht worden sein.

Bei einer objektiven Betrachtungsweise der historischen Ereignisse können verschiedene Schlüsse gezogen werden. Erstens ist es durchaus verständlich, dass Polen ein besonderes historisch begründetes Interesse an den zurzeit stattfindenden Auseinandersetzungen hat. Damit scheinen die Vermutungen, die jetzt von russischer Seite kolportiert werden und die eine Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass Polen mit Hilfe der USA doch Gründe finden könnte, militärisch in der heutigen Ukraine Fuß fassen zu wollen, nicht aus der Luft gegriffen zu sein. Zweitens zeigt die historische Entwicklung, dass es sehr enge Beziehungen und Bindungen der Ukraine zu Russland gibt und beide Völker durchaus auch die gleiche Wurzel haben, so dass es drittens eine Mär ist, zu behaupten, die Ukraine sei schon immer ein souveräner eigenständiger Staat gewesen. Drittens wird aus der historischen Entwicklung deutlich, dass viele Interessen um die Ukraine und Russland sowie Polen kreisen, dass die Amerikaner aber mit dieser Entwicklung überhaupt nichts zu tun haben. Amerika scheint Polen zu benutzen, um mit Polen Interessen durchzusetzen, die einzig und allein gegen die Weltmacht Russland gerichtet sind. Polen wird, sobald es für die USA nicht mehr gebraucht wird, genauso fallen gelassen, wie die USA es bisher mit allen Staaten gemacht haben, von denen man meinte, sie seien für die USA nicht mehr wichtig oder gar hinderlich.
Und nicht zuletzt sollte die historische Entwicklung die übrigen europäischen Staaten überlegen lassen, ob sie nicht für die Machtinteressen der USA missbraucht werden und sich in ein Krieg ziehen lassen, der für die europäischen Staaten das Ende ihrer Existenz bedeuten könnte.

(Bezüglich der historischen Betrachtung wurde u.a. auf eine Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung vom 12.2.2007 zurückgegriffen).

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Ist eine militärische Aufrüstung ein Beitrag zum Frieden?

Heute berichtete der Deutschlandfunk über ein erneutes Manöver der Nato, an dem 30.000 Soldaten beteiligt sind. Das Manöver soll bis zum 1. April dauern. Es muss angemerkt werden, dass dieses Manöver bereits vor dem Ukraine-Krieg geplant war und Russland informiert wurde. Allerdings bestätigt dies auch unsere Behauptung, dass der Westen in den letzten Jahren alles unternommen hat, um Russland gegenüber sein Machtpotential zu demonstrieren und dies immer in Richtung Osten. Was ist das für ein Signal des Westens mit 30.000 Soldaten aus 27 Nationen mit 200 Flugzeugen und 50 Schiffen vor der russischen Grenze Macht zu zeigen. Solche Manöver finden nun in schöner Regelmäßigkeit seit Jahren immer wieder statt und sollen offensichtlich dem Frieden dienen. Muss es deshalb wundern, wenn Russland ein solches massives Militäraufgebot als Bedrohung ansieht und sich dann zur Wehr setzt?

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, einen Beitrag mit Eugen Drewermann anzuhören. Drewermann nimmt zu den Vorwürfen, er würde sich einseitig zugunsten Russlands äußern, Stellung und spricht in einer klaren und völlig aggressionslosen Sprachdiktion die eigentlichen Probleme der jetzt zu beobachtenden schlimmen Entwicklung offen aus. Er führt präzise aus, dass die Entwicklung zu dem jetzt aggressiv erscheinenden Verhalten Russlands der Ukraine gegenüber eine lange Vorgeschichte hat und das zu dieser Vorgeschichte die Amerikaner erheblich mit beigetragen haben. Allein die Zusammenstellung von Zahlen, die jedermann überprüfen kann und fernab jeglicher sogenannter Fake-News sind, macht in einer erschreckenden Art deutlich, wie der Westen in den letzten Jahren nicht zur Befriedung in der Welt, sondern zur Aufrüstung sowohl in materieller als auch in verbaler Form tätig gewesen ist.

Zum Zeitpunkt der sogenannten Wende – also der Wiedervereinigung Deutschlands und der teilweisen Auflösung der Sowjetunion – waren 16 Staaten in der Nato zusammengeschlossen. Heute besteht das Nato-Bündnis, das wesentlich von Amerika dominiert wird, aus 30 Staaten, wobei sich die Zielrichtung eindeutig auf den Osten orientiert. Drewermann macht in dem Verhalten des Bundeskanzlers Scholz deutlich, wie wahnsinnig die militärische Aufrüstung auch von einem deutschen Sozialdemokraten vorgenommen wird. Scholz sprach davon, dass er für die nächsten zwei Jahre zusätzliche Mittel für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Abgesehen davon, dass man sich als Bürger dieses Landes die Frage stellen muss, mit welcher Legitimation Olaf Scholz ein solches Ansinnen in den Raum stellt, so dass die Bürger glauben müssen, dass die Ansage des Kanzlers bereits in ein konkretes Handeln umgesetzt wird, sollte man einmal zur Kenntnis nehmen, dass der russische Militärhaushalt jährlich im Jahr 2020 ca. 65 Milliarden betrug, so dass das kleine Deutschland zu seinem bereits bestehenden Bundeswehrhaushalt von 52 Milliarden (2020) glaubt weitere 100 Milliarden drauflegen zu müssen. Das sind dann die gleichen Leute, die von der Hungersnot in anderen Ländern reden und die Bevölkerung aufrufen, ein Almosen zu spenden. Der Militärhaushalt der USA liegt bei ca. 600 Milliarden, zusätzlich stehen der Nato jährlich 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch wenn man – wie der Verfasser dieser Zeilen – kein Theologe wie Eugen Drewermann ist, kommen ihm Fragen, die dahingehend lauten, ob diese Welt überhaupt noch bei Sinnen ist. Da gibt es das Problem des Hungers in der Welt, da versucht man der Veränderung des Klimas in der Welt zu begegnen und da werden anstelle der Beseitigung von Notlagen Gelder bereitgestellt, die zur Tötung der Menschen und zur Vernichtung unserer Lebensverhältnisse verwendet werden. Warum müssen die Amerikaner 670 Militärstützpunkte außerhalb ihres eigenen Landes in der Welt unterhalten? Wer hat ihnen diese angebliche Legitimation dazu gegeben? Es wird von den westlichen Politikern immer gesprochen, dass die russische Regierung ihre Bevölkerung nicht befragt und diktatorisch handelt. Als deutscher Bürger frage ich mich schon lange, wer eigentlich den Amerikanern das Recht gegeben hat, in Ramstein, von dem der Verfasser dieser Zeilen bisher glaubte, dass es sich um ein deutsches Territorium handelt, einen exterritorialen amerikanischen Militärstützpunkt einzurichten und von dort völkerrechtswidrig mittels Drohnen – wenn die Zahl, die Herr Drewermann in seiner Ausführung genannt hat stimmen sollte – bereits 10.000 Menschen umgebracht hat? Warum befinden sich auf deutschem Boden amerikanische Atomwaffen? Wurde dazu die deutsche Bevölkerung jemals befragt?

Nach der Wiedervereinigung sind die russische Truppen aus Deutschland abgezogen. Warum erfolgte dies nicht auch bei den Amerikanern?

Aber es ist gut, wenn man jetzt ein Feindbild installieren konnte, um eine (scheinbare) Legitimation für die eigene Aufrüstung zum Krieg begründen zu können. Es wäre allerdings besser, wenn diese amerikanische Aufrüstung auf ihrem eigenen Gebiet erfolgen würde, weil der mögliche Feind mit Sicherheit auf das geltende Kriegsrecht bestehen wird und im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung alle militärischen Einrichtungen bombardieren wird. Und diese befinden sich ja – wie man weiß – in Deutschland und in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Polen.

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Wie Annalena Baerbock Außenpolitik begreift

Frau Baerbock, die große Völkerrechtlerin, zeigt jetzt der Welt, wie man richtig Außenpolitik macht. Es sieht so aus, als wenn Frau Baerbock Außenpolitik mit der Durchsetzung von ideologischen Vorstellungen ihrer eigenen Partei gleichsetzt. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist die Durchsetzung von Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die eine Außenministerin als ihre Hauptaufgabe sehen sollte.

Bei ihren ersten Antrittsbesuchen in Frankreich und Polen stellte die Außenministerin ihre Vorstellung von einer werteorientierten Außenpolitik in den Vordergrund. Obwohl man bei Frau Baerbock nicht davon ausgehen darf, daß es sich um eine exzellente Diplomatin handelt, die aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung für diese Tätigkeit geeignet wäre, scheint sie von sich doch so überzeugt zu sein, daß sie sogar meint, Deutschland sollte Vorreiter für die atomare Abrüstung in der Welt sein. Vielleicht hätte sie bei einem besseren fachlichen Hintergrund nicht eine solche überhebliche Aussage getroffen, mit der sie mit großer Wahrscheinlichkeit bei den anderen Staaten keine Bewunderung, sondern nur ein mitleidiges Lächeln verursacht hat.

Baerbock scheint zu verkennen, daß es bei den internationalen Beziehungen viel mehr um die Durchsetzung von Interessen, als um das Vermitteln von Werten geht. Es ist kaum vorstellbar, daß man ausgerechnet der deutschen Außenministerin folgen wird, die mehr den Eindruck eines diplomatischen Anfängers macht, als sich als eine ernstzunehmende Außenministerin eines großen Industriestaates darstellen kann. Was würde es denn bedeuten, wenn Frau Baerbock sich mit ihrer sogenannten Wertevorstellung international durchsetzen würde? Müßte die Bundesrepublik Deutschland nicht zuerst sämtliche Geschäftsbeziehungen mit China beenden? Was hätte das für Konsequenzen für Deutschland? Die deutschen Firmen, allen voran VW und Daimler müßten sich wieder aus China zurückziehen, sie müßten bei dem Absatz ihrer Kraftfahrzeuge auf den chinesischen Markt verzichten. Die meisten elektronischen Geräte, die nicht mehr in Deutschland, sondern in China produziert werden, müßten entweder wieder in Deutschland hergestellt werden, oder Frau Baerbock müßte ihren Mitbürgern erklären, warum sie auf einen Großteil von Produkten verzichten müssen, weil diese bisher in China hergestellt worden sind.

Frau Baerbock müßte dann aber auch ihren Mitbürgern erklären, warum sie nichts gegen die USA unternimmt, die doch ganz offensichtlich selbst die angeblichen westlichen Werte ständig mißachten, sei es daß sie sich in innere Angelegenheiten anderer Staaten einmischen, sei es daß sie ihnen mißliebige Politiker durch den Einsatz von Drohnen beseitigen und sei es, daß das US-Gefängnis Guantanamo auf Kuba noch immer existiert und hier das Recht regelrecht mit Füßen getreten wird.
Und wenn Frau Baerbock meint, sie müsse sich jetzt um die atomare Abrüstung in der Welt bemühen, dann sollte sie erst einmal auf das souveräne Recht von Deutschland bestehen und die USA auffordern, ihre Atomwaffen aus Deutschland zu entfernen.
Neben den wertepolitischen Worthülsen im Koalitionsvertrag haben weder die Ampelkoalition noch Baerbock skizziert, wie sie sich deutsche Außenpolitik in den vielfältigen kritischen Themenfeldern, die zur Zeit weltweit auf der Agenda stehen, konkret vorstellen.
Natürlich kann man sagen, zu Beginn einer Amtszeit lassen sich nicht gleich alle Probleme der Welt lösen. Das ist grundsätzlich richtig. Aber dann darf man auch nicht so großmäulig, wie diese „Völkerrechtlerin“ Baerbock so tun, als wenn man nur auf ihr Erscheinen gewartet habe, damit endlich die gesamte Welt gerettet wird.

Wir dürfen noch sehr gespannt sein, was von dieser Politikerin noch für Überraschungen aus dem Hut gezaubert werden. Offensichtlich gehört zu dem Anliegen dieser Politikerin auch noch die Festlegungen, wie sich die anderen Staaten bezüglich des sogenannten Klimaschutzes zu verhalten haben. Wahrscheinlich träumt sie sogar davon, Frankreich zu überzeugen, daß es auf den Atomstrom verzichtet, obwohl Macron hier bereits eindeutig seinen Standpunkt dargelegt hat.

Mit welcher Arroganz und Mißachtung anderer Völker und Kulturen die EU, die von Baerbock ja als den zukünftigen Zentralstaat angesehen wird, hat jetzt wieder einmal der Europäische Gerichtshof eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Im entschiedenen Fall ging es um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen leben zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Die spanischen Behörden stellten dem Kind eine Geburtsurkunde aus, in der beide Frauen als Mütter bezeichnet werden. Bulgarien stellt – was absolut nachvollziehbar und im Interesse des Kindes liegt – nur Geburtsurkunden aus, auf der Mutter und Vater angegeben sind. Es akzeptiert keine Konstruktionen, die entgegen der Abstammungsmöglichkeit eines Menschen sind und sich allein an vermeintlichen Bedürfnissen von Menschen, die bestimmte Lebensformen für sich in Anspruch nehmen ausrichten, aber die Interessen der Kinder mißachten. Mit welchem Recht maßt sich nun die EU an, anderen Staaten vorzuschreiben, eine von vielen Staaten nicht akzeptierte Norm zu übernehmen? Die Kulturen der einzelnen Staaten und deren Befindlichkeiten werden einfach negiert. Genau dieses soll ja jetzt auch nach dem Willen von Frau Baerbock und der bürgerlichen FDP in Deutschland den Bürgern aufgezwungen werden.

Wenn Frau Baerbock meint, dies seien Grundprinzipien der westlichen Wertegemeinschaft, die sie als Außenministerin allen Staaten nahebringen muß, dann kann man ihr nur im Interesse unseres Landes wünschen, daß sie sich und ihre Partei mit diesen gesellschaftszerstörenden Gedankengängen möglichst schnell weltweit ins Abseits stellt.

Die Mischung bei Frau Baerbock aus eigener Selbstüberschätzung, mangelnder Kenntnisse der Zusammenhänge und gleichzeitig ideologischer Eingeschränktheit ist gefährlich, weil es weiter zur Spaltung nicht nur im eigenen Land, sondern auch zu einer Spaltung der Völkergemeinschaften führt, die eigentlich viel mehr ihre Gemeinsamkeiten in den Vordergrund rücken sollten. Dies geht aber nur, wenn nicht einer Oberlehrer spielen will, um den anderen vorzuschreiben, wie sie zu handeln haben.

 

 

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Polen schützt Grundlagen unserer Zivilisation vor übergriffiger EU!

Im Europäischen Parlament erfolgte heute eine intensive Diskussion über die angebliche Krise der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Es ist darauf hinzuweisen, daß das polnische Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat. Er hat ausschließlich festgestellt, daß der Europäische Gerichtshof auch verpflichtet sei, sich an das gesetzte Recht zu halten und es nicht zulässig ist, wenn sich der Europäische Gerichtshof Rechte anmaßt, die ihm eben nicht zustehen.

Die Grundsatzfrage, die bei den gegenwärtigen Auseinandersetzungen leider untergeht, stellt sich ganz anders: Haben die Mitgliedsländer der EU tatsächlich ihre Souveränität als eigenständiger Staat an Brüssel abgegeben? In zunehmenden Maßen wird von Brüssel unter der Federführung der englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Eindruck vermittelt, als wenn die EU ein Staat sei und die Mitgliedsländer seien keine souveränen Nationalstaaten, sondern Unterabteilungen von Brüssel. Genau hier hat Polen den Konflikt auf den Punkt gebracht. Wir vertreten die Auffassung, daß man froh sein kann, daß nach dem Vereinigten Königreich jetzt ein zweites Land nicht mehr bereit ist, sich wie eine Brüsseler Kolonie behandeln zu lassen. Zur Souveränität eines Staates gehört es selbstverständlich, daß es seine internen Angelegenheiten selbst regelt und sich nicht von einer Verwaltungsbürokratie eines Pseudostaates vorschreiben läßt, wie es zu handeln hat. Besonders merkwürdig war die Einlassung des Christdemokraten Weber, der daran erinnerte, dass zwar die „Verfassungen der Mitgliedsländer fundamental sind, aber die Hausordnung der EU wichtiger ist als die einzelnen Verfassungen“. Und diese Hausordnung sei in den europäischen Verträgen vereinbart worden. Merkt dieser saubere Demokrat gar nicht, was er da für eine gewaltige Unverschämtheit zum Ausdruck bringt? Wie kann eine „Hausordnung“ einer Verwaltungsgemeinschaft höher angesiedelt sein als eine Verfassung eines souveränen Staates? Und vielleicht darf man Herrn Weber daran erinnern, daß es keine EU-Verfassung aus gutem Grunde gibt. Uns ist bisher nicht bekannt, daß in irgendwelchen europäischen Verträgen Mitgliedsstaaten ihre Souveränität aufgegeben hätten. Bei Deutschland muß man dies leider ein wenig anders sehen. Hier scheint die bisherige Regierung und auch die zukünftige Regierung gegen die Interessen ihres eigenen Volkes alle Eigenständigkeiten freiwillig aufgeben zu wollen, obwohl die Bürger dazu nie befragt wurden und der Regierung auch nie eine solche Vollmacht erteilt haben. Das Verhalten der deutschen Regierung hebt sich aber auch besonders negativ von allen anderen europäischen Regierungen ab. Die NZZ schreibt heute in einem Kommentar, daß es „in Deutschland eine Verachtung für die Nation und für alles, was mit staatlicher Souveränität zusammenhängt“ gäbe. Dabei sei besonders schlimm, so wird in der NZZ weiter ausgeführt, daß deutsche Politiker und Vertreter der Medien und der Wissenschaft andere Europäer darüber belehren, wie schädlich Nationalismus sei und wie wichtig vertiefte europäische Integration wäre“. Insofern verwundert es nicht, wenn den deutschen Bürgern jetzt ein Polen „erzählt“ wird, daß eigentlich aus der EU austreten müßte.

Wie „demokratisch“ in der EU verfahren wird, sollte Herr Weber ja wissen. Schließlich hatte man den Bürgern seinerzeit erzählt, daß sie einen Kommissionspräsidenten wählen. Nachdem die Wahl zum Europäischen Parlament abgeschlossen war, wurde plötzlich und unerwartet die englischsprechende deutsche gescheiterte Verteidigungsministerin zur Kommissionspräsidentin einfach ernannt. Wenn Weber jetzt fordert, daß die EU-Kommission und den Rat der Regierungen, in dem schwelenden Streit mit Polen endlich „Klarheit“ zu schaffen, dann kann man dem nur zustimmen. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt, daß die englisch sprechende deutsche Kommissionspräsidentin festlegten kann, was Recht oder Unrecht sein soll. Und auch Herr Weber wird nicht darüber entscheiden, wann ein Mitgliedsstaat die Unabhängigkeit der Rechtsordnung infrage stellt und dann faktisch als Mitgliedsland der EU ausscheidet. Die Ansicht der EU-Kommission, wonach das EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist schlicht und einfach ein maßloser Mißbrauch ihrer Aufgabenstellung. Man kann ja zu einer solchen Auffassung kommen, dann müssen aber die Bürger in den Mitgliedsstaaten darüber abstimmen, daß sie zukünftig die Souveränität ihres Landes aufgeben wollen.

Prof. Dr. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, erklärte: „Träte Polen aus der EU aus, könnte man das EU-Parlament faktisch abschaffen, denn es vergeht kaum eine Plenarwoche, in der Polen in Straßburg nicht an den Pranger gestellt wird. Die Vorwürfe, die Brüssel der Regierung in Warschau macht, sind abstrus: Nicht Polen hat ein Problem mit seiner Rechtsstaatlichkeit, sehr wohl aber die EU bei der Einhaltung ihres eigenen Rechts. Man kann Warschau nicht verübeln, dass es seine eigenen Gerichte ernstnimmt. Wünschenswert wäre es, wenn andere Staaten diesem Vorbild folgten. Das EU-Recht hat nur dann Vorrang vor nationalem Recht, wenn es um EU-Kompetenzen geht. Die EU kann aber nicht willkürlich selbst entscheiden, was ihre Kompetenzen sind und diese beliebig erweitern. Diese Feststellung des polnischen Verfassungsgerichts wurde in dieser oder ähnlicher Form auch schon von Verfassungsgerichten anderer Staaten geteilt, etwa in Spanien, Frankreich, aber auch in Deutschland. Das Vorgehen gegen Polen, die finanzielle Erpressung und die Drohung eines Ausschlusses aus dem EU-Staatenbund sind also nicht juristisch, sondern politisch motiviert: Man stört sich daran, dass Polen die linksglobalistische Agenda mit ihrer LGBTIQ-Propaganda, ihrem Multikultifetisch und ihrem Abtreibungskult nicht mitmacht und stattdessen sein christlich-abendländisches Erbe, seine Traditionen und seine Identität schützt – also mithin die Grundlagen unserer Zivilisation, für die man sich im Europa des 21. Jahrhunderts leider immer mehr rechtfertigen muss.‘‘

Vielleicht darf daran erinnert werden und hier nehmen wir den Gedanken des Kommentators der Neuen Züricher Zeitung von der heutigen Ausgabe auf, daß die Mehrzahl der Staaten Europas Nationen sind, die lange um ihre „Souveränität haben bangen müssen“. Wir fügen an, daß es mehr als verständlich ist, daß jetzt auch Polen, auf seine eigene Nationalität besteht. Wenn Deutschland mittlerweile kein Interesse haben sollte, ein eigenständiger Staat zu sein, dann bedeutet das noch lange nicht, daß dieser irrigen Auffassung andere Staaten folgen müssen.

Wir sind auch der Meinung, daß wir uns als Deutsche wieder auf unsere Nation besinnen müssen, weil sonst der Konsens in unserer Gesellschaft endgültig zerbricht. Das hat mit Nationalismus im Sinne der links orientierten Journalisten, die uns ihre Denkart von Nationalismus einhämmern wollen, absolut nichts zu tun.

 

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Der polnische Staatsgerichtshof hat ein Problem auf den Punkt gebracht

Dem polnischen Verfassungsgericht kann man nur dankbar sein. Ein gar nicht neues Thema ist jetzt wieder auf die Agenda gekommen, nämlich die Frage, für welche Bereiche besteht überhaupt eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs? Diese Frage beschäftigte auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Dabei geht es sowohl in Polen als auch in Deutschland nicht um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof keine Kompetenz habe und für die Mitgliedsstaaten der EU, die lediglich ein Verbund von souveränen Staaten darstellt und kein eigenes Staatsgebilde ist, letztgültig Entscheidungen treffen kann. Es geht allein darum, daß der Europäische Gerichtshof nur dort eine Entscheidungskompetenz hat, wo es klar nach den Verträgen der Mitgliedsstaaten und der EU festgelegt worden ist. Bisher war nie die Rede davon, daß die Mitgliedsstaaten der EU ihre eigene staatliche Souveränität zugunsten eines Zentralstaates Brüssel aufgeben. Bei der jetzt vorliegenden Auseinandersetzung zwischen Polen und der EU-Bürokratie in Brüssel hat das polnische Verfassungsgericht einige EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt, weil sie in die Souveränität des polnischen Staates eingreifen und in keiner Weise durch vertragliche Vereinbarungen rechtlich begründet sind.

Wir hätten erwartet, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht sofort durch ihren Außenminister im vorauseilenden Gehorsam erklären ließ, Deutschland unterstütze Brüssel im Vorgehen gegen Polen. Es sei darauf hingewiesen, daß es mittlerweile erhebliche Bedenken gibt, in welcher Art und Weise eine Organisation wie die EU in Brüssel sich in die souveränen Rechte der einzelnen Staaten einmischt, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Zur Erinnerung: Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das milliardenschwere Anleihekaufprogramm „PSPP“ der EZB teilweise verfassungswidrig sei. Auch hier steht die Frage im Raum, inwieweit sich der EuGH Zuständigkeiten anmaßt, die ihm nicht zustehen. Die Brüsseler Bürokratie unter der Federführung der grundsätzlich englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin von der Leyen, veranlaßte daraufhin ein Verfahren gegen Deutschland.
Insofern ist der jetzige Rechtsstreit der polnischen Regierung eine gute Möglichkeit, die offenen Fragen einer möglichen Übergrifflichkeit der Brüsseler Bürokratie gegenüber den Mitgliedsstaaten zu klären. Es wäre dringend erforderlich, grundsätzlich zu klären, ob es weiter hingenommen werden kann, daß sich die Kommissionspräsidentin als eine Art Regierungschefin geriert, obwohl sie lediglich die Leiterin einer multilateralen Organisation von eigenständigen Mitgliedsstaaten ist.

Professor Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament erklärte: „Die Europäische Union hat zu akzeptieren, dass die nationalen Verfassungsgerichte nicht die Erfüllungsgehilfen des Europäischen Gerichtshofs sind. Es ist inakzeptabel, wenn die EU nach Gutsherrenart Polen erpresst, indem sie die Mitgliedschaft im Staatenbund an die sukzessive Kompetenzübertragung von Warschau nach Brüssel knüpft. Denn dadurch wird die nationale Souveränität schleichend ausgehöhlt. Das ist der Weg in den EU-Superstaat.
Die Polen stellen sich dem entgegen und nehmen, im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung, ihre eigenen Gerichte noch ernst. Dafür muss man ihnen dankbar sein, denn es ist auch in unserem Interesse, wenn es Widerstand gegen den Souveränitätsraub der EU gibt. Es sind immer noch die nationalen Verfassungsgerichte, die entscheiden, was nationale Kompetenz und was EU-Kompetenz ist. Die Nationalstaaten sind souverän und Hüter der Verträge. Die EU kann nicht einfach ihre eigenen Kompetenzen selbst bestimmen.
Dass sie wieder einmal gegen Polen vorgeht, ist politisch motiviert, denn in Warschau sitzt eine konservative Regierung, die die linksglobalistische Agenda Brüssels nicht mitmacht. Als beispielsweise das oberste Verfassungsgericht Spaniens im Januar 2020 erklärte, dass das nationale Recht über dem EU-Recht stehen würde, wurde nicht mit Ausschluss aus dem Staatenbund oder der Einstellung von Geldtransfers gedroht. Warum? Weil in Madrid Sozialisten regieren. Allein hieran zeigt sich die ganze Brüsseler Doppelmoral.“

Meuthen bringt die aktuelle Problematik auf den Punkt. Es ist sehr beschämend, daß man von den Parteivertretern der anderen Parteien aus Deutschland nichts hört, so daß man Zweifel darüber bekommen kann, ob sie die Interessen ihres eigenen Landes überhaupt vertreten. Aber andererseits ist dies auch wieder keine Überraschung. Wenn eine deutsche Kommissionspräsidentin glaubt, ausschließlich nicht in ihrer Muttersprache reden zu sollen und sich der englischen Sprache bedient, obwohl es zurzeit kein englischsprechendes Mitgliedsland in der EU gibt, dann weist dies auf keine sehr enge Verbindung zum eigenen Volk hin. Daß Frau von der Leyen ihre Landsleute damit völlig negiert, sei nur am Rande festzustellen.

Man kann Polen nur wünschen, standfest bei seiner Haltung zu bleiben, damit endlich auch andere Mitgliedsländer in der EU sich einmal mit der Frage der Aufweichung ihrer Souveränität durch eine Verwaltungsbürokratie in Brüssel ernsthaft befassen. Von deutschen Politikern der „staatstragenden“ Parteien wird man leider solche Überlegungen nicht erwarten können!

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Wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht Dasselbe – Streit um den Rundfunk in Polen

Ein gewichtiges Thema in den Printmedien, aber auch im Rundfunk- und Fernsehen ist der Streit um den Rundfunk in Polen. Das polnische Parlament hat am vergangenen Mittwoch mehrheitlich beschlossen, daß künftig in Polen nur noch dann Rundfunklizenzen an Ausländer vergeben werden, wenn diese ihren Sitz, das heißt Firmensitz oder persönlichen Wohnsitz, in Polen haben. Zusätzlich wurde beschlossen, daß der Lizenznehmer nicht von Dritten abhängig sein darf. Konkret bedeutet dies, daß nicht über eine Schein- oder sognannte Strohfirma doch ein fremder Einfluß ausgeübt wird.

Allein, weil die nationalkonservative PiS diesen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht hat und im Parlament durchsetzen konnte, ist für viele dieser Gesetzentwurf ein Angriff auf die Pressefreiheit und eine typische Ausschaltung jeglicher Meinungsvielfalt in Polen.

Besonders die USA haben durch ihren Außenminister Antony Blinken zum Ausdruck gebracht, daß man „tief beunruhigt“ über das polnische Vorgehen sei und hält die polnische Regelung für inakzeptabel. Es ist nicht überraschend, ja es wäre eine Überraschung, wenn es nicht so wäre, daß die EU sich der Kritik der USA anschließt.

Der Ordnung halber muß darauf hingewiesen werden, daß der Gesetzentwurf nach der Verabschiedung im polnischen Parlament nun auch noch vom polnischen Senat, der zweiten Kammer, verabschiedet werden muß. Im Senat besteht die Möglichkeit, daß noch Änderungen des vorliegenden Gesetzestextes beschlossen werden.

Es ist durchaus bemerkenswert, daß in der letzten Zeit besonders die Länder des früheren sogenannten Ostblocks verstärkt darauf hinweisen, daß sie ihre eigene Souveränität nicht von der EU oder anderen Staaten einschränken lassen wollen. Die EU versucht immer mehr, ihren politischen Einfluß auf die Mitgliedsstaaten zu erweitern, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Im Gegensatz zu Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland, die seit der Kanzlerschaft Merkel immer mehr von ihrer Souveränität ohne Zustimmung des Volkes an die EU, die gar kein eigenständiger Staat ist, abgibt, scheinen Staaten wie Polen und Ungarn darauf hinzuweisen, daß es keinen Staat Europa gibt und Brüssel nicht das Recht hat, sich in interne Angelegenheiten anderer souveräner Staaten einzumischen. Insofern ist es auch logisch und konsequent, wenn Polen jetzt durch eigene Gesetze festlegt, wie es seine eigenen Angelegenheiten selbst regelt. Dies ist kein antidemokratisches Verhalten, solange das Parlament den Vorlagen der Regierung folgt und die Gesetzesvorlagen mehrheitlich beschließt. Undemokratisch ist es, wenn Staaten oder Organisationen, wie z. B. die EU, meinen Einfluß in innerpolitische Entscheidungen  anderer Staaten nehmen zu können.

Losgelöst von dem politisch aufgeheizten Klima über das vermeintlich pressefeindliche Verhalten von Polen, im Zusammenhang mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz, sollte doch einmal die Frage sachlich gedanklich betrachtet werden, ob es so unangemessen und falsch sei, wenn ein Land verlangt, selbst darüber zu entscheiden, welche ausländischen Rundfunk- und Fernsehsender im eigenen Land tätig sind. Um jegliches Mißverständnis zu vermeiden, alle ausländischen Sender haben die Möglichkeit, ihre Programme so zu senden, daß sie weltweit von Bürgern anderer Staaten empfangen werden können. Es geht also ausschließlich darum, inwieweit sie im Ausland mit eigenen Sendeeinrichtungen, Personal etc. tätig sein können und auf Frequenzen senden, die dem jeweiligen Land gehören, bzw. diesem zugeordnet sind. Besonders problematisch wird es dann, wenn ausländische Einrichtungen bewußt Inhalte und Meinungen durch eine gezielte Indoktrination in einem anderen Land verbreiten wollen, die dort gesellschaftspolitisch nicht akzeptiert werden. Es muß jeder Gesellschaft selbst überlassen bleiben, ob sie sich z. B. von einer expliziten identitätspolitischen Ideologie abgrenzen will, sofern dies im eigenen Land politischer Konsens ist. Gleiches gilt, ob ein Land für sich Homosexualität zum Maßstab der Moralvorstellung machen will oder nicht. Insofern ist es auch nicht überraschend, daß die gegenwärtige Beschlußlage bezüglich der Rundfunklizenzen einen amerikanischen Sender betrifft, der zudem noch in den Niederlanden mit einer vermeintlichen eigenen Firma, aber mit direkter Abhängigkeit des Mutterunternehmens in den USA ist, auftritt. Gerade die USA sind von sich so fest überzeugt, anderen Völkern ihre Wertvorstellungen vermitteln zu müssen, obwohl diese Vorstellungen keineswegs von anderen immer geteilt werden. Es wäre besser, wenn sie erst einmal im eigenen Lande dafür sorgen, daß die massiven gesellschaftlichen Gegensätze ausgeglichen werden und die Minderheiten in den USA so akzeptiert würden, wie man es immer von anderen verlangt. Eine ähnliche Entwicklung kann auch im Verhältnis des Westens gegenüber Rußland beobachtet werden. Auch hier wird massiv versucht, die sogenannten westlichen Werte der russischen Bevölkerung zu „vermitteln“, wobei man für sich natürlich das Recht in Anspruch nimmt, alle anderen Länder mit den eigenen Vorstellungen, beglücken zu müssen. Man ist dann erstaunt, wenn andere eben nicht das nicht mehr vorhandene Familienbild der westlichen Wertegemeinschaft übernehmen wollen, sondern nach wie vor von Vater, Mutter und Kind ausgehen.

Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei der derzeitigen Diskussion in keiner Weise vermittelt wird. Auch die Bundesrepublik Deutschland nimmt für sich das Recht in Anspruch, selbst zu entscheiden, welche Rundfunk- und Fernsehsender in Deutschland eine Sendelizenz erhalten. Darüber hinaus hat Deutschland das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europaratskonvention)  vom 5. Mai 1989, geändert am 9. September 1998, in Kraft getreten am 1. März 2002 als nationales Recht übernommen. Diese Konvention beschreibt genau das, was jetzt von Polen beschlossen wurde. Auch die europäische Konvention beschreibt explizit, daß ausländische Sender in dem jeweiligen Land, indem sie sich niederlassen wollen, auch tatsächlich ihren Sitz haben müssen. Ferner wird sehr klar verlangt, daß sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, indem sie tätig werden wollen, halten müssen. Insofern ist die jetzt geführte Diskussion, die sehr stark eine negative Stimmung gegen Polen aufbaut, unverständlich.

Wie gerade auch von Deutschland mit unterschiedlichem Maß an das Problem herangegangen wird, kann man an dem offensichtlich nicht genehmigungsfähigen Antrag des Russischen Senders RT Deutsch erkennen. Dieser russische Sender hat eine Sendelizenz für Deutschland beantragt und hat seinen Sitz in Deutschland begründet. Deutschland beruft sich hier auf den im eigenen Lande geltenden Rundfunkstaatsvertrag und verweigert dem russischen Sender die Lizenz. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es: „Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend“.

Wir wollen nicht hoffen, daß das Recht nur einseitig gilt, nämlich dann, wenn die westliche Wertegemeinschaft ihre Botschaften in die ihrer Meinung nach nicht weltoffenen Länder verbreiten will, wenn dies in umgekehrter Richtung ebenfalls in Anspruch genommen wird, beruft man sich auf die bestehende Rechtsgrundlage.

Wie heißt es in einem allgemeinen Ausspruch: Wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht dasselbe! Man darf dann aber auch nicht überrascht sein, wenn andere dieses Spiel nicht mitspielen.

 

 

 

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Mit Erpressung kann man auch Politik machen – es fragt sich nur, wie lange das gutgeht

In einem Kommentar des Straubinger Tageblatt fanden wir einen interessanten Kommentar zu der gegenwärtigen Praxis der EU, andere Länder zu disziplinieren, wenn sie nicht der Politik folgen, die von Brüssel vorgegeben wird und sich nicht an den Richtlinien der EU-Bürokratie ausrichten. Natürlich wird in der EU festgelegt, wie die einzelnen Länder ihr Leitbild der Familie zu beschreiben haben, daß sie sich an moralische und sexuelle Normen zu halten haben, die ihnen von der westlichen Wertegemeinschaft vorgegeben werden und sich auf keinen Fall mit Rußland anfreunden dürfen, weil Rußland ja der große Feind der Nato ist.  Dabei muß das Schlagwort „Wertegemeinschaft“ der EU, das als vermeintlicher Maßstab herangezogen wird, herhalten. Zur Zeit sind insbesondere Ungarn und Polen von dieser mehr als fragwürdigen Praxis der EU betroffen.

In dem Kommentar der Zeitung wird jetzt die Frage gestellt, wo bei einer solchen Handlungsweise der Anfang und das Ende ist. Wenn es tatsächlich Schule machen würde, daß die EU sich anmaßt, in die innerstaatliche Souveränität anderer Staaten einzugreifen und diesen vorschreibt, wie sie ihre landeseigenen Gesetze zu formulieren haben, dann stellt sich anderseits auch die Frage, was denn geschieht, wenn die USA oder vielleicht auch eines Tages Rußland oder China der EU vorschreibt, welche Normen sich die EU selbst zu geben hat, damit nicht „Strafmaßnahmen“ gegen die EU eingeleitet werden.

Aber auch im Hinblick auf den derzeitigen höchst fragwürdigen Corona-Wiederaufbaufond, der nichts anderes als ein Umverteilungsprojekt Brüssels zu Lasten der Länder, die noch zahlungsfähig sind, ist und als eines der größten Schuldenmacherprogramms ohne Rechtsgrundlage anzusehen ist, könnte es zu erheblichen Verwerfungen kommen. Das wäre der Fall, wenn die Mittelverteilung der Mittel, die gar nicht vorhanden sind, sondern als Kredite von einem nicht vorhandenen Staat zu Lasten der Staaten, die diese EU nicht als eigenständigen Staat gegründet haben, nur unter Bedingungen ausgeteilt werden, die die englischsprechende, deutsche Kommissionspräsidentin von der Leyen meint festlegen zu können. Es könnte doch auch sein, daß es souveräne Staaten in Europa gibt, die sich einen solchen Eingriff in ihre inneren Angelegenheiten schlicht und einfach verbieten.

Da andererseits die Stimmen von Polen und Ungarn bei wichtigen Entscheidungen der EU benötigt werden, läuft die gesamte Entwicklung auf eine gegenseitige Erpressung heraus. Gewinnen wird dann scheinbar immer derjenige, der mehr Geld zu verteilen hat, wobei dies natürlich immer Geld ist, was von anderen, also dem Bürger in den europäischen Staaten geholt wird.

Wie verlogen diese ganze Wertegemeinschaft ist, sieht man daran, daß die EU keine Probleme hat, Geschäfte mit China und mit anderen Staaten zu machen, bei denen bereits auf den ersten Blick erkennbar ist, daß sie nicht von lupenreinen Demokraten regiert werden. Aber auch die Praktiken der USA – man denke nur an die verschiedenen Kriege, die vielen Eingriffe in andere souveräne Staaten und die Politik der sogenannten Sanktionsstrafen gegen Länder, die nicht das machen, was die USA wollen – sprechen nicht gerade für ein Hochhalten eigener Werte und Ideale. Aber so war es immer und so wird es wahrscheinlich auch immer bleiben: Recht hat immer derjenige, der die Macht oder das Geld hat.