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Ministerin Köpping aus Sachsen sollte zurücktreten!

In der heutigen Ausgabe der Sächsischen Zeitung findet sich ein Artikel mit der Überschrift „Sind Teile Sachsens unregierbar? Ministerin Köpping: „Leider ja“

Als Bürger dieses Landes kann man sich nur erstaunt die Augen reiben und sich darüber wundern, wie ein Politiker zu dem Schluß kommen kann, daß „Teile Sachsens“ unregierbar seien. Was heißt das eigentlich? Zuerst stellt sich die Frage, was diese lupenreine Demokratin, die ja hinlängliche Kenntnisse über demokratische Gesellschaften zur Zeit ihrer SED-Mitgliedschaft in der ehemaligen DDR gewonnen hat, meint, wenn sie sagt, daß Teile der Bevölkerung nicht regierbar seien? Ich würde erst einmal davon ausgehen, daß es nicht die Aufgabe eines Politikers ist, Bürger zu regieren, es sei denn, sie verstehen sich immer noch als Funktionäre einer Einheitspartei, die den Bürgern vorgeben, was diese zu denken und zu reden haben. Noch befremdlicher ist bei dieser Aussage der Frau Köpping, daß sie beim Staatministerium in Sachsen den Bereich „Soziales und Verbraucherschutz mit den Themenbereichen Gleichstellung, Integration von Zuwanderern und Demokratieförderung geleitet hatte. Zurzeit ist sie als Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig. Wahrscheinlich meint Frau Köpping, sie müsse alle Bürger so zusammenhalten, daß keiner auf die Idee kommt, etwas anderes zu denken, als es der allwissende Staat seinen Untertanen vorgibt. Wenn die Bürger dann nicht so parieren, wie sie es sollen und man eben nicht mehr die „Durchsetzungsmöglichkeiten“ der früheren SED-Funktionäre hat, dann stellt man eben resignierend fest, daß dieses Volk nicht zu regieren sei.

Wahrscheinlich ist im Studium der Staats- und Rechtswissenschaften der ehemaligen DDR – Akademie, der ehemaligen Bildungseinrichtung für leitende Mitarbeiter im Staatsapparat, in der Verwaltung und im diplomatischen Dienst der DDR, nicht vermittelt worden, daß es durchaus Rechtslagen geben kann, bei denen staatliche Bedienstete, seien sie Beamte oder Angestellte, sehr wohl die Durchführung von staatlich angeordneten Maßnahmen verweigern können, ja sogar müssen, wenn diese nicht mit den Grundsätzen des in der Bundesrepublik gültigen Grundgesetz in Übereinstimmung stehen. Gerade das massive desaströse Durcheinander bei den Entscheidungen im Zusammenhang mit Corona sind ein gutes Beispiel dafür, wie Politiker ihrerseits eine vermeintliche Unregierbarkeit selbst produzieren können. Es ist ein verbrieftes Grundrecht, daß die Bürger gegen alle Entscheidungen von Regierungen demonstrieren dürfen, sofern diese Demonstrationen friedlich verlaufen. Es ist ein Mißbrauch der Verwaltungen, grundsätzlich bestimmte Demonstrationen zu verbieten, wenn das Ziel dieser Demonstrationen nicht mit den politischen Zielen der Regierung übereinstimmt. Inzwischen kann aber beobachtet werden, daß bestimmte Demonstrationen, die ordnungsgemäß angemeldet werden, einfach verboten werden, weil unter fadenscheinigen Begründungen eine Genehmigung nicht erteilt wird. Letztlich bedeutet das dann ein Verbot von Demonstrationen, das in keiner Weise zulässig ist. Natürlich können die betroffenen Bürger den Rechtsweg beschreiten. Nachdem jedoch die Gerichte teilweise erst zwei Jahre später – wie in Bayern geschehen – Entscheidungen treffen, sind diese für die aktuelle Situation nicht mehr relevant und so braucht es auch nicht zu verwundern, wenn die Bürger mit ihren Möglichkeiten den Protest mit anderen Mitteln zum Ausdruck bringen.

Gerade das Beispiel des Vize-Landrates und stellvertretenden CDU-Kreisvorsitzenden Witschas in Bautzen zeigt, daß es doch noch denkende Politiker gibt, die erkennen, daß man nicht jeden Schwachsinn einer Landes- oder der Bundesregierung umsetzen muß. Das beschlossene Verbot für medizinische Mitarbeiter in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen an die Voraussetzung einer Impfung zu knüpfen, was letztlich zu einem Berufsverbot der Betroffenen führen würde, macht deutlich, auf welchen schwachen rechtlichen Grundlagen diese Entscheidung getroffen wurde. „Plötzlich und unerwartet“ stellt man dann doch fest, daß die Umsetzung eines solchen wahnwitzigen Beschlusses erstens keine Gerichtsentscheidung überstehen würde und zweitens das Gesundheitssystem zum Zusammenbruch führt. Was machen die schlauen Politiker? Sie sagen einfach unmittelbar vor dem Vollzugsdatum, erst einmal sollen alle weiterarbeiten, auch wenn sie nicht geimpft sind.

Welchen psychologischen Flurschaden diese Politiker angerichtet haben, indem sie betroffene Fachkräfte in eine regelrechte Angst hineingetrieben und einige Ärzte bereits die Aufgabe ihrer Praxen in Erwägung gezogen haben, scheint ihnen egal zu sein. Man kann dem Vizelandrat in Bautzen nur dankbar sein, daß er genau auf diesen Schwachsinn hingewiesen hat. Wie man sieht, ist die Realität der beste Kontrolleur für Politiker und zeigt diesen ihre Grenzen der vermeintlichen Macht auf.

Frau Kipping sollte eben nicht davon ausgehen, daß sie sich das Volk aussuchen kann, daß ihr genehm ist, sondern das Volk kann die Politiker abwählen, die es für unfähig hält. Manche Politiker sind dann sogar so schlau und treten rechtzeitig selbst zurück.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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