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Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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