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Die alternativen Fakten bestimmen die Politik

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt kann sich eine bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz vorstellen. Ich kann mir ebenfalls eine bundesweite Beobachtung der CSU durch den Verfassungsschutz vorstellen. Das Problem, das dabei allerdings entsteht liegt darin, dass beides verfassungswidrig und auch zivilrechtlich nicht zulässig ist und einen eklatanten Rechtsbruch darstellen würde.

Das Vorstellen eines Sachverhalts und die Beurteilung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen sind eine andere Sache und bedürfen – solange man sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält – einer seriösen Aufklärung und dann ggf. einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Nun ist das Schwadronieren eines Gedankens, den man so hat und der mit einer seriösen Beurteilung eines Sachverhalts nichts zu tun hat, nicht verboten, so lange diese geäußerten Gedanken nicht Bereiche betreffen, die inzwischen gesetzlich als nicht zulässige Grenzüberschreitung angesehen werden. In diesem Bereich kann der eine oder andere Bürger beklagen, dass die Äußerung bestimmter Auffassungen unter Strafe gesetzt wurden, es gibt aber eine klare Rechtsgrundlage, so dass an dieser Festlegung auch nicht weiter zu diskutieren ist.

Problematisch, weil grundsätzlich nicht justiziabel, aber wo auch emotionale und politische Grenzen tangiert werden, die bei Bürgern, die nicht den Gesamtblick für politische Zusammenhänge haben, zu Meinungen führen können, die auf den sogenannten alternativen Fakten gegründet sind. Man glaubt eine Auffassung vertreten zu sollen, die objektiv begründet ist, obwohl eine solche objektive Begründung gar nicht vorliegt. Wenn Dobrindt, der ja kein Hinterbänkler und politischer Anfänger ist, bei dem man es verstehen würde, dass er nur das nachplappert, was seine Fraktionsführung von ihm will, und somit oft gar nicht seine eigene Meinung äußert, hat dies natürlich ein erhebliches Gewicht auf die Meinungsbildung der Bürger. Wenn Dobrindt also in der Öffentlichkeit feststellt – und dies im Zusammenhang mit der Verhaftung einer ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten in einen Zusammenhang stellt – dass er „es sich vorstellen könnte, dass die AfD durch den Verfassungsschutz bundesweit beobachtet wird”, dann werden viele Bürger glauben meinen zu müssen, dass es doch logisch und konsequent sei, wenn unverzüglich die Partei, deren Mitglied die Verhaftete ist, durch den Verfassungsschutz zu beobachten sei. Was dieser Politiker dabei unberücksichtigt lässt, sind für ihn wahrscheinlich Kleinigkeiten, die aber darauf hinweisen könnten, dass hier etwas Nachhilfeunterricht, der in Deutschland noch geltenden Rechtsauffassungen notwendig ist. Wenn eine Politikerin einer Partei verhaftet wird, weil ihr die Vorbereitung zu einem Umsturz vorgeworfen wird, dann ist dies noch keine Verurteilung und muss erst durch ein Gericht bewiesen werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand in Untersuchungshaft genommen wird, bei dem sich im Nachhinein herausstellt, dass die Verhaftung unbegründet gewesen ist. Man denke in diesem Zusammenhang an Jörg Kachelmann, der auf eine solche Weise einen erheblichen Schaden erlitten hat. Im vorliegenden Fall könnte man sich auch fragen, warum das Richterdisziplinargericht, das gerade entscheiden hatte, dass die ehemalige AfD-Politikerin wieder ihre Richtertätigkeit aufnehmen kann, nicht bemerkt haben sollte, dass durchaus Gründe bestanden haben, diese Richterin aus dem Amt zu entfernen. Natürlich muss man auch hier feststellen, dass der Umsturzvorsatz vielleicht geschickt verdeckt wurde, so dass das Gericht dies nicht erkennen konnte. Wenn allerdings, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, gegen die vermeintliche Verschwörergruppe, zu der ja diese Richterin gehört haben soll, bereits seit Anfang des Jahres ermittelt worden sei, dann darf man doch die Frage stellen, warum dem Richterdisziplinargericht kein Hinweis gegeben wurde. Sofern die ehemalige AfD Abgeordnete tatsächlich strafrechtlich in Erscheinung getreten sein sollte und dies auch unstrittig zu beweisen sein sollte, dann ist dies noch immer kein Grund von einer einzelnen Person auf eine ganze Partei zu schließen.

Herr Dobrindt wird aber – das ist jetzt eine Unterstellung des Verfassers dieser Zeilen – gezielt den Eindruck vermittelt haben, dass das mögliche Verhalten dieser ehemaligen Bundestagsabgeordneten bezeichnend für das Verhalten ihrer ganzen Partei sei. Genau das nennt man zurecht alternative Fakten, die scheinbar plausibel sind, gleichwohl aber eine Unwahrheit verbreiten, ohne dass diese Unwahrheit konkret ausgesprochen wurde.

Hier reiht sich auch das merkwürdige Rechtsverständnis der Innenministerin Faeser ein, die einen Pfeiler des Rechtsstaates aushebeln will, der das Fundament unserer Rechtsordnung darstellt. Bisher gilt, dass es einem Angeklagten bewiesen werden muss, dass er sich strafbar gemacht hat und nicht, dass der Angeklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist. Dass eine Innenministerin, die Juristin ist, einen solchen Vorschlag unterbreitet, kann nur noch mit einer Fassungslosigkeit zur Kenntnis genommen werden. Bei einem solchen Denken muss man sich auch nicht wundern, wenn es erhebliche Widerstände in der Bevölkerung gibt, weil sie kein Vertrauen mehr zu der Rechtsstaatlichkeit solcher Politiker haben können.

Hier liegen erhebliche Gefahren für das Auseinanderfallen unserer demokratischen Gesellschaft, so dass es dringend notwendig ist, dass endlich wieder Sachverstand in die Politik einkehrt und eine populistische Verhaltensweise, die letztlich nur eine gewisse Unfähigkeit zum Ausdruck bringt, der Politiker beendet wird.