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Kriegsverbrechen darf kein Mittel der Politik sein – das gilt auch für Israel

Aktuell kann die Entwicklung in Palästina jeden Menschen, der sich noch ein wenig mit einer Ethik verbindet, mit Schrecken aber auch mit Wut und Zorn erfüllen.

Die gegenwärtige Zielsetzung des Regierungschefs Netanjahu ist in keiner Weise zu erkennen. Es besteht der Eindruck, als wenn es diesem Politiker nur noch um eine absolute Zerstörung eines Volkes geht, das für alle Verbrechen, die die Hamas zu verantworten hat, zu büßen hat. Dabei stellt sich die Frage, wie man jemals zu einer für beide Seiten akzeptierten Lösung kommen sollte, wenn nur noch die Zerstörung von Menschen und Land das Mittel der Politik sein soll. Dabei besteht gerade bei Israel die besondere Tragik, dass dieses Volk gelitten hat, weil es selbst unterdrückt wurde und insbesondere von den Nazis als Volk vernichtet werden sollte. Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass dieses Volk einem ständigen Kampf ausgesetzt gewesen ist und die Frage der Existenz dieses Volkes nicht erst durch die Nationalsozialisten in Frage gestellt worden ist. Die Kämpfe dieses Volkes reichen zurück auf die Anfänge in der Zeit vor ca. 1200 v. Chr. und setzen sich fort in der Niederlage im Bar-Kochba-Aufstand 135 n. Chr., die zum Verlust des Landes Israel und der Hauptstadt Jerusalem führten. Bei dem Bar-Kochba-Aufstand handeltes es sich um ein Aufbegehren gegen die römische Herrschaft.

Nun sollte man meinen, dass ein Volk mit einer solchen Geschichte, gegenüber anderen Völkern mehr mit Empathie entgegentreten sollte. Auch die Verbrechen der Hamas haben eine Geschichte und sind nicht wie die Sphinx aus der Asche spontan entstanden. Bereits mit der Gründung des Staates Israels hat eigentlich auch die Vertreibung des Palästinensischen Volkes begonnen, weil diesem ein Teil ihres Landes durch eine politische Entscheidung weggenommen wurde. Das heutige Israel ging aus dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina durch Beschlüsse der UN hervor. Bereits am gleichen Tag der Unabhängigkeitserklärung Israels durch den damaligen Staatspräsidenten Ben Gurion am 14. Mai 1948 begannen die umliegenden arabischen Staaten einen Krieg gegen Israel. Mehr als 700.000 Palästinenser – das entsprach etwas der Hälfte der arabischen Bevölkerung des Mandatsgebiets Palästinas – wurden aus ihren Häusern vertrieben. Zunächst von jüdischen Paramilitärs (Hagana) und den Terrororganisationen Irgun und Lechi und nach der Gründung Israels durch dessen Militär. (Quelle: Übersicht mit KI, Google, Internet).

Obwohl man seinerzeit von einer Zweistaatlichkeit – Palästina und Israel als gleichberechtigte souveräne Staaten – ausgegangen ist, hat Israel diese Zweistaatlichkeit systematisch hintertrieben. Sichtbares Zeichen dieses Verhaltens war und ist die völkerrechtswidrige Besiedlung palästinensischer Gebiete durch israelische Siedler. Natürlich hat dies keinesfalls zu einem friedlichen Miteinander geführt und innerhalb der palästinensischen Bevölkerung auch zur Wut und zu entsprechenden Aggressionen gegenüber Israel geführt. Die Regierung Netanjahu, die selbst zurecht beklagt, dass die Hamas Israels Existenz nicht anerkennt, hat ihrerseits auch nichts anderes unternommen, um das Existenzrecht der Palästinenser nicht nur infrage zu stellen, sondern regelrecht darauf hinzuwirken, dass es gar nicht mehr zu dieser Zweistaatlichkeit kommen kann.

Insofern ist die gesamte Entwicklung Israels auch aus dieser historischen Gesamtentwicklung zu sehen.

Die Reaktion der Regierung Netanjahu auf den Überraschungsangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 muss deshalb auch im historischen Gesamtkontext gesehen werden. Die Reaktion der israelischen Regierung auf diesen Anschlag war anfangs durchaus völkerrechtlich akzeptabel, sie hat sich aber jetzt zu einer Zerstörungswut gegen ein anderes Volk entwickelt, dass mit dem Völkerrecht nicht mehr zu begründen ist. Die Art und Weise des militärischen Vorgehens der israelischen Armee scheint einem gezielten Auslöschen des palästinensischen Volkes gleichzukommen und ist somit nichts anderes als ein Kriegsverbrechen. Der Höhepunkt dieses Vorgehens ist jetzt die vorgesehene Auslöschung des Gazastreifens und der damit verbundenen Vertreibung der Bewohner.

Das systematische Aushungern eines Volkes, die brutale Vertreibung von hilflosen Menschen von einem Teil ihres Landes in einen anderen Teil ihres Landes übersteigt jegliches ethisches Denken und unterscheidet sich nicht mehr von Ereignissen, die auch das jüdische Volk erleiden musste und die in ihrer Brutalität und Unmenschlichkeit im kollektiven Bewusstsein auch des deutschen Volkes verankert sind.

Die Regierung Netanjahu muss man fragen, ob sie glaubt, mit dem gegenwärtigen Vorgehen jemals zu einer Befriedung kommen zu können. Die Verbrechen, die gegenwärtig durch Israel gegenüber den Palästinensern erfolgen, werden wiederum zu Hass und neuen Aufständen und Kriegen führen. Wie soll man glauben, dass überhaupt noch Verhandlungen mit der Hamas und mit welcher terroristischen Vereinigung auch sonst möglich sind, wenn Netanjahu die Devise ausgegeben hat, alles mit Stumpf und Stiel auszurotten?

Wo bleibt der Aufschrei der Kirchen, die sich auf das Volk der Juden gründen und immer von geschwisterlichem Zusammenleben sprechen? Wo bleibt die Ethik der deutschen Regierung, die längst massiv hätte, dafür eintreten müssen, dass Kriegsverbrechen sowohl von den Palästinensern als auch von den Juden zu unterlassen sind. Warum, werden noch immer Waffen an Israel geliefert, wenn diese Regierung sich an keine Regeln des Völkerrechts hält? Die spitzfindige Erklärung, man liefere keine Waffen an Israel, die gegen Palästina eingesetzt werden könnten, ist sophistisch und vernebelt, dass man gar nicht daran denkt, Konsequenzen aus dem Verhalten der israelischen Regierung zu ziehen.

Hoffen und beten wir, dass der heilige Geist noch nicht ganz seine Wirkung aufgegeben hat und die Parteien im Nahen Osten endlich zur Besinnung kommen und Wege zu einem Frieden suchen.

Die Hoffnung sollte nicht aufgegeben werden, wenngleich sie nicht sehr groß ist.


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Der Besuch des Generalsekretärs Rutte in Kiew ist eine Kriegserklärung

Wenn es der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft wirklich um das Erreichen eines Friedens in der Ukraine gehen würde, dann hätte man aktuell darauf verzichtet, durch den Besuch des Nato-Generalsekretärs Russland gegenüber regelrecht zu provozieren. Ja man könnte sogar annehmen, dass dieser Besuch wie eine Kriegserklärung gegenüber Russland interpretiert werden könnte.

Es ist bekannt, dass einer der Ursachen für Russland für den Krieg auf dem Gebiet der Ukraine die expansive Erweiterung der Nato gegen Russland gewesen ist. Russland fühlt sich von der Nato bedroht, die in den letzten 10 Jahren durch ihr Verhalten gezeigt hat, dass es sich nicht um eine defensive Verteidigungsgemeinschaft handelt, die nur dann aktiv wird, wenn einer ihrer Mitglieder von einem Dritten bedroht oder sogar angegriffen wird. Man kann sich deshalb auch fragen, was ein Besuch des Generalsekretärs der Nato in Kiew anders sein soll, als eine massive Drohung gegenüber Russland. Kein Mitgliedsland der Nato ist aktuell von Russland angegriffen worden, vielmehr haben Nato-Mitglieder wie zum Beispiel Deutschland sich in den Krieg der Ukraine eingemischt.

Was heißt es denn, wenn der Nato-Generalsekretär von der Notwendigkeit „robuster“ Sicherheitsgarantien schwadroniert? Erstens ist die Nato aktuell kein Kriegsgegner, sie ist von keinem angegriffen und zweitens sollte man meinen, dass man bei Verhandlungen über Sicherheitsgarantien auch mit dem Betroffenen redet, der sich eben von der Nato bedroht fühlt. Robust bedeutet im militärischen Jargon, dass man Waffen gegen den Feind anwendet. Wie kommt eigentlich die Nato dazu, sich in dieser Weise in den Konflikt mit einzumischen? Es ist ja nett, wenn man ausführliche Gespräche mit den USA führt, um die Sicherheit der Ukraine angeblich zu gewährleisten. Warum spricht man nicht auch mit denjenigen, die nach Auffassung des Westens Kiew ungerechtfertigt angegriffen haben? Will man gar keinen Frieden und ist man nach wie vor davon überzeugt, Russland als den angeblich Alleinschuldigen militärisch und politisch zu zerstören? Das gegenwärtige Auftreten des Westens lässt vermuten, dass es gar keinen Frieden geben soll. Der Krieg soll erst dann beendet sein, wenn man Russland besiegt hat. Größenwahnsinniger kann die Nato gar nicht mehr auftreten. Dem Frieden nutzt sie durch ein solches Verhalten in keiner Weise.

Die deutschen Bürger sollten endlich begreifen, dass sie sich aus diesem ständigen Kriegsgeschrei ausklinken sollten und wieder den Versuch unternehmen, mit Russland zu einem friedlichen Einvernehmen zu gelangen. Wenn die Nato einen Krieg anzettelt, wird dieser in erster Linie auf deutschem Boden ausgetragen. Die deutschen Bürger sollten von ihrer Regierung verlangen, dass sich diese wieder daran erinnert, dass man mit Krieg keinen Frieden erreicht und dass der Konflikt der Ukraine mit Russland kein Konflikt ist, der Deutschland betrifft. Was man von den ukrainischen „Freunden“ zu halten hat, konnte jetzt jeder sehen, als man einen Hauptakteur, der die Verbindung zwischen Deutschland und Russland gesprengt hat – und das ist auch im übertragenen Sinne zu verstehen – verhaftet hat. Man darf gespannt sein, welche Überraschungen die Vernehmung dieses vermeintlichen Saboteurs noch ans Tageslicht bringen wird.

Der Nato muss man zurufen: Die sollte sich auf das besinnen, wozu sie gegründet wurde. Sie kann nur dann tätig werden, wenn einer ihrer Mitglieder angegriffen worden ist. Vor allen Dingen ist es nicht ihre Aufgaben, eine eigene Expansionspolitik zu betreiben. Alles andere bedeutet, dass sich die Nato selbst am Kriegszündeln aktiv beteiligt und dann ist eine klare Zurückweisung notwendig.


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Aktuell ist die Ukraine unglaubwürdig

Durch die Verhaftung eines ukrainischen Staatsbürgers scheint sich aktuell zu bestätigen, dass die Zerstörung der Gasleitung North-Stream von der Ukraine selbst veranlasst worden ist. Die Generalbundesanwaltschaft informierte über die Festnahme des ukrainischen Staatsbürgers Serhii K. in Italien, der dort zusammen mit seiner Familie Urlaub machen wollte. Offensichtlich fühlte sich der jetzt Verhaftete sehr sicher, denn es gehört schon ein Maß an Frechheit, vielleicht auch Dummheit dazu, nach einer verbrecherischen Tat dieses Umfanges seinen Urlaub in einem westlichen Land zu verbringen, als sei nichts geschehen. Dem Beschuldigten werden von der Bundesanwaltschaft folgende Straftaten zur Last gelegt: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs.1StGB) verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88Abs. 1Nr. 3StGB) sowie der Zerstörung von Bauvorhaben (§ 305 Abs. 1 StGB). Nach den gegenwärtigen Ermittlungen scheint der jetzt Verhaftete zu den Hauptbeschuldigten zu gehören, die die Gasleitung North-Stream zerstörten.

Es ist ein hervorragendes Ergebnis, dass die deutschen Ermittler den Verbrechern auf die Spur gekommen sind. Bereits vor einem Jahr gab es einen Ermittlungserfolg, allerdings scheinen die Polen die Festnahme des seinerzeit ermittelten Verbrechers seinerzeit hintertrieben zu haben, indem sie diesen in die Ukraine ausreisen ließen.

Für den deutschen Steuerzahler muss es allerdings wie ein Hohn aussehen. Ausgerechnet die Ukraine, für die Deutschland Milliarden ausgegeben und erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten hat, weil Selenskyj dafür sorgte, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland ruiniert wurden, scheint gegen die Interessen von Deutschland gehandelt zu haben. Nicht zuletzt hat Selenskyj dafür gesorgt, dass die bis dahin sichere und preiswerte Energieversorgung für Deutschland zerstört wurde. Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Kriegstreiber Selenskyj über die Zerstörung der Gasleitung informiert war, wenn er nicht sogar dies veranlasst hatte. Mit einem Politiker, der so hinterhältig agiert, sollte Deutschland zukünftig keine Geschäfte mehr machen. Man stelle sich einmal vor, diese Art von Politikern sind Mitglieder der EU. Es ist kaum vorstellbar, wie dann der Kampf hinter den Kulissen erfolgt und jegliches Vertrauen zerstört wird. Die EU würde eine solche Entwicklung schneller zum Auseinanderfliegen führen, als es ohnehin geschehen wird.

Als deutscher Steuerzahler kann man sich von der Politik der Ukraine nur noch verhöhnt fühlen. Es wäre eine klare Zäsur erforderlich, um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Man kann nicht einerseits volle Unterstützung von einem fremden Land einfordern, die bis an die Grenze eines möglichen Einbeziehens in einen Krieg reicht und gleichzeitig hinter dem Rücken seines Unterstützers diesen massiv zu schädigen, indem man dafür sorgt, dass die Energieversorgungen zerstört werden.

Es wird jetzt darauf ankommen, was die weiteren Ermittlungen ergeben, wenn der jetzt Verhaftete von deutschen Behörden intensiv vernommen wird. Es muss jetzt ermittelt werden, wie weit der Verhaftete selbst und andere Mittäter an der Zerstörung der Gasleitung beteiligt waren. Vertrauen kann man den ukrainischen Politikern nicht. Jetzt bestätigen sich auch viele der Vorwürfe, die Putin gegenüber Selenskyj und seinen Leuten erhoben hat. Es wird jetzt auch immer klarer, warum Selenskyj offensichtlich gar nicht an einem Kriegsende interessiert ist. Sein Ziel ist es tatsächlich, Russland zu zerstören und Keile zwischen den bisherigen Partnern Russlands zu treiben. Nicht nur, dass sich der Politiker damit massiv überschätzt, wir sollten dieses Spiel auf keinen Fall mitmachen.

Es ist jetzt höchste Zeit, dass die deutschen Politiker sich daran erinnern, dass sie einen Amtseid geschworen haben, der nicht besagt, dass das Wohl der Ukraine zu sichern ist, sondern dass das Wohl des eigenen deutschen Volkes im Vordergrund steht. Beobachten wir jetzt genau, ob sich Merz und seine Regierungsmitglieder auch daran halten.

Eine Freundschaft zur Ukraine scheint es nicht zu geben. Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde. Nord-Stream lässt grüßen!


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Aktuell befindet sich Deutschland auf den Weg in die Diktatur

Bisher konnte man annehmen, dass eine politisch-demagogisch handelnde Oberbürgermeisterin in Ludwigshafen, die ihren Blick noch nie in das Grundgesetz Deutschlands gerichtet hat, die Entscheidung beim örtlichen Wahlausschuss veranlasst hat, damit der AfD-Oberbürgermeisterkandidat Joachim Paul nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters antreten dürfe.

Der Vorgang war dermaßen irrsinnig, dass man davon ausging, dass die von Paul angestrengte Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich sein wird und die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen in ihre Schranken verwiesen wird.

Joachim Paul ist 55 Jahre alt und im Schuldienst in Rheinland-Pfalz. Er ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und in dieser Funktion seit 2015 Mitglied des Koblenzer Stadtrates, seit 2016 auch Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz. Die Begründung für die angebliche Nichtwählbarkeit des AfD-Politikers war offensichtlich so unsachgemäß und aus der Luft gegriffen, dass man den gesamten Vorgang nur noch mit Kopfschütteln betrachten konnte.

Die Oberbürgermeisterin, Jutta Steinruck, die jetzt parteilos ist, vorher Mitglied der SPD gewesen ist, veranlasste – wir wollen nicht sagen bestellte – ein Gutachten des Innenministers, um einen politischen Gegner auszuschalten. Wie bereits gesagt, dieses sogenannte Gutachten spottet jeder Beschreibung und erfüllt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Anforderungen eines Gutachtens, sondern muss als politische Meinungsäußerung angesehen werden.

Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage des Betroffenen mit der Begründung ab, dass es kein Interesse an einem einstweiligen Anordnungsverfahren gäbe. Der Betroffene könne nach der erfolgten Wahl, den Wahlprüfungsausschuss anrufen. Wo käme man denn hin, wenn bereits vor einer Wahl durch Klagen der gesamte Wahlvorgang in Frage gestellt werden kann. Paul hat jetzt das Oberverwaltungsgericht angerufen.

Die NZZ griff diesen Vorgang auf und wies darauf hin, dass das jetzt bekannt gewordene Verfahren alle Hinweise zulassen würde, dass hier mit allen Mitteln verhindert wird, dass der politische Andersdenkende zur Wahl antreten könne. Wir würden den gesamten Vorrang noch schärfer kommentieren und stellen dazu fest, dass diese Oberbürgermeisterin durch ihr Verhalten dazu beiträgt, dass Deutschland bereits partiell in einer Diktatur angekommen ist.

Die Wurzel dieser Entwicklung hat die frühere Innenministerin Faeser in die Welt gesetzt. Ihr ist es gelungen, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass der ihr seinerzeit unterstellte Inlandsgeheimdienst eine rechtsverbindliche Feststellung getroffen habe, wonach die AfD verfassungsfeindlich sei. Die Bürger konnten aufgrund der umfassenden Propaganda dieser Politikern offensichtlich nicht unterscheiden, was eine parteipolitische Aussage und was eine gerichtlich festgelegte Entscheidung ist. Damit wurde einer der größten Unwahrheiten zu einer vermeintlichen Wahrheit erklärt, was sowohl in dem Vorgehen als auch in der dann erfolgten Wirkung ausgesprochen perfide ist.

Die jetzt offenkundig gewordenen Methoden, wie man einen politischen Gegner ausschaltet, sind sowohl während der Nazizeit als auch in der früheren DDR praktiziert worden. Es ist schlimm, dass wir offensichtlich wieder an einer solchen Entwicklung angekommen sind.

Immer häufiger stellt sich heraus, dass die Gerichte nur noch einer bestimmten politischen Ausrichtung folgen, so dass sich der Bürger fragen muss, inwieweit er überhaupt noch auf rechtliche Grundsätze unseres Grundgesetzes vertrauen darf. Rechtsschutz scheint es für ihn nicht mehr zu geben.

Der Vorgang in Ludwigshafen ist ein Vorbote des demokratischen Untergangs Deutschland. Diese Entwicklung scheint schon so weit fortgeschritten zu sein, dass es in der Öffentlichkeit noch nicht einmal einen Aufschrei gibt, wenn Praktiken, wie sie in der Nazizeit praktiziert wurden und wie man sie aus der Zeit der früheren DDR kannte, angewandt werden. Dass sich hier auch noch die SPD hergibt, ein solches politisches Spiel zu betreiben, hätte man aufgrund der Gesichte dieser Partei nicht glauben können. Aber aktuell scheinen ohnehin alle Vorzeichen umgekehrt zu werden, so dass Unrecht zu Recht gemacht wird.


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Mit der Aufführung eines Welttheaters erreicht man keinen Frieden

Der Weltenzirkus im Weißen Haus, an denen die Hauptdarsteller Donald Trump als Imperator, der Ritter von der traurigen Gestalt Selenskyj und die Laienschauspieltruppe Merz, von der Leyen und Kollegen beteiligt waren, hat seinen Vorhang schnell vorübergehend geschlossen. Der bombastisch erscheinende Auftritt der Beteiligten hat im Ergebnis offensichtlich so gut wie nichts gebracht, zumal der wichtigste Akteur das gesamte Schauspiel nur aus dem Kreml beobachten konnte.

Jetzt reiben sich alle verdutzt die Augen und fragen sich, was konkret beschlossen wurde und wie das Schauspiel im nächsten Akt weiter verlaufen wird.

Was nach wie vor gesichert ist, ist die Tatsache, dass das gegenseitig Morden weitergeht, wobei die Zuversicht, dass man schnell zu einem Frieden kommt, immer mehr schwindet.

Russland besiegen zu können, wird immer mehr mit einem großen Fragezeichen versehen. Die Bürger in Deutschland werden sich zunehmend fragen, welche Aufgaben ein Bundeskanzler in Deutschland eigentlich hat und ob es zutrifft, dass er in erster Linie die Interessen eines ausländischen Staates zu vertreten hat, dass sich mit seinem Nachbarn und ehemaligen Brudervolk im Krieg befindet.

Für Friedrich Merz scheint das Volk, das ihn gewählt hat und von dem er sein Gehalt bezieht, nicht wichtig zu sein, denn schließlich muss er sich ja um das Wohlergehen der Ukraine bemühen.

Kommen wir aber wieder zurück und stellen fest, was nach dem großen Auftritt in den USA jetzt erreicht werden konnte. Der Krieg in der Ukraine geht weiter. Es hat den Anschein, als wolle man erst einmal warten, bis die Ukraine feststellen muss, dass sie mangels Kämpfer das Ende des Krieges zur Kenntnis nehmen muss.

Merz und Co machen sich derzeitig Gedanken, ob sie zukünftig in der Lage sind, für die Sicherheit der Ukraine sorgen zu können. Dass sie dabei die Sicherheit ihrer eigenen Länder gefährden, scheinen sie noch nicht bemerkt zu haben. Trump jedenfalls hat aktuell klar zu erkennen gegeben, dass er nicht bereit ist, sein eigenes Land weiter in einen Krieg zu führen.

Die europäischen Politiker haben auch noch nicht zur Kenntnis genommen, dass Putin unmissverständlich erklärt hat, dass er es nicht zulassen werde, dass Nato-Soldaten in der Ukraine direkt gegenüber den russischen Soldaten stehen werden.

Vielleicht liegt der Schlüssel für ein baldiges Ende des Mordens in der Ukraine darin, dass man sich langsam Gedanken macht, ob sich Russland mittlerweile massiv von der Nato bedroht fühlt und dies auch ein Grund dafür war, warum der „Aggressor Putin“ der Aggression der Nato Russland gegenüber ein Ende setzen wollte.

Die großen europäischen „Weltenlenker“, die in der Auseinandersetzung zwischen den USA und Russland offensichtlich gar nicht mehr ernst genommen werden, sollten endlich zur der Einsicht kommen, dass man mit der Diplomatie hin und wieder auch einen Krieg beenden könnte. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass man den Gegner nicht nur als Paria oder als Verbrecher ansieht, sondern sich auch einmal in die Gedanken seines Gegners hineinversetzt, um zu erkunden, ob es vielleicht Gründe gibt, die den Gegner dazu bringen einen Krieg erst dann zu beenden, wenn er glaubt auf der endgültigen Siegerseite zu sein.

Und den Politiker Merz kann man nur zurufen, dass er sich endlich um die vielen Probleme seines eigenen Landes kümmern sollte, denn dazu wurde er gewählt. Führt er seine Politik im bisherigen Umfang fort, wird ihm die Geschichte zeigen, dass es auch andere politische Konstellationen geben kann, so dass Politiker in die Regierung kommen, die sich wieder in erster Linie um das eigene Volk kümmern und dabei sogar mittelbar auch einem ausländischen Staat gegenüber hilfreich sein können.

Merz hilft aktuell weder seinem eigenen Volk noch der Ukraine, für die er glaubt, seine Kraft einsetzen zu müssen. Das ist die Tragik des gegenwärtigen Weltentheaters, bei dem möglichst bald der Vorhang endgültig fallen sollte.


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Die Ukraine sollte schnellstens den Krieg beenden

Man kann es drehen und wenden, nach den aktuell vorliegenden Informationen, die sich nur auf das beziehen, was seriöse Sender, wie z. B. der Deutschlandfunk, berichten, sieht es so aus, dass die Ukraine den Krieg verloren hat. Die Begleitung Selenskyjs durch einige Staatschefs europäischer Länder mag sehr eindrucksvoll ausgesehen haben, sie wirkte tatsächlich aber lächerlich, etwas vornehmer ausgedrückt, hilflos.

Soweit man aus den wenigen Fakten, die gegenwärtig vorliegen entnehmen kann, hat Trump den europäischen Möchtegern-Weltenlenkern, allen voran Friedrich Merz, zu verstehen gegeben, dass sie es selbst in der Hand haben, die Ukraine gegenüber Russland zu schützen. Konkret würde dies jedoch bedeuten, dass Deutschland und die übrigen europäischen Länder Russland gegenüber den Krieg erklären müssten. Hier ist es fraglich, ob ein solches Vorgehen von der deutschen Bevölkerung noch akzeptiert wird und ob sich ein Friedrich Merz soweit aus dem Fenster lehnen will.

Trump hat aktuell – wir haben dies bereits mehrfach betont – endgültig mit der Kriegstreiberei seines Vorgängers Biden gebrochen, einen Kampf gegen Russland auszutragen. Jetzt hat Trump sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass die Europäer ggf. einen Krieg gegen Russland anzetteln sollen, wenn sie glauben, weiterhin die Ukraine schützen zu müssen.

Die Ukraine hat das Spiel verloren und das ist gut so. Sie hätte sich nicht von Biden und anderen in einen sinnlosen Krieg treiben lassen sollen, der nichts anderes erreicht hat, als dass tausende junge Männer ihr Leben verloren haben, ohne dass dies der Ukraine geholfen hätte. Die Ukraine wird wichtige Teile ihres Territoriums an Russland abgeben müssen und wird in dem zukünftigen Spiel der Mächtigen nicht Akteur, sondern Objekt sein.

Deutschland hat Milliarden Steuergelder verbrannt, die dem ukrainischen Volk nichts nützen, aber großen Schaden für Deutschland angerichtet haben. Der größte Schaden für Deutschland ist die Zerstörung eines gut nachbarschaftlichen Verhältnisses zu Russland, das wohl in absehbarer Zeit nicht mehr aufgebaut werden kann.

Die bisher vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass es keinen Frieden geben wird, solange der Westen die Sicherheitsbedürfnisse der Russen nicht wahrnimmt und gegen sie arbeitet. Der einzige Politiker, der dies erkannt hat, ist Donald Trump. Man kann nur hoffen, dass auch die deutsche Regierung endlich zur Besinnung kommt, wenngleich dies unter Friedrich Merz nicht zu erwarten ist. Deutschland muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich nicht in innerrussische Angelegenheiten einzumischen hat. Es sollte sich erst einmal um seine eigenen Probleme kümmern.

Nur mit einer neuen Regierung in Deutschland, die nicht von den gegenwärtigen Blockparteien gestellt wird, kann es zu einer echten Zeitenwende kommen, die wieder eine friedliche Zukunft möglich macht.


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Der Befehlsempfang bei Trump wird zum Possenspiel

Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Ukraine nehmen zwischenzeitlich immer groteskere Formen auf. Offensichtlich weiß noch immer keiner der „großen Staatsmänner“ Europas, was zwischen Trump und Putin in Alaska besprochen und wahrscheinlich auch schon vereinbart wurde. Das hindert keinen, eine riesige Aktion sogenannter Schalte – richtig müsste es Telefonfunkverbindungen heißen – vorzunehmen und so den Bürgern den Eindruck einer umfangreichen wichtigen Tätigkeit zu demonstrieren.

Da ist nur der von den USA-Gnaden eingesetzte Kriegsherr der Ukraine zum Befehlsempfang in das Weiße Haus gebeten worden und dies hindert die großen „Weltenbeweger“ Europas, allen voran der deutsche Bundeskanzler Merz, nicht daran, ihren Vertrauten Selenskyj auf den Gang zum Befehlsempfang zu begleiten, damit dadurch der große Kriegsherr der Ukraine gestärkt und gestützt wird und Europe jetzt dem Trump zeigt, wie mächtig man in Europa sei.

Das Ganze erinnert mehr an einen Kindergarten als an eine große Weltpolitik. Tatsächlich wird es um viel wichtigere Fragen gehen, auf die die Europäer ohnehin keinen Einfluss mehr haben. Es ist zu vermuten, dass zwischen Trump und Putin das Thema Nato-Erweiterung in Richtung Russland erörtert wurde. Es ist zu vermuten, dass zwischen Trump und Putin die Einsicht eingekehrt ist, dass das ständige Kriegsgeschrei einiger europäischer Staatschefs und ihrer kriegstüchtigen Minister endlich, als das erkannt wurde, was es ist, nämlich die größte Gefahr für den Weltfrieden.

Es ist auch durchaus denkbar, dass Trump die bisherige Politik seines Vorgängers Biden endgültig beerdigt und erkannt hat, dass es ein riesiger Fehler gewesen ist zu glauben, über die Ukraine die russische Regierung stürzen zu können. Wenn das nicht funktioniert, ist es immer besser, wenn man sich mit Russland arrangiert und dadurch gegenseitig wirtschaftlich profitiert. Nur die kriegslüsternen europäischen Politiker haben diese neue Entwicklung noch nicht wahrgenommen, so dass sie sich längst auf einem Holzweg befinden, ohne dies bemerkt zu haben.

So kann man aktuell mit einer gewissen Hoffnung zum Weißen Haus in den USA blicken und gespannt sein, ob der Kriegsherr Selenskyj als siegreicher General oder als Schüler, dem man gerade gesagt hat, dass er das Abitur nicht bestanden hat, aus den USA zurückkommen wird.

Die übrigen „Begleiter“ der Politposse werden mit leeren Händen zurückkommen, so dass man ihnen zurufen wird: Außer Spesen nichts gewesen! Aber das ist in der Politik in der letzten Zeit ohnehin keine neue Erkenntnis. Noch gibt es Steuerzahler, die für den ganzen Unfug die Rechnung begleichen.


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Aktuell macht sich die Landesregierung in Brandenburg lächerlich

Wenn man schon meint, einen politischen Gegner ausschalten zu wollen, indem man ihm verfassungsfeindliches Verhalten vorwirft, dann sollten die Vorwürfe ein Mindestmaß an Substanz enthalten, die auch bei einem Verfahren vor dem Verfassungsgericht zumindest zur Erörterung zugelassen werden.

Was der Behördenleiter des brandenburgischen Inlandgeheimdienstes, Peters, präsentierte, ist so dünn, dass es eigentlich gar nicht lohnt, dessen Ausführungen weiter zu kommentieren. Eines ist jedoch deutlich geworden. Der Vorwurf der USA mit ihrer Feststellung, dass in Deutschland die freie Meinung immer weiter eingeschränkt und aufgehoben wird, findet in den aktuellen Ausführungen der Landesregierung Brandenburg seine volle Bestätigung.

Was bedeutet es denn: „Wer nicht zum deutschen Mainstream gehöre, soll zur Ausreise bewegt werden“. Richtig ist, dass die AfD fordert, dass Personen, die sich ohne eine rechtliche Grundlage in Deutschland aufhalten, das Land wieder verlassen sollen. Eine solche Regelung behalten sich alle zivilisierten Staaten vor und setzen diese auch durch. Es geht nicht um deutsche Staatsbürger, es geht allerdings um Bürger, die über mehrere Staatsbürgerschaften verfügen und sich nicht mit der deutschen Gesellschaft verbinden wollen. Auch dies ist völlig korrekt und hat mit Rassismus, Menschenverachtung absolut nichts zu tun.

Die Behauptung, wonach die AfD den demokratischen Staat zerstören will, ist eine Frechheit und könnte den Tatbestand der Verleumdung erfüllen. Wahrscheinlich verwechselt der brandenburgische Innenminister und seine Inlandsgeheimdienstmitarbeiter Parteien mit dem Staat. Gegen Parteien ist es durchaus zulässig , dafür zu sorgen, dass sie politisch bedeutungslos werden, soweit und so lange dies mit demokratischen Mitteln erfolgt. Wie erfolgreich dies funktioniert, kann man am Beispiel der SPD sehen, die von einer ehemaligen Volkspartei zunehmend zu einer Splitterpartei im 10%Bereich gelandet ist. Allerdings hat dies nicht die AfD durch Zerstörung erreicht, sondern der Wähler hat sich von der SPD und auch von anderen linken Parteien abgewandt, weil er erkannt hat, dass die Interessen der Bürger nicht mehr vertreten worden sind. Die Quittung hat die SPD von den Wählern erhalten. Mit den jetzt erneuten unsachlichen und auch unerträglichen Behauptungen, die gegen die AfD verbreitet werden, sorgt die SPD dafür, dass sich die Bürger noch stärker von ihr entfernen und ihr Kreuz auf dem Stimmzettel der Partei geben werden, von der die Bürger annehmen können, dass ihre eigenen Interessen vertreten werden.

Wenn es die SPD nicht mehr gibt oder diese so bedeutungslos geworden ist, dass sie ohnehin keinen Einfluss mehr hat, wird der Staat dadurch in keiner Weise leiden. Ja, es könnte sogar so sein, dass der Staat wieder besser funktioniert.

Wenn die AfD jetzt auf diese unqualifizierten Anschuldigungen mit dem Hinweis reagiert, dass hier die SPD-geführte Landesregierung Willkür betreibt, so ist diese Kritik noch vornehm zurückhaltend. Einige Bürger werden auch sagen, dass das, was die brandenburgische Landesregierung mit der AfD macht, eine Frechheit und eine Brunnenvergiftung der Gesellschaft darstellen könnte. Damit wird man nicht zur Befriedung der Gesellschaft beitragen und erst recht wird man dadurch keine Wähler gewinnen.

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Aktuell wird die Meinungsfreiheit in Deutschland abgeschafft

Immer wieder behaupten die linksorientierten Rundfunk- und Fernsehsender, dass es nicht zutrifft, dass es Probleme im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit in Deutschland gäbe. Jeder könne alles sagen und keiner würde irgendwelchen Bürgern oder Institutionen Vorschriften machen, was sie aussprechAken und sagen wollen.

Jetzt wird jedoch immer wieder auch aus den USA der Vorwurf erhoben, dass es mit der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland doch nicht so weit her sei, wie immer behauptet wird.

In einem Bericht des US-Außenministeriums wird schlicht und einfach festgestellt, dass es in Deutschland aktuell eine massive Einschränkung auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit gibt. Dabei wird auf das Internet hingewiesen, das sogar vom Inlandsgeheimdienst mittlerweile darauf durchgeforstet wird, was geschrieben wird und wer auf bestimmte Artikel Kommentare erwidert oder auch nur mit positiv oder negativ bewertet hat. Regierungsstellen in Deutschland fordern Internetplattformen auf, sogenannte Hassmitteilungen zu löschen und den staatlichen Behörden mitzuteilen, so dass ggf. eine Strafverfolgung gegen Verfasser solcher Mitteilungen eingeleitet werden kann. Dabei ist Hass keine Straftat und ist nur dann eine Straftat, wenn sie mit einer persönlichen Beleidigung verbunden ist. Zuständig sind dann die Gerichte und keine andere Stelle.

Private Vereine, die teilweise von staatlichen Stellen mitfinanziert werden, haben auf Veranlassung von staatlichen Stellen sogenannte „Meldestellen“ eingerichtet, die von Bürgern kontaktiert werden sollen, die ungemessene Schriftsätze im Internet gefunden haben. Alles dies hat doch sehr starke Parallelen zu dem Stasi-Informationsnetzwerk der ehemaligen DDR.

Wie kommt eigentlich die deutsche Regierung dazu, der Weisung der EU-Bürokraten zu folgen und das Verbreiten von Nachrichten zu verbieten und sogar strafbar zu machen, wie es mit Russin-RD-DE geschehen ist? Die Regierungen haben nicht darüber zu entscheiden, was vermeintliche Falschmeldungen sind, allenfalls wären dafür Gerichte zuständig. Die Bürger haben aber ein Recht, unzensiert alle Meinungen zu hören und zu lesen, um sich selbst ein Bild machen zu können. Sie brauchen keinen staatlichen Vormund der ihnen vorschreibt, was sie gar nicht lesen dürfen.

Aber auch die Sprachindoktrination im Bereich den „Genderns“ gehört in den Bereich einer Meinungsdiktatur. Der Staat hat keine sprachlichen Vorgaben zu machen und diese mit Hilfe der öffentlichen Fernseh- und Radiosender den Bürgern gegen ihren Willen aufzuoktroyieren. Falsches Sprach und Denkverhalten kann aktuell zu einer beruflichen Katastrophe im Einzelfall führen, weil Personen, die sich nicht an die staatlichen „Empfehlungen“ halten, eben gesellschaftlich ausgegrenzt werden und ihre Arbeit und damit ihre Existenz verlieren oder gar nicht erst bekommen.

Pervers wird es, wenn jetzt linke Politiker, linke Journalisten und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem neuen Kulturminister vorwerfen, er würde diktatorisch eingreifen, weil er völlig zurecht alle öffentlichen Einrichtungen und Vereine, die staatlich finanziert werden, aufforderte, sich an die Regeln der Sprachkommission für die deutsche Sprache zu halten, so dass der ideologische Genderquatsch zu unterbleiben hat. Das wäre das Gleiche, wenn die Lehrer in der Schule ihren Schülern jetzt zu sagen haben, dass 2 plus 2 = 5 ist, weil man die vier nicht mehr nennen will und es sich dabei um eine arabische Aneignung handelt.

Die schlimmste Einschränkung der Meinungsfreiheit geschieht aktuell durch die Regierung, die über ihren Inlandsgeheimdienst die Opposition mundtot machen will, weil sie die Macht der die Regierung tragenden Blockparteien gefährdet. Diese Vorgehen ist aktuell einmalig in Europa und findet ausgerechnet in Deutschland statt, dass doch bereits aus der Nazi- und der DDR-Zeit wissen sollte, welche Folgen ein solches staatliches Verhalten auf die Gesellschaft hat.

Auch wenn wir vieles kritisieren, was aus den USA auf Europa zukommt, so ist es erfreulich, dass die USA jetzt auf die antidemokratischen Entwicklungen in Deutschland, die die Qualität haben, sich zu einer faschistischen Diktatur zu entwickeln, hinweist. Vielleicht, nein, hoffentlich werden jetzt viele Bürger wach und wenden sich gegen eine solche Entwicklung. Die Losung sollte sein: Nie wieder Meinungsdiktatur ist jetzt!

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Eine juristische Sicht zur Kausa Brosius-Gersdorf

Der Jurist Dr. Christian Schnoor hat in einem Gastbeitrag einige wesentliche Gedanken formuliert, die vielleicht ein anderes und objektiveres Bild zur Kausa Brosius-Gersdorf vermitteln.

Bornemann-Aktuell hält diesen Beitrag für wichtig, so dass wir uns entschieden haben – entgegen unserer allgemeinen Praxis – diesen Beitrag auf unserer Seite einzustellen.

 

Wissenschaftliche Übeerlegungen zur Kausa Brosius-Gersdorf 

ein Gastbeitrag von Dr. Christian Schnoor

Bei Frau Prof Brosius-Gersdorf ist nicht überall Wissenschaft drin, wo „Wissenschaft“
draufsteht. Jedenfalls nicht diejenige Qualität an Wissenschaft, die mit einigem Anspruch aufzutreten berechtigt wäre.

Das gilt zumindest für eine Begründung, die die Autorin für ihre These vorgebracht hat, die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gelte nur ab der Geburt. Diese Argumentation wird, offenbar als Spitzensatz, aus einem wissenschaftlichen Aufsatz (Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier, 2024) vielfach zitiert. Allein in der FAZ dankenswerterweise von Stephan Klenner schon am 9. Juli und dann noch einmal am 23. Juli, sowie am 18. Juli von
Elisabeth Winkelmeier-Becker als „Fremder Feder“.
Der Satz ist Teil verfassungsrechtlicher Erörterungen und lautet: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch- naturalistischer Fehlschluß“. Gemeint ist offenbar: Die Auffassung, daß die im Grundgesetz
zugesprochene Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, daß m.a.W.
alles menschliche Leben an der Menschenwürde teilhat, beruhe auf einem (dem sog. naturalistischen) Fehlschluß. Dabei ist wohl zusätzlich mitgemeint (sonst ist der Satz nämlich nicht so wichtig, nicht durchschlagend für die These), die Auffassung lasse sich auch nicht auf
einem anderen Wege hinreichend begründen, d.h. sie beruhe vollständig auf dem genannten Fehlschluß, sie ermangele also der notwendigen Begründung, ja sogar
Begründbarkeit. Und dieser Befund sei verfassungsrechtlich maßgebend oder jedenfalls
bedeutungsvoll. Der Satz ist schon ganz für sich genommen so gehaltvoll, daß es sinnvoll ist, ihn ohne
eingehendere Betrachtung seines Kontexts genauer zu prüfen. Dann ergibt sich, daß er in zweierlei, ja vermutlich in dreierlei Hinsicht fehlerbehaftet ist:

Der erste Fehler: Die Autorin beruft sich in dem Satz auf eine lange Zeit gängig gewesene Doktrin der normlogischen Erkenntnistheorie , die stark vereinfacht besagte, aus deskriptiven Aussagen (über Tatsachen) könne man keine Wertungen oder andere
normative Aussagen ableiten. Das bedeutet: Beweisen will die Autorin, daß nicht allem menschlichen Leben Menschenwürde gemäß Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz zukommt. Dazu beruft Frau Prof. Brosius-Gersdorf sich auf eine Regel, die, wenn sie denn, wie im
untersuchten Satz vorausgesetzt (mit Maßgeblichkeit auch für das Verfassungsrecht) anwendbar wäre (was aus zwei Gründen nicht der Fall ist, dazu im folgenden) mit dem ihr von der Autorin zugesprochenen Grad an Maßgeblichkeit für das Verfassungsrecht jegliche
Zuerkennung von Menschenwürde, die an das Vorhandensein eines menschlichen Lebens
anknüpft, ausschlösse. Die Anwendbarkeit dieser Doktrin bzw. der in dieser behaupteten Regel schlösse es vollständig aus, jemandem wegen der Tatsache, daß er Mensch ist, begründeterweise, wissenschaftlich zulässigerweise Menschenwürde (nach dem
Grundgesetz) zuzusprechen. Auch mit Wirkung auf die verfassungsrechtliche Rechtsfindung.
Daraus folgt: Die Autorin stützt sich auf eine Argumentation, die nur richtig sein kann, wenn
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz – in Gänze! – falsch ist.
Allerdings möchte die Autorin die von ihr als für die verfassungsrechtliche Rechtsfindung
gültige und anwendbare Erkenntnisgewinnungsregel ins Feld geführte Doktrin demgegenüber, gewissermaßen unter der Hand, entgegen dem absolut üblichen und gut
eingeführten Inhalt dieser Regel, lediglich auf Teile oder einen Teilbereich menschlichen Lebens – im Satz zunächst nicht genannten, aber im Kontext offensichtlichen – anwenden. In diesem Bereich soll die Menschwürde nicht aus dem Menschsein folgen. In anderen Bereichen menschlicher Existenz offenbar schon. Warum insoweit die von der Autorin in
Anspruch genommene Erkenntnisregel einer verfassungsrechtlich maßgeblichen Ableitung
der Menschenwürde aus dem Menschsein nicht entgegensteht, wäre unter Beachtung der
von der Autorin im hier in Rede stehenden Satz herangezogenen erkenntnistheoretischen
Doktrin aus wohl schwerlich, oder deutlicher gesagt: unmöglich, zu begründen.

Der zweite Fehler: Es gibt seit über 40 Jahre bekannte und, soweit für den Nichtspezialisten
erkennbar, zumindest sehr starke Gründe dafür, dass das sog. „Argument vom naturalistischen Fehlschluss“, und zwar über eine Variationsbreite von vier verschiedenen
Bedeutungen, die ihm des genaueren zugeschrieben werden können, wissenschaftlich nicht stichhaltig ist. Die Berufung auf die angebliche Unzulässigkeit eines „naturalistischen Fehlschlusses“ ist also eher plakativ wirkungsvoll als wissenschaftlich fundiert.
Aber auf diese wirklich hochkomplizierte Frage der Normlogik kommt es, und das ist

der dritte Fehler, für die zu beantwortende Frage, also die Frage, ob Menschenwürde nach dem Grundgesetz‚ überall gilt, wo menschliches Leben existiert, gar nicht an. Für die verfassungsrechtliche Rechtsanwendung stellt sich die Frage, inwieweit sie sich auf angebliche „naturalistische Fehlschlüsse“ stützt, nämlich nicht. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, wonach die Würde des Menschen unangetastet bleiben soll, ist ein Rechtssatz. In
Rechtssätzen wird für den Fall des Vorliegens bestimmter tatsächlicher Voraussetzungen (sog. Tatbestand) die Anordnung eines Verhaltens (Gebot, Verbot oder andere Art von sog. Rechtsfolge) ausgesprochen. Diese Anordnung beruht jedoch keineswegs auf einer logisch-
wissenschaftlichen Herleitung der Rechtsfolge aus dem Tatbestand, an die in welchem Sinne
auch immer wissenschaftliche Anforderungen logisch-erkenntnistheoretischer Stringenz zu
stellen wären. Vielmehr wird die Rechtsfolge an den Tatbestand in einer mehr oder weniger – auf jeden Fall
wissenschaftlich (normlogisch-erkenntnistheoretisch) gesehen höchst unzulänglich – rationalen Weise geknüpft. Sei es im demokratischen Rechtssetzungs-Verfahren, sei es in der richterlichen Rechtsfortbildung (vom reinen Richterrecht ganz zu schweigen!). Dies geschieht
auf der Grundlage kollektiver moralischer Überzeugungen, moralischer Intuition, historischer
Unrechtserfahrungen. Ohne ein hohes Maß an dem gesunden Menschenverstand sich erschließender Rationalität bzw. Plausibilität wird Recht keine Akzeptanz finden, weder in der Normsetzung selbst noch danach!! Es wird gerade nicht nach Regeln, die irgendwie den
Ansprüchen der normlogischen Erkenntnistheorie genügen könnten oder müßten, vom Tatbestand auf die Richtigkeit der Rechtsfolge ‚geschlossen‘.
Entsprechend ergehen übrigens die Gerichtsurteile nicht unter Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnis, sondern, auch beim Bundesverfassungsgericht, “Im Namen des Volkes“.