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Man darf ja alles sagen – aber hoffentlich hat man dann bereits außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit für seinen Unterhalt gesorgt!

Die Sächsische Zeitung berichtete heute am 5.1.2021 in ihrer Dresden-Ausgabe unter der Überschrift „Darf ein Amtsträger Corona-Kritiker sein?“ über Großschönaus Hauptamtsleiter und Geschäftsführer des Naturparks Zittauer Gebirge. Allein die Fragestellung in der Überschrift macht deutlich, daß – im Gegensatz zu den allgemeinen Behauptungen von Repräsentanten unserer Gesellschaft – eine Kanalisierung einer Rechtsauffassung sichtbar wird. Grundsätzlich könnte man die in der Überschrift der SZ gestellten Frage sehr schnell und einfach beantworten: Warum nicht, wer könnte dies verbieten?

Aber so einfach scheint es nicht zu sein. In immer stärkerem Maße wird von Stellen, die der Öffentlichkeit meistens überhaupt nicht bekannt sind und die fernab jeglicher demokratischen Legitimation ihre Wirksamkeit entfalten, festgelegt, was „man zu machen und zu denken und zu sprechen hat“.

Vereinigungen, die sich gegen Meinungen des Mainstreams stellen, werden sehr schnell in irgendwelche Ecken – in der Regel in rechte Ecken – gestellt und in der letzten Zeit wird oft gleich die Verfassungskeule geschwungen, indem erst einmal behauptet wird, es handele sich bei der kritikäußernden Gruppe möglicherweise um eine verfassungsfeindliche Gruppierung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden muß. Damit erreicht man gleich mehrere Ziele: Es entsteht bei den Bürgern, die sich kritisch äußern wollen, Angst, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann bereits zu beruflichen Problemen führen und nur noch Bürger, die auch wirtschaftlich unabhängig sind, können eine kritische Meinung gegenüber der Mainstreamauffassung zum Ausdruck bringen.

Zurück zu unserem Hauptamtsleiter. Wenn er sich verfassungsfeindlich äußern sollte, dann ist es Sache der Gerichte hier eine Entscheidung zu treffen. Der Dienstherr hat dann intern – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit – die vorgesehenen disziplinarischen Maßnahmen zu treffen. Wenn sich ein Angestellter oder Beamter privat zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen äußert, dann hat dies grundsätzlich den Dienstherrn nicht zu interessieren. Es gibt Bereiche, wo eine Zurückhaltung in der Meinungsäußerung notwendig ist, allerdings sind hier sehr enge Grenzen zu ziehen. Ein Richter, der sich privat zu einem bestimmten Sachverhalt äußert, könnte in einem Verfahren, in dem ein gleicher oder ähnlicher Sachverhalt Verhandlungsgegenstand ist, als befangen angesehen werden. Er wird aber weiter als Richter tätig sein können.

Mittlerweile kann beim Bürger der Eindruck entstehen und dazu trägt auch der Zeitungsartikel der SZ mit der gewählten Schlagzeile meiner Meinung nach bei, daß wirklich nur noch die öffentliche Mainstreammeinung gesagt werden darf. Eine solche Entwicklung ist der Beginn einer Demontage unserer Demokratie. Viele Bürger werden bereits im Rahmen eines sogenannten vorauseilenden Gehorsams sich selbst zensieren, so daß kaum einer noch bereit ist, daß zu sagen, was er denkt.

Zur geäußerten Kritik des in Rede gekommenen Hauptamtsleiters ist zu sagen, daß diese keinesfalls verboten ist. Man kann der Meinung sein, daß hier Unsinn geredet wurde, man kann aber auch zu der Auffassung kommen, daß die Regierung zur Zeit alles unternimmt, das Vertrauen gegenüber den Bürgern zu beeinträchtigen. Der Bundestag hat mehrfach in seinen Sitzungen die Regierung und hier insbesondere die alternativlose Kanzlerin aufgefordert, nicht in Hinterzimmern weitreichende Entscheidungen zu treffen, die in die Freiheitsrechte der Bürger massiv eingreifen. Frau Merkel scheint dies nicht zu stören, auch jetzt wird wieder mit den Regierungschefs und der Kanzlerin entschieden, welche Corona-Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Es ist nicht bekannt, inwieweit der Souverän, nämlich der Bundestag, hier Stellung nehmen konnte.

Es ist auch nicht geklärt, wie Frau Merkel die Beschaffung des Corona-Impfstoffes an Brüssel delegieren kann, obwohl Brüssel für Gesundheitsfragen nicht zuständig ist. Das sind Fragen, die gründlicher hinterfragt werden sollten. Aber es ist wohl wirkungsvoller, mit dem Finger auf sogenannte Corona-Kritiker – diesmal hat man auf die Formulierung Corona-Leugner verzichtet – zu zeigen. Dann kann man schön von den eigentlichen Problemen ablenken. Es fragt sich nur, wie lange sich dies die Bürger gefallen lassen.

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Korrektur einer fehlerhaften Rechtseinstellung einer Justizministerin in Sachsen

Am 12.12.2020 kommentierte ich das merkwürdige Verfassungsverständnis der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne). Gegen den Grundsatz im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, wonach eine klare Trennung zwischen Legislative, Exekutive und der Judikative verbindlich festgeschrieben ist, wollte die Justizministerin in Sachsen den Staatsanwaltschaften durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums vorschreiben, wie sie im einzelnen bei der Strafverfolgung bestimmter Straftaten vorzugehen haben. Nun ist die Staatsanwaltschaft – im Gegensatz zu den Gerichten – durchaus weisungsgebunden. Diese Weisung darf aber nicht in die konkrete Rechtsausübung eingreifen.

Die Sächsische Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 12.12.2020 über diesen ungeheuerlichen Versuch einer Einflußnahme in die Rechtsprechung durch eine Justizministerin berichtet. Der Protest der Richter, aber auch aufgrund des öffentlichen Drucks durch die Veröffentlichung in der Presse mußte, die Justizministerin zurückrudern und zog ihre verfassungswidrige Rechtsverordnung zurück. Sie beauftragte nunmehr den Generalstaatsanwalt eine entsprechende Handlungsanweisung für die Staatsanwälte zu erarbeiten. Wie gut, daß es eine Presse gibt, die über solche gravierenden Rechtsbrüche die Öffentlichkeit informiert. Wie gut ist es, daß sich auch die Richter gegen den geplanten Eingriff einer Justizministerin in die unabhängige Rechtsausübung gewehrt haben.

So konnte die Sächsische Zeitung in ihrer Ausgabe am 30.12.2020 über die Rücknahme der Rechtsverordnung des Justizministeriums in Sachsen berichten.

Es bleibt nur ein Nachdenken darüber, wie eine Justizministerin dazu kommt, sich gegen Verfassungsrecht stellen zu wollen. Aber vielleicht ist dies nur aus mangelnder Eignung der Ministerin erfolgt. Im Gegensatz zur geübten Praxis ist sie keine Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin. Vielleicht gibt es ja doch gute Gründe, für Fachaufgaben nur Personen zu nehmen, die das betreffende Fach auch beherrschen. Wenn nur noch die Ideologie entscheidet, dann werden Fehlentscheidungen wie diese die Regel werden. Der Verfasser dieser Zeilen hofft sehr, daß Chirurgen zukünftig wirklich Medizin und nicht Politikwissenschaft studiert haben!