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Der Euro ist nicht mehr zu retten!

Die Kriegsberichterstattung, mit denen die Bürger nun seit Monaten regelrecht bombardiert werden, scheint bei vielen Bürgern die Meinung entstehen zu lassen, dass es nur noch den Krieg in der Ukraine gibt. Die deutschen Politiker scheinen als neues Reisegebiet Kiew entdeckt zu haben und geben sich förmlich die Klinke in die Hand. Allerdings stellt man sich immer wieder die Frage, was sie dort eigentlich wollen und mit welcher Legitimation sie dort zu Lasten der deutschen Bürger Versprechungen und Zusagen abgegeben, die eines Tages von den deutschen Steuerzahlern zu bezahlen sind.

Derweil scheint in Deutschland selbst alles mehr oder weniger in den Abgrund zu rutschen. Da hört man, dass immer mehr Schüler ohne Abschluss die Schule verlassen, es gibt zu wenige Lehrer, wobei man diese teilweise wie Arbeitssklaven behandelt hat. Da wurden Lehrer mit Beginn der Ferien entlassen, durften sich arbeitslos melden und wurden dann nach den Ferien wieder mit einem befristeten Arbeitsverhältnis eingestellt. Dann wunderten sich diese Politiker, dass immer weniger junge Menschen auf Lehramt studieren wollen und jetzt ist das Gejammer groß, dass es zu wenig neue Lehrer gibt.

Da wird berichtet, dass es zu wenig Pflegkräfte gibt, gleichzeitig viele ambulante Pflegedienste Konkurs anmelden müssen und die Pflege der Menschen, die zu Hause betreut werden müssten nicht mehr sichergestellt sei.

In diesem ganzen Gemengelage ist eine Pressemitteilung der AfD bemerkenswert, in der berichtet wird, dass der Ministerpräsident Söder in Bayern jetzt gegen den Länderfinanzausgleich in Deutschland klagen will, weil er – immerhin nach 34 Jahren –  festgestellt hat, dass Bayern dafür sorgen musste, dass das dysfunktionale rotrotgrüne (eigentlich kann man auch sagen, dass extrem linke) Bundesland Berlin seit Jahrzehenten durch den Länderfinanzausgleich von dem längst überfälligen Offenbarungseid bewahrt werden musste.

Aber auch dies ist eine kleine Petitesse im Vergleich zu dem sogenannten „Finanzausgleich“, der seit Jahren in der EU betrieben wird und im Gegensatz zu der gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland einen eindeutigen Rechtsbruch darstellt.

Völlig unbemerkt hat die EU unter Federführung der deutschen nur englischsprechenden Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrer Verbündeten Christine Lagarde die Transfergemeinschaft der Schulden zu Lasten einiger Länder in Europa u.a. Deutschland, sprich Schuldenunion, ausgeweitet und verstoßen damit gegen Artikel 125 AEUV. Jahrelang wurde den Bürgern in Europa von diesen beiden Damen erzählt, dass der Anstieg der Inflation nur vorübergehend sei und vernebelten die eigentliche Ursache, die darin bestand, dass sich die EZB als eine Gelddruckanlage betätigte, damit Länder wie Italien, Portugal und Frankreich nicht den Staatsbankrott ausrufen mussten. Die lange Jahre andauernde 0%- Zinspolitik war nichts anderes, als billiges Geld Ländern in Europa zur Verfügung zu stellten, damit der Euro nicht zusammenbricht. Wie Peter Boehringer (AfD) in einer Presseerklärung zurecht feststellt, wurden in diesem „EU-Länderfinanzausgleich“ nicht nur einstellige Milliardenbeiträge innerhalb Deutschlands umverteilt, sondern jährlich dreistellige Milliardenbeträge zu Lasten Deutschlands. Das wäre das eigentliche Thema, das sich Söder für eine Klage vornehmen sollte.

Zu diesem Thema passen auch die Einlassungen des ehemaligen Bundesbankers Ottmar Issing, der in einem Zeitungsinterview erhebliche Probleme für den Euro durch die weiter sich entwickelnde Inflation der Währung sieht. Issing sieht durch das Zaudern der EZB die Euro-Existenz bedroht. Issing weist darauf hin, dass die Inflation in der Eurozone mittlerweile zweistellige Werte erreicht hat. Von einer vorübergehenden Erscheinung kann man nicht mehr reden. Es darf auch angenommen werden, dass dies der EZB schon lange bekannt war und Lagarde die Bürger in Europa über die tatsächliche Entwicklung des Euros mindesten nicht korrekt informiert, vielleicht sogar direkt belogen hat.

Issing brachte übrigens auch zum Ausdruck, was bereits viele andere Finanzexperten feststellten, dass die Währungsprobleme des Euros keinesfalls ausschließlich durch den Ukrainekrieg entstanden seien. Allenfalls wurden die von der EZB und von der Brüsseler Bürokratenbehörde selbst verursachten Währungsprobleme nur noch durch den Ukrainekrieg verstärkt.

Um auf Herrn Söder zurückzukommen, hier könnte sich der bayerische Ministerpräsident um Deutschland verdient machen, wenn er auf die finanziellen Missstände der EU hinweisen und das rechtswidrige Verhalten der EU-Bürokratie unter Leitung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen endlich benennen würde.

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Entscheidung des EuGH zur Rechtsstaatlichkeit – nicht jede verlorene Klage ist eine Niederlage

Der wahrscheinlich für viele erwartete Spruch des EuGHs zur Klage von Ungarn und Polen gegen die EU-Kommission wegen des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens der EU mag keine Überraschung gewesen sein. Bereits vorab war zu erkennen, daß der EuGH das Verhalten der EU-Kommission nicht beanstanden wird.

Hintergrund dieses Verfahrens ist auch ein institutioneller Streit, ob die EU-Kommission ihre Zuständigkeit überschritten hat.

Nach Auffassung des EuGHs muß sichergestellt werden, daß der Unionshaushalt nicht durch Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schwer beeinträchtigt werden kann. Es muß sichergestellt sein, daß die Verwendung der Mittel der EU den Finanzierungsbedingungen der Union genügen. Diese orientieren sich an Artikel 2 EUV.

Ein erster Blick auf das Urteil des EuGHs zeigt, daß der EuGH zur Überzeugung kam, daß das Verfahren der Kommission gegen Ungarn und Polen keine Umgehung des Artikels 7 EUV darstellt. In diesem Artikel sind die Abläufe für ein Rechtswidrigkeitsverfahren geregelt.

Der EuGH vertrat in seinem Urteil weiter die Auffassung, daß die EU die Begriffe der Rechtsstaatlichkeit hinreichend in seiner Verordnung definiert habe, so daß auch von daher die Klagen von Ungarn und Polen unbegründet seien.

Im Ergebnis ging es bei der Klage von Ungarn und Polen im Wesentlichen um den Vorwurf, daß die EU-Kommission den Begriff der Rechtsstaatlichkeit überdehnt und ein Zusammenhang zwischen missbräuchlicher Mittelverwendung von EU-Mitteln durch Verletzung der von der EU vorgegebenen Rechtsstaatsprinzipien besteht.

Der jetzt vorliegende Beschluß des EuGHs wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu keiner Befriedung der Europäischen Union kommen. Vielmehr wird jetzt immer mehr die Frage gestellt werden, wie die immer vorgeschobenen Rechtsstaatsprinzipien zu definieren sind und inwieweit diese Prinzipien nicht nur dazu führen, die Souveränität der Mitgliedsstaaten regelrecht auszuhebeln. Dies ist auch mittelbar der Vorwurf von Ungarn und Polen, der sich aber bei der jetzt abgewiesenen Klage im Wesentlichen auf die formalen Abläufe dieser sogenannten Rechtsstaatsprüfung durch die EU bezog.

Man wird nicht darum herumkommen, sich mit den eigentlichen Festlegungen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit näher auseinander zu setzen.

Nachstehend finden Sie den Wortlaut des Artikel 2 EUV

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demo­kratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesell­schaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solida­rität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Eine genaue Analyse dieser Zusammenstellung läßt erkennen, daß es wohl keinen Grund gibt, prinzipielle Einwände gegen diese Festlegungen zu haben. Allerdings wird man bei einer intensiven Betrachtung Fragen stellen müssen, was im Einzelnen gemeint ist. einerseits handelt es sich um – nach unserer heutigen Rechtsauffassung nach – Selbstverständlichkeiten, andererseits lassen einzelne Begriffe einen großen Freiraum zusätzlicher Interpretationen zu. Wenn von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit gesprochen wird, dann impliziert dies auch die Achtung gegenüber Männern und Frauen, so daß ein erneuter Hinweis nicht nur entbehrlich ist, sondern Fragen aufwirft, ob hier noch andere Ziele verfolgt werden sollen.

Begriffe wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit Solidarität sind sehr interpretationsfähig und hängen auch von der jeweiligen gesellschaftlichen Struktur und der historischen Entwicklung eines Volkes ab. Inwieweit hier eine Oberaufsicht eines Gremiums, das vielleicht selbst noch nicht einmal auf demokratische Grundlage zustande gekommen ist, Maßstab sein kann, muß mindestens hinterfragt werden. Die sich oberdemokratisch gegebene Kommission der EU sollte sich selbst fragen lassen, ob sie die Kriterien, so man sie so auslegt, wie wir es gerade machen, erfüllt. Von wem ist denn die Kommission und insbesondere die deutsche grundsätzlich englischsprechende Kommissionspräsidentin gewählt worden? Kann man hier von einem lupenreinen Demokratieverfahren wirklich sprechen? Vielleicht leidet das Gedächtnis vieler Bürger unter einer geringen Halbwertzeit, der Verfasser dieser Zeilen erinnert sich aber noch sehr genau an die Zusagen von Politikern, den Bürgern gegenüber, daß Kommissionspräsident in der EU der Spitzenkandidat bei der Europawahl 2019, der die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigt, werden soll. Zum großen Erstaunen wurde dann eine Politikerin in dieses Amt gehoben, die noch nicht einmal bei der Europawahl kandidierte und als Verteidigungsministerin in Deutschland einen Scherbenhaufen hinterließ. Unter solchen Voraussetzungen von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist schon sehr kühn oder – um es etwas brutaler auszudrücken – eine Unverschämtheit den Bürgern gegenüber und hat mit Respekt nichts zu tun.

Als juristischer Laie könnte man zu der Frage kommen, warum sich der EuGH nicht mit diesem eklatanten Rechtsbruch befaßt hat. Aber mit juristischem Sachverstand weiß man, daß dazu eine Klage beim EuGH notwendig gewesen wäre. Es ist nicht zu erwarten, daß diejenigen, die das Recht immer so auslegen, wie sie es selbst benötigen, gegen sich eine Klage vor einem Gericht einreichen. Und dann sind wir wieder bei Artikel 2 EUV und stellen resigniert fest, daß man in Gesetze schöne Worte schreiben kann, wobei diese erst dann Wirkung entfalten, wenn sie jeweils von der richtigen Seite interpretiert oder aufgegriffen werden.

Andererseits sollte sich die Kommission auch um Artikel 3 EUV kümmern. In Artikel 3 ist klar formuliert, daß es u. a. auch Aufgabe der Kommission sei, dafür zu sorgen, daß die Geldwertstabilität im EU-Raum sichergestellt sein muß. Hier meint die deutsche englischsprechende Kommissionspräsidentin nichts unternehmen zu müssen, obwohl mittlerweile die Inflation bei über 5% liegt.

Die gegenwärtige Entwicklung der EU und hier auch die Auseinandersetzung um die sogenannte Rechtsstaatlichkeit läßt eine schlimme Entwicklung erahnen, die dazu führen könnte, daß sich die Staaten in Europa wieder auf ihre eigenen Kräfte besinnen und eine EU-Bürokratie in Brüssel eingespart werden kann.

 

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Französische Ratspräsidentschaft verheißt energiepolitischen Realismus, aber grundfalsche Finanzpolitik

Heute hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron das Programm der französischen Ratspräsidentschaft vorgestellt. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Für Präsident Macron ist Fortschritt eines der großen Ziele der französischen Ratspräsidentschaft. Insofern ist es vernünftig, wenn er sich klarer als andere und in offenem Gegensatz zu den energiepolitischen Geisterfahrern der deutschen Regierung zur Kernenergie bekennt, denn nur mit ihr sind eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und effektiver Klimaschutz möglich. Dieser Realität sollte sich auch die pseudoökologische deutsche Bundesregierung endlich stellen.

Inakzeptabel und ökonomisch falsch ist hingegen Macrons Vorstoß, wirtschaftliches Wachstum durch neue Schulden, eine groß angelegte zwischenstaatliche Umverteilung in Form von gemeinsamen Anleihen und eine die Maastricht-Kriterien faktisch abschaffende Schuldenunion erzwingen zu wollen. Das kann nicht funktionieren und wird die EU absehbar in eine neue, existenzielle Krise führen, unter der vor allem die Deutschen und Nordeuropäer zu leiden haben werden. Das ist entschieden abzulehnen.“

Es ist mehr als erstaunlich, daß zurzeit kaum über die Folgen der desaströsen Finanz- und Geldpolitik der EU gesprochen wird. Wahrscheinlich werden diese Themen durch die Corona-Aktionen völlig verdeckt. Seit Monaten erklären uns die beiden Damen, Ursula von der Leyen und Christine Lagarde, daß die objektiv vorhandene Geldentwertung des Euro durch die massiven Preissteigerungen angeblich nur vorübergehend seien. Man darf sicher annehmen, daß diese beiden Politikerinnen sehr genau wissen, daß ihre Äußerungen nicht den Tatsachen entsprechen.

Nach wie vor wird den Bürgern kaum vermittelt, daß die gegenwärtige Geldpolitik der EU eine massive Enteignung der Bürger in den europäischen Ländern, deren finanzielle Erträge mit regelrechten Vernebelungsaktionen in Richtung der Südländer in Europa gelenkt werden, damit diese nicht den Offenbarungseid leisten müssen, darstellt. Eine Anhebung der Zinsen, die dringend erforderlich wäre, würde wahrscheinlich zu einem Zusammenbruch der europäischen Währung führen. Daß den Bürgern in Deutschland ihre Altersversorgungen regelrecht zerstört werden, daß die Bürger durch die Politik dieser EU-Bürokratie, die sich immer mit Europa gleichsetzt, obwohl Europa nicht das EU-Bürokratenmonster ist, scheint mehr oder weniger ausgeblendet zu werden. Es wird sehr interessant sein, welche Reaktionen kommen werden, wenn diejenigen Bürger, die eines Tages ihre Altersversorgung in Anspruch nehmen wollen und feststellen, daß diese sich erheblich „aufgelöst“ hat, reagieren werden. Die gegenwärtige Regierung meint vielleicht, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Amt zu sein, so daß den Zorn der Betrogenen andere zu spüren bekommen.

Insofern erscheint uns die Stellungnahme der AfD zu der Politik von Macron, der viel von Europa redet, aber den Erfolg seines eigenen Landes meint, sehr moderat zu sein. Es müßte viel deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, daß Macron mit daran beteiligt ist, die Probleme in Europa zu verstärken. Die großen Worte von Macron verdecken, daß sein Land wirtschaftlich erhebliche Probleme hat, so daß auch dadurch erkennbar wird, daß eine Einheitswährung nur dann möglich wäre, wenn alle beteiligten Staaten die gleiche Wertschöpfung erreichen können. Dies ist einerseits gar nicht erreichbar und andererseits auch gar nicht erstrebenswert. Wichtig wäre jedoch, daß dies endlich auch gesagt wird und noch wichtiger wäre es, wenn endlich dieser Irrsinn einer einheitlichen Währung bei unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistung beendet würde. Die Einheitswährung im europäischen Raum wird dazu führen, daß der Streit und der Mißmut zwischen den einzelnen europäischen Ländern immer mehr verstärkt und eines Tages in einer Explosion entladen wird.

Natürlich sind dann die gegenwärtigen Hauptakteurinnen nicht mehr im Amt, so daß diese mit Sicherheit nicht diejenigen sein werden, die dann zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Aber auch dies ist nicht neu. Wenn man sich daran erinnert, was Frau von der Leyen für einen Scherbenhaufen bei der Bundeswehr hinterlassen hat und wie schnell alle offenen Fragen, die von der ehemaligen Verteidigungsministerin hätten beantwortet werden müssen, nicht beantwortet wurden und keiner mehr nachhakte, dann läßt dies befürchten, daß es mit den Fehlleitungen der EU-Bürokratie auch nicht anders gehen wird.

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20 Jah­re Euro-Bargeld: Die­ses Währungsexperime­nt muss geordnet bee­ndet werden ​  

Zum 1. Januar 2022 jährt sich die Einfüh­rung des Euro-Bargel­ds zum zwanzigsten Mal.

​Prof. Dr. Jörg Meuth­en, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, zieht Bilanz:

​„Der Euro war von An­fang an ein politisc­hes Projekt, das nüc­hternen ökonomischen Gesetzmäßigkeiten zu­widerlief. Er sollte dazu beitr­agen, dass die Völker Europas zusammenwa­chsen. Tatsächlich hat er zu deren Spalt­ung geführt: Die Wäh­rungsunion führte zu einem Revival überw­unden geglaubter nat­ionaler Chauvinismen.

​Das war vorhersehbar: Für einige Staaten war der Euro zu wei­ch, für andere zu ha­rt. Sie machten sich gegenseitig für die ökonomischen Verwer­fungen verantwortlic­h, die Folge eines so heterogenen Währu­ngsverbunds sein mus­sten. Aus der Währun­gsunion entwickelte sich zwangsläufig ei­ne Schuldenunion. Das lag daran, dass die fünf Konvergenzkri­terien im Maastricht­er Vertrag schon von den meisten Ersttei­lnehmerländern nicht erfüllt wurden und man sich an die eig­enen Regeln, allen voran die No-Bailout-Klausel, nicht hielt. Die Einführung des Euro begann mit ein­em Wortbruch, dem we­itere folgen sollten. Man hat fast alles gebrochen, was man versprochen hat. Für deutsche Sparer und Steuerzahler hatte und hat das fatale Folgen.

​Nun sollen auf Wunsch von Macron auch no­ch die letzten Reste des Maastrichter Ve­rtrags abgeräumt wer­den, etwa die Schuld­enbremse. Und während man vor 20 Jahren den Euro als Bargeld eingeführt hat, üb­erlegt man nun immer unverhohlener, das Bargeld komplett abz­uschaffen. Damit wäre der Weg in die Tot­alüberwachung, in we­itere Negativzinsen und in eine noch kra­ssere Enteignung der Bürger endgültig ge­ebnet.

​Die AfD war und ist die einzige Partei, die sich diesem wohl­standsvernichtenden, die Völker Europas spaltenden Währungse­xperiment entgegenst­ellt. Dieses Experim­ent muss geordnet beendet werden, um ei­ne Rückkehr zu natio­nalen Währungen oder zu homogeneren Währ­ungsverbünden zu erm­öglichen.“