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Was Demokratie ist, bestimmt aktuell das Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und der engste Mitarbeiter seiner Innenministerin Faeser, Haldenwang, scheint immer mehr zur Höchstform aufzulaufen.

In einem Gastbeitrag in der FAZ – man kann sich schon fragen, warum die FAZ dies veröffentlicht – hat Herr Haldenwang wieder einmal zum Ausdruck gebracht, wie er sich die „guten“ Bürger vorstellt. Natürlich dürfen sie in keiner Weise die gegenwärtige Regierung lächerlich machen oder Zweifel an deren hohen Qualität üben. Das wäre nämlich eine Delegitimierung dieser Regierung und ein solches Verhalten kommt bereits einem Staatsverbrechen gleich. Der Begriff der „Delegitimierung“ findet sich bisher in keinem Strafgesetzbuch. Das hindert aber den Schützer der Demokratie nicht, diesen Begriff zu kreieren, der nichts sagt aber jeden in Grund und Boden rammen kann, der es wagt, sich negativ über die gegenwärtige Regierung zu äußern. Geradezu abenteuerlich wird es, wenn Herr Haldenwang erklärt, dass Meinungsfreiheit einerseits ein hohes Gut sei, andererseits aber seine Grenzen habe. Diese Grenzen sieht dieser „Demokratiewahrer“ nicht bei Aussagen, die strafrechtlich relevant sind, sondern bereits unterhalb dieser Schwelle, wobei er offensichtlich selbst im Zusammenwirken mit seiner Chefin, der Innenministerin Faeser, glaubt feststellen zu können, was gesagt werden darf und was nicht.

Wenn man diesen Sachverhalt auf seine Substanz betrachtet, dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass wir uns bereits in einem Stadium der Diktatur befinden. Wie will ich ggf. gerichtlich gegen eine Entscheidung dieses Verfassungsschutzamtes vorgehen, dass mich angreift, weil ich eine Äußerung getätigt habe, die strafrechtlich gar nicht relevant ist? Man könnte auch sagen, dass hier die Freiheitsrechte der Bürger durch eine Verwaltungsbehörde mit einer eigenen neuen (Unrecht) Rechtsschöpfung eingeschränkt werden. Wenn Haldenwang schreibt, „Die zu Jahresbeginn bekannt gewordenen Vernetzungstreffen zwischen Rechtsextremisten und Teile der gesellschaftlichen Mitte beladen Entgrenzungsprozesse, vor denen das BfS zuvor schon gewarnt hatte“, dann scheint dieser Amtsleiter die Bürger für dumm verkaufen zu wollen. Er weiß sehr gut, dass dieses „Geheimtreffen“, mit Sicherheit meint er das Potsdamer Treffen, nichts mit einem Geheimtreffen zu tun hatte, eine gute Inszenierung einer sogenannten Recherchefirma gewesen ist, die in erheblichem Umfang aus Steuermitteln für ihre Agitation finanziert wird. Die als Tatsachen von Correctiv behaupteten Sachverhalte erwiesen sich zwischenzeitlich als Meinungsäußerungen dieses ehrenwerten Vereins, die eine realen Hintergrund vermissen ließen.

Es wäre sehr interessant, ob Herr Haldenwang selbst davon überzeugt ist, die Demokratie zu schützen oder ob er mittlerweile gar nicht mehr merkt, wie er sich dazu hergibt, die Demokratie zu gefährden.

Wenn Herr Haldenwang mit seiner Auffassung Rechtskraft erhalten sollte, dürften aktuell alle Kabaretts, die sich zu der derzeitigen unfähigen Regierung äußern, erhebliche Probleme mit der Justiz bekommen. Aber glücklicherweise ist Herr Haldenwang nicht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sondern nur der Amtsleiter einer Behörde, die nach der Pfeife der Innenministerin zu tanzen hat.



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Neue Staatsfeinde gesichtet – der Verfassungsschutz ist wachsam

Der Verfassungsschutz unter seinem Präsidenten Haldenwang und neuerdings auch die Innenministerin Nancy Faeser sind unermüdlich bemüht, dafür zu sorgen, Verfassungsfeinde zu identifizieren, um mit allen Mitteln diese Feinde zu eliminieren. Bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts tauchte erstmals eine neue Kategorie von Verfassungsfeinden auf, die unter der Bezeichnung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimieren des Staates“ der staunenden Öffentlichkeit vorgeführt wurde. Bei dieser Neukreation eines Begriffes des Herrn Haldenwang bleibt einem Bürger, der sich bemüht, diesen Staat überhaupt noch zu verstehen, nur noch großes Erstaunen, wie leichtfertig die Staatsrepräsentanten, die doch für die Bürger arbeiten sollten, jegliches Vertrauen in die Staatbürokratie infrage stellen, wenn nicht gar demontieren. Der Jurist Haldenwang sollte eigentlich wissen, dass Begriffe, die man auch als unbestimmte Rechtsbegriffe bezeichnet, höchst fragwürdig sind. Man kann sich jetzt schon denken, wie die ersten Klagen aussehen werden, wenn Personen oder Organisationen den Rechtsweg beschreiten werden, wenn man ihnen vorwirft, verfassungsschutzrelevant den Staat zu delegitimieren. Auch der Vorwurf, die Repräsentanten des Staates „absichtsvoll verächtlich“ zu machen, ist so unbestimmt, dass man erst einmal beobachten sollte, was die Gerichte unter einem solchen Verhalten subsumieren werden. Wo ist die Grenze zwischen zulässiger Kritik, die vielleicht auch bis an die Grenze einer sozialakzeptierten Verträglichkeit gehen könnte und den Tatbeständen einer Beleidigung oder sogar einer Volksverhetzung? In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass unser derzeitiges Rechtssystem bereits klare Grenzen setzt, die bei einer Überschreitung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Dazu braucht Herr Haldenwang keine neuen Begrifflichkeiten zu kreieren, die noch dazu so unklar sind, dass man – wenn man böswillig argumentieren wollte – zu dem Gedanken kommen könnte, dass bewußt ein Klima der Verunsicherung geschaffen werden soll, damit sich kritische Bürger gar nicht erst kritisch gegenüber dem Staat äußern, weil sie Sorge haben müssten, in den Fokus eines Herrn Halendwang und seiner Behörde zu kommen. Dass diese Sorge nicht unbegründet ist, kann man auch aus dem Hinweis von Thomas Haldenwang erkennen, dass jetzige Klassifizierung der neuen Gruppe von Staatsfeinden eine Reaktion des Verfassungsschutzamtes vom April 2021 sei, als man auf die Corona-Proteste reagierte.

Vielleicht sollte auch der Verfassungsschutz mit der Einordnung „rechts“ und „links“ etwas vorsichtiger umgehen, zumal es gesellschaftszerstörende Phänomen gibt, die man unter dem Oberbegriff Faschismus subsumieren kann und weder rechts noch links, sondern faschistisch sind. Faschistisch hat mit rechts und links nichts zu tun, sondern ist eine nicht akzeptierte Methode, eine Politik mit allen Mitteln, also auch mit Gewalt, unumkehrbar durchzusetzen. Durch die Methode des Framing, die leider von diesem Staat immer mehr verwendet wird und einen gefährlichen Eingriff in das Bewusstsein der Bürger sein kann, genügt es mittlerweile nur noch Worte in den Raum zu stellen, um einen missliebigen politischen Gegner in eine Ecke zu stellen, die für den Betroffenen einem gesellschaftlichen Suizid gleichkommen kann. Ein schönes Beispiel, das man gerade Herrn Haldenwang entgegenhalten kann, ist die AfD. Hier reicht es aus, dieses Kürzel in den Raum zu stellen, um bei einer großen Zahl von Bürgern, die nicht mehr willens oder in der Lage sind, eigenständig kritisch zu denken, den Frame zu vermitteln, dass man es mit einer rechtsradikalen Gruppierung zu tun habe, die das Grundgesetz infrage stellt und somit – wenn dem so wäre – zurecht mit allen rechtlichen Mitteln des Staates zu bekämpfen sei. Dabei wird der unkritische Bürger wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen, dass die Vorsitzende einer angeblich demokratischen Partei, sich offen zu einer marxistischen Gruppierung bekennt, in dieser sogar Mitglied gewesen ist, die tatsächlich unser Grundgesetz ablehnt und es in dieser Form abschaffen will.

Um es deutlich zu sagen, der Verfasser dieser Zeilen steht voll für dieses Grundgesetz ein, er verweist aber auf die Gefahr, die darin besteht, dass unter dem Rubrum eines Verfassungsschutzes Meinungsäußerungen zu schnell als verfassungsfeindlich definiert werden, so dass dies dazu führt, dass der Verfassungsschutz gar nicht mehr selbst tätig werden muss, weil die Bürger ihre Gedankenschere bereits bei sich selbst ansetzen und auf jegliche Kritik gegen diesen Staat verzichten.

Bei einer ordnungsgemäßen Anwendung unseres Rechtssystems benötigt es keine neuen schwammige Begrifflichkeiten von Straftatbeständen, weil diese bereits hinreichend existieren. Allein der Begriff „Delegitimierung“, der im Übrigen von Organisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung ständig verwendet wird, allerdings mit anderen Vorzeichen, ist insoweit gefährlich, als man damit alles begründen kann. Gute Juristen werden immer darauf achten, dass bei Rechtsverordnungen nur eindeutige Begrifflichkeiten gewählt werden, damit sie einer möglichen rechtlichen Prüfung im Konfliktfall auch standhalten können.
Wenn Staatsvertreter, wie jetzt der Präsident des Verfassungsschutzamtes und die Innenminsiterin Faeser beklagen, dass es immer mehr Staatsfeinde gibt, die diesen Staat „deligitimieren“ wollen, dann sollte aber auch der Staat darauf achten, dass er keine Veranlassung gibt, Bürgern zu zeigen, dass er sich selbst nicht an Recht und Ordnung hält. In diesem Zusammenhang sollte auf die ständigen Rechtsbrüche der EU hingewiesen werden, die einem kritischen Bürger auch nicht verborgen bleiben und dazu führen, dass sich ein gewisser Missmut gegenübr dem Staat entwickelt. Obwohl vertraglich eindeutig geregelt ist, dass ein Schuldenausgleich in der EU ausgeschlossen ist, halten sich die Politiker nicht an diese Verträge. Ein solches Verhalten ist ebenfalls eine Delegitimation des Staates, weil hier dem Bürger vorgeführt wird, dass Recht, das zu sein hat, was die Politiker selbst festsetzen. Die Bundeswehr darf nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ausschließlich zur Verteidigung des eigenen Landes eingesetzt werden. Tatsächlich hat sie mit dieser Aufgabe so gut wie nichts mehr zu tun. Auch das ist ein Beispiel, wo Bürger Zweifel an diesem Staat zum Ausdruck bringen können.

Es wäre gut, wenn ein Verfassungsschutzbericht auch Anlass wäre, dass der Staat, bzw. seine Vertreter, sich selbst einmal überprüfen, ob sie sich so verhalten, wie sie es von den Bürgern erwarten.

 

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Treten Sie jetzt zurück Herr Haldenwang – oder hatten Sie einen Auftrag vom Innenminister?

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte die AfD mit ihrer erneuten gerichtlichen Intervention Erfolg und erreichte, daß das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen. Dies berichtete heute der Deutschlandfunk und der Spiegel, aber auch andere Zeitungen.

Was sich eigentlich recht harmlos anhört und normalerweise auch keine besondere Aufmerksamkeit hervorgerufen hätte, ist jedoch ein politischer Skandal, der in seiner Dimension noch gar nicht zu überschauen ist.

Was ist geschehen? Da wird von einer Behörde, die gar kein eigenes Verfassungsorgan, sondern eine weisungsgebundene Institution ist und dem Innenministern direkt untersteht, so daß sie von diesem direkte Weisungen erhält, seit zwei Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit gestreut, daß man die Auffassung vertritt, die AfD sei verfassungsfeindlich. Es wird dann immer wieder auf eine Zusammenstellung von Beobachtungsunterlagen verwiesen, die angeblich ausschließlich aus öffentlichen Reden und Schriften der AfD und deren Vertreter stammen sollen, denn eine geheimdienstliche Überwachung mit Agenten und V-Leuten darf zur Zeit nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.  Inzwischen rücken Wahltermine immer näher und das Verfassungsschutzamt ist noch immer nicht in der Lage, gerichtsfest zu behaupten, daß die AfD verfassungsfeindlich sei. Dann aber, unmittelbar vor einer Landtags- Wahl und 6 Monate vor der Bundestagswahl, holt man wie die Sphinx aus der Asche ein sogenanntes Gutachten hervor, das 1.100 Seiten umfassen soll. Kleiner Haken am Rande: die Beschuldigte kennt dieses „Gutachten“ nicht und kann dazu gar keine Stellung nehmen.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht in Köln (weil dies hier zuständig ist). Die Verfassungsschutzbehörde erklärt gegenüber dem Gericht, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine Verlautbarungen über die AfD bezüglich einer behaupteten Verfassungsfeindlichkeit herauszugeben. Das Gericht stimmt dem zu, so daß alle Parteien eine Entscheidung in der Sache des Gerichts abwarten sollten. Und jetzt geschieht das Ungeheuerliche: Das ARD Hauptstadtstudio – also eine öffentlich rechtliche Einrichtung – und der Spiegel veröffentlichen eine Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Thomas Haldenwang, wonach dieser eine Woche vor einer Landtagswahl zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die AfD verfassungsfeindlich ist. Diese Information wird von allen relevanten Sendern (Fernsehen und Rundfunk sowie Zeitungen) in den Nachrichten wiederholt als Fakt dargestellt, so daß die Bürger davon ausgehen mußten, daß die AfD aufgrund ihrer nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit unter Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln gestellt wird. Konkret bedeutet dies, der Innenminister greift über seinen Verfassungsschutzpräsidenten aktiv in die bevorstehende Landtagswahl ein, indem er die größte Oppositionspartei im Bundestag als verfassungsfeindlich darstellen läßt, so daß damit die Chancen der eigenen Partei steigen. Oder der Verfassungsschutzpräsident hat diesen Rechtsbruch ohne Wissen seines Vorgesetzten Hors Seehofers begangen. Die CDU hat ja auch unverzüglich durch ihren Abgeordneten Kiesewetter AfD-Mitgliedern geraten, aus der Partei auszutreten, weil eine Mitgliedschaft in dieser Partei für die Mitglieder Nachteile haben könnte.

Jetzt erhält das Verfassungsschutzamt – und damit ist ja dessen Chef Thomas Haldenwang gemeint – eine regelrechte Ohrfeige. Das Gericht untersagt dem Präsidenten, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts als verfassungsfeindlich einzustufen und weist besonders auf das „Durchstechen“ einer geheimen Information durch den Verfassungsschutz selbst hin. Was ist das für ein Geheimdienst? Kann hier ein Bürger unseres Landes überhaupt noch Vertrauen haben? Entweder hat der Präsident seine Behörde nicht im Griff oder er hat bewußt – vielleicht sogar mit Billigung oder auf Anweisung – seines Vorgesetzten, dem Innenminister Horst Seehofer die Presse informieren lassen. In beiden Fällen ist der Rücktritt des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes zwingend notwendig, denn das Vertrauen in diese Behörde ist irreversibel zerstört. Noch schlimmer wäre es, wenn der Innenminister selbst beteiligt sein sollte. Dann muß auch dieser seinen Hut nehmen.

Es ist zu befürchten, daß die derzeitigen etablierten Parteien von links bis links (als bürgerliche Partei könnte man allenfalls noch die FDP ansehen, so daß hier kein Schreibfehler vorliegt) nichts unternehmen. Sie werden nur bedauern, daß es ihnen diesmal nicht geräuschlos gelungen ist, sich von einer demokratischen und von ca. 6 Millionen Bürgern gewählten Opposition zu befreien.