Der Verfassungsschutz unter seinem Präsidenten Haldenwang und neuerdings auch die Innenministerin Nancy Faeser sind unermüdlich bemüht, dafür zu sorgen, Verfassungsfeinde zu identifizieren, um mit allen Mitteln diese Feinde zu eliminieren. Bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts tauchte erstmals eine neue Kategorie von Verfassungsfeinden auf, die unter der Bezeichnung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimieren des Staates“ der staunenden Öffentlichkeit vorgeführt wurde. Bei dieser Neukreation eines Begriffes des Herrn Haldenwang bleibt einem Bürger, der sich bemüht, diesen Staat überhaupt noch zu verstehen, nur noch großes Erstaunen, wie leichtfertig die Staatsrepräsentanten, die doch für die Bürger arbeiten sollten, jegliches Vertrauen in die Staatbürokratie infrage stellen, wenn nicht gar demontieren. Der Jurist Haldenwang sollte eigentlich wissen, dass Begriffe, die man auch als unbestimmte Rechtsbegriffe bezeichnet, höchst fragwürdig sind. Man kann sich jetzt schon denken, wie die ersten Klagen aussehen werden, wenn Personen oder Organisationen den Rechtsweg beschreiten werden, wenn man ihnen vorwirft, verfassungsschutzrelevant den Staat zu delegitimieren. Auch der Vorwurf, die Repräsentanten des Staates „absichtsvoll verächtlich“ zu machen, ist so unbestimmt, dass man erst einmal beobachten sollte, was die Gerichte unter einem solchen Verhalten subsumieren werden. Wo ist die Grenze zwischen zulässiger Kritik, die vielleicht auch bis an die Grenze einer sozialakzeptierten Verträglichkeit gehen könnte und den Tatbeständen einer Beleidigung oder sogar einer Volksverhetzung? In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass unser derzeitiges Rechtssystem bereits klare Grenzen setzt, die bei einer Überschreitung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Dazu braucht Herr Haldenwang keine neuen Begrifflichkeiten zu kreieren, die noch dazu so unklar sind, dass man – wenn man böswillig argumentieren wollte – zu dem Gedanken kommen könnte, dass bewußt ein Klima der Verunsicherung geschaffen werden soll, damit sich kritische Bürger gar nicht erst kritisch gegenüber dem Staat äußern, weil sie Sorge haben müssten, in den Fokus eines Herrn Halendwang und seiner Behörde zu kommen. Dass diese Sorge nicht unbegründet ist, kann man auch aus dem Hinweis von Thomas Haldenwang erkennen, dass jetzige Klassifizierung der neuen Gruppe von Staatsfeinden eine Reaktion des Verfassungsschutzamtes vom April 2021 sei, als man auf die Corona-Proteste reagierte.
Vielleicht sollte auch der Verfassungsschutz mit der Einordnung „rechts“ und „links“ etwas vorsichtiger umgehen, zumal es gesellschaftszerstörende Phänomen gibt, die man unter dem Oberbegriff Faschismus subsumieren kann und weder rechts noch links, sondern faschistisch sind. Faschistisch hat mit rechts und links nichts zu tun, sondern ist eine nicht akzeptierte Methode, eine Politik mit allen Mitteln, also auch mit Gewalt, unumkehrbar durchzusetzen. Durch die Methode des Framing, die leider von diesem Staat immer mehr verwendet wird und einen gefährlichen Eingriff in das Bewusstsein der Bürger sein kann, genügt es mittlerweile nur noch Worte in den Raum zu stellen, um einen missliebigen politischen Gegner in eine Ecke zu stellen, die für den Betroffenen einem gesellschaftlichen Suizid gleichkommen kann. Ein schönes Beispiel, das man gerade Herrn Haldenwang entgegenhalten kann, ist die AfD. Hier reicht es aus, dieses Kürzel in den Raum zu stellen, um bei einer großen Zahl von Bürgern, die nicht mehr willens oder in der Lage sind, eigenständig kritisch zu denken, den Frame zu vermitteln, dass man es mit einer rechtsradikalen Gruppierung zu tun habe, die das Grundgesetz infrage stellt und somit – wenn dem so wäre – zurecht mit allen rechtlichen Mitteln des Staates zu bekämpfen sei. Dabei wird der unkritische Bürger wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen, dass die Vorsitzende einer angeblich demokratischen Partei, sich offen zu einer marxistischen Gruppierung bekennt, in dieser sogar Mitglied gewesen ist, die tatsächlich unser Grundgesetz ablehnt und es in dieser Form abschaffen will.
Um es deutlich zu sagen, der Verfasser dieser Zeilen steht voll für dieses Grundgesetz ein, er verweist aber auf die Gefahr, die darin besteht, dass unter dem Rubrum eines Verfassungsschutzes Meinungsäußerungen zu schnell als verfassungsfeindlich definiert werden, so dass dies dazu führt, dass der Verfassungsschutz gar nicht mehr selbst tätig werden muss, weil die Bürger ihre Gedankenschere bereits bei sich selbst ansetzen und auf jegliche Kritik gegen diesen Staat verzichten.
Bei einer ordnungsgemäßen Anwendung unseres Rechtssystems benötigt es keine neuen schwammige Begrifflichkeiten von Straftatbeständen, weil diese bereits hinreichend existieren. Allein der Begriff „Delegitimierung“, der im Übrigen von Organisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung ständig verwendet wird, allerdings mit anderen Vorzeichen, ist insoweit gefährlich, als man damit alles begründen kann. Gute Juristen werden immer darauf achten, dass bei Rechtsverordnungen nur eindeutige Begrifflichkeiten gewählt werden, damit sie einer möglichen rechtlichen Prüfung im Konfliktfall auch standhalten können.
Wenn Staatsvertreter, wie jetzt der Präsident des Verfassungsschutzamtes und die Innenminsiterin Faeser beklagen, dass es immer mehr Staatsfeinde gibt, die diesen Staat „deligitimieren“ wollen, dann sollte aber auch der Staat darauf achten, dass er keine Veranlassung gibt, Bürgern zu zeigen, dass er sich selbst nicht an Recht und Ordnung hält. In diesem Zusammenhang sollte auf die ständigen Rechtsbrüche der EU hingewiesen werden, die einem kritischen Bürger auch nicht verborgen bleiben und dazu führen, dass sich ein gewisser Missmut gegenübr dem Staat entwickelt. Obwohl vertraglich eindeutig geregelt ist, dass ein Schuldenausgleich in der EU ausgeschlossen ist, halten sich die Politiker nicht an diese Verträge. Ein solches Verhalten ist ebenfalls eine Delegitimation des Staates, weil hier dem Bürger vorgeführt wird, dass Recht, das zu sein hat, was die Politiker selbst festsetzen. Die Bundeswehr darf nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ausschließlich zur Verteidigung des eigenen Landes eingesetzt werden. Tatsächlich hat sie mit dieser Aufgabe so gut wie nichts mehr zu tun. Auch das ist ein Beispiel, wo Bürger Zweifel an diesem Staat zum Ausdruck bringen können.
Es wäre gut, wenn ein Verfassungsschutzbericht auch Anlass wäre, dass der Staat, bzw. seine Vertreter, sich selbst einmal überprüfen, ob sie sich so verhalten, wie sie es von den Bürgern erwarten.