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Vorwürfe gegen die Alternative Jugend ohne substanzielle Begründung

Der Deutschlandfunk berichtete heute aktuell in seinen Nachrichten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation „Junge Alternative (JA) als verfassungsfeindlich einstuft. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes wurde folgende Information veröffentlicht:

„Junge Alternative“ (JA)

Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen.

Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.

Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sieht.

Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.

Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.

Auffällig an dieser Erklärung sind die vielen unbestimmten Begriffe, die lediglich Vermutungen wiedergeben, ohne dass konkrete Hinweise vorliegen, die den sehr schweren Vorwurf rechtfertigen würde.

Bornemann-Aktuell richtete eine Anfrage an das Bundesverfassungsschutzamt mit folgendem Inhalt:

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die erwähnten Bestrebungen gegen das Demokratiegesetz näher konkretisiert sind. Was heißt es, wenn gesagt wird, „dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“?

Gibt es eine Richtlinie, die den Rahmen dessen vorgibt, was zukünftig gesagt und geschrieben werden darf?

Das Verfassungsschutzamt beantwortete unsere Anfrage wie folgt:

Wir verweisen auf die Pressemitteilung auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Das sehen wir doch anders. Man hätte schon erwarten dürfen, dass die doch sehr erheblichen und folgenschweren Anschuldigungen des Bundesamts für Verfassungsschutz etwas mehr Substanz gehabt hätten. Immerhin wird mit der jetzt vorliegenden Behauptung erheblich in die Ausübung demokratischer Rechte eingegriffen. Denn jedes Mitglied der AfD Jugendorganisation muss jetzt damit rechnen, erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wenn eine Bewerbung im öffentlichen Dienst erfolgt. Damit nimmt eine nachgeordnete Verwaltungsbehörde für sich das Recht in Anspruch, wie ein Gericht Entscheidungen mit erheblicher Relevanz zu treffen.

Auf eine konkrete Anfrage nach den Hintergründen der Entscheidung mit dem Hinweis zu antworten, der bisherigen Erklärung der Behörde, auf der Internetseite sei nichts hinzuzufügen, zeugt von einer Geringschätzung den Bürgern gegenüber, die selbstverständlich das Recht haben, von der Verwaltung eine Begründung ihrer Entscheidung zu verlangen. Man hielt es noch nicht einmal für erforderlich, zu begründen, warum man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine nähere Auskunft geben will.

Wenn die Innenministerin Faeser inzwischen erklärt, dass man den „rechten Sumpf“ austrocknen wolle, dann erinnert dies doch sehr an eine Diktion einer Diktatur, die doch von dieser Innenministerin angeblich bekämpft werden soll.

Die JA erklärte in einer Presseerklärung, dass für sie die Anschuldigung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht überraschend gekommen sei. Man beobachte zurzeit, dass jegliche Opposition, die sich nicht dem linken Mainstream bedient, als rechtsradikal und verfassungsfeindlich diskreditiert wird. Es spricht auch viel für die Erklärung der beiden Vorsitzenden der AfD, Weidel und Chrupalla, wonach der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Haldenwang im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ein psychologisches Negativklima schaffen will, um die Entscheidung des OLG zu beeinflussen. Auch die Tatsache, dass die AfD in einigen Umfragen bereits damit rechnen kann, 16% der Wähler auf sich zu vereinigen, kann ein Grund dafür sein, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eine nachgeordnete Behörde der Innenministerin Faeser ist, jetzt diese Information in die Welt setzt. Offensichtlich will man mit allen Mitteln verhindern, dass die AfD eine Mehrheit im Bundestag erhalten könnte.

Als Bürger dieses Staates kann es einem nur noch angst und bange werden, wenn man sieht, mit welchen Methoden gegenwärtig alles unternommen wird, eine Opposition in diesem Lande auszuschalten. Allerdings kann dieser gezielte Angriff auf die Demokratie, denn das Grundgesetz garantiert allen Bürgern eine freie Meinungsäußerung, auch gewaltig als „Rohrkrepierer“ enden. Es könnte sein, dass die Bürger die Strategie dieses Bundesverfassungsschutzamtes und seiner Ministerin Faeser durchschauen. Hier wird nicht die Verfassung geschützt, sondern die Regierungspolitik einer linkslastigen Koalition. Und ob die Bürger in der Mehrheit eine solche Politik unterstützen, ist doch sehr fraglich.

 

 

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Neue Staatsfeinde gesichtet – der Verfassungsschutz ist wachsam

Der Verfassungsschutz unter seinem Präsidenten Haldenwang und neuerdings auch die Innenministerin Nancy Faeser sind unermüdlich bemüht, dafür zu sorgen, Verfassungsfeinde zu identifizieren, um mit allen Mitteln diese Feinde zu eliminieren. Bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts tauchte erstmals eine neue Kategorie von Verfassungsfeinden auf, die unter der Bezeichnung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimieren des Staates“ der staunenden Öffentlichkeit vorgeführt wurde. Bei dieser Neukreation eines Begriffes des Herrn Haldenwang bleibt einem Bürger, der sich bemüht, diesen Staat überhaupt noch zu verstehen, nur noch großes Erstaunen, wie leichtfertig die Staatsrepräsentanten, die doch für die Bürger arbeiten sollten, jegliches Vertrauen in die Staatbürokratie infrage stellen, wenn nicht gar demontieren. Der Jurist Haldenwang sollte eigentlich wissen, dass Begriffe, die man auch als unbestimmte Rechtsbegriffe bezeichnet, höchst fragwürdig sind. Man kann sich jetzt schon denken, wie die ersten Klagen aussehen werden, wenn Personen oder Organisationen den Rechtsweg beschreiten werden, wenn man ihnen vorwirft, verfassungsschutzrelevant den Staat zu delegitimieren. Auch der Vorwurf, die Repräsentanten des Staates „absichtsvoll verächtlich“ zu machen, ist so unbestimmt, dass man erst einmal beobachten sollte, was die Gerichte unter einem solchen Verhalten subsumieren werden. Wo ist die Grenze zwischen zulässiger Kritik, die vielleicht auch bis an die Grenze einer sozialakzeptierten Verträglichkeit gehen könnte und den Tatbeständen einer Beleidigung oder sogar einer Volksverhetzung? In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass unser derzeitiges Rechtssystem bereits klare Grenzen setzt, die bei einer Überschreitung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Dazu braucht Herr Haldenwang keine neuen Begrifflichkeiten zu kreieren, die noch dazu so unklar sind, dass man – wenn man böswillig argumentieren wollte – zu dem Gedanken kommen könnte, dass bewußt ein Klima der Verunsicherung geschaffen werden soll, damit sich kritische Bürger gar nicht erst kritisch gegenüber dem Staat äußern, weil sie Sorge haben müssten, in den Fokus eines Herrn Halendwang und seiner Behörde zu kommen. Dass diese Sorge nicht unbegründet ist, kann man auch aus dem Hinweis von Thomas Haldenwang erkennen, dass jetzige Klassifizierung der neuen Gruppe von Staatsfeinden eine Reaktion des Verfassungsschutzamtes vom April 2021 sei, als man auf die Corona-Proteste reagierte.

Vielleicht sollte auch der Verfassungsschutz mit der Einordnung „rechts“ und „links“ etwas vorsichtiger umgehen, zumal es gesellschaftszerstörende Phänomen gibt, die man unter dem Oberbegriff Faschismus subsumieren kann und weder rechts noch links, sondern faschistisch sind. Faschistisch hat mit rechts und links nichts zu tun, sondern ist eine nicht akzeptierte Methode, eine Politik mit allen Mitteln, also auch mit Gewalt, unumkehrbar durchzusetzen. Durch die Methode des Framing, die leider von diesem Staat immer mehr verwendet wird und einen gefährlichen Eingriff in das Bewusstsein der Bürger sein kann, genügt es mittlerweile nur noch Worte in den Raum zu stellen, um einen missliebigen politischen Gegner in eine Ecke zu stellen, die für den Betroffenen einem gesellschaftlichen Suizid gleichkommen kann. Ein schönes Beispiel, das man gerade Herrn Haldenwang entgegenhalten kann, ist die AfD. Hier reicht es aus, dieses Kürzel in den Raum zu stellen, um bei einer großen Zahl von Bürgern, die nicht mehr willens oder in der Lage sind, eigenständig kritisch zu denken, den Frame zu vermitteln, dass man es mit einer rechtsradikalen Gruppierung zu tun habe, die das Grundgesetz infrage stellt und somit – wenn dem so wäre – zurecht mit allen rechtlichen Mitteln des Staates zu bekämpfen sei. Dabei wird der unkritische Bürger wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen, dass die Vorsitzende einer angeblich demokratischen Partei, sich offen zu einer marxistischen Gruppierung bekennt, in dieser sogar Mitglied gewesen ist, die tatsächlich unser Grundgesetz ablehnt und es in dieser Form abschaffen will.

Um es deutlich zu sagen, der Verfasser dieser Zeilen steht voll für dieses Grundgesetz ein, er verweist aber auf die Gefahr, die darin besteht, dass unter dem Rubrum eines Verfassungsschutzes Meinungsäußerungen zu schnell als verfassungsfeindlich definiert werden, so dass dies dazu führt, dass der Verfassungsschutz gar nicht mehr selbst tätig werden muss, weil die Bürger ihre Gedankenschere bereits bei sich selbst ansetzen und auf jegliche Kritik gegen diesen Staat verzichten.

Bei einer ordnungsgemäßen Anwendung unseres Rechtssystems benötigt es keine neuen schwammige Begrifflichkeiten von Straftatbeständen, weil diese bereits hinreichend existieren. Allein der Begriff „Delegitimierung“, der im Übrigen von Organisationen wie der Amadeu Antonio Stiftung ständig verwendet wird, allerdings mit anderen Vorzeichen, ist insoweit gefährlich, als man damit alles begründen kann. Gute Juristen werden immer darauf achten, dass bei Rechtsverordnungen nur eindeutige Begrifflichkeiten gewählt werden, damit sie einer möglichen rechtlichen Prüfung im Konfliktfall auch standhalten können.
Wenn Staatsvertreter, wie jetzt der Präsident des Verfassungsschutzamtes und die Innenminsiterin Faeser beklagen, dass es immer mehr Staatsfeinde gibt, die diesen Staat „deligitimieren“ wollen, dann sollte aber auch der Staat darauf achten, dass er keine Veranlassung gibt, Bürgern zu zeigen, dass er sich selbst nicht an Recht und Ordnung hält. In diesem Zusammenhang sollte auf die ständigen Rechtsbrüche der EU hingewiesen werden, die einem kritischen Bürger auch nicht verborgen bleiben und dazu führen, dass sich ein gewisser Missmut gegenübr dem Staat entwickelt. Obwohl vertraglich eindeutig geregelt ist, dass ein Schuldenausgleich in der EU ausgeschlossen ist, halten sich die Politiker nicht an diese Verträge. Ein solches Verhalten ist ebenfalls eine Delegitimation des Staates, weil hier dem Bürger vorgeführt wird, dass Recht, das zu sein hat, was die Politiker selbst festsetzen. Die Bundeswehr darf nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ausschließlich zur Verteidigung des eigenen Landes eingesetzt werden. Tatsächlich hat sie mit dieser Aufgabe so gut wie nichts mehr zu tun. Auch das ist ein Beispiel, wo Bürger Zweifel an diesem Staat zum Ausdruck bringen können.

Es wäre gut, wenn ein Verfassungsschutzbericht auch Anlass wäre, dass der Staat, bzw. seine Vertreter, sich selbst einmal überprüfen, ob sie sich so verhalten, wie sie es von den Bürgern erwarten.