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Aktuell wird vom Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen behauptet, dass die AfD verfassungsfeindlich sei

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen, eine dem Innenminister nachgeordnete Verwaltungsbehörde, teilte in einer Pressemitteilung vom 8.12.2023 mit, dass der AfD-Landesverband als eine Organisation anzusehen sei, die gesicherte rechtsextreme Bestrebungen verfolgt. Bereits aus dieser schwammigen Formulierung wird erkennbar, dass diese Verwaltungsbehörde nichts anderes macht, als auf Weisung des Innenministers Schuster massiv in die politische Willensbildung der Bürger einzugreifen. Natürlich wird der Minister dies vehement zurückweisen, aber nichts anderes geschieht, wenn sein nachgeordneter und ihm weisungsgebundener Amtsleiter in die politische Meinungsbildung eingreift, wie im vorliegenden Fall geschehen. Denn nichts anderes ist es, wenn eine Verwaltungsbehörde vor einer bevorstehenden Landtagswahl aktuell den Bürgern mitteilt, dass die größte Oppositionspartei im Land angeblich rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt, ohne diese konkret mit Fakten zu belegen. Bemerkenswert ist, dass in der dreiseitigen Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz immer auf ein angeblich vorliegendes Gutachten hingewiesen wird, das die Grundlage für die jetzt aufgestellte Behauptung der Verwaltungsbehörde ist, dass aber auf Anfrage von Bornemann-Aktuell bei der Pressestelle des Landesamtes mitgeteilt wird, dass das zitierte Gutachten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei und somit auch nicht an die Presse herausgegeben werden könne. Was ist das für ein Rechtsstaat, deren Behörde einen gewichtigen Vorwurf gegen eine demokratische Partei erhebt, ohne diesen Vorwurf belegen zu können.

Der Inhalt der Presseerklärung des Landesamts für Verfassungsschutz ist eine Ansammlung von subjektiven Meinungsäußerungen eines Amtsleiters, die zudem so unspezifisch sind, dass man sich ernsthaft fragen könnte, ob hier eine sachliche Information oder eine Rufmordkampagne gegenüber einer Partei, die man bekämpfen will, weil sie die Macht der regierenden Parteien gefährdet, erfolgt.

Mittlerweile ist es unerträglich, dass immer vor anstehenden Landtagswahlen eine Verwaltungsbehörde aktiv in die politische Meinungsbildung eingreift und den Versuch unternimmt, einen politischen Mitbewerber, der für die gegenwärtige Regierung als eine Gefahr für den Machterhalt angesehen wird, so zu diskreditieren, dass die Bürger sich von dieser Partei abwenden.

Es ist ein Skandal wie hier versucht wird, Unterstützer und Wähler dieser Partei in eine verfassungsfeindliche Ecke zu stellen, damit sie sich gar nicht mehr trauen, für diese Partei aktiv einzutreten. Wenn die Vorwürfe, die hier von einer Verwaltungsbehörde und nicht von einem Gericht erhoben werden, nachvollzieht, wobei man sich nur auf die Presseerklärung einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde beziehen kann, so handelt es sich um Allgemeinplätze ohne jegliche Substanz. Seit wann ist es grundgesetzwidrig, wenn eine politische Partei Bedenken gegen eine Einwanderungspolitik einer linksorientierten Regierung formuliert? Seit wann ist es verfassungswidrig, wenn eine Partei meint, dass sich der Staat in erster Linie um die eigenen Staatsbürger zu kümmern habe? Es ist geradezu zynisch, wenn eine Verwaltungsbehörde jetzt den Rahmen festlegen will, was ihrer Meinung nach in den Rahmen des Grundgesetzes fällt und was nicht. Das ist noch immer die Aufgabe von Gerichten und insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Entlarvend ist, dass die Behörde sich weigert, ihre angeblichen Erkenntnisse, die jetzt zu ihrer Aussage geführt haben, der Öffentlichkeit mitzuteilen. Offensichtlich steht alles auf so schwachen Füßen, dass man glaubt, die Bürger mit populistischen Allgemeinplätzen verunsichern zu können. Was man mit einem solchen Vorgehen erreichen wird, ist genau das Gegenteil. Die Bürger, die eben noch nicht so vernebelt sind, wie es sich manche Ideologen wünschen, werden ihre eigenen Schlüsse ziehen und sich von ihrer Wahlentscheidung nicht von politischen Meinungsäußerungen der Regierungsvertreter, wie zum Beispiel von einem Innenminister, beeinflussen lassen. Allerdings erfolgt durch dieses Vorgehen einer Diffamierungskampagne gegenüber einer missliebigen Partei ein erheblicher Schaden für unsere Demokratie. Den Bürgern wird vermittelt, dass alles nur demokratisch sei, was diese Regierung für demokratisch hält. Mit dem Geist unseres Grundgesetzes hat dies allerdings nichts zu tun. Letztlich erfolgt eine Delegitimierung des Staates durch ein solches Verhalten einer nachgeordneten Behörde des Innenministers. Es ist mehr als zweifelhaft, warum seriöse öffentlich-rechtliche Sender Pressemitteilungen einer Verwaltungsbehörde einfach kritiklos übernehmen, ohne sich zu fragen, warum ihnen das angeblich vorliegende Gutachten, das die Begründung für die Feststellung des Landesamts für Verfassung sein soll, vorenthalten wird. Wenn der Innenminister von Sachsen davon überzeugt ist, dass die AfD in Sachsen eine verfassungsfeindliche Partei ist, dann sollte er schnell dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Partei verbietet. Wenn er dazu keine hinreichenden Unterlagen hat, dann sollte er schweigen und nicht die Demokratie gefährden, indem er sich aktiv in Wahlkämpfe einmischt. Dazu hat er kein Recht.

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Aktuell vor der Landestagswahl erhält auch die AfD in Sachsen-Anhalt ein Gütesigel vom Landesamt für Verfassungsschutz

Rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt spricht die den Innenministern nachgeordnete Behörde, das sogenannte Verfassungsschutzamt, eine Wahlempfehlung aus. Natürlich ist es ein Ärgernis für die sich demokratisch nennenden Parteien, dass ausgerechnet die demokratische bürgerliche Oppositionspartei, die AfD, aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Zustimmung der Bürger an der Spitze der Parteien liegt. Jetzt glaubt man, wie dies nun schon mit einer Regelmäßigkeit auch in anderen Bundesländern und bei der Verfassungsschutzbehörde des Bundes erfolgt, durch eine negative Wahlempfehlung in die Landtagswahlen eingreifen zu können. Es muss doch gelacht sein, , wenn es nicht Bürger geben sollte, die eine politische Meinung einer Verwaltungsbehörde als Wahrheit ansehen und sich dann von Parteien abwenden, die nach Auffassung der gegenwärtig Regierenden eine Gefahr für die Macht dieser Regierenden sind. Eine Gefahr deshalb, weil sie für die Bürger mittlerweile eine echte Alternative sind, um endlich das linke Parteienkartell abzuwählen, damit es für Deutschland wieder eine positive Entwicklung geben kann.

Es verwunderte auch nicht, dass diese angeblich wichtige Nachricht, die nichts anderes als eine politische Meinungsäußerung der gegenwärtigen Regierung ist, aktuell über den Rundfunk immer wieder in den Nachrichten gesendet wurde. Sie ist deshalb keinesfalls ein Maßstab für das Handeln von Bürgern. Es ist bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht, das allein verbindlich feststellen könnte, dass diese Partei verfassungswidrig ist, bisher nicht angerufen wurde. Wenn die Amtsleiter der Verfassungsschutzämter so überzeugt von ihrer Einschätzung wären, dann könnten sie doch mit ihren Vorgesetzten, den jeweiligen Innenministern einen Antrag an das Verfassungsgericht stellen. Offensichtlich gibt es dafür keine gerichtsverwertbaren Beweise. Mit den Feststellungen der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit soll erreicht werden, dass potenzielle Mandatsträger Angst haben sollen, weil sie mit beruflichen Nachteilen rechnen können. Glücklicherweise gibt es aber noch Politiker, die es sich leisten können, ihren eigenen Weg zu gehen und nicht auf parteipolitische Angriffe der Regierungsparteien mit Angst reagieren.

Allerdings scheinen viele Bürger die ständigen Warnungen der Verfassungsschutzbehörden – das sind nachgeordnete Dienststellen der jeweiligen Innenminister – zurecht nicht mehr ernst zu nehmen. Sie halten diese Hinweise für ein besonderes Gütesigel, wonach man genau diese Partei wählen sollte, weil man damit wirklich aktuell einen Politikwechsel erreichen kann.