Immer häufiger wird in den Nachrichten darüber berichtet, daß die EU Entscheidungen getroffen hat, wobei sich dies auf fast alle Bereiche bezieht. Da wird festgestellt, die EU habe beschlossen, die Abgaswerte der Auto auf einen bestimmten Wert zu reduzieren. Sie habe beschlossen, daß die Kohle nicht mehr abgebaut werden darf und einzelne Staaten ihre internen Verwaltungsstrukturen ändern müssen. Es wird von der Bürokratie der EU in grundsätzliche ethische Fragen eingegriffen, die in den einzelnen souveränen Staaten je nach kulturellem Hintergrund unterschiedlich behandelt werden und auch ausschließlich dort entschieden werden können.
Das Zaubermittel für diese Machtausübung, deren Legitimation einfach als gegeben angesehen wird, ist die sogenannte „Rechtsstaatlichkeit“. Mit diesem Begriff lassen sich alle Forderungen der EU offensichtlich scheinbar rechtlich legitimieren. Frau von der Leyen, die bei offiziellen Erklärungen grundsätzlich nicht die deutsche Sprache verwendet und meint englisch sprechen zu müssen, obwohl in der EU kein anderer Staat Englisch spricht, geriert sich als Regierungschefin eines Staates, den es überhaupt nicht gibt und greift ständig in die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten der EU ein. Vielleicht spricht Frau von der Leyen deshalb nicht mehr deutsch, weil sie vielleicht bereits eine Staatsangehörigkeit hat, die wir noch gar nicht kennen. Bei dem Gebaren dieser EU wäre dies auch keine Überraschung.
Wie kommt eigentlich diese Organisation, die von souveränen Staaten getragen wird, um klar definierte Aufgaben gemeinsam zu regeln, dazu Rußland vorzuschreiben, daß dort die Homoehe eingeführt werden muß? Wer gibt dieser Organisation überhaupt das Recht, in andere Rechtssysteme einzugreifen und sich über die jeweiligen kulturellen, gesellschaftspolitischen und auch religiösen Eigenarten hinweg zu setzen?
Die jetzt festzustellende Entwicklung kann nur noch als desaströs angesehen werden. Die alternativlose Kanzlerin, die als Kanzlerin ausschließlich den Weisungen des deutschen Parlaments zu folgen hat, beschließt in ihrer Funktion als Ratsmitglied der EU Sachverhalte, die sie nie mit dem Parlament in Deutschland abgesprochen hat. Ja, es ist sogar möglich, daß sie politische Vorstellungen in Brüssel einbringt, die überhaupt nicht vom Bundestag geteilt werden. Und was passiert dann? Dann erfolgt die sagenhafte Demokratisierung, indem das deutsche Parlament die Gesetze des Rats der EU in nationales Recht übernimmt, was in der Regel durch Handaufheben der Abgeordneten ohne vorherige grundsätzliche Erörterung und erst Recht nicht ohne ausgiebige Erörterung in der deutschen Öffentlichkeit erfolgt. Wenn ein nationales Parlament meint, dem Gesetz aus Brüssel nicht folgen zu müssen, dann wird es von der doch demokratisch legitimierten EU entsprechend sanktioniert. Auf diese Weise sind im Übrigen auch die sagenumwogenden Abgasreduzierungen beschlossen worden, die letztlich bedeuten, daß die Kraftfahrzeuge bisheriger Art abgeschafft werden.
Nun könnte man ja sich durchaus vorstellen, daß ein solches politisches Gebilde eine demokratische Legitimation erhalten könnte. Dazu wäre es aber notwendig, demokratische Strukturen vorzusehen und vor allen Dingen die jeweilig Beteiligten – bisher noch – souveränen Staaten – aufzufordern, durch Volksabstimmungen in ihren Ländern den Souverän, nämlich das Volk, durch Volksabstimmung zu befragen, ob es tatsächlich seine Nationalität zugunsten eines neuen Staates, wie auch immer dieser heißen sollte, aufgeben will. Der Verfasser dieser Zeilen kann sich an ein solches Verfahren nicht erinnern. Er kann sich nur daran erinnern, daß der Versuch, über die Köpfe der Völker hinweg eine europäische Verfassung durchzusetzen, daran gescheitert ist, daß es eben Staaten gab, die ihre Souveränität nicht nur als Monstranz vor sich hertragen, sondern faktisch eingefordert haben.
Es ist übrigens sehr interessant, sich einmal den Inhalt dieser seinerzeit glücklicherweise gescheiterten Verfassung anzusehen. Man wird sehr schnell feststellen, daß diese Verfassung sehr stark den Inhalt des Multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI) wiedergab und nur durch Intervention von Frankreich nicht in Kraft treten konnte. Gleichwohl ist erkennbar, daß die Prinzipien dieses nicht zustande gekommenen Abkommens in der Praxis faktisch umgesetzt werden. Aber das ist ohnehin das Grundprinzip dieser EU, die immer von sich behauptet, eine Wertgemeinschaft zu sein, allerdings wohl selbst entscheidet, was und wie die Werte definiert werden. Demokratisch sind sie jedenfalls in keiner Weise. Das zeigt sich auch, wenn man den Organisationsaufbau der EU betrachtet. An dieser Stelle sollte eine Graphik eingefügt werden, aus der auf einen Blick erkennbar ist, daß hier die Demokratie im wahrsten Sinne auf den Kopf gestellt wurde. Leider konnte diese Graphik aufgrund des Urheberschutzes nicht verwendet werden. Wir haben deshalb von dieser Graphik eine grobe Skizze gefertigt.
Das Parlament ist nicht dort eingezeichnet, wo es eigentlich hingehörte, nämlich oben. Die Entscheidungen in der EU werden im wesentlichen von Funktionären gefällt, die nicht vom Volk gewählt wurden. Die Regierungschefs sind zwar in ihren jeweiligen Ländern gewählt worden, handeln aber im EU-Rat völlig abgehoben von ihren jeweiligen Staaten, deren Interessen sie vertreten sollten. Der Europäische Rat – dies sind die Regierungschefs der europischen Staaten – erläßt selbst Gesetze, die dann von den einzelnen Staaten in nationales Recht umzusetzen sind. Selbst das Europäische Parlament hat nur ein sehr eingeschränktes Recht, Gesetzesvorhaben durchzusetzen. Insoferen ist es auch nicht verwunderlich, daß die alternativlose Kanzlerin Merkel in ihrer Regierungszeit wie ein Monarch Regierung betrieben hat. Erstaunlich, ja sehr ärgerlich ist nur die Tatsache, daß die Abgordneten des Bundestages sich überwiegend so verhalten haben, wie die Abgeordneten der DDR-Volkskammer. Die Fraktionsführungen legten die Entscheidungen fest und die Abgegeordneten taten das, was von ihnen erwartet wurde, sie hoben zur Rechten Zeit die Hand zur Abstimmung. Und die einzige Oppostionspartei im Bundestag wurde so behandelt, als wenn es diese gar nicht gäbe.
Frau von der Leyen erklärt in englischer Sprache, daß die EU beschlossen habe, daß die Verbrennungsmotoren 2035 verboten werden sollen. Sie erklärt weiter, daß die EU Steuern erheben will, obwohl sie bisher gar kein Recht dazu hat. In den Rundfunk- und Pressemitteilungen wird dies so kommuniziert, als ob alles bereits beschlossen wäre. Immerhin hat der Deutschlandfunk so ganz nebenbei darauf hingewiesen, daß zur Umsetzung dieser Beschlüsse alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssen.
Dem unbedarften Bürger wird aber so der Eindruck vermittelt, als ob die EU bereits ein Staat sei. Wenn Frau von der Leyen etwas will, dann sollte sie zurerst prüfen, ob dies auch die Bürger der Mitgliedsstaaten wollen. Aber nach der Wertegemeinschaft der EU läuft es andersherum. Die Funktionäre, die gar nicht vom Volk in diese Funktion gewählt wurden, legen etwas fest und dann werden die Bürger es schon schlucken. Wenn man so handelt, sollte man mit der Kritik gegenüber anderen Staaten etwas zurückhaltender sein.
Es muß keinen wundern, daß die Akzeptanz der Bürger gegenüber einer solchen EU immer mehr hinterfragt wird. Vielleicht gibt es auch eines Tages wieder Politiker, die als eigenständige Persönlichkeiten die Interessen der Bürger vertreten, die sie gewählt haben. Dann könnte es auch dazu kommen, daß diese EU sich wieder auf die urprünglichen ZIele und Ideale besinnt, bei denen mit Sicherheit nicht die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen sogenannten Elite im Vordergrund stehen. Vielleicht entsteht ja dann auch wieder ein europäisches Miteinander. Ein solches Europa benötigt aber keine Funktionäre, die ohne Mandat der Bevölkerung handeln und so tun, als wenn sie die Zentralregierung in Europa seien.