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EU-Preisdeckel schreckt internationale Gaslieferanten ab

Die EU-Kommission schlägt einen Gaspreisdeckel für Notfälle vor. Im Fall extremer Gaspreise will die Kommission einen „maximalen dynamischen Höchstpreis“ für Gas am europäischen Großhandelsplatz TTF deckeln.

Es wäre besser, wenn die Bürokraten in Brüssel sich zurückhalten würden und nicht weiter durch unqualifizierte Maßnahmen, die mehr Schaden als Nutzen anrichten, das gegenwärtig bestehende Chaos in Europa noch vergrößern. Die eigentlichen Ursachen für das gegenwärtige wirtschaftliche Chaos werden dabei in keiner Weise benannt. Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, dass die sogenannte westliche Wertegemeinschaft in einen Anflug von Größenwahn dieses wirtschaftliche Chaos selbst angerichtet hat.
Tino Chrupalla, der Co-Vorsitzende der AFD, stellt in einer Presseerklärung fest, dass die Gaspreise deshalb so hoch seien, weil die Bundesregierung das russische Angebot günstigen Gases aus politischen Motiven abgelehnt hat. Jetzt seien wir von teurem amerikanischem Flüssiggas abhängig. Diese Abhängigkeit können wir nicht mit einer Preisbremse wegzaubern. Nur die Beendigung der irrsinnigen Sanktionsmaßnahmen können ein einigermaßen stabiles Wirtschaftssystem wieder herstellen. Wahrscheinlich ist der Schaden, der auf Veranlassung der amerikanischen Großsuchtpolitik auch von Deutschland übernommen wurde, nur noch sehr schwer zu reparieren. Allein die USA hat bisher von diesen wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen, anders kann man diese Sanktionen nicht bezeichnen, profitiert. Bezeichnend ist zum Beispiel, dass die USA ihren „Freunden“ ihr Flüssigkeitsgas zu einem entsprechenden Aufpreis zur Verfügung stellen. Dieser Preis ist um ein Vielfaches höher, als er in den USA festgesetzt ist.

Eine Wirtschaftspolitik auf der Basis einer sogenannten „Wertpolitik“ ist ein Schwachsinn. Wenn die Wertepolitiker, allen voran die sich als Völkerrechtlerin bezeichnende Annalena Baerbock, eine solche Wertepolitik wirklich für notwendig hält, dann fragt sich, warum man mit China und jetzt auch noch mit Katar Geschäfte macht. Es wird doch mehr als deutlich, dass es nur darum geht, Russland wirtschaftlich zu zerstören, damit die amerikanische „Kultur“ auch in Russland eingeführt werden kann.

AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel stellte in der gleichen Presseerklärung fest, dass ein Gaspreisdeckel Länder, die selbst über große Gasvorhaben verfügen, wie zum Beispiel Norwegen abschrecken wird, ihren Rohstoff an den Europäischen Gasbörsen liefern zu wollen. Denn ein Gaspreisdeckel würde ihren ureigenen Interessen zuwiderlaufen, für ihre Rohstoffe das Maximale für ihr Land zu erwirtschaften. Norwegen ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, aber Teil des Europäischen Binnenmarktes. Grundsätzlich ist man in Norwegen an langfristigen Partnerschaften interessiert. Solche soliden Interessensgemeinschaften drückten sicherlich den Gaspreis, ohne ihn zu deckeln, wenn man denn zueinanderfinden würde. Doch Deutschland scheint mit dieser Ampelkoalition in den Augen der Norweger kein verlässlicher, weil kurzfristiger Kunde zu sein, denn die Ampel will ja fossile Energien wie Gas künftig nicht mehr nutzen.
Auch damit wird erkennbar, mit welchem Dilettantismus eine Frau von der Leyen in Brüssel und die Wertepolitiker der SPD und der sogenannten Grünen in Deutschland herumfuhrwerken.

Die Bürokraten in Brüssel sollten sich verstärkt darum kümmern, dass endlich die unzulässigen und rechtswidrigen Geldverschiebungen vom Norden in den Süden Europas beendet werden, damit Länder wie die Niederlande und Deutschland nicht weiter finanziell regelrecht ausgenommen werden, wobei diese Zeche ausschließlich die Bürger zahlen müssen.

Die Bürger sollten jetzt verstärkt auf die Straße gehen, um diesen Politikern zu zeigen, dass sie nicht mehr bereit sind, zuzulassen, dass deutsche Politiker nur noch ausländische Interessen vertreten und sich um die Probleme im eigenen Land nicht mehr kümmern.

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Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?

Die EU-Kommission hat am 4.12.2021 beschlossen, daß das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das Urteil des Bundeserfassungsgerichts vom 5.Mai 2020 eingestellt wird. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit die milliardenschweren Anlagekäufe der EZB beanstandet und darauf hingewiesen, daß diese damit über ihre Kompetenzen hinaus gehandelt habe, so daß dies nach den Brüsseler EU-Verträgen gar nicht zulässig war. Der Europäische Gerichtshof hatte das Verhalten der EZB gebilligt und für rechtens erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nicht die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs infrage.  Vielmehr wies es aber darauf hin, daß der Europäische Gerichtshof nicht für Sachverhalte zuständig sei, die nach den EU-Verträgen ausschließlich durch die nationalen Staaten entschieden und geregelt werden können.

Hintergrund der Auseinandersetzung war auch die Entwicklung der letzten Jahre. Die EU versucht immer mehr Zuständigkeiten an sich zu reißen, obwohl die rechtliche Legitimation auf sehr wackeligen Füßen steht.

Die jetzt vorliegende Entscheidung der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, könnte auf den ersten Blick eine gute Nachricht sein. Es könnte der Eindruck entstanden sein, daß die EU zur Besinnung gekommen ist und sich nicht in Angelegenheiten einmischen will, für die sie gar nicht zuständig ist.

Allerdings ergeben sich aus der vorliegenden Entscheidung erhebliche offene Fragen.

Wie u. a. von dpa berichtet wurde, hielt es die Kommission aus drei Gründen angebracht, die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens vorzunehmen:

Die Bundesrepublik Deutschland habe in seiner Antwort auf das Aufforderungschreiben der EU sehr klare Zusagen gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland solle förmlich erklärt haben, daß es die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, bekräftigt und anerkennt.

Der zweite Punkt, der Erklärung der Bundesregierung gegenüber EU erscheint noch gravierender und fragwürdiger zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland erkenne ausdrücklich die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union an, dessen Entscheidungen rechtskräftig und bindend seien. Die Bundesrepublik sei ferner der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane nicht von der Prüfung von Verfassungsbeschwerden vor deutschen Gerichten abhängig gemacht, sondern nur vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden könne.

Im Klartext bedeutet dies, daß sich die Bundesrepublik über die Fragestellungen des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat und dem EuGH eine Blanko-Vollmacht dem EuGH erteilt hat. Es wird unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht kein Recht (mehr) hat zu prüfen, ob der EuGH Entscheidungen Ultra-vires trifft. Es wird also unterstellt, daß der EuGH immer in allen Entscheidungen die letzte Instanz sei. Wenn dem so wäre, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland ihr eigenes Verfassungsgericht abschaffen und die eigene Souveränität gleich der Brüsseler Behörde übertragen.

Auch der dritte Teil der Erklärung der Bundesrepublik gegenüber der EU ist zumindest fragwürdig.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-viresFeststellung aktiv zu vermeiden. Als Ultra-vires-Akt wird eine Entscheidung bezeichnet, di ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft.

Bedeutet dies, daß die Bundesregierung zukünftig selbst das oberste Verfassungsgericht sein will und darauf hinwirkt, daß keiner mehr auf die Idee kommt, Rechtshandlungen des EuGHs auch nur infrage zu stellen?

Es ist völlig richtig, daß Bayerns Justizminister Georg Eisenreich jetzt Aufklärung von der Bundesregierung fordert. Der CSU-Politiker sagte dem „Münchner Merkur“ am 4.6.2021, er erwarte, „dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme, die sie gegenüber der Kommission abgegeben hat, veröffentlicht“. Er befürchte, dass die Bundesregierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Im Ergebnis sei die Einstellung zwar zu begrüßen. Die Erklärung der EU-Kommission werfe aber wichtige Fragen auf. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei.

Besonders mißtrauisch kann man im Zusammenhang mit diesem Vorgang werden, wenn man nach ausführlicher Recherche feststellen muß, daß zwar über die Rücknahme des Vertragsverletzungsverfahrens allgemein berichtet wurde. Allerdings ist auf die eigentliche Problematik, nämlich, daß hier eine Demontage des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen ist, nicht eingegangen worden. Der Vorgang wirft Fragen der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung auf, die bislang nur wenig thematisiert werden. Sie sind aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie und somit ein wichtiger Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit, von der ja so oft gesprochen wird.

 

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Was ist eigentlich die EU?

Immer häufiger wird in den Nachrichten darüber berichtet, daß die EU Entscheidungen getroffen hat, wobei sich dies auf fast alle Bereiche bezieht. Da wird festgestellt, die EU habe beschlossen, die Abgaswerte der Auto auf einen bestimmten Wert zu reduzieren. Sie habe beschlossen, daß die Kohle nicht mehr abgebaut werden darf und einzelne Staaten ihre internen Verwaltungsstrukturen ändern müssen. Es wird von der Bürokratie der EU in grundsätzliche ethische Fragen eingegriffen, die in den einzelnen souveränen Staaten je nach kulturellem Hintergrund unterschiedlich behandelt werden und auch ausschließlich dort entschieden werden können.

Das Zaubermittel für diese Machtausübung, deren Legitimation einfach als gegeben angesehen wird, ist die sogenannte „Rechtsstaatlichkeit“. Mit diesem Begriff lassen sich alle Forderungen der EU offensichtlich scheinbar rechtlich legitimieren. Frau von der Leyen, die bei offiziellen Erklärungen grundsätzlich nicht die deutsche Sprache verwendet und meint englisch sprechen zu müssen, obwohl in der EU kein anderer Staat Englisch spricht, geriert sich als Regierungschefin eines Staates, den es überhaupt nicht gibt und greift ständig in die Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten der EU ein. Vielleicht spricht Frau von der Leyen deshalb nicht mehr deutsch, weil sie vielleicht bereits eine Staatsangehörigkeit hat, die wir noch gar nicht kennen. Bei dem Gebaren dieser EU wäre dies auch keine Überraschung.

Wie kommt eigentlich diese Organisation, die von souveränen Staaten getragen wird, um klar definierte Aufgaben gemeinsam zu regeln, dazu Rußland vorzuschreiben, daß dort die Homoehe eingeführt werden muß? Wer gibt dieser Organisation überhaupt das Recht, in andere Rechtssysteme einzugreifen und sich über die jeweiligen kulturellen, gesellschaftspolitischen und auch religiösen Eigenarten hinweg zu setzen?

Die jetzt festzustellende Entwicklung kann nur noch als desaströs angesehen werden. Die alternativlose Kanzlerin, die als Kanzlerin ausschließlich den Weisungen des deutschen Parlaments zu folgen hat, beschließt in ihrer Funktion als Ratsmitglied der EU Sachverhalte, die sie nie mit dem Parlament in Deutschland abgesprochen hat. Ja, es ist sogar möglich, daß sie politische Vorstellungen in Brüssel einbringt, die überhaupt nicht vom Bundestag geteilt werden. Und was passiert dann? Dann erfolgt die sagenhafte Demokratisierung, indem das deutsche Parlament die Gesetze des Rats der EU in nationales Recht übernimmt, was in der Regel durch Handaufheben der Abgeordneten ohne vorherige grundsätzliche Erörterung und erst Recht nicht ohne ausgiebige Erörterung in der deutschen Öffentlichkeit erfolgt. Wenn ein nationales Parlament meint, dem Gesetz aus Brüssel nicht folgen zu müssen, dann wird es von der doch demokratisch legitimierten EU entsprechend sanktioniert. Auf diese Weise sind im Übrigen auch die sagenumwogenden Abgasreduzierungen beschlossen worden, die letztlich bedeuten, daß die Kraftfahrzeuge bisheriger Art abgeschafft werden.

Nun könnte man ja sich durchaus vorstellen, daß ein solches politisches Gebilde eine demokratische Legitimation erhalten könnte. Dazu wäre es aber notwendig, demokratische Strukturen vorzusehen und vor allen Dingen die jeweilig Beteiligten – bisher noch – souveränen Staaten – aufzufordern, durch Volksabstimmungen in ihren Ländern den Souverän, nämlich das Volk, durch Volksabstimmung zu befragen, ob es tatsächlich seine Nationalität zugunsten eines neuen Staates, wie auch immer dieser heißen sollte, aufgeben will. Der Verfasser dieser Zeilen kann sich an ein solches Verfahren nicht erinnern. Er kann sich nur daran erinnern, daß der Versuch, über die Köpfe der Völker hinweg eine europäische Verfassung durchzusetzen, daran gescheitert ist, daß es eben Staaten gab, die ihre Souveränität nicht nur als Monstranz vor sich hertragen, sondern faktisch eingefordert haben.

Es ist übrigens sehr interessant, sich einmal den Inhalt dieser seinerzeit glücklicherweise gescheiterten Verfassung anzusehen. Man wird sehr schnell feststellen, daß diese Verfassung sehr stark den Inhalt des Multilateralen Abkommens über Investitionen (MAI) wiedergab und nur durch Intervention von Frankreich nicht in Kraft treten konnte. Gleichwohl ist erkennbar, daß die Prinzipien dieses nicht zustande gekommenen Abkommens in der Praxis faktisch umgesetzt werden. Aber das ist ohnehin das Grundprinzip dieser EU, die immer von sich behauptet, eine Wertgemeinschaft zu sein, allerdings wohl selbst entscheidet, was und wie die Werte definiert werden. Demokratisch sind sie jedenfalls in keiner Weise. Das zeigt sich auch, wenn man den Organisationsaufbau der EU betrachtet. An dieser Stelle sollte eine Graphik eingefügt werden, aus der auf einen Blick erkennbar ist, daß hier die Demokratie im wahrsten Sinne auf den Kopf gestellt wurde. Leider konnte diese Graphik aufgrund des Urheberschutzes nicht verwendet werden. Wir haben deshalb von dieser Graphik eine grobe Skizze gefertigt.

Das Parlament ist nicht dort eingezeichnet, wo es eigentlich hingehörte, nämlich oben. Die Entscheidungen in der EU werden im wesentlichen von Funktionären gefällt, die nicht vom Volk gewählt wurden. Die Regierungschefs sind zwar in ihren jeweiligen Ländern gewählt worden, handeln aber im EU-Rat völlig abgehoben von ihren jeweiligen Staaten, deren Interessen sie vertreten sollten. Der Europäische Rat – dies sind die Regierungschefs der europischen Staaten – erläßt selbst Gesetze, die dann von den einzelnen Staaten in nationales Recht umzusetzen sind. Selbst das Europäische Parlament hat nur ein sehr eingeschränktes Recht, Gesetzesvorhaben durchzusetzen. Insoferen ist es auch nicht verwunderlich, daß die alternativlose Kanzlerin Merkel in ihrer Regierungszeit wie ein Monarch Regierung betrieben hat. Erstaunlich, ja sehr ärgerlich ist nur die Tatsache, daß die Abgordneten des Bundestages sich überwiegend so verhalten haben, wie die Abgeordneten der  DDR-Volkskammer. Die Fraktionsführungen legten die Entscheidungen fest und die Abgegeordneten taten das, was von ihnen erwartet wurde, sie hoben zur Rechten Zeit die Hand zur Abstimmung. Und die einzige Oppostionspartei im Bundestag wurde so behandelt, als wenn es diese gar nicht gäbe.

Frau von der Leyen erklärt in englischer Sprache, daß die EU beschlossen habe, daß die Verbrennungsmotoren 2035 verboten werden sollen. Sie erklärt weiter, daß die EU Steuern erheben will, obwohl sie bisher gar kein Recht dazu hat. In den Rundfunk- und Pressemitteilungen wird dies so kommuniziert, als ob alles bereits beschlossen wäre. Immerhin hat der Deutschlandfunk so ganz nebenbei darauf hingewiesen, daß zur Umsetzung dieser Beschlüsse alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssen.

Dem unbedarften Bürger wird aber so der Eindruck vermittelt, als ob die EU bereits ein Staat sei. Wenn Frau von der Leyen etwas will, dann sollte sie zurerst prüfen, ob dies auch die Bürger der Mitgliedsstaaten wollen. Aber nach der Wertegemeinschaft der EU läuft es andersherum. Die Funktionäre, die gar nicht vom Volk in diese Funktion gewählt wurden, legen etwas fest und dann werden die Bürger es schon schlucken. Wenn man so handelt, sollte man mit der Kritik gegenüber anderen Staaten etwas zurückhaltender sein.

Es muß keinen wundern, daß die Akzeptanz der Bürger gegenüber einer solchen EU immer mehr hinterfragt wird. Vielleicht gibt es auch eines Tages wieder Politiker, die als eigenständige Persönlichkeiten die Interessen der Bürger vertreten, die sie gewählt haben. Dann könnte es auch dazu kommen, daß diese EU sich wieder auf die urprünglichen ZIele und Ideale besinnt, bei denen mit Sicherheit nicht die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen sogenannten Elite im Vordergrund stehen. Vielleicht entsteht ja dann auch wieder ein europäisches Miteinander. Ein solches Europa benötigt aber keine Funktionäre, die ohne Mandat der Bevölkerung handeln und so tun, als wenn sie die Zentralregierung in Europa seien.

 

 

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Warum will der Staat überall dabei sein? Es wäre besser, er kümmert sich nur um seine originären Aufgaben!

Julia Klöckner redet bereits seit Monaten von der Verbesserung des Tierwohls. Herausgekommen ist bisher außer einer Verwirrung, was denn nun wirklich gilt, nichts! Der Spiegel berichtet am 2.3.2021 in seiner online Ausgabe ausführlich über dieses Thema.

Jetzt kommt Frau Klöckner mit einer fundamentalen Erkenntnis, nämlich daß die Verbesserung im Umgang mit den Tieren in der Landwirtschaft einfach teurer ist, als wenn man mit Lebewesen so tierverachtend und damit auch nicht verantwortlich der Natur gegenüber, umgeht, wie es teilweise geschieht. Es beginnt bereits bei der Haltung der Tiere, die auch zynisch als sogenannte „Nutztiere“ bezeichnet werden und endet mit dem im wahrsten Sinne des Wortes dem Abschlachten unter Bedingungen, die einem das Essen der letzten Jahre wieder hochkommen lassen könnte.

Was Frau Klöckner einfach unterschlägt, ist die Darstellung von durchaus bereits existierenden Alternativen zu dieser für Bürger, denen der Begriff „die Schöpfung schützen und erhalten“ nicht nur eine politische Phrase, sondern Überzeugung ist, gibt.

Seit Jahrzehnten existieren bereits landwirtschaftliche Betriebe, die den Schutz der Natur und der Tiere ernst nehmen und dabei bewußt darauf verzichten, sich nur an einem „Profit“ zu orientieren. Natürlich sind damit die Produkte dieser Betriebe teurer im Vergleich zu den Produkten anderer Betriebe. Und natürlich empfinden viele Bürger diese Preise als zu hoch. Es geht ja nicht nur um Fleisch, sondern auch um die Umstände, unter denen Obst und Gemüse hergestellt wird.

Was jetzt Frau Köckner aus dem Hut, da sie ja Ministerin ist, muß man sagen aus dem Kopftuch, zaubert, ist in der Blödsinnigkeit kaum zu überbieten. Warum muß der Staat durch Einflußnahme auf den Preis eines Produktes – das betrifft grundsätzlich alle Produkte und nicht nur Fleisch – in das Marktgeschehen eingreifen? Wenn ich richtig informiert bin, sollte die Bundesrepublik Deutschland noch nicht zu den sozialistischen Staaten gehören, in denen es durchaus üblich ist, daß der Staat – nein, die jeweils an der Macht befindlichen Parteifunktionäre – bestimmen, was und wie und zu welchen Bedingungen Produkte hergestellt werden dürfen. Ich hoffe nicht, daß die CDU, deren Name ohnehin nicht mehr den eigentlichen Inhalt der Partei bezeichnet, jetzt bereits eine sozialistische Einheitspartei geworden ist.

Noch schlimmer ist der völlig abstruse Gedanke, durch eine Steuererhöhung Einfluß auf die Qualität der Landwirtschaft nehmen zu können. Oder ist dies bereits eine neue Variante, zusätzlich Geld für ganz andere Aufgaben zu „generieren“. Die Kanzlerin behauptete ja von sich, alternativlos zu sein, aber in der Fähigkeit den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, war sie und ihr Parteikollege (CDU und SPD können ja bereits als eine Partei bezeichnet werden) Olaf Scholz immer sehr kreativ, wobei sie dann von Abgaben, von Umlagen, und Bepreisung für die Umwelt sprechen, um das S-Wort (Steuern) zu vermeiden!

Zurück zu Frau Köckner. Wenn es ihr wirklich um die Verbesserung der Situation der Tiere gehen würde, hat sie doch ein Mittel, das sogar verfassungskonform wäre, in dem sie die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, an welchen Mindestvoraussetzungen sich  landwirtschaftliche Betriebe und Schlachthöfe bei der Produktion zu halten haben. Damit würde dies auch automatisch auf die Herstellungskosten Einfluß nehmen, so daß sich jeder Bürger selbst überlegen kann, ob er zu diesen Preisen die jeweiligen landwirtschaftlichen Produkte kauft oder nicht.

Schlimm wäre es allerdings, wenn eine solche Lösung an dem Eingriff der omnipotenten EU-Bürokratie scheitern würde und Deutschland hier – wie in anderen Bereichen mittlerweile auch – gar keine Entscheidungsbefugnis haben sollte. Aber das würde ja deutlich werden, wenn Frau Klöckner das machen würde, was sie im Interesse ihrer Mitbürger machen müßte. Die Bürger hätten dann die Möglichkeit, noch deutlicher sich von diesem Bürokratenmonster Brüssel abzuwenden.

Man kann jetzt nur hoffen, daß mit den bevorstehenden Wahlen einige Politiker auch einmal darüber nachdenken, was die von ihnen vertretenen Bürger eigentlich wollen. Oder ist dies für Politiker unvorstellbar?

 

 

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Nord-Stream II – Die wundersamen Vorschläge des Herrn Röttgen

Es ist schon erstaunlich, wie manche deutschen Politiker die Interessen ihres eigenen Landes vertreten. Eigentlich sollte man doch davon ausgehen dürfen, daß gewählte Volksvertreter (hoffentlich ist dieser Begriff nicht bereits politisch-korrekt kontaminiert) ausschließlich die Interessen der Bürger zu vertreten haben, die sie in den Bundestag wählten.

Bei Herrn Röttgen kann man aber den Eindruck gewinnen,, daß er sich als Interessenvertreter der USA versteht. Wenn die USA meinen, ihre eigenen wirtschaftlichen und politischen Interessen mit allen nicht demokratischen und illegitimen Mitteln auch gegenüber anderen Staaten durchsetzen zu müssen, dann sollte dies nicht auch noch die Zustimmung unserer Politiker finden.

Wenn deutsche Firmen mit russischen Firmen oder direkt mit staatlichen Einrichtungen in Rußland private Geschäfte betreiben, dann geht dies erst einmal andere Staaten überhaupt nichts an. Es ist kaum vorstellbar, daß sich die USA verbieten lassen, ihre Interventionen gegenüber anderer den USA mißliebigen Staaten zu beenden. Es ist kaum vorstellbar, daß sich die USA verbieten lassen, Schweröl von Rußland zu beziehen. Ob Deutschland in eine Abhängigkeit zu Rußland kommt oder nicht, ist erst einmal nicht in den USA zu entscheiden. Es sei denn, Deutschland ist durch Verträge, die die Öffentlichkeit nicht kennt, gezwungen, sich der Jurisdiktion der USA unterstellen zu müssen. Dann wäre Deutschland auch kein souveräner Staat. Davon möchte aber der Verfasser dieser Zeilen nicht ausgehen.

Das Projekt Nord-Stream 2 soll die Gaslieferungen zwischen Rußland und Deutschland auch für die Zukunft sichern. Frankreich macht auch Geschäfte mit Rußland, wenn es glaubt, daß dies seinen Interessen dient. Es ist kaum vorstellbar, daß Frankreich in solchen Fällen vorher Deutschland oder irgendeinen anderen Staat um Erlaubnis fragen würde.

Polen ist einerseits sehr schnell dabei, zusammen mit ihrem Verbündeten den USA gegen das deutsch-russische Projekt zu wettern. Es hatte aber keine Probleme, sich den Impfstoff Sputnik aus Rußland zu beschaffen. Kann es sein, daß man immer nur dann gegen etwas ist, wenn es sich um ein deutsches Vorhaben handelt?

Bisher hat Herr Röttgen gegen Nord-Stream 2 massiv negative Stimmung verbreitet. Heute wechselte er die Tonlage in einem Interview mit dem Deutschlandfunk und erweckte den Eindruck eines politischen Staatsmannes. Er erklärte, daß man das Projekt Nord-Stream 2 nicht verbieten solle. Vielmehr solle man mit Rußland und den USA sowie den anderen europäischen Staaten über die Rahmenbedingungen des Projektes verhandeln. Ziel dieser Verhandlungen soll eine einvernehmliche Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt sein. Bis dahin soll ein Moratorium erfolgen, was letztlich einem Baustopp gleichkommt.

Wie soll es denn zu einer Einigung von Staaten kommen, die alles daran setzen, daß das Projekt Nord-Stream 2 möglichst schnell in der Versenkung verschwindet? Die USA wollen ihr eigenes besonders „umweltfreundliches“ Fracking-Gas, verkaufen. Frankreich und die anderen Länder sehen mit Mißmut, daß Deutschland eine sichere Gasverbindung haben wird, auf die sie selbst keinen Einfluß nehmen können. Warum soll ein bilaterales Thema zwischen Deutschland und Rußland plötzlich zu einem multilateralen Thema mit den USA gemacht werden?

Wenn es Herrn Röttgen wirklich um Moral gehen würde, dann sollte er sich nicht nur darüber auslassen, wie sich Rußland verhält. Er sollte sollte auch einmal auf die Lage in der Türkei blicken. Was ist mit der Einflußnahme der USA außerhalb ihres Staatsgebietes und der vielen sonstigen Länder, die keinesfalls als lupenreine Demokratien anzusehen sind, gleichwohl aber mit Waffen der westlichen „Wertegemeinschaft“ beliefert werden? Hier hört man von Herrn Röttgen leider nichts. Im Übrigen sei auch einmal die Frage erlaubt, was es den Westen angeht, welche Wertvorstellungen in der russischen Gesellschaft formuliert werden. Oder ist der Westen (USA und Brüssel) jetzt bereits die Weltregierung, die zwar ohne Mandat, aber mit entsprechender Macht, weltweit bestimmt, was zu tun oder zu unterlassen ist?

Der neue Vorschlag des Herrn Röttgen zum Verfahren Nord-Stream 2 ist keine Modifizierung seiner bisher zum Ausdruck gebrachten negativen Meinung gegenüber Rußland, sondern eine erneute Forderung, Nord-Stream 2 zu beenden, ohne als Verursacher einer solchen Entscheidung an den Pranger gestellt zu werden.

 

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Wie effektiv arbeitet die EU ?

Die Versorgung der Bürger in Deutschland mit Impfdosen gegen Corona artet mittlerweile zu einem Possenspiel aus. Es ist schon merkwürdig – da wird in Deutschland ein Impfstoff entwickelt und dann erfolgen Impfaktionen in allen Ländern, aber nicht ausreichend in Deutschland und den Ländern, die sich dem Diktat von Brüssel unterworfen haben!

Da beauftragt der Bundestag die Bundesregierung vor Monaten, sich um die Beschaffung von Impfdosen zu kümmern und da wird dieser Auftrag von der alternativlosen Kanzlerin an ihre qualifizierte Geschlechtsgenossin von der Leyen nach Brüssel weitergeben. Und dann passiert das Gleiche, was auch Frau von der Leyen in ihrer Funktion als Verteidigungsministerin zustande brachte: Wo während ihrer Amtszeit die Flugzeuge nicht mehr flogen, die Schiffe nicht mehr fahren konnten, die Gewehre in die falsche Richtung schossen, scheinen die Impfdosen an dem Einflußbereich von Brüssel vorbeizufliegen, um in Israel, in den USA und dem Vereinten Königreich anzukommen.

Aber auch die Situation in den Altenheimen ist erschreckend. Hier kann man nicht mehr nur von einer Posse reden, weil dieses Thema für Satire zu ernst ist. Hier kostet es das Leben von alten Menschen, die vielleicht überlebt hätten, wenn die Schutzmaßnahmen für sie in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung gestanden hätten. Wie kommt es denn dazu, daß im Vereinigten Königsreich dreiviertel der Bürger über 80 bereits geimpft werden konnten, während in Deutschland vorgesehene Impfaktionen abgesagt werden, weil kein Impfstoff zur Verfügung steht? 

Ist das die große Leistung unsrer doch so beliebten Kanzlerin – sofern man den Umfragen überhaupt glauben darf ? Vielleicht werden die Bürger in Deutschland jetzt doch einmal nachdenklich und fragen sich, ob ihre Interessen von der Regierung angemessen berücksichtigt werden. Es wird höchste Zeit – aber es ist auch nicht zu spät, da bei den kommenden Wahlen Korrekturen in der Politik durch die Bürger erfolgen können.