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Schlagwort: Politische Ausgrenzung

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Aktuell

Die Missachtung des Wählers durch Parteien

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum April 21, 2023
  • Keine Kommentare zu Die Missachtung des Wählers durch Parteien

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März 2023 erneut einen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Amt des Stellvertreters der Bundestagspräsidentin abgelehnt. Der Antrag der AfD wurde mit 87 Ja-Stimmen, bei 573 Nein-Stimmen der sich selbst „demokratisch nennenden Parteien“, die sich gegen die AfD zu einem Abschottungskartell vereinigt haben, abgelehnt.

Eine gleiche Entscheidung erfolgte auch bei der Wahl eines Mitglieds der parlamentarischen Kontrollkommission. Auch hier war das „demokratische Parteien-Kartell“ erfolgreich und verhinderte damit der AfD, ihren vom Wähler übertragenen Aufgaben vollumfänglich nachkommen zu können.

Formal ist das Verhalten der sich selbst nennenden „demokratischen“ Parteien nicht zu beanstanden. weil eine Wahl sowohl in das Bundestagspräsidium als auch in Ausschüssen eine Wahl voraussetzt. Es war jedoch bisher immer überparteilicher Konsens und dies ist auch in der Geschäftsordnung des Parlaments so formuliert, dass alle Fraktionen im Bundestag, gemäß ihres Wähleranteils sowohl im Präsidium des Bundestages als auch in den einschlägigen Ausschüssen vertreten sein sollen. Diese Regelung spiegelte auch den Respekt vor den Wählern wider, die natürlich von den ihnen in den Bundestag gewählten Parteien erwarten, dass sie die Interessen ihrer Wähler auch angemessen vertreten können.

Mit Eintreten der AfD in den deutschen Bundestag – und dies war eben nicht nur eine einmalige Angelegenheit – wurde von den sogenannten demokratischen Parteien dieser Grundsatz nicht mehr beachtet. Der AfD wird vorgehalten, dass sie sich nicht in das allgemeine Einheitsdenken der etablierten Parteien einordnen lässt, so dass sie als antidemokratisch und populistisch von Anfang an diskreditiert wurde. Allein schon die Tatsache, dass Parteien, die dem Zeitgeist der etablierten Parteien nicht entsprechen, grundsätzlich als „populistisch“ bezeichnet werden, ist eine Ungehörigkeit und Beleidigung der Wähler, die diese Parteien gewählt haben. Im Übrigen darf man darauf hinweisen, dass alle Parteien das Bestreben haben, ihren Wählern zu gefallen, was auch eine Art des Populismus ist. Aber mit der Methode des Framings versucht man den Begriff „Populismus“ mit rechtsradikal und antidemokratisch in das Bewusstsein der Bürger zu penetrieren. Denn alles, was nicht links ist, ist für die derzeitigen etablierten Parteien vom Übel und daher zu bekämpfen.
In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass das Prinzip des Ausgrenzens, der gesellschaftlichen Diffamierung keinesfalls eine neue Erfindung ist, sondern in allen Diktaturen eingesetzt wurde und auch heute eingesetzt wird, um einen missliebigen politischen Gegner möglichst mundtot zu machen.
Es ist bemerkenswert, dass gerade diejenigen, die immer von Demokratie reden, keine Probleme haben, andere Meinungen mit antidemokratischen Mitteln zu unterbinden. Was zurzeit mit der AfD geschieht, ist eine Missachtung von ca. 15% der Bürger, die diese Partei gewählt haben. Dies ist eine gefährliche Entwicklung, weil sie dazu führt, dass die Bürger immer mehr das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen verlieren. Es steht keiner Partei zu, selbst darüber zu entscheiden, ob eine andere Partei wählbar ist oder nicht. Das entscheidet in erster Linie der Bürger. Nur wenn objektive Tatbestände vorliegen, die auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweisen könnten, besteht ein Handlungsbedarf. Allerdings ist dies dann Angelegenheit von Gerichten und nicht selbst ernannten Tugendwächtern der Demokratie. Was zurzeit praktiziert wird, kann der Beginn einer Auflösung der parlamentarischen Demokratie sein.
Wie will man einem Bürger erklären, dass eine linke Splitterpartei, die aktuell noch nicht einmal 5% der Wähler auf sich vereinigen kann und nur aufgrund drei Direktmandate im Bundestag vertreten ist, im Präsidium des Bundestages eine Vizepräsidentin stellen kann, während eine Partei mit einem zweistelligen Wähleranteil systematisch ausgegrenzt wird?

Es ist zu befürchten, dass diejenigen, die jetzt meinen, bestimmte Meinungen nicht mehr im Bundestag zuzulassen, die Totengräber der Demokratie sind. Demokratie bedeutet, dass einzig und allein der Souverän und das ist der Bürger, darüber entscheidet, wer die Interessen des Volkes im Bundestag vertreten soll. Man darf gespannt sein, wie lange am Willen des Volkes vorbei Politik gemacht werden kann. Die Geschichte hat bisher gezeigt, dass dies auf Dauer nicht möglich ist und entsprechende Korrekturen erfolgen. Dabei kam es dann aber oft zu erheblichen Auseinandersetzungen, die nicht immer friedlich ausgegangen sind. Zum Wesen der Politik gehört es, rechtzeitig zu erkennen, wann ein Bogen in der politischen Auseinandersetzung überspannt wird.

  • Schlagwörter Bundestag, Missachtung des Wählers, Politische Ausgrenzung, Populismus

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Aktuell

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sternstunde für die Demokratie

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum März 23, 2022
  • Keine Kommentare zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sternstunde für die Demokratie

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages hat der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt, dass seine Partei von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowohl zeitlich als auch inhaltlich überrascht wurde. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man den Eindruck hatte, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich dere anstehenden Entscheidung sehr unterschiedlich und widersprüchliche Signale ausgesendet hatte. Längerfristig angekündigt war eine Entscheidung in der Sache des AfD-Fraktionsmitglied Fabian Jacobi für 10:30 Uhr. Dann erreichte den Bevollmächtigten der AfD um kurz nach 11 Uhr eine Mail des Bundesverfassungsgerichts, in der für 12:30 Uhr eine Entscheidung in der Fraktionsklage angekündigt wurde, die dann aber bereits um kurz nach 12 Uhr veröffentlicht war.

In der Sache ist die Entscheidung des Gerichts nach Meinung der AfD nicht nachvollziehbar und unverständlich. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die festlegt, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, scheint nicht das Papier wert zu sein, auf dem sie gedruckt wurde. Auch der eindeutige und einstimmige Beschluss des Bundestags vom 24.10.2017 (Drs. 19/3), in dem festgestellt wurde, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, wird gänzlich ignoriert. Das war heute alles andere als eine Sternstunde für die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht. Ein schlechter Tag für Deutschland.

Formal wird man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht angreifen können, da es in der Tat nicht sein kann, dass Abgeordnete des Bundestages auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten festgelegt werden können. Auch wenn dies faktisch über den sogenannten Fraktionszwang erfolgt. Denn der Zwang der Fraktionen ihrer angeblich freien und nur ihrem Gewissen folgenden Abgeordneten bedeutet nichts anderes, als dass den Abgeordneten vorgegeben wird, wie sie in einzelnen Fragen zu entscheiden haben. Dies wird auch der Grund sein, dass es bisher nicht möglich gewesen ist, demokratisch gewählten Abgeordneten eine freie Tätigkeit als Abgeordnete ausüben zu können, indem man sie durch Verfahrenstechnik einfach von der Arbeit des Bundestages fernhält. Es ist auch eine Verhöhnung der Bürger, die eine Partei in den Bundestag gewählt haben und die dann feststellen müssen, dass ihre gewählten Abgeordnete in ihrer parlamentarischen Arbeit blockiert werden.

Was man dem Bundesverfassungsgericht, das in der letzten Zeit bemerkenswert ständig nur im Sinne der Regierungsmeinung entschieden hat, vorwerfen muss, ist die Art und Weise, wie dieser Beschluss offensichtlich zustande gekommen ist. So soll es noch nicht einmal eine mündliche Anhörung der Beteiligten gegeben haben. Allein ein solches Verfahren könnte eine Missachtung von Abgeordneten erkennen lassen, die man vielleicht, ohne es gleich auszusprechen, ohnehin am liebsten aus dem Bundestag entfernen möchte, aber zur Zeit leider noch keine rechtliche Handhabe hat, dies in die Tat umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht, das auch in anderen Fällen Hinweise gegeben hat, wie man eine Rechtssituation in der Zukunft lösen könnte, hätte vielleicht darauf aufmerksam machen können, dass bei dem jetzt zu entscheidenden Sachverhalt eine widersinnige Regelung besteht, die man durch Änderung der Rechtslage sehr schnell hätte auflösen können. Wenn einerseits gewollt ist, dass alle im Bundestag vertretende Parteien im Präsidium des Bundestages vertreten sein sollen, dann hätte man anderseits eben nicht festlegen sollen, dass die Kandidaten jeweils mit einer bestimmten Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden müssen. Wahrscheinlich haben sich die Väter der damaligen Entscheidung der jetzt existierenden Vorschriften nicht vorstellen können, dass im Bundestag einmal eine Situation eintreten könnte, wo Mainstream-Parteien in einer Art Volksfront alles unternehmen, eine missliebige politische Opposition auszuschalten.

Die gleiche Vorgehensweise ist auch bei der Finanzierung der Partei-Stiftungen zu beobachten. Mit allen technischen Tricks, man könnte schon ein faschistoides Verhalten erkennen, wird der Parteistiftung der AfD eine Finanzierung verweigert, obwohl sie genau wie die anderen im Bundestag vertretenen Parteien, zumindest einen moralischen Anspruch hätte, mit den anderen Parteien gleichbehandelt zu werden.

Nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist also ein Armutszeugnis einer politischen Kultur, sondern das Verhalten der anderen Parteien im Bundestag. Es grenzt schon an den Grad der Lächerlichkeit, dass die Linken, die mit Ach und Krach über drei Direktmandate in den Bundestag gekommen sind und deren Führung mit verfassungsfeindlichen Organisationen und Gedanken verbunden zu sein scheint, eine Vizepräsidentin im Bundestag stellen können, während der AfD eine solche Position verweigert wird. Es ist keine Sternstunde der Demokratie, wenn man gewaltsam eine Partei, die von den Bürgern gewählt wurde, an der parlamentarischen Arbeit ausgrenzt und kein Zeichen eines demokratischen Verhaltens. Es ist aber auch deshalb keine Sternstunde, weil solche faschistischen Verhaltensweisen zu einer Spaltung führen und auf Dauer eine Demokratie zerstören. Das ist das eigentliche Problem, das von den Mainstream-Parteien offensichtlich nicht gesehen wird, das aber schwere negative Folgen für unser (noch) demokratisches Staatswesen haben könnte.

 

 

 

  • Schlagwörter Diktatur, Entscheidung Bundesverfassungsgericht AfD, Politische Ausgrenzung

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