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Feministische Politik – noch mehr Waffen sollen die Lösung sein?

Ein Interview mit der verteidigungspolitischen Sprecherin der FDP, Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann, im Deutschlandfunk brachte einerseits eine gewisse Erhellung, wie die Politiker zurzeit glauben, den akuten Konflikt, der sich an der Ukraine und Russland festmacht, lösen zu können. Er brachte aber auch anderseits ein Gefühl des Entsetzens, weil deutlich wurde, dass eine feministische Politik, wie sie den Bürgern in den letzten Wochen insbesondere von der „großen Völkerrechtlerin“ zurzeit als die neue politische Wende verkauft wird, die alles besser macht und uns endlich in eine friedliche Welt führen soll, nicht mehr als eine Vernebelung der gegenwärtig praktizierten Realpolitik ist.
Allein ein Blick in die Geschichte der Völker zeigt, dass Frauen als Führer von Nationen keinesfalls friedlicher und empathischer gewesen sind und genaue wie männliche Politiker auch Unheil, Not und Verderben über ihre Völker gebracht haben. Da Russland zurzeit im Blickpunkt der Welt steht und alle meinen, ihren Mitbürgern einreden zu müssen, dass nur von diesem „Kriegsverbrecher“ Putin Not und Elend ausgeht, soll auf die Zarin Katharina II – die man auch die Große nannte – erinnert werden. Katharina II war es, die die Dreiteilung Polens durchsetzte und einen großen Teil des Landes unter russischer Kontrolle brachte. Am 05.08.1772 wurde in Petersburg der Vertrag zur ersten Teilung Polens zwischen den drei Großmächten unterzeichnet. Übrigens waren die damaligen Verbündeten dieser friedliebenden Kaiserin Preußen und Österreich.

Aber auch ein Blick in die neuere Geschichte zeigt, dass Frauen ein Garant für Frieden seien, wohl mehr eine schöne Erzählung der feministischen Politikerinnen sind, die sich vielleicht etwas mehr mit der Geschichte befassen sollten, damit sie nicht eine Mähr verbreiten, die es gar nicht gibt.

Sieht man sich das Wirken von Hillary Clinton an, dann fällt auch bei dieser Politikerin auf, dass sie keinesfalls nur vom Frieden beseelt war. Besonders starke Worte fand sie bei der Bekämpfung der islamistischen Terroristenorganisation und setzte sich für verstärkte Bombenangriffe in Irak und Syrien ein sowie für eine Stärkung „antiterroristischer Aktivitäten“ weltweit. Im Präsidentenwahlkampf 2016 brachte die feministische Politikerin zum Ausdruck, daß sie im Cyberspace „genau wie jeden anderen Angriff“ und ausdrücklich mit militärischen Mitteln antworten würde. Dabei erwähnte sie ausdrücklich Hackerangriffe aus Russland und China (Quelle Wikipedia).

Aber zurück zum Interview im Deutschlandfunk mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sowohl in der Diktion als auch in den Aussagen dieser verteidigungspolitischen Sprecherin werden die Zweifel an der angeblich positiven Entwicklung einer feministischen Politik bestärkt, ja sogar bestätigt.

In dem Interview, das Marcus Pindur (DLF) mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann führte, brachte die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP zum Ausdruck, dass eine verteidigungspolitische Wende in Deutschland zwingend notwendig sei. Der mehr oder weniger aus dem Ärmel geschüttelte und offensichtlich nicht ausführlich mit der Fraktion abgestimmte Beschluss des Bundeskanzlers, 100 Milliarden Schulden aufzunehmen, um damit die Bundeswehr zu stärken, wurde von Frau Strack-Zimmermann ausdrücklich begrüßt. Es ist schon mehr als eigenartig, dass ausgerechnet die FDP, die bisher den Bürgern den Eindruck vermitteln wollte, sie stehe für eine seriöse Haushaltspolitik und die der Vorgängerregierung Merkel immer wieder vorgehalten hatte, dass sie von der Vorgängerregierung eine solche solide Haushaltspolitik vermisse, scheint inzwischen keine Skrupel mehr zu haben, alle Grundsätze einer seriösen Haushaltspolitik über Bord zu werfen. Schon der verniedlichende und objektiv falsche Begriff des „Sondervermögens“, zeigt, wie man die Bürger hinters Licht führt. Dieses „Sondervermögen“ sind zusätzliche Schulden, die von den Bürgern in Form von Steuern bezahlt werden müssen. Zur Klarheit, um welche Dimension es sich bei diesen zusätzlichen Schulden handelt, ist darauf hinzuweisen, dass der reguläre Haushalt des Bundes 2020, 350 Milliarden umfasste und 2021 bereits 498 Milliarden Euro vorsieht. In diesen Zahlen sind noch nicht die Verbindlichkeiten enthalten, die durch die Schuldenaufnahme in der EU, die rechtlich fragwürdig sind, für Deutschland entstehen. Auch eine Vielzahl von haushaltstechnischen „Auslagerungen“ von finanziellen Verbindlichkeiten durch andere Gesellschaften, deren Risiken der Bund voll zu tragen hat (z. B. die Deutsche Bahn) müssen zu dem bereits verabschiedeten „offiziellen“ Bundeshaushalt hinzugerechnet werden.

Wenn man Frau Strack-Zimmermann richtig verstanden haben sollte, dann redete sie wie ein General, der verlangte, dass die Armee endlich so ausgestattet ist, dass sie den Krieg gegen Russland gewinnen kann. Mit keinem Wort hörte man von dieser verteidigungspolitischen Sprecherin, dass es höchste Zeit sei, darüber nachzudenken, wie dieser verheerende Konflikt diplomatisch gelöst werden könnte. Mit keinem Wort hörte man, dass es vielleicht auch überlegenswert wäre, die Nato etwas zurückzunehmen und laut darüber nachzudenken, ob eine neutrale Zone in Europa vielleicht doch eine bessere Verteidigung darstellen würde, als wenn man von der irrigen Meinung ausgeht, Europa – wer auch immer das sein soll – könne mit Waffengewalt einen Schutzwall gegen Russland aufbauen. Mit keinem Wort wurde auch darüber nachgedacht, ob die bisherige Politik der USA, der sich Deutschland offensichtlich bedingungslos anzuschließen hat, wirklich so friedensstärkend gewesen ist.

Auf die Frage des Journalisten des Deutschlandfunks, ob man die Aufrüstung der Bundeswehr nicht eine Nummer kleiner machen könne, meinte die feministische Politikerin: „Nein, wir haben 25 Jahre mit der Verteidigung zu wenig gemacht!“
Nun kann man sich fragen, was wurde denn den Bürgern in den letzten 16 Jahren von der „Oberfrau“ Merkel mit Zustimmung der politischen Begleiter dieser Dame vorgemacht? Auch die FDP hat – soweit wir es übersehen können – nie ein klaren Stopp gegenüber Frau Merkel geäußert. Die FDP hatte offensichtlich auch keine großen Probleme, als die Wehrpflicht „ruhiggestellt“ wurde, denn dejure besteht sie ja noch. Noch immer warten wir darauf, dass die frühere Oppositionspartei FDP, den Machenschaften der früheren feministischen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen nachgeht. Die vielen Ungereimtheiten dieser Dame, die aus der Bundeswehr einen Scherbenhaufen gemacht hat, werden offensichtlich nicht weiterverfolgt. Welche Konsequenzen wurden denn aus den bisherigen Erkenntnissen über die Amtszeit dieser ehemaligen Ministerin von der FDP gezogen?

Man kann nur hoffen, dass sich die Bürger die Lügen und Verneblungen der tatsächlichen politischen Lage nicht mehr gefallen lassen und nicht nur für die Ukraine, sondern auch endlich für ihr eigenes Land eintreten.

 

 

 

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Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs legt nicht nur den Grundfehler der Corona-Politik von Bund und Ländern exemplarisch offen

Das Sondervermögen, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen ihre milliardenschweren Corona-Hilfen finanziert, ist verfassungswidrig – dies hat der Hessische Staatsgerichtshof in einem Urteil festgestellt. Das Sondervermögen verstößt nach Auffassung der obersten Landesrichter gegen das Budgetrecht des Landtages. Geklagt hatten im November 2020 die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, im März 2021 ebenso die AfD-Fraktion. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, erklärt dazu:

 

„Das kreditfinanzierte Sondervermögen, das die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Sommer 2021 in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen haben, kam nur deshalb zustande, weil zuvor die Abstimmungsregeln geändert wurden: statt einer Zwei-Drittel-Mehrheit genügte eine einfache. Jetzt stellt sich heraus, dass man sich diesen Trick zur Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse hätte sparen können. Denn mit dem verabschiedeten Sondervermögen wurde faktisch ein Schattenhaushalt verabschiedet, der offenbar verfassungswidrig ist. Dies dürfte in anderen Bundesländern, die ebenso verfahren sind, nicht anders sein.

 

Dies zeigt einmal mehr, dass der Weg, den Bund und Länder zur Abfederung der immensen wirtschaftlichen Schäden eingeschlagen haben, die sie durch die eigene Corona-Politik erst verursacht haben, von Anfang an ein Irrweg war. Denn statt Schuldenbremsen zu umgehen, um so kreditfinanzierte Corona-Hilfen zu ermöglichen, hätte ein maßvoller und angemessener Umgang mit der Corona-Pandemie derartige Hilfsprogramme gar nicht erst erforderlich gemacht. 

 

Bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Signal, das durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausgesendet wurde, bundesweit verstanden und umgesetzt wird. Soweit weitere Normenkontrollklagen dazu erforderlich sein sollten, wird die AfD vor diesen nicht zurückschrecken.“

Der Vorfall in Hessen scheint jedoch kein besonderes Ereignis zu sein. Die Einrichtung von sogenannten Schattenhaushalten ist ein beliebtes Mittel, insbesondere bei den linken Politikern. Auch der angeblich doch so seriöse Bundesfinanzminister und von den öffentlichen Medien hochgeredete mögliche Bundeskanzler Scholz, hat bereits zu erkennen gegeben, daß man Schulden auch machen kann, wenn Gesetze eigentlich dem entgegenstehen. Dann sucht man sich eben private Gesellschaften, die angeblich mit den öffentlichen Haushalten nichts zu tun haben, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Post und bläht deren Haushalt entsprechende auf. Oder man bildet sogenannte „Sondervermögen“. Der „Mehrwert“ einer solchen finanztechnischen Verneblung liegt u. a. auch darin, daß die vom Bürger legitimierten Volksvertreter keinen Einblick auf diese Haushalte haben, so daß die Regierung freie Fahrt hat, ihre finanztechnischen Taschenspielertricks ohne Kontrolle des Souveräns durchführen zu können. Auch Scholz hat im Bundeshaushalt sogenannte Rücklagen gebildet, die bisher noch gar nicht benötigt wurden und somit unter Umgehung der Bundeshaushaltsordnung, wonach keine Festlegungen über den im Bundestag beschlossenen Haushalt erfolgen dürfen, gebildet wurden. Schlimm ist nur, daß unsere gewählten Volksvertreter ein solches Vorgehen dulden.

Hüther, Michael / Obst, Thomas, 2021, Ist die Einheit des Budgets noch gewahrt?, IW-Kurzbericht, Nr. 75, Köln / Berlin führt u. a. aus:

Die fiskalischen Versprechungen im Bundestagswahlkampf 2021 bewegen sich im Geflecht der Schuldenbremse zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Selbst wenn dringende Infrastrukturprojekte zur Modernisierung des Staates, für die Bewältigung des Klimawandels und der digitalen Transformation außen vorgelassen werden, ergibt sich ein milliardenschweres Steuerloch von bis zu 263 Milliarden Euro bis 2025 (Diermeier et al. 2021). Zudem müssen die fällig werdenden Tilgungszahlungen für die Corona-bedingte Neuverschuldung der Jahre 2020 bis 2022 geleistet werden; wollte man die gesamtstaatlichen Coronaschulden in 20 Jahren tilgen, entspräche das 24 Mrd. Euro p.a. (Beznoska et al., 2021).

Insofern greift die berechtigte Kritik der AfD zu kurz, weil diese Praktiken, die jetzt vom Hessischen Staatgerichtshof in einem Urteil festgestellt wurden, allgemeine Praxis von sozialdemokratischen Finanzminister sind. Was aber mehr als ärgerlich für den Bürger ist, ist die Tatsache, daß Gerichte – wie im vorliegenden Fall – Rechtsverstöße feststellen, Konsequenzen aber kaum erfolgen. Was nützt es dem Bürger, wenn ihm von einem Gericht gesagt wird, daß die Regierung verfassungswidrig gehandelt hat, wenn er dann aber zu Kenntnis nehmen muß, daß alles – zumindest auf unbestimmte Zeit – weiter gemacht werden kann und die Verantwortlichen absolut keine Konsequenz tragen müssen?

Eine solche Praxis, die mittlerweile die Regel ist, muß für den Bürger den Eindruck vermitteln, daß es gar keine Rechtsprechung in Deutschland mehr gibt. Ein besonderes Beispiel ist der Rechtsstreit des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit der schon als außergewöhnlichen Geldvermehrung der Europäischen Zentralbank und der Kritik der Deutschen Bundesbank, die hier eine nicht rechtlich gedeckte Handlung der EU sieht. Was geschieht? Nichts! Wahrscheinlich wird der deutsche Steuerzahler nur noch sogenannte „Strafzahlungen“ an die EU tragen müssen, ohne überhaupt eine Möglichkeit zu haben, gegen eine solche Rechtswillkür vorzugehen.

Wie unser Rechtssystem bereits erheblich ausgehöhlt ist, kann jeder Steuerzahler bei seinem Steuerbescheid schwarz auf weiß sehen. Fast sämtliche Steuersachverhalte stehen mittlerweile unter dem Vorbehalt einer endgültigen rechtlichen Prüfung. Damit hat der Steuerzahler noch nicht einmal die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall Rechtsmittel einzulegen, weil ja alles bereits unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung steht. Diese Entscheidung kommt aber nie in einem absehbaren Zeitraum.

Insofern zeigt der Vorgang in Hessen nur eine Entwicklung, wie sie bereits als Regelfall vorliegt. Nur, daß sich leider zu wenige Bürger darüber aufregen und noch besser, endlich etwas gegen eine solche Entwicklung unternehmen.