Kategorien
Aktuell

Das Demokratieverständnis der CDU

Die aktuellen Ergebnisse der Wahlen in den östlichen Bundesländern lassen wie durch ein Brennglas jetzt erkennen, wie demokratisch die sogenannten demokratischen Parteien handeln. Besonders am Beispiel im Land Thüringen kann jetzt jeder Bürger erkennen, wie wichtig die demokratischen Parteien den Wählerwillen halten und mit welchen Methoden dem Wähler deutlich zu verstehen gegeben wird, dass er nur dann damit rechnen kann, dass seine Stimme ein Wert hat, wenn er auch das Richtige gewählt hat. Was richtig oder falsch ist entscheiden natürlich nur die sich selbst nennenden demokratischen Parteien. Dass sie sich damit über das Recht stellen und glauben eine größere Entscheidungsmacht als Wahlprüfungsausschüsse zu haben, ist nur ein kleiner Webfehler, den die meisten Bürger leider ohnehin nicht mehr wahrnehmen. Jede Partei, die sich an einer Wahl beteiligen will, gleichgültig ob dies für den Gemeinderat, Landtag oder Bundestag geschieht, muss gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt zur Wahl zugelassen wird. Dafür gibt es entsprechende Wahlprüfungsgremien. Grundlage ist das Parteiengesetz (PartG). Es werden nur solche Parteien zugelassen, die auf der Grundlage des Grundgesetzes unseres Landes tätig sind und damit genauso demokratisch oder nicht demokratisch sind, wie es alle anderen Parteien, die eine Zulassung zur Wahl erhalten haben, sind. Die nachträgliche Einteilung in demokratisch und nicht demokratisch ist eine antidemokratische – um nicht zu sagen faschistische – Haltung, die im Übrigen jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Wenn sich eine Partei im Nachhinein als verfassungsfeindlich herausstellen sollte, ist hier das Bundesverfassungsgericht die einzige Institution, die daraus rechtsverbindliche Konsequenzen verfügen kann. Weder ein Herr Haldenwang, noch eine Frau Faeser und natürlich auch kein Herr Frei ist berechtigt, hier eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen.

Wenn man die Ausführungen des Herrn Thorsten Frei, der ja immerhin nicht der Hausmeister der CDU ist, sondern dessen Präsidium angehört, dann sollten sich die Bürger doch fragen, ob dieser Herr selbst ein lupenreiner Demokrat ist. Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Verhandlungen der sich selbst nennenden demokratischen Parteien – wobei in Thüringen die eigentlich dazugehörende Partei des Herrn Ramelow gegenwärtig auch ausgegrenzt wird – geht es offensichtlich einzig und allein darum, die Umsetzung des Wählerwillens zu verhindern. Dass sich die CDU dabei regelrecht in eigenen Widersprüchen und Ungereimtheiten verstrickt, scheint sie im Eifer ihres Kampfes gegen eine Mehrheitsfraktion im Thüringer Landtag noch gar nicht bemerkt zu haben. Politische Verbohrtheit, scheint ganz offensichtlich auch das logische Denken auszuschalten. Wenn Thorsten Frei so ganz locker flockig im Rundfunk erklärt: „wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass die AfD in Thüringen regieren wird“ und dies auch noch mit den Worten verstärkt „das sei unsere Verantwortung“, dann müsste es wirklichen Demokraten kalt den Rücken herunterlaufen, weil aus solchen Worten eine wählerverachtende Haltung offenkundig wird, die man eigentlich nur von Diktatoren und von Faschisten erwarten sollte. Dem Herrn Frei und seinen Parteigenossen in der CDU scheint das Verhindern des Wählerwillens in Thüringen wichtiger zu sein, als sich die Frage zu stellen, inwieweit ein Bündnis zwischen CDU und dem BSW nicht noch verheerender ist, als eine Zusammenarbeit mit der Partei der Linken. Auf jeden Fall ist es eine weitere Lüge den Wählern gegenüber, wenn die CDU auf einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Partei der Linken verweist, gleichzeitig, aber bereit zu sein scheint, mit Teilen der extrem Linken eine Zusammenarbeit einzugehen, nur um die politische Mehrheit im Landtag auszugrenzen und selbst an die Macht zu kommen.

Noch sind die Messen in Thüringen und wahrscheinlich auch in Sachsen und in Brandenburg nicht gesungen. In Brandenburg dürfte die Situation noch am einfachsten sein. Hier agieren zwei linke Parteien, von denen auch der Wähler davon ausgehen muss, dass sie keine bürgerliche Politik anstreben. In Sachsen und in Thüringen ist es die CDU, die den Wählern Sand in die Augen streuen muss. Sie will den Wählern den Eindruck vermitteln, als handele es sich bei der CDU um eine bürgerliche Partei. Allerdings macht sie gemeinsame Sache mit linken Parteien, die im Gegensatz zur AfD tatsächlich eine andere Republik anstreben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Wähler diesen Etikettenschwindel bemerken. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass manche Wähler erst dann erschrocken sind, wenn sie feststellen müssen, dass sie in einer sozialistischen Einheitsgesellschaft aufwachen und ihre Meinung nur noch dann zählt, wenn sie den Richtlinien der linken und woken Parteiführungen entsprechen. Aber die Geschichte kennt genügend solche Situationen – gelernt haben die meisten Bürger daraus nicht.

Kategorien
Aktuell

Die Lösungen für Flüchtlinge müssen aktuell im Vordergrund der Politiker stehen

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei, überraschte aktuell mit einem Vorschlag, der bereits auf den ersten Blick hoch problematisch ist. Frei meint, man müsse das Individualrecht eines Bürgers zur Gewährung auf Asyl abschaffen und durch eine Kontingentregelung innerhalb der Flüchtlinge auf die Länder der Europäischen Union verteilt werden, ersetzen. Dabei überrascht es doch sehr, dass ein qualifizierter Jurist, was man bei Frei durchaus unterstellen kann, einen solchen Vorschlag unterbreitet. Wenn einen solchen Vorschlag die unbedarfte, sich Völkerrechtlerin nennende, feministische Außenministerin, Annalena Baerbock verbreitet hätte, könnte man darüber hinweggehen, weil man von politischen Dilettanten ohnehin keinen Sachverstand erwarten darf. Umso überraschter muss man sein, einen solchen doch sehr fragwürdigen Vorschlag von einem Mann wie Thorsten Frei zu vernehmen.

Spontan betrachtet, kann man durchaus zustimmen, wenn dieser Vorschlag von einigen Politikern, die der linken Richtung zuzuordnen sind, als populistisch abgetan wird und vielleicht auch ein Entsetzen über eine Denkweise, die offensichtlich tief verankerte, individuelle Persönlichkeitsrechte nicht mehr respektieren will, ausgelöst haben. Der Verfasser dieser Zeilen stimmt in diesem Zusammenhang diesen Stimmen ausdrücklich zu und hätte sich von einem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU doch eine differenziertere intellektuelle Betrachtungsweise eines großen Problems gewünscht.
Artikel 16a des Grundgesetzes – somit besteht ein Verfassungsrang – definiert klar und eindeutig den Individualanspruch von Flüchtlingen, sofern es sich um Flüchtlinge im eigentlichen Sinne handelt. Das Asylrecht unterscheidet vier Bereiche, die einzuhalten und zu beachten sind: Es geht um die Asylberechtigung, den Flüchtlingsschutz, den subsidiären Schutz und um den Bereich eines Abschiebeverbots.
Was allerdings auch klar hervorgehoben werden muss ist, dass eine allgemeine Notsituation von Personen (Arbeitslosigkeit, Naturereignisse und persönliche Befindlichkeiten) nicht unter die Schutzbestimmungen des Art. 16a GG fällt. Zur Definition des Begriffs ” Flüchtling” ist auch auf die Genfer Flüchtlingskonvention – Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) – zu verweisen. Diese Konvention beschreibt sehr präzise, wer als Flüchtling bezeichnet werden kann. Es sind Personen, die eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sowie wegen einer politischen Überzeugung nachweisen können. Diesen Personen das individuelle Asylrecht zu verweigern, ist absolut untragbar und widerspricht jegliche humanistischen Überzeugungen.

Der Vorschlag von Frei ist juristisch mehr als fragwürdig, weil hier das persönliche Recht von Flüchtlingen in einen Zusammenhang mit organisatorischen Maßnahmen, wie Staaten mit dem Problem der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen umgehen können, also reinen Verwaltungsüberlegungen, auf eine Ebene gestellt wird. Das ist ungeheuerlich und nicht zu akzeptieren. Insofern ist der Vorschlag von Frei kein wirklicher Vorschlag, sondern eine Vernebelung eines Problems, um den Bürgern vorzugaukeln, man hätte eine wirkliche Lösung gefunden. Ein solches Vorgehen ist in der Tat purer Populismus in Reinkultur.

An der von Frei losgetreten Diskussion wird jedoch ein anderes Problem deutlich, dass wahrscheinlich die Basis dafür ist, dass so viel politischer Unfug im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik geredet wird. Es beginnt mit den unsäglichen Begriffsverwirrungen der linken Gruppierungen und Politiker, wenn sie von Geflüchteten anstatt von Flüchtlingen reden, wenn sie Asyl, Migration und persönliche Änderungswünsche von Personen in einen Topf werfen, so dass vermeintliche Rechtsansprüche vorgeschoben werden, die gar nicht existieren. Politiker, die sich so verhalten, sind die wahren Populisten, weil sie nur Stimmungen auf dem Rücken der wirklich Betroffenen erzeugen, um eigene politische Ziele durchzusetzen. In einem solchen Dunstfeld erfolgen dann auch Vorschläge, wie sie jetzt Thorsten Frei der staunenden Öffentlichkeit vermittelt und die bei einer näheren Prüfung auf die Substanz in keiner Weise Bestand haben.
Wahrscheinlich ist das auch ein Grund für die zunehmende Parteienverdrossenheit der Bürger, die fälschlicherweise als Politikverdrossenheit bezeichnet wird. Die Bürger sind es leid, feststellen zu müssen, dass immer mehr nur sinnlose Vorschläge von Politikern verbreitet werden, die nicht das Ziel haben, wirkliche Probleme für die Bürger zu lösen, sondern allenfalls Probleme zu vernebeln und die Bürger teilweise in die gedankliche Irre zu führen.
Man kann den Politikern nur raten, erst einmal zu denken, ehe sie schreiben oder Volksreden halten. Dann könnte es geschehen, dass die Bürger auch wieder den Politikern zuhören, wenn diese wirklich etwas zu sagen haben. Das Thema der Flüchtlinge ist viel zu ernst, um es zum politischen Stimmenfang zu benutzen.