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Polen schützt Grundlagen unserer Zivilisation vor übergriffiger EU!

Im Europäischen Parlament erfolgte heute eine intensive Diskussion über die angebliche Krise der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Es ist darauf hinzuweisen, daß das polnische Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat. Er hat ausschließlich festgestellt, daß der Europäische Gerichtshof auch verpflichtet sei, sich an das gesetzte Recht zu halten und es nicht zulässig ist, wenn sich der Europäische Gerichtshof Rechte anmaßt, die ihm eben nicht zustehen.

Die Grundsatzfrage, die bei den gegenwärtigen Auseinandersetzungen leider untergeht, stellt sich ganz anders: Haben die Mitgliedsländer der EU tatsächlich ihre Souveränität als eigenständiger Staat an Brüssel abgegeben? In zunehmenden Maßen wird von Brüssel unter der Federführung der englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Eindruck vermittelt, als wenn die EU ein Staat sei und die Mitgliedsländer seien keine souveränen Nationalstaaten, sondern Unterabteilungen von Brüssel. Genau hier hat Polen den Konflikt auf den Punkt gebracht. Wir vertreten die Auffassung, daß man froh sein kann, daß nach dem Vereinigten Königreich jetzt ein zweites Land nicht mehr bereit ist, sich wie eine Brüsseler Kolonie behandeln zu lassen. Zur Souveränität eines Staates gehört es selbstverständlich, daß es seine internen Angelegenheiten selbst regelt und sich nicht von einer Verwaltungsbürokratie eines Pseudostaates vorschreiben läßt, wie es zu handeln hat. Besonders merkwürdig war die Einlassung des Christdemokraten Weber, der daran erinnerte, dass zwar die „Verfassungen der Mitgliedsländer fundamental sind, aber die Hausordnung der EU wichtiger ist als die einzelnen Verfassungen“. Und diese Hausordnung sei in den europäischen Verträgen vereinbart worden. Merkt dieser saubere Demokrat gar nicht, was er da für eine gewaltige Unverschämtheit zum Ausdruck bringt? Wie kann eine „Hausordnung“ einer Verwaltungsgemeinschaft höher angesiedelt sein als eine Verfassung eines souveränen Staates? Und vielleicht darf man Herrn Weber daran erinnern, daß es keine EU-Verfassung aus gutem Grunde gibt. Uns ist bisher nicht bekannt, daß in irgendwelchen europäischen Verträgen Mitgliedsstaaten ihre Souveränität aufgegeben hätten. Bei Deutschland muß man dies leider ein wenig anders sehen. Hier scheint die bisherige Regierung und auch die zukünftige Regierung gegen die Interessen ihres eigenen Volkes alle Eigenständigkeiten freiwillig aufgeben zu wollen, obwohl die Bürger dazu nie befragt wurden und der Regierung auch nie eine solche Vollmacht erteilt haben. Das Verhalten der deutschen Regierung hebt sich aber auch besonders negativ von allen anderen europäischen Regierungen ab. Die NZZ schreibt heute in einem Kommentar, daß es „in Deutschland eine Verachtung für die Nation und für alles, was mit staatlicher Souveränität zusammenhängt“ gäbe. Dabei sei besonders schlimm, so wird in der NZZ weiter ausgeführt, daß deutsche Politiker und Vertreter der Medien und der Wissenschaft andere Europäer darüber belehren, wie schädlich Nationalismus sei und wie wichtig vertiefte europäische Integration wäre“. Insofern verwundert es nicht, wenn den deutschen Bürgern jetzt ein Polen „erzählt“ wird, daß eigentlich aus der EU austreten müßte.

Wie „demokratisch“ in der EU verfahren wird, sollte Herr Weber ja wissen. Schließlich hatte man den Bürgern seinerzeit erzählt, daß sie einen Kommissionspräsidenten wählen. Nachdem die Wahl zum Europäischen Parlament abgeschlossen war, wurde plötzlich und unerwartet die englischsprechende deutsche gescheiterte Verteidigungsministerin zur Kommissionspräsidentin einfach ernannt. Wenn Weber jetzt fordert, daß die EU-Kommission und den Rat der Regierungen, in dem schwelenden Streit mit Polen endlich „Klarheit“ zu schaffen, dann kann man dem nur zustimmen. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt, daß die englisch sprechende deutsche Kommissionspräsidentin festlegten kann, was Recht oder Unrecht sein soll. Und auch Herr Weber wird nicht darüber entscheiden, wann ein Mitgliedsstaat die Unabhängigkeit der Rechtsordnung infrage stellt und dann faktisch als Mitgliedsland der EU ausscheidet. Die Ansicht der EU-Kommission, wonach das EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist schlicht und einfach ein maßloser Mißbrauch ihrer Aufgabenstellung. Man kann ja zu einer solchen Auffassung kommen, dann müssen aber die Bürger in den Mitgliedsstaaten darüber abstimmen, daß sie zukünftig die Souveränität ihres Landes aufgeben wollen.

Prof. Dr. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, erklärte: „Träte Polen aus der EU aus, könnte man das EU-Parlament faktisch abschaffen, denn es vergeht kaum eine Plenarwoche, in der Polen in Straßburg nicht an den Pranger gestellt wird. Die Vorwürfe, die Brüssel der Regierung in Warschau macht, sind abstrus: Nicht Polen hat ein Problem mit seiner Rechtsstaatlichkeit, sehr wohl aber die EU bei der Einhaltung ihres eigenen Rechts. Man kann Warschau nicht verübeln, dass es seine eigenen Gerichte ernstnimmt. Wünschenswert wäre es, wenn andere Staaten diesem Vorbild folgten. Das EU-Recht hat nur dann Vorrang vor nationalem Recht, wenn es um EU-Kompetenzen geht. Die EU kann aber nicht willkürlich selbst entscheiden, was ihre Kompetenzen sind und diese beliebig erweitern. Diese Feststellung des polnischen Verfassungsgerichts wurde in dieser oder ähnlicher Form auch schon von Verfassungsgerichten anderer Staaten geteilt, etwa in Spanien, Frankreich, aber auch in Deutschland. Das Vorgehen gegen Polen, die finanzielle Erpressung und die Drohung eines Ausschlusses aus dem EU-Staatenbund sind also nicht juristisch, sondern politisch motiviert: Man stört sich daran, dass Polen die linksglobalistische Agenda mit ihrer LGBTIQ-Propaganda, ihrem Multikultifetisch und ihrem Abtreibungskult nicht mitmacht und stattdessen sein christlich-abendländisches Erbe, seine Traditionen und seine Identität schützt – also mithin die Grundlagen unserer Zivilisation, für die man sich im Europa des 21. Jahrhunderts leider immer mehr rechtfertigen muss.‘‘

Vielleicht darf daran erinnert werden und hier nehmen wir den Gedanken des Kommentators der Neuen Züricher Zeitung von der heutigen Ausgabe auf, daß die Mehrzahl der Staaten Europas Nationen sind, die lange um ihre „Souveränität haben bangen müssen“. Wir fügen an, daß es mehr als verständlich ist, daß jetzt auch Polen, auf seine eigene Nationalität besteht. Wenn Deutschland mittlerweile kein Interesse haben sollte, ein eigenständiger Staat zu sein, dann bedeutet das noch lange nicht, daß dieser irrigen Auffassung andere Staaten folgen müssen.

Wir sind auch der Meinung, daß wir uns als Deutsche wieder auf unsere Nation besinnen müssen, weil sonst der Konsens in unserer Gesellschaft endgültig zerbricht. Das hat mit Nationalismus im Sinne der links orientierten Journalisten, die uns ihre Denkart von Nationalismus einhämmern wollen, absolut nichts zu tun.

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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