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Der Bundespräsident sollte Präsident aller Deutschen sein

Auch die höchste Instanz, die für das gesamte deutsche Volk sprechen sollte, scheint sich aktuell  nicht mehr um die Belange des gesamten Volkes zu kümmern. Wenn der Bundespräsident Steinmeier Vertreter der Industrie und der Gewerkschaften aufgrund eines nicht geklärten Vorfalls, bei dem ein privates Treffen mit geheimdienstlichen Mitteln abgehört wurde und das zum Anlass genommen wurde, zu sogenannten spontanen Demonstrationen aufzurufen, und dann darauf die Bürger einschwört, eine Front gegen Andersdenkende zu bilden, dann ist der Punkt erreicht, an dem die Spaltung der Gesellschaft auch von höchster Stelle zementiert werden soll. Unreflektiert eine Information eines Vereins zu übernehmen, der mit kriminellen Mitteln einen privaten Kreis ausforscht, wobei noch nicht einmal die Gelegenheit gegeben wurde, dass diejenigen, die mit geheimdienstlichen Methoden ausgeforscht worden sind, Stellung zu den Vorwürfen, die im Übrigen bereits einige Wochen zurück gelegen haben, nehmen konnten, so ist das verantwortungslos und beschädigt das Vertrauen der Bürger in das Amt des Bundespräsidenten nachhaltig. Es ist zur Zeit noch nicht einmal erwiesen, wer welche Techniken bei der Ausforschung des privaten Treffens in Potsdam durchgeführt hat. Die NZZ berichtete heute in einem Onlineartikel über mögliche Verbindungen des Verfassungsschutzes des Herrn Haldenwang und dem linken Verein Correktiv. Die NZZ berichtete, dass es durchaus sein könnte, dass der Verfassungsschutz selbst die Abhöraktion durchführte und die Information an den auch mit staatlichen Mitteln geförderten Verein Correktiv weitergeben haben könnte. Der Verfassungsschutz habe dies bestritten, allerdings wies die NZZ darauf hin, dass er erstmalig zu einer Anfrage in einem solchen Zusammenhang Stellung genommen hat, so dass die Vermutung besteht, dass Herr Haldenwang über den sogenannten Potsdamer Skandal sehr gut informiert gewesen war. Wie dem auch sei, unmittelbar nach der sogenannten „Aufdeckung“ durch Correktiv und der generalstabsmäßig organisierten Massendemonstrationen sogenannter „aufgebrachter Bürger“ ist es schon mehr als verwunderlich, wenn der Bundespräsident im zeitlichen Zusammenhang Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter zu einem Gespräch einlädt, um sie aufzufordern, gegen Rechts einzutreten. Vielleicht glaubt man mittlerweile, dass die Bürger bereits so verängstigt sind, dass sie jeden Unfug der Politik, der ihnen vermittelt wird, glauben und wie die Lemminge angstvoll allen Aufrufen folgen.

Schlimm ist es jedoch, wenn Vertreter des Staates diese Mechanismen nutzen, um ihre eigenen politischen Ziele durchzusetzen.

Der Bundespräsident sollte Präsident aller Deutschen sein. Es ist nicht seine Aufgabe, Meinungen und Auffassungen der Bürger zu bewerten, soweit sich diese nicht gegen bestehende Gesetze richten. Das Einmischen in aktuelle politische Auseinandersetzungen durch den Bundespräsidenten führt nicht dazu, dass das Vertrauen in eine unparteiische Ausübung dieses Amtes gefördert wird. Er sollte Präsident aller Deutschen sein, auch wenn diese mit der Regierung unzufrieden sind.

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Frank-Walter Steinmeier der Dauerdemokratieprediger

Der Tagesspiegel titelte in einem Artikel: “Wovon redet Bundespräsident Steinmeier? – Der Dauerdemokratieprediger aus dem Schloss Bellevue”. Und der Artikel des Blattes beginnt mit dem Satz: “Steinmeier bleibt als Staatsoberhaupt nur die Macht des Wortes. Leider hat er sich für eine Pastoral-Sprache entschieden, die gerade in der Krise fehl am Platz wirkt”.

Damit wird ein Teil des Auftretens des Bundespräsidenten zutreffend beschrieben. Das Wort kann schnell zur Phrase verkommen, wenn es in einer Diktion verwendet wird, die mehr nervt als dazu führt, dass man interessiert hören will, was gesagt werden soll. Was aber den Grad einer Unerträglichkeit erreicht, sind die Hinweise und Ermahnungen des Bundespräsidenten an seine Mitbürger, dass sich diese mindestens einmal für den Staat einsetzen müssen und damit nicht nur an sich selbst denken dürfen. Er schlägt eine Pflichtzeit vor, in der jeder Bürger, ob alt oder jung, etwas für den Staat tun sollte.

Und hier beginnt es nicht mehr nur fragwürdig zu, sondern in höchstem Maße ärgerlich zu werden. Der Bundespräsident muss wissen, dass was er sagt, eigentlich einen sehr hohen Stellenwert haben sollte und als Richtlinie des Denkens eines Volkes betrachtet werden könnte. Der jetzt von Steinmeier vorgebrachte Vorschlag bedeutet doch im Klartext nichts anderes, als wenn er unterstellt, dass sich ein Großteil der Bürger nur um seine eigene Achse dreht und ihm die Interessen des Staates irgendwo vorbeigehen. Und hier beginnt ein Moralisieren, dass dem Bundespräsidenten in keiner Weise zusteht. Der Bundespräsident ist der höchste Repräsentant seines Volkes, aber nicht dessen Oberlehrer. Noch schlimmer wird es, wenn die Bürger erkennen, dass es hier um einen vermeintlichen Moralanspruch des Staates ginge, der glaubt einen Anspruch zu haben, seinen Bürgern vorzuschreiben, was als moralisch zu gelten hat. So ganz nebenbei sei darauf hingewiesen, dass der Staat nur ein sehr eingeschränktes Recht hat, auf Freiheitsbereiche seiner Bürger zuzugreifen. Dem Bundespräsidenten sollte bewusst sein, dass es nach wie vor eine gesetzliche Grundlage gibt, die von allen Wehrpflichtigen – und hier sind bisher die Frauen explizit ausgenommen, wobei es dafür gute Gründe gibt, die mit der Natur, die auch von linken Politikern nicht außer Kraft gesetzt werden kann – verlangen kann, einen Dienst für die Gesellschaft zu erbringen. Wer dies nicht mit der Waffe in der Hand machen will, hat die Möglichkeit einen Dienst im Zivilschutz, bei der Feuerwehr oder im sozialen Bereich abzuleisten. Der Bundespräsident sollte wissen, dass dieses Gesetz nach wie vor besteht und – es kommt schon fast einer Rechtsumgehung gleich – von der Regierung Merkel nur ausgesetzt wurde. Einen Beschluss des Bundestages zur Aufhebung der Wehrpflicht hat es bisher nie gegeben. Also, was hindert den Bundespräsidenten hier zum Ausdruck zu bringen, dass er der Meinung sei, dass dieses Gesetz wieder mit Leben gefüllt werden muss?

Aber ein weiterer Punkt in den Ausführungen des Bundespräsidenten ist unerträglich. Wie kommt Steinmeier eigentlich dazu, zu unterstellen, dass es in der Gesellschaft kein soziales Verhalten mehr gibt und dass es notwendig wäre, dass der Staat hier eine besondere Aufgabe hätte, auf ein verstärktes soziales Verhalten zu drängen? Zeichnet nicht der Bundespräsident regelmäßig ehrenamtlich Tätige aus, die sich besonders für ihr Land eingesetzt haben? Sieht der Bundespräsident nicht die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer in den Kirchgemeinden, in den sozialen Verbänden und bei den vielen Bürgerinitiativen, die sich fast für jeden Bereich der Gesellschaft einsetzen? Hat der Bundespräsident noch gar nicht wahrgenommen, wie sehr die Großeltern dazu beitragen, dass die Familien überhaupt in die Lage versetzt werden, den unwürdigen Ansprüchen des Staates an die Familien nachzukommen, weil beide Elternteile arbeiten müssen, um ein einigermaßen erträgliches Einkommen zu erzielen, indem sie bei Ausfall der Kindergartenzeiten die Betreuung ihrer Enkel übernehmen? Wie viele Großeltern unterstützen mit ihrer Rente ihre Kinder – auch wenn diese sich selbst versorgen müssten – und ihre Enkel? Was glaubt denn der Bundespräsident, wenn die bisherigen Alten sich nicht sozial verhalten würden, wo dann unsere Gesellschaft heute stehen würde? Das sind genau die Punkte der unsäglichen Ausführungen des Bundespräsidenten, die nicht zur Befriedung der Gesellschaft beiträgt, wie Steinmeiner das wohl beabsichtigt, sondern genau zu einer Wutreaktion führt, weil viele Bürger merken, dass die Politiker, auch der Bundespräsident, jeglichen Bezug zur Wirklichkeit verloren haben.

Die Reden des Bundespräsidenten sollten intellektuelle Richtlinien vermitteln, die zum Nachdenken anregen und die eine positive Einstellung zum Staat und damit zu unserem eigenen Volk entwickeln können. Die derzeitigen Reden des Bundespräsidenten sind dazu keine Hilfe, so dass es dringend erforderlich wäre, dass sich hier etwas ändert und zwar die Reden des Bundespräsidenten.

 

 

 

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Die englische Monarchie – ein Anker in den Wirren der Politik

Der Tod der englischen Königin Elisabeth hat eine Welle der Trauer ausgelöst. Auch wenn man bei einem Menschen in diesem hohen Alter nicht überrascht sein darf, wenn er die Augen für immer schließt, so ist der Tod – gleichgültig in welchem Alter er eintritt – immer ein Anlass zur Trauer und des Gedenkens an den Verstorbenen.
Aber bei der Königin Elisabeth kommt etwas hinzu, dass die übliche Trauer weit übersteigt. Es kommt für viele Bürger ein Bewusstsein an die Oberfläche, dass hier eine geschichtliche Persönlichkeit die Welt physisch verlassen hat, gleichwohl aber von ihrem Wirken die Zeiten überdauern wird und Maßstab für eine Ethik sein wird, die weitestgehend in der Gesellschaft – und das nicht nur in Deutschland – abhandengekommen ist. Es geht um Aufrichtigkeit, Anstand und altruistisches Handeln der Gesellschaft gegenüber. Es geht darum, nicht allgemeinen gesellschaftlichen Hauptströmungen nachzuhecheln, um sich als beliebter oder fähiger Führer einer Gesellschaft selbst anzudienen. Es geht um die Verbundenheit zu dem eigenen Land, dem eigenen Volk und dem Bewusstsein, dass das Dienen die eigentliche königliche Tugend ist.
Betrachtet man die politische Entwicklung in Großbritannien, dann unterscheidet sich diese kaum von den politischen Entwicklungen der Staaten in Europa. Die Politiker in fast allen Ländern sind mehr von sich selbst überzeugt, als dass die Bürger den Eindruck haben könnten, sie würden für die Interessen ihres Landes im Allgemeinen und für die Interessen ihres eigenen Volkes im Besonderen eintreten. Genau dies war bei der Königin Elisabeth völlig anders. Hier konnten die Bürger davon ausgehen, dass es ein Staatsoberhaupt gibt, das jenseits der allgemeinen politischen Querelen, Anfeindungen und Verächtlichmachungen handelt und sich nur dem Wohl des eigenen Landes verpflichtet fühlt.

Die Königin war in England wie ein Fels in der Brandung, der den Stürmen und Unwettern die Stirn bot. Eine Figur, an der sich alle orientieren konnten, gleichgültig ob sie dem linken oder rechten Flügeln einer Partei angehörten.

Die Grundidee zu einer solchen politischen Führungspersönlichkeit ist im deutschen Grundgesetz bei dem Amt des Bundespräsidenten eigentlich angelegt. Aber genau an diesem Amt zeigt es sich, dass es eben ein Unterschied ist, ob ein Staatsoberhaupt abhängig von politischen Strömungen und Erwartungen ist oder ob es aufgrund einer langen Tradition in das Amt “geboren” wird. Die Königin Elisabeth hatte es einerseits nicht nötig, sich jeweils an den politischen Mehrheitsverhältnissen zu orientieren, die sich während der langen Regentschaft der englischen Königin mehrfach geändert hatten. Damit blieb sie immer eine Leitfigur für die Bevölkerung ihres eigenen Landes und darüber hinaus auch als Symbolfigur für Staaten außerhalb Großbritanniens präsent. Am Beispiel des Königshauses in England zeigt sich, wie sinnstiftend für eine Nation es sein kann, wenn sie sich hinter eine Leitfigur stellen kann, die eben nicht parteiisch ist, sondern allein durch ihre persönliche Glaubwürdigkeit indirekt auch Weichen für die Entwicklung einer Gesellschaft stellt. Genau das wollten die Väter des Grundgesetzes eigentlich auch bei dem Amt des Bundespräsidenten in die Verfassung schreiben. Allerdings konnte dies – im Gegensatz zum englischen Königshaus – nicht erreicht werden, weil sich einige Bundespräsidenten so eng mit ihrer parteipolitischen Herkunft identifiziert hatten, dass sie in Wahrheit nie vom gesamten deutschen Volk als Identifikationsfigur akzeptiert werden konnten. Das parteipolitische Gezänk im Vorstadium der Wahlen des Bundespräsidenten sorgten zusätzlich dazu, dass der Bundespräsident von vielen Bürgern in Deutschland mehr als Parteienvertreter als ein über den Dingen stehendes Staatsoberhaupt angesehen werden kann.
Hier hat sich – zu mindestens während der Regentschaft der Königin Elisabeth – die konstitutionelle Monarchie in Großbritannien doch als die bessere Form für die Einsetzung eines Staatsoberhauptes gezeigt. Natürlich setzt dies auch voraus, dass es Persönlichkeiten gibt, die sowohl von ihrer Bildung – damit ist nicht nur die Ausbildung gemeint – und von ihrer persönlichen Integrität bereit sind, ihrem Volk wirklich zu dienen.

Dienen, Integrität, Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein, sind Begriffe und Tugenden, die in der Gesellschaft im Allgemeinen nur noch belächelt werden. Aber genau diese Tugenden wurden von Königin Elisabeth gelebt. Genau das ist es, was die Königin von Großbritannien trotz ihres physischen Todes weiterleben lassen wird.

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Deutschland sollte eigentlich den Besten zum Bundespräsidenten wählen

Die besondere Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten sollte nicht zum Spielball der Parteien werden. Von dem Bundespräsidenten erwarten die Bürger, daß durch diesen alle Bürger, gleichgültig welcher politischen Richtung sie anhängen oder welche Weltanschauung sie verfolgen, vertreten werden. Er sollte – und das ist eines der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten – darüber wachen, daß keine Gesetze Gesetzeskraft erlangen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Dabei muß und kann nicht jeder Bundespräsident das Charisma eines Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker erreichen, aber eine gewisse Ausstrahlung sollte er haben, um überhaupt von den Bürgern wahrgenommen zu werden.

Zur Frage der Überparteilichkeit, die vom Bundespräsidenten grundsätzlich erwartet werden muß, kann man bei Steinmeier durchaus gewisse Zweifel haben.

Nachdem sich nun die Grünen für eine zweite Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier ausgesprochen haben, scheint eine Wiederwahl so gut wie sicher. Zuvor hatten bereits die anderen Ampelparteien ihre Zustimmung zur Wiederwahl signalisiert. Inzwischen hat auch die CDU erklärt, daß sie den bisherigen Bundespräsidenten bei dessen Wiederwahl unterstützen wird. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Entscheidung scharf und macht deutlich, dass Deutschland ein professioneller agierendes und weniger peinliches Staatsoberhaupt dringend nötig habe. Steinmeier sei bei seiner bisherigen Amtsausübung insbesondere durch Unprofessionalität, mangelnde Neutralität, fehlende Empathie und einen Hang zum Linksextremismus negativ in Erscheinung getreten. Brandner wörtlich: „Der Skandal-Bundespräsident Steinmeier ist seines Amtes alles andere als würdig. Egal ob überschwängliche Glückwunschschreiben an das iranische Terrorregime oder Aufrufe zur Teilnahme an linksextremen Veranstaltungen: Steinmeier vertritt mitnichten die Interessen des Volkes und unseres Staates und beschädigt immer wieder die Würde des Amtes.“

Bedenklich ist, daß Steinmeier bei der 750 Milliardenentscheidung für die EU-Corona-Hilfen das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten untersagen mußte, diese offensichtlich nicht verfassungskonforme Zustimmung Deutschlands der EU gegenüber zu unterzeichnen. Die Bürger hätten schon erwartet, daß Steinmeier hier nicht automatisch der fragwürdigen Entscheidung der Regierung folgt. Daß diese Entscheidung zum großen Erstaunen später vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken wurde, macht das Verhalten des Bundespräsidenten in dieser Sache nicht besser. Ähnlich verhielt es sich bei der Unterzeichnung der von der Merkel-Regierung Änderung der Strafprozeßordnung. Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen wurden, bei besonders schweren Delikten erneut anzuklagen, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts vom Mittwoch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Gleichwohl unterzeichnete er das Gesetz und forderte im Nachhinein die Präsidentin des Bundestages auf, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen. Die AfD schlägt vor, den Bundespräsidenten in Direktwahl von den Bürgern wählen zu lassen. Damit wird die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten wesentlich erhöht. Anderseits ist aber auch darauf zu verweisen, daß dann der gesamte Aufgabenbereich des Bundespräsidenten neu durchdacht werden müßte.

Die CDU meinte, daß jetzt unbedingt eine Frau als Bundespräsident vorgeschlagen werden müßte, wobei sich hier Serap Güler besonders hervorhob. Es könnte den Anschein haben, als wenn sie glaubte, daß es jetzt an der Zeit sei, eine Bundespräsidentin mit islamischem Hintergrund zu berufen. Allein aus diesem Blickwinkel heraus, sollte der bisherige Bundespräsident erneut gewählt werden. Alles andere hätte wahrscheinlich zu einer erheblichen klimatischen Verwerfung der ohnehin bereits gespaltenen Stimmung in Deutschland geführt. Das Verhalten der CDU – hier ist der designierte Vorsitzende Merz die große negative Überraschung – ist geprägt von einem reinen feministischen Populismus. Man glaubt offensichtlich, wenn man sich dem Mainstream anschließt, wonach alles weiblicher werden muß, würde man mehr Wähler gewinnen. Letztlich ist dies ein zynisches Verhalten, weil es der CDU dabei nicht um die Würde eines Amtes, sondern um den parteilichen Erfolg geht. Mit einem patriotischen Verhalten gegenüber Deutschland hat dies nichts zu tun.
Aber auch die sogenannten Grünen hätten gern eine Frau als Bundespräsidenten gesehen. Den Politikern scheint es nicht mehr um die Würde des Amtes, um die Qualifikation, die von einem Bewerber um das höchste Amt im Staat erwartet werden müssen zu gehen, sondern um die Durchsetzung einer Genderwahnidee, die davon ausgeht, daß erst Frauen diese Gesellschaft friedlich machen werden. Dabei ist es ihnen dann auch egal, wenn dadurch ein Amt lächerlich gemacht wird.

So wird man sich zufrieden zurücklehnen, den bisherigen Amtsinhaber, der schön allen nach den Mund geredet hat, wieder im Amt bestätigen und glauben, man habe sich um Deutschland verdient gemacht.

 

 

 

 

 

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Deutschland ein Land mit Migrationshintergrund – was sagt uns das?

Der Deutschlandfunk berichtete heute in seinen Nachrichten über die Teilnahme des Bundespräsidenten Steinmeier an einer Festveranstaltung zum 60. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens in Berlin. In seiner Rede kritisierte er die Verwendung des Begriffs “Menschen mit Migrationshintergrund”. Wie der Bundespräsident, von dem die Bürger erwarten können und sogar erwarten müssen, daß er sich bei jeder Rede vor dem Sprechen überlegt, was er mit seinen Worten sagen will und vor allen Dingen, welche möglichen Konsequenzen seine Worte haben können, sich dazu hinreißen konnte zu behaupten, Deutschland sei ein Land mit Migrationshintergrund, kann jeden deutschen Staatsbürger nur mit Fassungslosigkeit erfüllen.

Bisher sind wir davon ausgegangen, daß der Bundespräsident der Repräsentant seines deutschen Volkes und die Stimmer der deutschen Staatsbürger ist. Es hat aber den Anschein, als wenn Frank-Walter Steinmeier gar nicht der deutsche Bundesspräsident sein will und sich als Repräsentant einer ganz anderen Republik sieht.

Wie kann man bei der Geschichte Deutschlands davon reden, daß Deutschland ein Land mit Migrationshintergrund sei? Es hat viele umwälzende Ereignisse in Deutschland und in den Staaten, die sich später zu dem deutschen Reich (hoffentlich darf man dieses Wort noch sagen) zusammengeschlossen haben, gegeben. Es gab auch Flüchtlingsströme, wobei diese Menschen keine andere Staatsangehörigkeit hatten und nicht aus anderen Ländern geflohen sind, sondern aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges aus Teilen Deutschlands, die von den Siegerstaaten besetzt wurden und heute nicht mehr zu dem deutschen Staatsgebiet gehören, geflohen und teilweise vertrieben wurden. Von diesen Menschen kann mit Sicherheit nicht von einer Migration gesprochen werden, da sie auch nach Ankunft im verbliebenen Rest von Deutschland deutsche Staatsbürger waren und nicht die Staatsangehörigkeit der Siegersaaten übernehmen oder sofern man ihnen diese “verordnet” hatte, behalten mußten.

Wenn türkische Staatsbürger in Deutschland arbeiten wollten und deshalb in der Regel ihre Heimat freiwillig verlassen haben und in den meisten Fällen auch nicht dazu gezwungen wurden, ist es doch eine nicht überraschende oder ungewöhnliche Sache, wenn sie in Deutschland eine zweite Heimat gefunden haben. Und dann ist es auch nicht diskriminierend, wenn man sagt, daß es sich bei diesen Menschen um Menschen mit einem türkischen oder sonstigen Hintergrund handelt. Es ist auch nichtdiskriminierend von Bürgern mit Migrationshintergrund zu sprechen. Es erschließt sich nicht, was an einer solchen Aussage verletzend oder diskriminierend sein soll. Die Staatsbürgerschaft hat nichts mit einer ethnischen Herkunft zu tun. Dies sollte auch ein Bundespräsident wissen. Eine Person kann als Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, viele Türken behalten sogar gleichzeitig ihre türkische Staatsangehörigkeit, womit sie doch zum Ausdruck bringen, daß sie ihrem Heimatland noch verbunden sein wollen. Deshalb wird dieser neue deutsche Staatsbürger sein Geburtsort, der in einem anderen Land ist, doch nicht verleugnen? Auch auf seine bisherige Kultur wird er immer stolz sein. Dieses Verhalten kann man gerade bei den deutschen Staatsbürgern mit türkischem Migrationshintergrund sehr häufig beobachten.

Wenn der Bundespräsident jetzt meint, Deutschland sei ein Migrationsland, so beleidigt er die deutschen Staatsbürger, die in ihrem eigenen Land – und das gehört nicht den Parteien, sondern den Bürgern – leben wollen, keinen Migrationshintergrund haben und morgen auch noch ihre eigene Landessprache so sprechen wollen, wie sie diese von ihrer Mutter gelernt haben und nicht wie Politiker ihnen vorgeben wollen.

Der brutale Eingriff durch die Politiker in die deutsche Sprache hat dazu geführt, daß kaum jemand weiß, was noch ausgesprochen werden darf oder als politisch indiskutabel angesehen wird. Hier könnte sich der Bundespräsident verdient machen, wenn er einmal klare Worte findet, um den Politideologen zu vermitteln, daß eine Sprache nicht von Politikern vorgegeben wird, sondern sich im Volk selbst entwickelt. Letztlich ist der Unmut des Bundesspräsidenten über den Begriff “Menschen mit Migrationshintergrund” nur eine Folge der politischen Festlegungen, in der deutschen Sprache.

Die Bemerkung des Bundespräsidenten ist Öl in das Feuer von rechtsradikalen Kräften – um es klar und deutlich zu sagen, damit ist nicht die AfD gemeint – und führt zu einer weiteren Spaltung unserer Gesellschaft. Es sollte Aufgabe des Bundesspräsidenten sein, nicht zusätzlich Aversionen in die Bevölkerung zu streuen, sondern mit zu einer Befriedung der ohnehin bereits politisch durch die Parteien aufgeheizten Stimmung beizutragen.

Mit der vom Bundespräsidenten geäußerten Feststellung, Deutschland sei selbst ein Land mit Migrationshintergrund hat er sich und dem deutschen Volk keinen Gefallen getan. Und ob die Türken in Deutschland eine solche Formulierung eines Staatsoberhauptes über sein eigenes Volk verstehen, dürfte mehr als fraglich sein.

 

 

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Frank-Walter Steinmeier erklärt seine Bereitschaft für eine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 28.5.2021 in einer öffentlichen Erklärung in eigener Sache, daß er sich ein zweites Mal zur Wahl des Bundespräsidenten zur Verfügung stellen möchte. Die nächste Wahl findet am 13.2.2022 statt. Zur Begründung erklärt der Bundespräsident, daß er auch weiterhin Deutschland nach der Pandemie begleiten möchte, so daß man daraus entnehmen könnte, daß Steinmeier davon ausgeht, daß auch nach dem Februar 2022 eine besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie bestehen würde.

Jetzt ist zu Recht zu fragen, warum dies eine besondere Begründung für eine Fortsetzung der Amtszeit des Bundespräsidenten ist, denn grundsätzlich steht es jedem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland frei, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Die Pandemie hat auch in der Vergangenheit keinen Hinweis gegeben, daß sich Deutschland in einer außergewöhnlichen politischen Notlage befunden hat, die ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erforderlich werden lassen. Ein solches Eingreifen des Bundespräsidenten wäre verfassungsrechtlich auch nur dann zulässig gewesen, wenn die Regierung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre oder wenn sie die Pandemie mißbraucht hätte, um besondere Notstandsgesetze durchzusetzen, die auf den Widerspruch des Bundespräsidenten gefallen wären. In einem solchen Fall hätte der Bundespräsident durch Nichtunterzeichnung des seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes die Regierung an ihrem Tun hindern können.

Aber trotz aller Kritik an dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Pandemie, waren die Entscheidungen der Regierung vielleicht grenzwertig, aber nicht vorsätzlich verfassungswidrig. Insofern scheint es auch nicht besonders notwendig zu sein, daß der bisherige Bundespräsident nur wegen der bisherigen Corona-Pandemie weiter im Amt bleiben sollte.

Die etablierten Parteien im Bundestag haben sich wohlwollend zur erneuten Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier geäußert. Allerdings wiesen die CDU und die CSU darauf hin, daß eine Entscheidung erst nach der Bundestagswahl getroffen werden sollte, weil man dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung kennt, die den Bundespräsidenten wählt. Die AfD erklärte als einzige im Bundestag vertretene Partei ihre Ablehnung gegen eine erneute Kandidatur des derzeitigen Bundespräsidenten. Sie wies darauf hin, daß dieser der AfD immer ablehnend gegenüber gestanden hat und dies – obwohl er als Bundespräsident parteipolitisch neutral sein sollte – massiv in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch nicht bekannt, daß der Bundespräsident jemals darauf hingewiesen hätte, daß es doch sehr fragwürdig sei, die größte Oppositionspartei im Bundestag aus dem Bundestagspräsidium auszugrenzen.

Bleibt jetzt die Frage, nach welchen Kriterien sollte eine Meinung für oder gegen eine erneute Wiederwahl erfolgen.

Da ist der Zeitpunkt der Erklärung des Bundespräsidenten: Ohne eine besondere Notwendigkeit, bereits jetzt eine mögliche Wiederwahl in die Diskussion einzuführen, fällt diese Erklärung direkt in den Wahlkampf der Parteien zum neuen Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird. Vom September 2021 bis zum Februar 2022 liegen immerhin noch vier Monate, so daß in dieser Zeit die Frage der Kandidatur hinreichend hätte diskutiert werden können, zumal dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung vorliegen würde. Die Ankündigung der Bereitschaft zur erneuten Kandidatur kann deshalb auch als eine Wahlbeeinflussung der Bundestagswahl gesehen werden. Einzelne Parteifunktionäre könnten die Erklärung von Steinmeier als Aufforderung sehen, bestimmte Wählergruppen besonders zur Wahl des Bundestages aufzufordern, weil mit ihrer Stimmabgabe indirekt auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung verbunden ist. Insofern ist die Erklärung des Bundespräsidenten zum derzeitigen Zeitpunkt mindestens als unglücklich zu bezeichnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt für eine Entscheidung, ob eine Wiederwahl unterstützt werden sollte, ist die Würdigung des bisherigen Verlaufs der Präsidentschaft. Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die bisherige Amtszeit so unauffällig gewesen ist, daß die meisten Bürger keinen Grund hatten, mit Sorgen auf die Präsidentschaft blicken zu müssen. Negativ zu werten ist, daß fundamentale Erklärungen des Präsidenten, die über seine Präsidentschaft hinaus im besonderen Bewußtsein der Bevölkerung verbleiben, nicht erkennbar sind. Vielleicht kann dies ja noch bis zum Ende der Amtszeit geschehen.

Es gibt aber einen gewichtigen Grund, diesen Bundespräsidenten nicht mehr für eine erneute Wahl zu unterstützen. Unter der Federführung von Frau Merkel, die in der Geschichte wahrscheinlich als die Kanzlerin eingehen wird, die sich mehr um die Interessen anderer Länder, als um das des eigenen Landes gekümmert hat, hat die EU eine Schuldenfinanzierung von 750 Milliarden Euro vorgesehen, und dies als Corona-Aufbaufond betitelt. Entgegen der vertraglichen Festlegungen der Länder in Europa, wonach die EU keine eigenen Schulden aufnehmen und erst recht nicht Gelder zu Lasten anderer Mitgliedsländer umverteilen darf, hat die Bundesregierung dieses “Gesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis 2027” im Bundestag entscheiden lassen. Natürlich erfolgte dies wie immer: Die Parteiführungen gaben das Signal, die Abgeordneten hoben ihre Hand, ohne die Folgen ihrer Entscheidung zu bedenken. Nur eine Fraktion stimmte gegen diesen Beschluß. Eine noch von dem Gründer der AfD, Prof. Lucke, eingereichte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Der Bundespräsident wollte dieses Gesetz nach erfolgtem Beschluß des Bundestages unverzüglich unterzeichnen, obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen. Im Rahmen eines angestrengten Eilverfahrens wurde dem Bundespräsidenten vom Verfassungsgericht die Unterzeichnung untersagt. Nachdem das Verfassungsgericht die Entscheidung im Rahmen der Eilentscheidung aufgehoben hat (Az. 2BvR 547/21), allerdings darauf hinwies, daß damit keine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sei, sah sich der Bundespräsident sofort veranlaßt, dieses Gesetz zu unterzeichnen, so daß Deutschland jetzt bis zum Jahr 2027 mit einem erheblichen Risiko belastet ist. Die EU konnte wieder einen Bruch der ursprünglichen Verträge vornehmen. Eigentlich wäre es Angelegenheit des Bundespräsidenten gewesen, eine eigene Rechtsprüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Die offensichtlich eilfertige Vollziehung eines höchst fragwürdigen Beschlusses des Bundestages durch den Bundespräsidenten wird von vielen Juristen als fragwürdig angesehen. Hätte der Bundespräsident nicht erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abwarten sollen? Allein dieses Vorgehen qualifiziert den Bundespräsidenten nicht, eine weitere Amtsperiode anzustreben.

Es wird interessant sein, wie sich die Ankündigung des Bundespräsidenten zur Kandidatur einer zweiten Amtszeit auf den laufenden Bundestagswahlkampf auswirken wird.