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Was macht Herrn Selensky so mächtig?

Die Diskussion über die Reise des Bundeskanzlers in die Ukraine beginnt in ihrer Peinlichkeit nicht mehr gesteigert werden zu können. Da gibt es einen Präsidenten, der eine hervorragende PR-Arbeit betreibt und sich offensichtlich bereits als den Nabel der Welt betrachtet. Und da gibt es den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, dessen Volk erhebliche Lasten auf sich nimmt, um einem Land zu helfen, mit dem Deutschland grundsätzlich gar nichts zu tun hat. Nachdem der deutsche Präsident sich in der Ukraine selbst ein Bild von der gegenwärtigen Situation machen und gleichzeitig seine Solidarität der Ukraine zum Ausdruck bringen will, wird von dem ukrainischen Präsidenten signalisiert, dass man diesen Präsidenten gar nicht sehen will. An seiner Stelle hat der Bundeskanzler zu kommen, denn nur der kann gleich Waffenlieferungen zusagen, der Präsident aus Deutschland habe ohnehin nichts zu sagen. Sowohl der ukrainische Präsident als auch sein Botschafter in Deutschland benehmen sich wie Proleten und nicht wie man es von Personen in solchen Funktionen erwarten muss. Es ist geradezu unerträglich, wenn dem Bundespräsidenten von einem ausländischen Politiker seine bisherige Politik vorgehalten wird, wobei das auch in einer Form geschieht, die nicht akzeptabel ist, weil sie sich auf einem Primitivniveau befindet, das man von Regierungschefs, aber auch nicht von einem Botschafter erwarten dürfte.

Und was passiert jetzt in Deutschland? Anstatt diesen ungehobelten Politikern deutlich zu sagen, dass dies kein Stil sei, mit einem anderen Volk umzugehen, denn die Beleidigung seiner höchsten Repräsentanten ist letztlich eine Beleidigung des ganzen Volkes, fährt erst einmal der Oppositionsführer in die Ukraine und hofiert diesen Rüpel von Politiker und macht damit gleichzeitig seinen eigenen Präsidenten lächerlich. Der Präsident selbst entschuldigt sich dem ungehobelten ukrainischen Präsidenten gegenüber, wobei er dies weder nötig hat, noch damit hätte die Situation verbessern können. Dann bemüht sich Deutschland intensiv, doch endlich wieder eine gute Beziehung zu Präsident Selensky zu erhalten, der dann gnädig verkündet, dass nun der deutsche Präsident zusammen mit dem Bundeskanzler kommen dürfe.

Als deutscher Staatsbürger kann man sich nur wundern, mit welcher Unverschämtheit der ukrainische Präsident agiert, der gleichzeitig erwartet, dass Deutschland Waffen und Geld zur Verfügung stellt.
Es wird Zeit, dass die deutschen Politiker einmal darüber nachdenken, wie ihr Verhalten bei ihren Mitbürgern ankommt. Spätestens bei der nächsten Wahl könnten sich die Bürger an diese Vorgänge erinnern.

Bei der nicht mehr zu akzeptierenden Argumentation des ukrainischen Botschafters wird völlig vernachlässigt, dass die deutsche Bevölkerung bei der Frage, ob weiter Waffen an die Ukraine geliefert werden sollen oder nicht, regelrecht gespalten ist. Man kann davon ausgehen, dass die Hälfte aller Deutschen für, während die andere Hälfte der Deutschen sich gegen Waffenlieferungen wenden. Verheerend ist allerdings die Polarisierung, die man mittlerweile wahrnehmen kann und die auch durch das Verhalten von ukrainischen Politikern noch verstärkt wird. Es wird langsam Zeit, dass wieder Sachlichkeit das Verhalten der Politiker leitet und der Kriegs-Tourismus beendet wird. Es ist doch mehr als makaber, dass einerseits Not und Elend in der Ukraine herrscht und anderseits seine Majestät Selensky gnädig entscheidet, wer ihn besuchen darf und wem er bei einem Fehlverhalten großzügig Absolution erteilt. Es ist aber noch viel schlimmer, dass deutsche Politiker, die doch den Anspruch haben sollten, von ihrer eigenen Bevölkerung ernst genommen zu werden, in einer geradzu untertänigsten Art und Weise vor diesem Kriegsherrn Bücklinge machen. Richtig wäre es gewesen, den ukrainischen Botschafter in Deutschland aufzufordern, das Land zu verlassen und Herrn Selenski hätte mitteilen müssen, dass ein Besuch und insbesondere weitere materielle Hilfen von der deutschen Bevölkerung erst dann wieder in Erwägung gezogen werden, wenn sich Kiew beim deutschen Bundespräsidenten förmlich und öffentlich entschuldigt hat.
Wahrscheinlich unterstützen die USA im Hintergrund die Ukraine dermaßen, weil man die Ukraine im Kampf gegen Russland dringend benötigt und das Ziel verfolgt, mit Hilfe der Ukraine Russland so zu schaden, dass es wirtschaftlich und politisch von der Landkarte verschwindet, so dass dies Herrn Selensky und seinen Genossen so zu Kopf gestiegen ist, dass sie glauben, sich jede Frechheit gegenüber deutschen Politikern und damit gegenüber den deutschen Bürgern erlauben können.

Man sollte aber den Bogen nicht überspannen, denn Russland wird erstens nicht von der Landkarte verschwinden und zweitens eines Tages zum Gegenschlag gegen die USA ausholen. Es ist in der Geschichte noch nie gut gegangen, wenn man ein stolzes Volk dermaßen behandelt, wie es die USA zurzeit glauben mit Russland machen zu können.

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Deutschland sollte eigentlich den Besten zum Bundespräsidenten wählen

Die besondere Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten sollte nicht zum Spielball der Parteien werden. Von dem Bundespräsidenten erwarten die Bürger, daß durch diesen alle Bürger, gleichgültig welcher politischen Richtung sie anhängen oder welche Weltanschauung sie verfolgen, vertreten werden. Er sollte – und das ist eines der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten – darüber wachen, daß keine Gesetze Gesetzeskraft erlangen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Dabei muß und kann nicht jeder Bundespräsident das Charisma eines Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker erreichen, aber eine gewisse Ausstrahlung sollte er haben, um überhaupt von den Bürgern wahrgenommen zu werden.

Zur Frage der Überparteilichkeit, die vom Bundespräsidenten grundsätzlich erwartet werden muß, kann man bei Steinmeier durchaus gewisse Zweifel haben.

Nachdem sich nun die Grünen für eine zweite Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier ausgesprochen haben, scheint eine Wiederwahl so gut wie sicher. Zuvor hatten bereits die anderen Ampelparteien ihre Zustimmung zur Wiederwahl signalisiert. Inzwischen hat auch die CDU erklärt, daß sie den bisherigen Bundespräsidenten bei dessen Wiederwahl unterstützen wird. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Entscheidung scharf und macht deutlich, dass Deutschland ein professioneller agierendes und weniger peinliches Staatsoberhaupt dringend nötig habe. Steinmeier sei bei seiner bisherigen Amtsausübung insbesondere durch Unprofessionalität, mangelnde Neutralität, fehlende Empathie und einen Hang zum Linksextremismus negativ in Erscheinung getreten. Brandner wörtlich: „Der Skandal-Bundespräsident Steinmeier ist seines Amtes alles andere als würdig. Egal ob überschwängliche Glückwunschschreiben an das iranische Terrorregime oder Aufrufe zur Teilnahme an linksextremen Veranstaltungen: Steinmeier vertritt mitnichten die Interessen des Volkes und unseres Staates und beschädigt immer wieder die Würde des Amtes.“

Bedenklich ist, daß Steinmeier bei der 750 Milliardenentscheidung für die EU-Corona-Hilfen das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten untersagen mußte, diese offensichtlich nicht verfassungskonforme Zustimmung Deutschlands der EU gegenüber zu unterzeichnen. Die Bürger hätten schon erwartet, daß Steinmeier hier nicht automatisch der fragwürdigen Entscheidung der Regierung folgt. Daß diese Entscheidung zum großen Erstaunen später vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken wurde, macht das Verhalten des Bundespräsidenten in dieser Sache nicht besser. Ähnlich verhielt es sich bei der Unterzeichnung der von der Merkel-Regierung Änderung der Strafprozeßordnung. Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen wurden, bei besonders schweren Delikten erneut anzuklagen, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts vom Mittwoch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Gleichwohl unterzeichnete er das Gesetz und forderte im Nachhinein die Präsidentin des Bundestages auf, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen. Die AfD schlägt vor, den Bundespräsidenten in Direktwahl von den Bürgern wählen zu lassen. Damit wird die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten wesentlich erhöht. Anderseits ist aber auch darauf zu verweisen, daß dann der gesamte Aufgabenbereich des Bundespräsidenten neu durchdacht werden müßte.

Die CDU meinte, daß jetzt unbedingt eine Frau als Bundespräsident vorgeschlagen werden müßte, wobei sich hier Serap Güler besonders hervorhob. Es könnte den Anschein haben, als wenn sie glaubte, daß es jetzt an der Zeit sei, eine Bundespräsidentin mit islamischem Hintergrund zu berufen. Allein aus diesem Blickwinkel heraus, sollte der bisherige Bundespräsident erneut gewählt werden. Alles andere hätte wahrscheinlich zu einer erheblichen klimatischen Verwerfung der ohnehin bereits gespaltenen Stimmung in Deutschland geführt. Das Verhalten der CDU – hier ist der designierte Vorsitzende Merz die große negative Überraschung – ist geprägt von einem reinen feministischen Populismus. Man glaubt offensichtlich, wenn man sich dem Mainstream anschließt, wonach alles weiblicher werden muß, würde man mehr Wähler gewinnen. Letztlich ist dies ein zynisches Verhalten, weil es der CDU dabei nicht um die Würde eines Amtes, sondern um den parteilichen Erfolg geht. Mit einem patriotischen Verhalten gegenüber Deutschland hat dies nichts zu tun.
Aber auch die sogenannten Grünen hätten gern eine Frau als Bundespräsidenten gesehen. Den Politikern scheint es nicht mehr um die Würde des Amtes, um die Qualifikation, die von einem Bewerber um das höchste Amt im Staat erwartet werden müssen zu gehen, sondern um die Durchsetzung einer Genderwahnidee, die davon ausgeht, daß erst Frauen diese Gesellschaft friedlich machen werden. Dabei ist es ihnen dann auch egal, wenn dadurch ein Amt lächerlich gemacht wird.

So wird man sich zufrieden zurücklehnen, den bisherigen Amtsinhaber, der schön allen nach den Mund geredet hat, wieder im Amt bestätigen und glauben, man habe sich um Deutschland verdient gemacht.

 

 

 

 

 

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Frank-Walter Steinmeier erklärt seine Bereitschaft für eine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 28.5.2021 in einer öffentlichen Erklärung in eigener Sache, daß er sich ein zweites Mal zur Wahl des Bundespräsidenten zur Verfügung stellen möchte. Die nächste Wahl findet am 13.2.2022 statt. Zur Begründung erklärt der Bundespräsident, daß er auch weiterhin Deutschland nach der Pandemie begleiten möchte, so daß man daraus entnehmen könnte, daß Steinmeier davon ausgeht, daß auch nach dem Februar 2022 eine besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie bestehen würde.

Jetzt ist zu Recht zu fragen, warum dies eine besondere Begründung für eine Fortsetzung der Amtszeit des Bundespräsidenten ist, denn grundsätzlich steht es jedem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland frei, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Die Pandemie hat auch in der Vergangenheit keinen Hinweis gegeben, daß sich Deutschland in einer außergewöhnlichen politischen Notlage befunden hat, die ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erforderlich werden lassen. Ein solches Eingreifen des Bundespräsidenten wäre verfassungsrechtlich auch nur dann zulässig gewesen, wenn die Regierung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre oder wenn sie die Pandemie mißbraucht hätte, um besondere Notstandsgesetze durchzusetzen, die auf den Widerspruch des Bundespräsidenten gefallen wären. In einem solchen Fall hätte der Bundespräsident durch Nichtunterzeichnung des seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes die Regierung an ihrem Tun hindern können.

Aber trotz aller Kritik an dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Pandemie, waren die Entscheidungen der Regierung vielleicht grenzwertig, aber nicht vorsätzlich verfassungswidrig. Insofern scheint es auch nicht besonders notwendig zu sein, daß der bisherige Bundespräsident nur wegen der bisherigen Corona-Pandemie weiter im Amt bleiben sollte.

Die etablierten Parteien im Bundestag haben sich wohlwollend zur erneuten Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier geäußert. Allerdings wiesen die CDU und die CSU darauf hin, daß eine Entscheidung erst nach der Bundestagswahl getroffen werden sollte, weil man dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung kennt, die den Bundespräsidenten wählt. Die AfD erklärte als einzige im Bundestag vertretene Partei ihre Ablehnung gegen eine erneute Kandidatur des derzeitigen Bundespräsidenten. Sie wies darauf hin, daß dieser der AfD immer ablehnend gegenüber gestanden hat und dies – obwohl er als Bundespräsident parteipolitisch neutral sein sollte – massiv in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch nicht bekannt, daß der Bundespräsident jemals darauf hingewiesen hätte, daß es doch sehr fragwürdig sei, die größte Oppositionspartei im Bundestag aus dem Bundestagspräsidium auszugrenzen.

Bleibt jetzt die Frage, nach welchen Kriterien sollte eine Meinung für oder gegen eine erneute Wiederwahl erfolgen.

Da ist der Zeitpunkt der Erklärung des Bundespräsidenten: Ohne eine besondere Notwendigkeit, bereits jetzt eine mögliche Wiederwahl in die Diskussion einzuführen, fällt diese Erklärung direkt in den Wahlkampf der Parteien zum neuen Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird. Vom September 2021 bis zum Februar 2022 liegen immerhin noch vier Monate, so daß in dieser Zeit die Frage der Kandidatur hinreichend hätte diskutiert werden können, zumal dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung vorliegen würde. Die Ankündigung der Bereitschaft zur erneuten Kandidatur kann deshalb auch als eine Wahlbeeinflussung der Bundestagswahl gesehen werden. Einzelne Parteifunktionäre könnten die Erklärung von Steinmeier als Aufforderung sehen, bestimmte Wählergruppen besonders zur Wahl des Bundestages aufzufordern, weil mit ihrer Stimmabgabe indirekt auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung verbunden ist. Insofern ist die Erklärung des Bundespräsidenten zum derzeitigen Zeitpunkt mindestens als unglücklich zu bezeichnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt für eine Entscheidung, ob eine Wiederwahl unterstützt werden sollte, ist die Würdigung des bisherigen Verlaufs der Präsidentschaft. Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die bisherige Amtszeit so unauffällig gewesen ist, daß die meisten Bürger keinen Grund hatten, mit Sorgen auf die Präsidentschaft blicken zu müssen. Negativ zu werten ist, daß fundamentale Erklärungen des Präsidenten, die über seine Präsidentschaft hinaus im besonderen Bewußtsein der Bevölkerung verbleiben, nicht erkennbar sind. Vielleicht kann dies ja noch bis zum Ende der Amtszeit geschehen.

Es gibt aber einen gewichtigen Grund, diesen Bundespräsidenten nicht mehr für eine erneute Wahl zu unterstützen. Unter der Federführung von Frau Merkel, die in der Geschichte wahrscheinlich als die Kanzlerin eingehen wird, die sich mehr um die Interessen anderer Länder, als um das des eigenen Landes gekümmert hat, hat die EU eine Schuldenfinanzierung von 750 Milliarden Euro vorgesehen, und dies als Corona-Aufbaufond betitelt. Entgegen der vertraglichen Festlegungen der Länder in Europa, wonach die EU keine eigenen Schulden aufnehmen und erst recht nicht Gelder zu Lasten anderer Mitgliedsländer umverteilen darf, hat die Bundesregierung dieses „Gesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis 2027“ im Bundestag entscheiden lassen. Natürlich erfolgte dies wie immer: Die Parteiführungen gaben das Signal, die Abgeordneten hoben ihre Hand, ohne die Folgen ihrer Entscheidung zu bedenken. Nur eine Fraktion stimmte gegen diesen Beschluß. Eine noch von dem Gründer der AfD, Prof. Lucke, eingereichte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Der Bundespräsident wollte dieses Gesetz nach erfolgtem Beschluß des Bundestages unverzüglich unterzeichnen, obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen. Im Rahmen eines angestrengten Eilverfahrens wurde dem Bundespräsidenten vom Verfassungsgericht die Unterzeichnung untersagt. Nachdem das Verfassungsgericht die Entscheidung im Rahmen der Eilentscheidung aufgehoben hat (Az. 2BvR 547/21), allerdings darauf hinwies, daß damit keine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sei, sah sich der Bundespräsident sofort veranlaßt, dieses Gesetz zu unterzeichnen, so daß Deutschland jetzt bis zum Jahr 2027 mit einem erheblichen Risiko belastet ist. Die EU konnte wieder einen Bruch der ursprünglichen Verträge vornehmen. Eigentlich wäre es Angelegenheit des Bundespräsidenten gewesen, eine eigene Rechtsprüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Die offensichtlich eilfertige Vollziehung eines höchst fragwürdigen Beschlusses des Bundestages durch den Bundespräsidenten wird von vielen Juristen als fragwürdig angesehen. Hätte der Bundespräsident nicht erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abwarten sollen? Allein dieses Vorgehen qualifiziert den Bundespräsidenten nicht, eine weitere Amtsperiode anzustreben.

Es wird interessant sein, wie sich die Ankündigung des Bundespräsidenten zur Kandidatur einer zweiten Amtszeit auf den laufenden Bundestagswahlkampf auswirken wird.