Auf den ersten Blick dachte ich, es handele sich um eine Nachricht mit der Absicht, die Bundesregierung lächerlich zu machen.
Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass es sich nicht um einen Witz handelte, sondern, dass es eine solche Funktion tatsächlich gibt. Jetzt ist es offensichtlich erforderlich, dass eine Regierung glaubt, sich mit einem Queer-Beauftragten schmücken zu müssen, so dass es die Regierung selbst ist, die wieder einen neuen Beauftragten kreiert hat. Auf der Internetseite des Familienministeriums – so langsam stelle ich mir die Frage, ob eine solche Bezeichnung überhaupt noch zulässig ist oder ob ich mich mit dieser Bezeichnung diskriminiert fühlen sollte – wird in wohlgesetzten Worten dem staunenden Volk dargestellt, welche Aufgaben dieser Queer-Beauftragte hat. Wie bedeutsam die Aufgabe dieses „Beauftragten“ ist, lässt sich daran erkennen, dass er als parlamentarischer Staatssekretär eingestuft ist. Als Steuerzahler interessiert es mich schon, mit welchem Beitrag ich an der Finanzierung einer solchen Funktion beteiligt werde. Dabei darf jeder Bürger davon ausgehen, dass es sich mit Sicherheit nicht nur um eine Stelle handeln wird. Schließlich muss ein entsprechender Unterbau vorhanden sein. In der öffentlichen Verwaltung kann es nicht sein, dass eine Person allein – oder muss man jetzt sagen ein Mensch allein – Beauftragter der Regierung sein kann, ohne über weitere Mitarbeiter, natürlich mit den entsprechenden Besoldungsgruppen, verfügen zu können. Es stellt sich weiter die Frage, ob diese Mitarbeiter alle dem queeren Milieu angehören müssen.
Jetzt sollte nur noch beantwortet werden, in welchem Auftrag dieser Beauftragte zwischen Verbänden und Organisationen und den Menschen, die sich weder als Mann oder Frau einordnen wollen oder können, tätig sein soll.
Wie krank ist eigentlich eine Gesellschaft, die meint, für jede Interessengruppe und sei sie noch so klein, müsse man gesonderte Beauftragte installieren? Und wie krank muss eine Gesellschaft sein, die meint, dass jeder glaubt, er werde diskriminiert, weil über seine persönlichen Befindlichkeiten andere nichts wissen oder vielleicht auch nichts wissen wollen? Wer will anderen vorschreiben, dass er alle Erscheinungen in dieser Gesellschaft bejubeln müsse? Eine Diskriminierung ist erst dann gegeben, wenn aktiv die Rechte eines anderen eingeschränkt oder verletzt werden, nicht aber, wenn diese von sich meinen, sie müssen mehr Beachtung finden.
Wie weit will diese Regierung die Atomisierung der Gesellschaft noch betreiben? Bei den vielen unterschiedlichen Auffassungen über Lebensstile und eigenen Befindlichkeiten, scheint es bald nötig zu sein, jedem, der sich beschwert fühlt, einen eigenen Beauftragten zu bestellen.
Was diese Regierung für ein Spiel betreibt, kann man auch daran sehen, dass einerseits jede noch so kleine Minderheit, so sie in das ideologische Konzept dieser Regierung passt, behandelt wird, als wenn es sich um aussterbende Spezies handelt, die vor dem Aussterben durch Schaffung eines eigenen Reservats geschützt werden muss, aber anderseits sich brutal über die Befindlichkeit der Mehrheit in der Gesellschaft hinwegsetzt. Wenn zweidrittel der Bürger den Genderunfug, der in Wahrheit eine verheerende Zerstörung der Gesellschaft zum Ziel hat, ablehnen, dann wird darauf in keiner Weise Rücksicht genommen. Vielmehr wird der Mehrheit eine Sprache und ein Denken aufgedrängt, dass nicht nur als Beeinträchtigung eines persönlichen Empfindens angesehen werden muss, sondern eine intellektuelle Vergewaltigung darstellt. Insofern beantrage ich die Einrichtung eines Beauftragten zum Schutz der Befindlichkeit der Mehrheitsgesellschaft. Aufgabe dieses Beauftragten sollte es sein, als Bindeglied zwischen der Gruppe der Mehrheitsgesellschaft und einer Regierung tätig zu werden, die sich anmaßt, die Gesellschaft in ihrem Sinne gegen den Willen der Mehrheit zu verändern.
Des Weiteren sollte ein Beauftragter zum Schutz der Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern eingesetzt werden, der dafür sorgt, dass endlich die Diskriminierung von Familien in der Gesellschaft aufhört. Es steht jeder Person frei, selbst zu wählen, in welchen Gemeinschaftsformen und mit welchen Personen sie geschlechtlich und sozial verkehren wollen. Es ist aber nicht mehr hinzunehmen, dass die Personen diskriminiert werden, die daran glauben, dass es eine biologische Gesetzmäßigkeit gibt, die davon ausgeht, dass die wichtigste Grundlage für jede Gesellschaft die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kinder ist. Jeder der für sich ein anderes Lebensmodell vorsehen will, kann dies für sich praktizieren. Es kann aber nicht angehen, dass eine Minderheit festlegt, wie die Mehrheit sich zu verhalten hat. Auch eine Regierung hat nicht das Recht, sich über die Befindlichkeit einer Mehrheit hinwegzusetzen!
Vielleicht schafft es mehr Klarheit, wenn man einmal einen Blick in das noch gültige Grundgesetz unseres Landes wirft.