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Jetzt gibt es einen „Queerbeauftragten“ der Bundesregierung – bald hat jede Gruppe ihren eigenen Beauftragten!

Auf den ersten Blick dachte ich, es handele sich um eine Nachricht mit der Absicht, die Bundesregierung lächerlich zu machen.

Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass es sich nicht um einen Witz handelte, sondern, dass es eine solche Funktion tatsächlich gibt. Jetzt ist es offensichtlich erforderlich, dass eine Regierung glaubt, sich mit einem Queer-Beauftragten schmücken zu müssen, so dass es die Regierung selbst ist, die wieder einen neuen Beauftragten kreiert hat. Auf der Internetseite des Familienministeriums – so langsam stelle ich mir die Frage, ob eine solche Bezeichnung überhaupt noch zulässig ist oder ob ich mich mit dieser Bezeichnung diskriminiert fühlen sollte – wird in wohlgesetzten Worten dem staunenden Volk dargestellt, welche Aufgaben dieser Queer-Beauftragte hat. Wie bedeutsam die Aufgabe dieses „Beauftragten“ ist, lässt sich daran erkennen, dass er als parlamentarischer Staatssekretär eingestuft ist. Als Steuerzahler interessiert es mich schon, mit welchem Beitrag ich an der Finanzierung einer solchen Funktion beteiligt werde. Dabei darf jeder Bürger davon ausgehen, dass es sich mit Sicherheit nicht nur um eine Stelle handeln wird. Schließlich muss ein entsprechender Unterbau vorhanden sein.  In der öffentlichen Verwaltung kann es nicht sein, dass eine Person allein – oder muss man jetzt sagen ein Mensch allein – Beauftragter der Regierung sein kann, ohne über weitere Mitarbeiter, natürlich mit den entsprechenden Besoldungsgruppen, verfügen zu können. Es stellt sich weiter die Frage, ob diese Mitarbeiter alle dem queeren Milieu angehören müssen.

Jetzt sollte nur noch beantwortet werden, in welchem Auftrag dieser Beauftragte zwischen Verbänden und Organisationen und den Menschen, die sich weder als Mann oder Frau einordnen wollen oder können, tätig sein soll.

Wie krank ist eigentlich eine Gesellschaft, die meint, für jede Interessengruppe und sei sie noch so klein, müsse man gesonderte Beauftragte installieren? Und wie krank muss eine Gesellschaft sein, die meint, dass jeder glaubt, er werde diskriminiert, weil über seine persönlichen Befindlichkeiten andere nichts wissen oder vielleicht auch nichts wissen wollen? Wer will anderen vorschreiben, dass er alle Erscheinungen in dieser Gesellschaft bejubeln müsse? Eine Diskriminierung ist erst dann gegeben, wenn aktiv die Rechte eines anderen eingeschränkt oder verletzt werden, nicht aber, wenn diese von sich meinen, sie müssen mehr Beachtung finden.

Wie weit will diese Regierung die Atomisierung der Gesellschaft noch betreiben? Bei den vielen unterschiedlichen Auffassungen über Lebensstile und eigenen Befindlichkeiten, scheint es bald nötig zu sein, jedem, der sich beschwert fühlt, einen eigenen Beauftragten zu bestellen.

Was diese Regierung für ein Spiel betreibt, kann man auch daran sehen, dass einerseits jede noch so kleine Minderheit, so sie in das ideologische Konzept dieser Regierung passt, behandelt wird, als wenn es sich um aussterbende Spezies handelt, die vor dem Aussterben durch Schaffung eines eigenen Reservats geschützt werden muss, aber anderseits sich brutal über die Befindlichkeit der Mehrheit in der Gesellschaft hinwegsetzt. Wenn zweidrittel der Bürger den Genderunfug, der in Wahrheit eine verheerende Zerstörung der Gesellschaft zum Ziel hat, ablehnen, dann wird darauf in keiner Weise Rücksicht genommen. Vielmehr wird der Mehrheit eine Sprache und ein Denken aufgedrängt, dass nicht nur als Beeinträchtigung eines persönlichen Empfindens angesehen werden muss, sondern eine intellektuelle Vergewaltigung darstellt. Insofern beantrage ich die Einrichtung eines Beauftragten zum Schutz der Befindlichkeit der Mehrheitsgesellschaft. Aufgabe dieses Beauftragten sollte es sein, als Bindeglied zwischen der Gruppe der Mehrheitsgesellschaft und einer Regierung tätig zu werden, die sich anmaßt, die Gesellschaft in ihrem Sinne gegen den Willen der Mehrheit zu verändern.

Des Weiteren sollte ein Beauftragter zum Schutz der Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern eingesetzt werden, der dafür sorgt, dass endlich die Diskriminierung von Familien in der Gesellschaft aufhört. Es steht jeder Person frei, selbst zu wählen, in welchen Gemeinschaftsformen und mit welchen Personen sie geschlechtlich und sozial verkehren wollen. Es ist aber nicht mehr hinzunehmen, dass die Personen diskriminiert werden, die daran glauben, dass es eine biologische Gesetzmäßigkeit gibt, die davon ausgeht, dass die wichtigste Grundlage für jede Gesellschaft die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kinder ist. Jeder der für sich ein anderes Lebensmodell vorsehen will, kann dies für sich praktizieren. Es kann aber nicht angehen, dass eine Minderheit festlegt, wie die Mehrheit sich zu verhalten hat. Auch eine Regierung hat nicht das Recht, sich über die Befindlichkeit einer Mehrheit hinwegzusetzen!

Vielleicht schafft es mehr Klarheit, wenn man einmal einen Blick in das noch gültige Grundgesetz unseres Landes wirft.

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Greenpeace-Aktivistin hat in der Bundesregierung nichts verloren!

Aktuell Aktuellbisherige Greenpeace-International-Chefin Jennifer Morgan wechselt ins Auswärtige Amt: zunächst als Sonderbeauftragte, später als Staatssekretärin. Am heutigen Mittwoch wurde sie der Öffentlichkeit vorgestellt.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert die Personalie scharf und macht deutlich, dass es mehr als unseriös ist, sogenannte Aktivisten, die mit ihren Organisationen nicht nur massiven Schaden anrichten, sondern auch strafrechtlich relevante Aktionen durchführen, in die Bundesregierung zu integrieren. Er erinnert an die lebensgefährdende Aktion von Greenpeace im Münchener Olympiastadion und an Massendiebstähle.

„Egal ob die Entwendung von Autoschlüsseln von Neuwagen oder die wahnsinnige Fliegeraktion bei der Fußball-Europameisterschaft, die Menschen massiv gefährdet hat: Greenpeace-‚Aktivisten‘ haben Verantwortung für zahlreiche Skandale zu tragen und daher in einer Bundesregierung nichts zu suchen. Eine US-Amerikanerin, die die deutsche Staatsbürgerschaft allein deshalb ‚verliehen‘ bekommen wird, um sich ausgiebig von deutschen Steuergeldern finanzieren zu lassen, wird niemals als Mitglied der Bundesregierung Politik für das deutsche Volk machen. Sie ist und bleibt eine Lobbyistin, die nun von unseren Steuergeldern gepäppelt werden soll. Ihre Eignung für das Auswärtige Amt oder den öffentlichen Dienst ist nicht ansatzweise gegeben“, meint Brandner.

Die Entscheidung der Außenministerin Annalena Baerbock reiht sich ein in die ungeheuerlichen Fehlentscheidungen dieser für das Amt einer Ministerin völlig ungeeigneten Person. Welche Funktion meint denn diese Politikerin wahrzunehmen? Ist sie Außenministerin oder führt sie ihre ideologischen Umweltspielerein jetzt auf Staatskosten durch? Wie kann eine amerikanische Lobbyistin, die sich bei den vielen Aktionen ihrer bisherigen Organisation auch über das Recht hinweggesetzt hat, weil sie meinte, für den sogenannten Umweltschutz gibt es keine Rechtsgrundlage, jetzt Regierungsmitglied der deutschen Regierung werden? Hat sich Frau Baerbock einmal überlegt, wie eine solche Personalie bei den deutschen Bürgern ankommt? Sind wir mittlerweile so als Staat heruntergekommen, daß wir nicht nur die Anweisungen der amerikanischen Regierung, wie zum Beispiel die Mitwirkung bei den militärischen Drohgebärden gegenüber Rußland kommentarlos ausführen müssen, sondern jetzt auch noch amerikanische Staatsbürger in Regierungsfunktionen übernehmen, damit die Amerikaner noch besser interne Abläufe dieser Regierung einsehen können? Wahrscheinlich kommt sich die „Völkerrechtlerin“ Baerbock ganz groß vor, obwohl sie mit ihrer Showeinlage nur beweist, daß sie für ein Ministeramt in Deutschland völlig ungeeignet ist!

Auf jeden Fall sorgt diese Völkerrechtlerin weiter für einen Unmut in der Bevölkerung. Man kann nur hoffen, daß dieser Spuk bald beendet wird, weil der Schaden, den Frau Baerbock hier anrichtet, eines Tages einen sehr hohen Preis für die deutschen Bürger zur Folge haben wird.

Die Opposition im Bundestag sollte ernsthaft rechtlich prüfen, ob Frau Baerbock sich noch auf dem Boden unseres Rechts bewegt.

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Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?

Die EU-Kommission hat am 4.12.2021 beschlossen, daß das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das Urteil des Bundeserfassungsgerichts vom 5.Mai 2020 eingestellt wird. Die Karlsruher Richter hatten seinerzeit die milliardenschweren Anlagekäufe der EZB beanstandet und darauf hingewiesen, daß diese damit über ihre Kompetenzen hinaus gehandelt habe, so daß dies nach den Brüsseler EU-Verträgen gar nicht zulässig war. Der Europäische Gerichtshof hatte das Verhalten der EZB gebilligt und für rechtens erklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nicht die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs infrage.  Vielmehr wies es aber darauf hin, daß der Europäische Gerichtshof nicht für Sachverhalte zuständig sei, die nach den EU-Verträgen ausschließlich durch die nationalen Staaten entschieden und geregelt werden können.

Hintergrund der Auseinandersetzung war auch die Entwicklung der letzten Jahre. Die EU versucht immer mehr Zuständigkeiten an sich zu reißen, obwohl die rechtliche Legitimation auf sehr wackeligen Füßen steht.

Die jetzt vorliegende Entscheidung der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, könnte auf den ersten Blick eine gute Nachricht sein. Es könnte der Eindruck entstanden sein, daß die EU zur Besinnung gekommen ist und sich nicht in Angelegenheiten einmischen will, für die sie gar nicht zuständig ist.

Allerdings ergeben sich aus der vorliegenden Entscheidung erhebliche offene Fragen.

Wie u. a. von dpa berichtet wurde, hielt es die Kommission aus drei Gründen angebracht, die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens vorzunehmen:

Die Bundesrepublik Deutschland habe in seiner Antwort auf das Aufforderungschreiben der EU sehr klare Zusagen gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland solle förmlich erklärt haben, daß es die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, bekräftigt und anerkennt.

Der zweite Punkt, der Erklärung der Bundesregierung gegenüber EU erscheint noch gravierender und fragwürdiger zu sein.

Die Bundesrepublik Deutschland erkenne ausdrücklich die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union an, dessen Entscheidungen rechtskräftig und bindend seien. Die Bundesrepublik sei ferner der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane nicht von der Prüfung von Verfassungsbeschwerden vor deutschen Gerichten abhängig gemacht, sondern nur vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden könne.

Im Klartext bedeutet dies, daß sich die Bundesrepublik über die Fragestellungen des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat und dem EuGH eine Blanko-Vollmacht dem EuGH erteilt hat. Es wird unterstellt, daß das Bundesverfassungsgericht kein Recht (mehr) hat zu prüfen, ob der EuGH Entscheidungen Ultra-vires trifft. Es wird also unterstellt, daß der EuGH immer in allen Entscheidungen die letzte Instanz sei. Wenn dem so wäre, dann könnte die Bundesrepublik Deutschland ihr eigenes Verfassungsgericht abschaffen und die eigene Souveränität gleich der Brüsseler Behörde übertragen.

Auch der dritte Teil der Erklärung der Bundesrepublik gegenüber der EU ist zumindest fragwürdig.

Die deutsche Regierung verpflichtet sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-viresFeststellung aktiv zu vermeiden. Als Ultra-vires-Akt wird eine Entscheidung bezeichnet, di ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft.

Bedeutet dies, daß die Bundesregierung zukünftig selbst das oberste Verfassungsgericht sein will und darauf hinwirkt, daß keiner mehr auf die Idee kommt, Rechtshandlungen des EuGHs auch nur infrage zu stellen?

Es ist völlig richtig, daß Bayerns Justizminister Georg Eisenreich jetzt Aufklärung von der Bundesregierung fordert. Der CSU-Politiker sagte dem „Münchner Merkur“ am 4.6.2021, er erwarte, „dass die Bundesregierung ihre Stellungnahme, die sie gegenüber der Kommission abgegeben hat, veröffentlicht“. Er befürchte, dass die Bundesregierung Brüssel Zusagen gemacht habe, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Im Ergebnis sei die Einstellung zwar zu begrüßen. Die Erklärung der EU-Kommission werfe aber wichtige Fragen auf. Der Bund könne keine solchen Zusagen gegenüber der EU-Kommission machen, weil jede Einflussnahme der Regierung auf die grundgesetzlich geschützte richterliche Unabhängigkeit ausgeschlossen sei.

Besonders mißtrauisch kann man im Zusammenhang mit diesem Vorgang werden, wenn man nach ausführlicher Recherche feststellen muß, daß zwar über die Rücknahme des Vertragsverletzungsverfahrens allgemein berichtet wurde. Allerdings ist auf die eigentliche Problematik, nämlich, daß hier eine Demontage des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen ist, nicht eingegangen worden. Der Vorgang wirft Fragen der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung auf, die bislang nur wenig thematisiert werden. Sie sind aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie und somit ein wichtiger Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit, von der ja so oft gesprochen wird.