Kategorien
Aktuell

Wie ein hohes Haus zeigen kann, was Demokratie nicht ist

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgewiesen, die für die Besetzung im Bundestagspräsidium notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Zurückweisung dieses Eilantrages ist keine Entscheidung gefallen, ob es rechtlich zulässig sei, die AfD mit allen Mitteln daran zu hindern, einen Posten des Vizepräsidenten im Deutschen Bundestag besetzen zu können. Die eigentliche Entscheidung wird in einem Hauptsacheverfahren erfolgen. Es darf davon ausgegangen werden, daß dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erfolgen wird.

Somit ist es den bisherigen etablierten Parteien gelungen, eine von den Bürgern gewählte Partei, die jeweils mehr Zweitstimmen auf sich vereinigen konnte, als dies bei den Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke der Fall gewesen ist, regelrecht auszugrenzen.

Wie undemokratisch, ja schon mit faschistischen Zügen zu beschreiben, die Methode der etablierten Parteien gewesen ist, um der AfD den ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestags zustehenden Platz im Präsidium zu verwehren, zeigt sich darin, daß die von der AfD für den Posten des Vizepräsidenten sechs vorgeschlagenen Kandidaten in den achtzehn Wahlgängen nicht gewählt worden sind, weil bei den vorgeschlagenen Kandidaten Gründe vorgelegen hätten, die eine Wahl zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages objektiv nicht zugelassen haben. Vielmehr wurden diese sechs Abgeordnete nur deshalb nicht gewählt, weil sie Mitglied in der AfD-Fraktion gewesen sind.

Es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß es von den jeweiligen Fraktionsführungen der bisher etablierten Parteien klare Weisungen gegeben hat, da auch bei anderen Abstimmungsfragen, die Abgeordneten offensichtlich nicht mehr – wie es das Grundgesetz verlangt – nach ihrem eigenen Gewissen abstimmen, sondern sich den Fraktionsanweisungen ihrer Fraktionsführungen unterwerfen. Zusammen mit diesem Verhalten und einer schon fast als naiv erscheinenden, gleichwohl aber für die Demokratie brandgefährlichen Praxis, jeden, der nicht in das Schema der etablierten Parteien zu passen scheint, brutal auszugrenzen, wird erkennbar, wie man auch den Willen der Wähler regelrecht mit Füßen tritt. 5,8 Millionen Wähler, die die AfD mit ihrer Zweitstimme gewählt hatten, wurden auf diese Weise von den etablierten Parteien zu verstehen gegeben, daß ihre Stimme nicht zählt.

Man kann über die Ziele der AfD und auch über einige Vorgehensweisen ihrer Abgeordneten durchaus geteilter Meinung sein. Dies trifft aber auch für die übrigen Parteien, insbesondere für die linken Parteien, die zunehmend die bisherige Gesellschaft konkret in Frage stellen und eine andere Republik wollen, zu. Im Gegensatz zur AfD wollen die sogenannten Grünen aus Deutschland ein anderes Land machen und auch die Äußerungen und Einstellungen der beiden Damen, die zurzeit den Vorsitz in der Partei der Linken führen, lassen erkennen, daß ihre Gedanken auch nicht gerade einer lupenreinen Demokratie entstammen. Aber sicher ist, daß die AfD nicht verboten ist, demokratische Ziele verfolgt, sich an die bestehenden Gesetze hält und den gleichen Status als Partei wie alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien hat. Die bisher etablierten Parteien wollen gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als wenn sie besonders integer und natürlich grunddemokratisch seien. Sie haben die Gradlinigkeit und das ethische Handeln für sich gepachtet. Dabei merken sie gar nicht mehr, wie sie durch ihr undemokratisches Verhalten mit daran bauen, diese Demokratie zu zerstören. Wo sind die klärenden Worte des Herrn Bundestagspräsidenten, der längst hätte darauf hinweisen müssen, daß hier die Demokratie mißbraucht wird. Wo sind die klärenden Worte der angeblich so um das deutsche Volk bemühten Bundeskanzlerin? Man hört nur ein lautes Schweigen.

Die sich besonders demokratisch gebenden Parteien sollten aber nicht die Meinung der Bürger unterschätzen. Es hat auch in der Vergangenheit immer etwas gedauert, bis die Bürger laut und deutlich zu verstehen gegeben haben, daß es nicht hinnehmen, wenn ihre eigenen Interessen ständig mißachtet werden. Entwicklungen in anderen Ländern, hier sollte man besonders die Entwicklung in Frankreich beobachten, zeigen, daß es auch zu Eruptionen kommen kann, die dann nur schwer wieder zu beruhigen sind.

Aber zurzeit sind die sogenannten Spitzenpolitiker offensichtlich von sich selbst so eingenommen, daß sie ihre Umwelt gar nicht mehr wahrnehmen und irgendwann erstaunt sein könnten, daß alles doch in eine ganz andere Richtung gelaufen ist.

 

Kategorien
Aktuell

Inflation der Entschuldigungen, die gar keine Entschuldigungen sind.

In der heutige Bundestagsdebatte haben offensichtlich eine Reihe von Abgeordneten regelrechte Ergebenheitsadressen an die Kanzlerin Frau Merkel abgegeben, so daß man schon peinlich berührt sein konnte.

Natürlich kann es ein Zeichen von menschlicher Größe sein, wenn sich jemand für etwas entschuldigt, weil er durch sein Handeln oder sein Nichthandeln andere geschädigt oder verletzt hat. Dabei geht man aber davon aus, daß es sich nicht um eine rhetorische Floskel handelt, sondern die Entschuldigung echt ist. Ein weiterer Bestandteil einer echten Entschuldigung ist aber auch, daß man mit der Entschuldigung zu erkennen gibt, daß man nicht nur einen möglicherweise entstandenen Schaden wieder gut machen will oder darauf hinwirkt, daß sich ein gleicher Fehler nicht mehr wiederholt. In der ursprünglichen Bedeutung war mit der Entschuldigung gleichzeitig eine Befreiung von der eigenen Schuld verbunden, so daß durch eine förmliche Anerkennung der Entschuldigung eine Exkulpation der Person, die sich entschuldigte, erfolgte.

Hier hat es eine erhebliche Wandlung in der Bedeutung gegeben, so daß in der Gegenwart die Entschuldigung oft eine reine rhetorische und strategisch überlegte Aktion ist.

Was ist aber jetzt geschehen: Da beraten Spitzenpolitiker in der Nacht und kommen dann am frühen Morgen zu einem Ergebnis, das so fehlerhaft ist, daß es gar keine Möglichkeit gab, diese Entscheidung schnell wieder aus der Welt zu schaffen. Die Entscheidung ist keinesfalls von der alternativlosen Kanzlerin allein getroffen worden, sondern von dem gesamten Kreis der Ministerpräsidenten. Daraus ergibt sich folgende Feststellung: Wenn eine einzelne Person etwas falsch entscheidet, dann kann man immer sagen, daß diese Person offensichtlich nicht alle Konsequenzen der getroffenen Entscheidung übersehen hat oder vielleicht auch nicht übersehen konnte. Wenn aber 16 Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin zusammen eine Entscheidung treffen, dann darf, ja dann muß man davon ausgehen, daß die Entscheidungen so durchdacht wurden, daß sie zumindest im gesetzlichen Rahmen liegen und auch umsetzbar sind. Hier war nicht ein Kreis der Hausmeister der Landtagsgebäude, sondern die Regierungschefs der Länder anwesend. Insofern hätte die Kanzlerin sich allenfalls für den gesamten Kreis, nicht aber für sich allein entschuldigen können. Es ist ja nicht anzunehmen, daß das Gebaren von Frau Merkel bereits soweit fortgeschritten ist, daß sie wie ein Diktator allein gegen 16 Ministerpräsidenten, Entscheidungen trifft.

Aber es wird ja noch grundsätzlicher. Frau Merkel hat sich – gehen wir einmal davon aus, daß sie auch die anwesenden Ministerpräsidenten mit einbezogen hat – für einen Fehler entschuldigt, den man zwar ein Höhepunkt im Irrsinn von Entscheidungen ansehen konnte, aber der noch keinen materiellen Schaden angerichtet hatte, weil er ja auch gar nicht umsetzbar war. Insofern hätte Frau Merkel, wenn es nur diesen Punkt betrifft, allenfalls sagen können, daß sie bedauert, hier einen völlig sinnlose Entscheidung verkündet zu haben, so daß sie diese unverzüglich wieder zurückgenommen hat. Auch hier muß man fordern, daß die Rücknahme dieser sinnlosen Entscheidung auch von den anderen Sitzungsteilnehmern, die diesen irrsinnigen Beschluß mit entschieden haben, erfolgen müßte.

Aber was ist denn das eigentliche Problem? Das eigentliche Problem dieser Kanzlerin sind die tatsächlichen und fundamentalen Fehler, die eben nicht aus Unwissenheit und einer Übermüdungssituation entstanden sind. Mit Beginn der Pandemie mußte für den Bürger der Eindruck entstehen, als wenn der Bundestag nur noch Staffage ist. Das war auch bereits zu einem Zeitpunkt, als noch keiner an eine Pandemie denken konnte. Bevor die AfD in den Bundestag Einzug hielt, fanden kaum kontroverse Diskussionen im Bundestag statt. Die Abgeordneten segneten alle Entscheidungen der alternativlosen Kanzlerin ab. So wurden die Beschlüsse mit der Währung in Brüssel ohne Diskussion in der Bevölkerung von den Abgeordneten innerhalb von Tagen beschlossen, obwohl es um Milliarden Euro ging, für die die Bürger in Deutschland eines Tages zu haften haben. Es wurden immer mehr Aufgaben an Brüssel delegiert, die die Souveränität unseres Landes erheblich reduzierten. Es wurde eine „Ratspräsidentin aus dem Hut gezaubert“, obwohl man den Bürgern vor der Europawahl gesagt hatte, daß der Kandidat mit den meisten Stimmen Ratspräsident werden sollte.

Und dann kam die Pandemie und Frau Merkel lief zur Höchstform auf. Es wurde der Eindruck erweckt, als wenn das gesamte Heil nur von einer doch so angeblich bei der Bevölkerung beliebten Kanzlerin kommen würde. Entscheidungen wurden nicht im Parlament besprochen, sondern es wurde ein sogenanntes Corona-Kabinett gebildet, daß es nur in der Phantasie, nicht aber in der Verfassung unseres Landes gibt. Der Bundestag änderte das Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchengesetz) und stattete die Regierung mit einer Machtfülle aus, die einem Ermächtigungsgesetz nahekommt. Obwohl die Kanzlerin immer wieder vom Bundestag aufgefordert wurde, geplante Entscheidungen im Bundestag zu beraten und zu erörtern, wurde der Bundestag immer nach den erfolgten Entscheidungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten informiert. Die Beschaffung des Impfstoffes wurde von Frau Merkel ohne Abstimmung mit dem Bundestag an Brüssel delegiert, obwohl für Gesundheitsangelegenheiten (noch) die Nationalstaaten zuständig sind. So kam es unter der Stabsführung der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin, von der Leyen,  die einen Scherbenhaufen bei der Bundeswehr hinterlassen hatte, zu einem Fiasko, so daß Deutschland jetzt noch nicht einmal in der Lage ist, ausreichend Impfstoff für die eigene Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Hausärzte wurden nicht einbezogen, sondern Impfzentren wurden neu aus dem Boden gestampft, so daß eine parallele Infrastruktur für die Beschaffung der Impfstoffe aufgebaut werden mußte. Im Sommer glänzte die Regierung Merkel bei den Vorbereitungen für den Pandemieschutz mit Untätigkeit, so daß man dann ganz erstaunt war, als eine erneute Corona-Welle kam.

Es war sehr beachtlich, mit welchen Worten der Bundestagpräsident Scheuble heute die Bundestagsdebatte eröffnete. Er brachte zum Ausdruck, daß „die Stärke des Parlament sich in der Praxis beweisen muß“ und fügte an, daß dies auch und gerade in Zeiten die als Stunde der Exekutive gilt, beachtet werden muß. Er führte weiter aus: „Das Parlament bestimmt den Rahmen, in dem die Regierungen handeln – und nicht die Exekutive die Bedingungen, unter denen das Parlament debattiert.“

Auf diese klaren Worte hätte man eine Antwort und Stellungnahme der Kanzlerin erwarten dürfen. Sehr feinsinnig hat der Präsident das eigentliche Problem im Handeln der Kanzlerin aufgezeigt und gleichzeitig auch die Abgeordneten kritisiert, die alles der Regierung überlassen haben.  Aber hier kam keine Reaktion von Frau Merkel, sondern nur im Rahmen ihrer Entschuldigung der Hinweis, daß sie allein die Verantwortung durch ihr Amt trägt. Grundsätzlich stimmt dies, aber eben nicht ganz. Denn in einer Demokratie sind die Verantwortlichkeiten nicht auf einen Oberdiktator begrenzt. Die Worte der Kanzlerin zeigten, daß sie ihre eigene Haltung in keiner Weise überdenken will, so daß von daher die Entschuldigung wertlos ist. Diese Entschuldigung war ein plumpes Ablenkungsmanöver, um die eigentlichen gravierenden Fehler und Versäumnisse nicht sichtbar werden zu lassen.

Man könnte fast vorschlagen, daß Frau Merkel sich zum Ende ihrer Amtszeit einmal intensiv mit dem Grundgesetz befassen sollte, um zu verstehen, warum zuerst das Parlament und dann die Regierung zu Entscheiden haben.